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Die Treibhausgasminderungsquote im Detail

Über diesen Artikel

Lesezeit

3 Minuten

Veröffentlichung

10.01.2022

Letztes Update

23.08.2022

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Die neue Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

Inhalt des Wiki-Artikels

Definition der Treibhausgasminderungsquote

Mit der Treibhausgasminderungsquote1 (THG-Quote) schreibt der Gesetzgeber Kraftstoffanbietern verpflichtend vor, die THG-Bilanz des kompletten Kraftstoffangebots zu verbessern. Realisiert werden soll dies, indem die Händler beispielsweise besonders viel CO2-einsparende Biokraftstoffe beimischen. Die THG-Quote ist eine Maßnahme zur Förderung sehr CO2-armer alternativer Kraftstoffe.

 

Erklärung zur Entstehung der Treibhausgasminderungsquote

Bereits im Jahr 20072 wurde die Quotenregelung als „Energetische Biokraftstoffquote“ eingeführt. Dazu wurde das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) entsprechend geändert. 2009 beschloss dann der Deutsche Bundestag die Umstellung der energetischen Biokraftstoffquote auf eine Treibhausgasquote zum 1. Januar 2015. Als Bewertungsgrundlage zählte fortan nicht mehr die Menge der fossilen Kraftstoffe, sondern deren THG-Emissionen. Die Händler wurden so per Gesetz verpflichtet, den CO2-Ausstoß der von ihnen in den Verkehr gebrachten Kraftstoffe um einen vorgegebenen Prozentsatz zu reduzieren – unter anderem durch Erweiterung ihres Angebotes um erneuerbare Energieprodukte.

Im Jahr 2018 folgte die Einführung der Treibhausgasminderung. Dadurch wurde es möglich, zusätzlich zur Minderung der Quote auch den Verkauf anderer emissionsarmer Kraftstoffe, beispielsweise biogene Flüssiggase und elektrische Energie, anzurechnen. Mit der Novellierung und Erweiterung des Gesetzes im Jahr 2021 nehmen nun auch Betreiber von Ladepunkten sowie Fahrer von Elektrofahrzeugen am Quotenhandel teil. Die Treibhausgasquote in ihrer aktuellen Version hat das Ziel, die schädlichen Treibhausgase in der Atmosphäre zu senken. Wobei sich die unternehmensbezogene Quotenverpflichtung daran ausrichtet, in welchem Umfang Unternehmen durch Inverkehrbringen von Kraftstoffen an den Treibhausgasemissionen mitverantwortlich sind.

 

Quotenverpflichtung

Erst, wenn innerhalb eines Jahres eine Mindestmenge von 5.000 Litern3 fossiler Diesel- oder fossiler Ottokraftstoffe in Verkehr gebracht werden, entsteht eine Quotenverpflichtung.

 

Die Treibhausgasminderungs-quote für den Sektor Verkehr

Der Bundesrat4 hat am 17.09.2021 einem Bundestagsbeschluss zur Weiterentwicklung der THG-Quote für den Verkehrssektor zugestimmt. Das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote“ ist somit seit dem 1. Oktober 2021 in Kraft.

Grundlage für den Bundestagsbeschluss

Ein Gesetzentwurf der deutschen Bundesregierung zur Umsetzung der europäischen Richtlinie REDII ist Grundlage für den Beschluss des Bundestages. In der Richtlinie REDII ist festgelegt, wie hoch der Anteil erneuerbarer Energien im Straßen- und Schienenverkehr bis zum Jahr 2030 sein muss. Allerdings hat der Deutsche Bundestag am 20. Mai 2021 den bei der Gesetzesverabschiedung zugrundeliegenden Entwurf umfangreich geändert.

 

Erklärung zur Höhe der THG-Quote

Zu Beginn betrug die Minderungsquote5 3 Prozent. Im Jahr 2019 wurde sie auf 4 Prozent erhöht, im Jahr 2020 sogar auf 6 Prozent. Mit der Novellierung des Gesetzes im Mai 2021 ist festgeschrieben, dass bis zum Jahr 2030 für Otto- und Dieselkraftstoffe eine Quote von 25 Prozent erreicht werden soll. 2022 beginnt die Minderungsquote mit 7 Prozent. Für das Jahr 2026 sind 12 Prozent und für 2029 sind 21 Prozent vorgesehen.

 

Das neue Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote

Mit der neuen Treibhausgasminderungsquote soll bis 2030 der Anteil erneuerbarer Energien im Straßen- und Schienenverkehr auf 32 Prozent steigen. Mit dieser Zielsetzung liegt die Bundesregierung somit deutlich über den Vorgaben von mindestens 14 Prozent der Erneuerbaren Energien-Richtlinie der EU.

Neu ist die Einführung einer Treibhausgasminderungsquote für den Flugverkehr. So müssen ab dem Jahr 2026 mindestens 0,5 Prozent des Flugkraftstoffes erneuerbare Energien beinhalten. Ab 2030 sind es dann bereits 2 Prozent.

 

Biokraftstoffe und grüner Wasserstoff

Fortschrittliche Biokraftstoffe, die aktuell noch nicht im Verkehrssektor vertreten sind, sollen bis 2030 auf einen Anteil von mindestens 2,6 Prozent steigen. Bei fortschrittlichen Biokraftstoffen handelt es sich beispielsweise um aus Reststoffen wie Stroh und Gülle gewonnene Treibstoffe. Der derzeitige Anteil von 4,4 Prozent bei Biokraftstoffen hingegen, die aus Nahrungs- und Futtermitteln entstehen, wird nicht mehr erhöht und soll spätestens 2023 schrittweise verringert werden. Auch der Einsatz von Palmöl für die Kraftstoffgewinnung wird bereits ab 2023 gestoppt beziehungsweise verboten.

Neu ist ebenfalls, dass ab Oktober 20216 ausschließlich mit erneuerbaren Energien oder grünem Wasserstoff hergestellte flüssige Kraftstoffe sowohl im Straßenverkehr als auch zur Produktion konventioneller Kraftstoffe anrechenbar sind. Auf diese Weise sollen strombasierte Kraftstoffe gefördert werden.

 

Erklärung zur THG-Quotenberechnung

Wie hoch die THQ-Quote7 sein muss, kann man individuell berechnen. Dazu ist es erforderlich, als erstes die Art und die Menge – in Liter bei 15 Grad Celsius – der in Verkehr gebrachten Kraftstoffe für das Verpflichtungsjahr zu ermitteln. Um die Treibhausgasminderungsquote gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchG, § 37a Abs. 4 zu berechnen, müssen dann folgende Werte bekannt sein:

  • Referenzwert
  • tatsächliche Treibhausgasemissionen
  • Umfang der gesetzlich vorgeschriebenen Treibhausgasminderungsquote

Anhand dieser Werte lassen sich mit nachfolgender Formel die Emissionen berechnen:

Menge x Energiegehalt x Treibhausgas-Wert

Um die erforderliche Treibhausgasminderung zu berechnen, wird der Referenzwert um den vorgegebenen Prozentsatz verringert. Daraus ergibt sich dann als Zielwert die Emissionsmenge, die von den tatsächlichen Emissionen nicht überstiegen werden darf, um die Quote zu erfüllen.

 

Der Quotenhandel

Firmen, die die Quote8 nicht erfüllen, werden mit Strafzahlungen belegt. Um das zu vermeiden, kann das Unternehmen mittels Quotenübertragungsvertrag die eingesparte CO₂-Menge eines Dritten kaufen und anrechnen lassen. Ab 2022 dürfen auch private Halter eines Elektroautos über spezielle Anbieter ihre Quote verkaufen. Dafür bekommen sie derzeit bis zu 275 Euro pro Jahr.

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