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Ökodesign

Über diesen Artikel

Lesezeit

3 Minuten

Veröffentlichung

05.01.2021

Letztes Update

18.08.2022

Ökodesign – Definition, Leitsätze für nachhaltige Produktgestaltung, Ökodesign-Richtlinie

Inhalt des Wiki-Artikels

Ökodesign – Was eine umweltgerechte Produktgestaltung ausmacht

Ökodesign oder Ecodesign bezeichnet die umweltgerechte Gestaltung von Produkten. Durch ein verbessertes Produktdesign soll dieser Ansatz dazu beitragen, Umweltbelastungen auf dem gesamten Lebenswegs eines Produkts zu minimieren und dessen Energieeffizienz zu steigern. Grundsätzlich kann das Prinzip Ökodesign auf alle möglichen Produkte und Dienstleistungen angewendet werden, von Verpackungen über Gebäude bis hin zu Lieferdiensten. In der Planungsphase werden die Grundlagen für die Wertschöpfungskette und die stoffliche Verwertung von Produkten gelegt. So können durch Ökodesign zum Beispiel Verpackungsmaterial gespart und Reparatur- oder Recyclingprozesse vereinfacht werden.1

Leitsätze für eine umweltgerechte Produktgestaltung

Die umweltgerechte Gestaltung von Produkten folgt Leitsätzen, die dabei helfen, Ressourcen zu schonen und Umweltbelastungen zu reduzieren. Ökodesign soll dazu beitragen, …

  • … den Rohstoff- und Energiebedarf entlang des gesamten Lebenswegs eines Produktes zu verringern
  • … den Einsatz erneuerbarer Rohstoffe zu fördern.
  • … die Nachhaltigkeit, Lebensdauer und Gebrauchstauglichkeit von Produkten zu steigern.
  • … die Wiederverwendbarkeit von Produkten und umweltverträgliches Recycling zu unterstützen.
  • … die von Produkten während ihres Lebenswegs ausgehenden Emissionen auf das geringstmögliche Maß zu beschränken.
  • … umwelt- und gesundheitsschädliche Stoffe zu reduzieren und zu ersetzen sowie Stoffe mit gesundheits- und umweltverträglichen Eigenschaften zu entwickeln.

Ausgehend von diesen Leitsätzen haben das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und das Umweltbundesamt Themenpapiere herausgegeben, die auf dem Informationsportal Ecodesign Kit für jeden einsehbar sind. In diesen werden die Grundlagen von Umweltproblemen, Stoffkreisläufen und Umweltwirkungen von Materialien und Prozessen behandelt, die wichtigsten Ökodesign-Prinzipien und Bewertungsverfahren vorgestellt oder Beispiele aus der Praxis gegeben.2

Ökodesign für den gesamten Produktlebensweg

Mit dem Design wird für ein Produkt auch der Ressourcenverbrauch festgelegt. Ressourcen nehmen Produkte während ihres gesamten Lebenswegs in Anspruch, der aus drei Phasen besteht: der Produktionsphase, der Nutzungsphase und der Nachnutzungsphase. Das Produktdesign beeinflusst neben den einzelnen Komponenten sowie der benötigten Art und Menge an Materialien auch die Nutzungsmöglichkeiten und -eigenschaften – wie zum Beispiel den Stromverbrauch – sowie die Produktlebensdauer und die Entsorgungsmöglichkeiten. Ökodesign beinhaltet, dass bei den Gestaltungs- und Auswahlprozessen Umweltaspekte anderen Produktanforderungen gleichgestellt sind.3

Die Ökodesign-Richtlinie des Europäischen Parlaments

Im Jahr 2005 wurde in der Europäischen Union (EU) die Ökodesign-Richtlinie erlassen, um einen Rahmen für die umweltgerechte Gestaltung von Produkten zu schaffen. Die Ökodesign-Verordnung legt verbindliche Mindeststandards bezüglich der Ressourcen- und Energieeffizienz fest, wodurch die Umweltverträglichkeit von Produkten verbessert werden soll. Nebstdem setzt die Ökodesign-Richtlinie auf Selbstregulierungsinitiativen der Industrie, die auf freiwilliger Basis Effizienzstandards festlegen. Im Jahr 2008 wurde die EU-Richtlinie durch das Energiebetriebene-Produkte-Gesetz (EBPG) in deutsches Recht überführt. Aufgrund von Änderungen der Ökodesign-Richtlinie auf EU-Ebene war auch auf nationaler Ebene eine Anpassung notwendig, die 2011 durch das Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG) erfolgte. Ausschließlich Produkte, die die Anforderungen der Ökodesign-Richtline erfüllen, erhalten eine CE-Kennzeichnung und dürfen in der EU auf den Markt gebracht werden.4

In der Ökodesign-Richtlinie eingeschlossene Produkte

Die Anforderungen der Ökodesign-Richtlinie betreffen energiebetriebene und -verbrauchsrelevante Produkte. Damit gelten sie zum einen für Produkte, die für den sachgemäßem Gebrauch mit Energie versorgt werden müssen, also beispielsweise Haushaltsgeräte wie Staubsauger, Unterhaltungselektronik wie Fernsehgeräte, Bürogeräte wie Computer und Monitore. Zum anderen unterliegen Produkte, die Auswirkungen auf den Energieverbrauch haben, den Regelungen der Ökodesign-Verordnung. Beispiele für solche Produkte sind Fenster und Dämmstoffe. Für mehr als 30 Produktgruppen wurden bislang Anforderungen formuliert, für viele weitere werden Maßnahmen geprüft oder vorbereitet. Verantwortlich für die Einhaltung der Ökodesign-Vorgaben im EU-Wirtschaftsraum ist der Inverkehrbringer eines Produkts. Dabei handelt es sich in der Regel entweder um den Produkthersteller beziehungsweise dessen Bevollmächtigten oder um einen Importeur.

Bundespreis Ecodesign für das beste Ökodesign

Um auf Ökodesign aufmerksam zu machen und innovative Ideen zu fördern, vergeben das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) und das Umweltbundesamt in Zusammenarbeit mit dem IDZ (Internationales Design Zentrum Berlin) seit 2012 jährlich den Bundespreis Ecodesign. Ausgezeichnet werden nachhaltige Produkte, Dienstleistungen und Konzepte mit einem herausragenden Design. Der Bundespreis Ecodesign wird in vier Kategorien verliehen: Produkt, Service, Konzept und Nachwuchs.

Prämiert wurden beispielsweise 2018 das „1 für 4 Papier“ auf Zellulosebasis, das silikonisiertes Backpapier, Frischhalte- und Alufolie ersetzen kann, sowie 2019 das E-Faltrad „Vello Bike +“. Im Jahr 2020 sind in der Kategorie Produkte unter anderem ein nachhaltiger Kinderwagen, ein spiralförmiger Holzreinigungsstab zur chemiefreien Reinigung von Abflussrohren und ein rein mineralischer Dämmstoff für Gebäude nominiert.5

Ökodesign-Verordnungen für Leuchten

Zu den Produkten, für die Anforderungen im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie formuliert wurden, gehören Leuchten. Die Ökodesign-Verordnung (EG) 244/2009 enthält Anforderungen an Haushaltsbeleuchtung mit ungebündeltem Licht, während sich die Verordnung (EU) 1194/2012 auf Lampen mit gebündeltem Licht, LED-Lampen und Geräte, die zwischen Stromnetz und Lampen installiert werden, bezieht.

Sowohl die Büro- als auch die Straßenbeleuchtung betrifft die die Ökodesign-Verordnung (EG) 245/2009, die durch die Verordnungen (EU) 347/2010 und (EU) 2015/1428 ergänzt wird. Sie haben das Ökodesign von Leuchtstofflampen ohne eingebautes Vorschaltgerät, Hochdruckentladungslampen sowie Leuchten und Vorschaltgeräte zu deren Betrieb, Hochdruck-Natriumdampflampen und Metallhalogenidlampen zum Inhalt.

Die neuen, 2019 veröffentlichten Verordnungen (EU) 2019/2020 und (EU) 2019/2015 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für die allgemeine Beleuchtung und zur Haushaltsbeleuchtung sowie für die Bürobeleuchtung und Straßenbeleuchtung gelten ab 2021. Erstere hebt unter anderem die bis dahin gültige Ökodesign-Verordnung (EG) 245/2009 auf.6

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