netzentgeltverordnung-header-wikipedia-net4energy
hero-bg

Netzentgeltverordnung

Über diesen Artikel

Lesezeit

3 Minuten

Veröffentlichung

25.01.2021

Letztes Update

18.08.2022

Netzentgeltverordnung – der rechtliche Rahmen für den Transport von Strom und Gas

Inhalt des Wiki-Artikels

Netzentgeltverordnung für Strom und Gas

Netzentgeltverordnungen stellen die rechtliche Grundlage für Entgelte dar, die für die Leitung von Strom oder Gas zum Verbraucher anfallen. Die Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen – kurz Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) genannt – enthält Regelungen und Methoden zur Ermittlung von Stromnetzentgelten sowie Pflichten für Netzbetreiber. In der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Gasversorgungsnetzen – auch als Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) bekannt – sind die gleichen Punkte in Bezug auf die Gasversorgung enthalten.1

Die StromNEV-Umlage in der Stromnetzentgeltverordnung § 19

In § 19 der Stromnetzentgeltverordnung sind Sonderformen der Netznutzung festgehalten. Der Paragraf beinhaltet Regelungen zum Netzentgelt und der Abrechnungsweise. Unter anderem wird die sogenannte StromNEV-Umlage in der Stromnetzentgeltverordnung § 19 behandelt. Durch diese soll die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie auf internationaler Ebene sichergestellt werden: Laut der Netzentgeltverordnung können besonders energieintensive Betriebe eine Netzentgeltbefreiung oder eine Ermäßigung beantragen.

Diese Netzentgeltentlastung geht allerdings nicht mit geringeren Erträgen für die Netzbetreiber einher, stattdessen wird sie über die StromNEV-Umlage dem Letztverbraucher angelastet. Die Umlage wurde zu Beginn des Jahres 2012 eingeführt. Durch diese Regelung in der Netzentgeltverordnung werden kleingewerbliche Betriebe und private Haushalte stark belastet, denn das Entlastungsvolumen für die stromintensiven Industriebetriebe liegt bei mehr als einer Milliarde Euro.

Verbrauchergruppen laut Netzentgeltverordnung

Aufgrund der Festlegungen in § 19 der Stromnetzentgeltverordnung unterteilen sich die Stromkunden in drei Gruppen. Die Letztverbrauchergruppe A muss die volle StromNEV-Umlage entrichten, zu ihr gehören private Stromkunden und gewerbetreibende Kunden, die bis zu einer Million Kilowattstunden (kWh) pro Abnahmestelle beziehen. 2018 lag die StromNEV-Umlage bei 0,37 Cent pro Kilowattstunde. Dagegen muss die Letztverbrauchergruppe B lediglich maximal 0,05 Cent pro Kilowattstunde als Umlage zahlen, zu der Stromgroßkunden zählen, die mehr als eine Million Kilowattstunden Strom beziehen. Die Letztverbrauchergruppe C umfasst Großkunden aus dem produzierenden Gewerbe sowie der Schieneninfrastruktur und Schienenverkehrsbetreiber, die einen Stromanteil von mehr als einer Million Kilowattstunden aufweisen. Diese Gruppe zahlt für die in der Netzverordnung festgesetzte StromNEV-Umlage höchstens 0,025 Cent pro Kilowattstunde.2

Anpassungen der StromNEV-Umlage

Die Corona-Pandemie im Jahr 2020 war Auslöser für die „Verordnung zur Umsetzung pandemiebedingter und weiterer Anpassungen in Rechtsverordnungen auf Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes“. Aufgrund der außergewöhnlichen Situation mussten viele Unternehmen einen Produktions- und Umsatzrückgang in Kauf nehmen. In die Verordnung wurde deshalb eine Übergangsregelung für besonders stromintensive Unternehmen aufgenommen. Weitere Inhalte sind eine Regelung, die den nicht sachgerechten Anfall von Netzentgelten bei technisch bedingten Stromtransporten verhindern soll, sowie die Reduzierung von Schriftformerfordernissen beim Abschluss von Netzanschlussverträgen.3

Die 7000-Stunden-Regel in der Netzentgeltverordnung

Die Netzentgeltverordnung für Strom definiert individuelle Regelungen zwischen Netzbetreibern und Letztverbrauchern. Bei einem hohen Energiebedarf ist eine deutliche Verringerung des Netzentgelts möglich. Die sogenannte 7000-Stunden-Regel bezeichnet den Umstand, dass Verbraucher, die eine Jahresbenutzungsdauer von mindestens 7000 Stunden und eine Jahresarbeit von wenigstens 10 Gigawattstunden aufweisen, nur einen geringen Prozentsatz des Netzentgelts zahlen müssen.4 In der Stromnetzentgeltverordnung § 19 findet sich der folgende Passus:5

Das individuelle Netzentgelt nach Satz 2 beträgt bei einer Stromabnahme aus dem Netz der allgemeinen Versorgung für den eigenen Verbrauch an einer Abnahmestelle von mehr als zehn Gigawattstunden pro Kalenderjahr nicht weniger als:

  1. 20 Prozent des veröffentlichten Netzentgeltes, im Falle einer Benutzungsstundenzahl von mindestens 7000 Stunden im Jahr;
  2. 15 Prozent des veröffentlichten Netzentgeltes, im Falle einer Benutzungsstundenzahl von mindestens 7500 Stunden im Jahr oder
  3. 10 Prozent des veröffentlichten Netzentgeltes, im Falle einer Benutzungsstundenzahl von mindestens 8000 Stunden im Jahr.

Die Netzentgeltreduzierung für stromintensive Unternehmen steht in der Kritik. Denn durch die 7000-Stunden-Regel werden letztendlich Betriebe belohnt, die bewusst mehr Energie verbrauchen als nötig, um von einer größeren Netzentgeltreduzierung zu profitieren. Darüber hinaus fehlten Anreize, um das Netz in Spitzenlastzeiten durch eine Drosselung der Produktion zu entlasten. Die Netzentgeltverordnung sollte dem stetig anwachsenden Anteil der erneuerbaren Energien im deutschen Strommix Rechnung tragen, was zum Beispiel durch eine Reform erreicht werden könnte, im Rahmen derer Anreize für energiesparendes und flexibles Verhalten die starre 7000-Stunden-Regel ersetzen.6

Regelungen in der Gasnetzentgeltverordnung

Während sich die Stromnetzentgeltverordnung auf das Übertragungsnetz und Verteilnetze bezieht, befasst sich die Gasnetzentgeltverordnung mit dem deutschen Erdgasnetz. Dieses hat eine Gesamtlänge von 511 000 Kilometern und setzt sich aus Rohrfernleitungen, die Gas über weite Strecken transportieren, sowie einem engmaschigen Verteilungsnetz zusammen, das zu den Endverbrauchern führt. In das Gasnetz kann neben Erdgas auch aufbereitetes Biomethan eingespeist werden. Ein großer Teil des Gases wird für die Wärmeversorgung in Privathaushalten genutzt. Erdgas ist klimafreundlicher als andere fossile Brennstoffe, da der Gebrauch mit weniger CO2-Emissionen einhergeht.7

Die Netzentgeltverordnung für Gas enthält Regelungen zu den Netzentgelten, eine Methode zur Ermittlung derselben, Pflichten der Netzbetreiber und sonstige Bestimmungen. Eine Netzentgeltreduzierung für Unternehmen ist auch innerhalb der Gasnetzentgeltverordnung vorgesehen. Wie bei der Netzentgeltverordnung für Strom werden die Kosten dafür auf die Letztverbraucher umgelegt. Im Jahr 2017 lag die GasNEV-Umlage bei einem Nettopreis von 0,388 Cent pro Kilowattstunde.

Neben der GasNEV-Umlage beeinflussen weitere Umlagen den Gaspreis. Dazu zählen die EEG-Umlage, mit der die Erzeugung von Biogas gefördert wird, die Offshore-Haftungsumlage, die zur Verrechnung von Entschädigungszahlen an Netzbetreiber wegen Verzögerung der Anbindung von Offshore-Windenergieanlagen dient, sowie die KWK-Umlage, die den Betreibern von Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung zugutekommt.8

netzentgeltverordnung-hybridauto-e-book-guide-net4energy
Du möchtest mehr über die Solarthermie erfahren? Lade dir jetzt unseren Essential Guide herunter!
Jetzt downloaden