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Elektrische Energie, die aus regenerativen Energiequellen gewonnen wird, wird Ökostrom genannt. Bis zum Jahr 2020 soll in Deutschland der Anteil an Ökostrom 35 Prozent am Gesamtstromaufwand betragen. Aus diesem Grund wird seine Einspeisung ins Stromnetz gefördert.1 In Deutschland gibt es allerdings keine feste einheitliche Definition für den Begriff, laut Bundesnetzagentur ist der Ökostromtarif ein „Stromtarif, der aufgrund von Ökostrom-Labeln oder Strom-Kennzeichnung als Stromtarif mit besonderer Relevanz des Anteils / der Förderung der effizienten oder regenerativen Energiegewinnung ausgewiesen wird“.2
Innerhalb Europas wird mehr Strom mittels erneuerbarer Energien erzeugt, als über Ökostromtarife nachgesucht wird. Nur durch den Bezug von Ökostrom mit Label werden neue Projekte im Bereich der regenerativen Energien gefördert. Das Grüner-Strom-Label (GSL) gibt es bereits seit 1998, es ist damit das erste deutsche Ökostromlabel. An ihm sind diverse Verbände und Organisationen beteiligt, darunter der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, der Deutsche Naturschutzring, der Naturschutzbund Deutschland und Eurosolar, die Europäische Vereinigung für Erneuerbare Energien. Das Grüner-Strom-Label markiert Strom aus erneuerbaren Energien, der bestimmte Anforderungen erfüllt:
Ein Zeichen für grüne Energie ist außerdem das Ok-Power-Label des Vereins EnergieVision, der im Jahr 2000 gegründet wurde. Damit der Ökostrom einen Mehrwert für die Umwelt hat, müssen folgende Kriterien erfüllt sein, um das Label zu erhalten:
Darüber hinaus gibt es beim Ok-Power-Label Wahlpflichtkriterien, aus denen Stromanbieter wählen können. Zu diesen zählen die Förderung innovativer Projekte im Rahmen der Energiewende, Anregung und Betrieb von Erneuerbare-Energien-Anlagen, Strombeschaffung aus zusätzlichen Neuanlagen, Neubauprojekte ohne Beaufschlagung anerkennen, Weiterbetreibung ehemals geförderter Anlagen. Das Standardlabel „ok-power“ wird für einzelne Ökostromtarife vergeben, darüber hinaus gibt es das Premiumlabel „ok-power-plus“, das an Ökostromtarife von reinen Ökostromanbietern vergeben wird.4
Durch die Nutzung von Ökostrom können die Treibhausgasemissionen reduziert werden, die zur Erderwärmung und damit zum Klimawandel beitragen. Da er einer der bedeutendsten Pfeiler zur Senkung von Treibhausgasen in der Atmosphäre ist, wird der Ausbau der erneuerbaren Energien beständig weiterbetrieben. Die erneuerbaren Energiequellen, aus denen bezogener Strom stammt, werden durch das Herkunftsnachweisregister (HKNR) transparent gemacht, das in Deutschland durch das Umweltbundesamt geführt wird. So wird sichergestellt, dass Ökostrom nicht mehrfach veräußert wird. Aus welchen Quellen die Energie stammt, wird auf der Stromrechnung aufgeführt.5
Das Regionalnachweisregister (RNR) informiert seit Anfang 2019 darüber, aus welcher Anlage Strom aus erneuerbaren Energien stammt. So können Verbraucherinnen und Verbraucher sich für regionale, regenerative Stromprodukte entscheiden. Mit Nutzung von Regionalnachweisen können Anbieter belegen, dass von ihnen gelieferter Ökostrom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen in der Region des Beziehenden stammt. Die eindeutige Zuordnung schützt die Verbraucher vor Doppelvermarktungen und falschen Werbeversprechen.6
Mittels statistischer Modellrechnungen können die Präferenzen bei der Produktwahl auf Verbraucherseite festgestellt werden. Im Vergleich zeigt sich, dass der Strommix des Produktes und der monatliche Preis mit großem Abstand vor anderen Kriterien ausschlaggebend für die Wahl von Verbraucherinnen und Verbrauchern sind. Hingegen hat der Strommix des Anbieters nur wenig Einfluss auf die Entscheidung auf Verbraucherseite. Ein elementarer Unterschied zeigt sich, wenn man Ökostrom-Interessierte mit nicht an Ökostrom Interessierten vergleicht. Verbraucher und Verbraucherinnen, die prinzipiell Interesse an Strom aus erneuerbaren Energien haben, legen mehr Wert auf den Produktmix, während für die Nichtinteressierten der Preis das ausschlaggebende Kriterium für die Produktwahl ist.7
Zur Erzeugung von Ökostrom werden vor allem Wind- und Solarenergie genutzt. Darüber hinaus wird grüner Strom mittels Wasserkraft, Biomasse-Anlagen, Hausmüll und Geothermie erzeugt. Den größten Anteil an Ökostrom produzierten Onshore-Windkraftanlagen mit 101,3 TWh im Jahr 2019, während Offshore-Windkraftanlagen 24,7 TWh beigesteuert haben. Die Photovoltaik lag mit 47,5 TWh knapp vor Biomasse-Anlagen mit 44,6 TWh. Durch Wasserkraft wurden 20,2 TWh erzeugt, durch Hausmüll 5,8 TWh und durch Geothermie 0,2 TWh.
Als Behörde geht das Bundesumweltministerium, kurz BMU, mit gutem Beispiel voran, denn es hat seinen kompletten Geschäftsbereich seit Anfang 2004 auf Ökostrom umgestellt. Durch diese Maßnahme verursachen das Ministerium und die angeschlossenen Bundesbehörden knapp 5300 Tonnen CO2 weniger pro Jahr. Der Ökostrom, den das Bundesumweltministerium bezieht, wird aus Wasserkraft gewonnen. Damit setzt das BMU ein wichtiges Zeichen für Verbraucherinnen und Verbraucher und leistet seinen Beitrag zum Klimaschutz. Seine Selbstverpflichtung, die CO2-Emissionen um 30 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 zu senken, hat das Ministerium bereits erfüllt. Mit Hilfe von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und dem sparsamen Umgang mit Energie soll zukünftig noch mehr Strom eingespart werden.
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