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Umweltbonus

Über diesen Artikel

Lesezeit

3 Minuten

Veröffentlichung

25.08.2020

Letztes Update

18.08.2022

Umweltbonus – Höhere Kaufprämie für neue und junge gebrauchte Elektroautos

Inhalt des Wiki-Artikels

Umweltbonus für E-Autos

Mit dem Umweltbonus soll die Elektrifizierung des Verkehrssektors vorangetrieben werden. Es handelt sich dabei um einen gemeinsamen Beitrag von der deutschen Bundesregierung und der Industrie, der sowohl für neue als auch für junge gebrauchte E-Fahrzeuge gewährt wird. Der Umweltbonus gilt rückwirkend für alle Elektroautos, deren Zulassung nach dem 5. November 2019 erfolgte, und ist bis zum 31. Dezember 2025 gültig.

Höhere Zuschüsse für Elektrofahrzeuge

Beim Kauf eines mit Batterien oder Brennstoffzellen betriebenen Fahrzeugs wird vom Bund ein Zuschuss in einer Höhe von bis zu 6000 Euro gewährt. Auch von außen aufladbare Hybridautos sind förderungsfähig, beim Erwerb können bis zu 4500 Euro geltend gemacht werden. Diese Beträge sind seit der Umweltbonus-Erhöhung gültig, die in Kraft gesetzt wurde, um die für 2030 festgesetzten Klimaziele zu erreichen. Bis zu diesem Jahr sollen in Deutschland sieben bis zehn Millionen Elektrofahrzeuge zugelassen sein. Um das festgesetzte Ziel zu erreichen, wurde im November 2019 durch das Programm der Konzertierten Aktion Mobilität eine Erhöhung der Förderung und eine Laufzeitverlängerung bis Ende 2025 beschlossen.1 Außerdem wurde im Rahmen des Programms ein Ausbau der Infrastruktur für E-Autos festgelegt: Die Anzahl der öffentlichen Ladestationen soll in den nächsten Jahren von rund 21 100 auf 50 000 erhöht werden, bis 2030 sollen schließlich eine Million zur Verfügung stehen. Ferner ist geplant, private Ladepunkte stärker zu fördern. Des Weiteren ist die Entwicklung alternativer Antriebe vorgesehen, der Fokus liegt dabei auf mit Wasserstoff betriebenen Brennstoffzellen-Autos. Ein weiterer Punkt der Konzertierten Aktion Mobilität ist die Etablierung des automatisierten Fahrens, dafür müssen sowohl technische als auch rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden.

Kaufprämie mit Hersteller- und Bundesanteil

Der Umweltbonus setzt sich aus einem Bundes- und einem Herstelleranteil zusammen. Gewährt wird der Bundesanteil nur für Fahrzeuge, wenn der Nettolistenpreis des Basismodells 65 000 Euro nicht übersteigt. Wie hoch die Kaufprämie ausfällt, hängt auch vom Preis des E-Autos ab. Brennstoffzellen- und Batterie-Elektrofahrzeuge mit einem Nettolistenpreis unter 40 000 Euro werden mit insgesamt 9000 Euro bezuschusst, zwei Drittel des Betrags entfallen auf den Bundesanteil, ein Drittel übernimmt der Hersteller. Die Kaufprämie für Plug-in-Fahrzeuge derselben Preiskategorie beträgt 6750 Euro. Liegt der Nettolistenpreis eines Elektroautos höher als 40 000 Euro, fällt der Zuschuss etwas niedriger aus. Für Brennstoffzellen- und Batterie-Elektrofahrzeuge gibt es in diesem Fall insgesamt 7500 Euro, für Plug-in-Fahrzeuge 5625 Euro.2

Förderungsfähige Fahrzeuge

Der Umweltbonus gilt für diverse Fahrzeuge, die geeignet sind, die Emissionen im Verkehr zu mindern. Förderungsfähig sind E-Autos, die der Definition des Elektromobilitätsgesetzes entsprechen: reine Batterie-Elektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybrid-Elektrofahrzeuge, also sogenannte Plug-in-Hybride, und Brennstoffzellen-Fahrzeuge. Darüber hinaus werden Autos ohne lokale CO2-Emissionen gefördert und solche, die maximal 50 Gramm CO2 pro gefahrenem Kilometer ausstoßen. Reine Batterie-Elektroautos werden ausschließlich mit Akkustrom angetrieben, als Energiequelle dienen lediglich Batterien. Plug-in-Hybride verfügen über einen Elektroantrieb und einen Verbrennungsmotor, ihre Batterie kann direkt am Stromnetz aufgeladen werden. Mittels einer Brennstoffzelle und mindestens einer elektrischen Antriebsmaschine wird Energie in Brennstoffzellen-Autos umgewandelt und genutzt. Neben neuen Plug-in-Hybriden, Brennstoffzellen und Elektroautos sind auch junge Gebrauchtwagen förderungsfähig. Für die Personenbeförderung gedachte Fahrzeuge müssen mit mindestens vier Rädern ausgestattet sein und dürfen nicht mehr als acht Sitzplätze haben. Außerdem kann der Umweltbonus für Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen beantragt werden. Zuschüsse für ein Fahrzeug der Klasse N2 werden nur gewährt, wenn dieses mit einem Führerschein der Klasse B geführt werden darf. Voraussetzung für den Erhalt des Umweltbonus ist, dass das erworbene Auto auf der Liste des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) steht. Förderfähig ist darüber hinaus der Kauf eines akustischen Warnsystems (AVAS) für ein Elektroauto, für das eine Pauschale von 100 Euro angesetzt ist.3

Umweltbonus-Liste des BAFA

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle führt eine Liste mit Fahrzeugmodellen, für die der Umweltbonus erhältlich ist. Die Fahrzeughersteller müssen eine Aufnahme auf die BAFA-Liste anfragen. Privatpersonen, die ein Auto kaufen möchten, das die Vorgaben für den Umweltbonus eigentlich erfüllt, aber nicht gelistet ist, sollen sich laut BAFA an den Hersteller wenden.4 Die aktuelle Liste mit den förderungsfähigen Fahrzeugen ist online einsehbar.5

So beantragst Du den Umweltbonus

Der Antrag auf einen Zuschuss zum Kauf eines Elektroautos kann ausschließlich online beim BAFA gestellt werden. Neben Privatpersonen können auch Unternehmen, Stiftungen, Vereine und Körperschaften den Umweltbonus beantragen. Das neu erworbene E-Fahrzeug muss mindestens sechs Monate im Besitz des Antragstellers bleiben. Eine Kopie der Rechnung und eines Zulassungsnachweises, also entweder des Fahrzeugscheins oder -briefs, müssen eingereicht werden, um den Umweltbonus zu erhalten. Die Unterlagen müssen spätestens einen Monat nach Antragsstellung abgeliefert werden. Die Anträge werden von der Bewilligungsbehörde nach dem Eingangsdatum bearbeitet, sind alle Unterlagen geprüft und in Ordnung, bekommt der Antragsteller einen Zuwendungsbescheid und der Umweltbonus wird auf sein Konto des überwiesen.6

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