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Fakten zum Marktanreizprogramm
Inhalt des Wiki-Artikels
- Förderung von Heizungen
- Kombination mit anderen Förderprogrammen
- Bündelung von Förderprogrammen seit 2021
- Förderung von Nahwärmenetzen
- Ansprechpartner für Fragen zum Marktanreizprogramm
- Wo stelle ich einen Antrag für eine Förderung?
Das Marktanreizprogamm (MAP) ist ein Förderprogramm zur Nutzung erneuerbarer Energien (EE) bei der Wärmegewinnung. Private Verbraucher, Freiberufler, Unternehmen, Kommunen und andere Antragsberechtigte erhalten eine staatliche Förderung, wenn sie ihre alte Heizungsanlage gegen eine der folgenden Wärmeerzeugungsanlagen austauschen:
KfW- und BAFA-Förderung von Heizungen
Seit dem Jahr 2000 wurden in rund 20 Jahren circa 1,8 Millionen Wärmeerzeugungsanlagen über das Marktanreizprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) gefördert. Die Förderung erfolgt entweder durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Für vollständig mit erneuerbaren Energien betriebene Heizungsanlagen wird ein Investitionszuschuss von bis zu 35 Prozent gewährt. Bei Austausch einer alten Ölheizung kann die Förderung auf 45 Prozent steigen. Darüber hinaus wird der Einbau von Hybridheizungen und auf die spätere Einbindung erneuerbarer Energien vorbereitete Heizungen unterstützt:
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Gas-Hybridheizung mit einem Erneuerbaren-Anteil von min. 25 Prozent |
Auf die spätere Einbindung von EE vorbereitete Gas-Brennwertheizungen |
Max. Investitionszuschuss |
30 % |
20 % |
Max. Zuschuss bei Austausch einer Ölheizung |
40 % |
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Neben neuen Heizungsanlagen wird das Errichten von Wärmenetzen und Wärmespeichern gefördert. Private Hausbesitzer erhalten eine Förderung für energieeffiziente Solarthermieanlagen, Wärmepumpen und Biomasseanlagen. Wie hoch der Förderzuschuss ist, hängt von der Art der Wärmeerzeugungsanlage ab:
- Bei Erstinstallation einer Solarthermieanlage zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung beträgt der Zuschuss mindestens 2000 €.
- Pellet-Kessel mit Wärmespeicher werden mit mindestens 3500 € gefördert.
- Die Förderung für eine Erdwärmepumpe zur Raumheizung oder zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung liegt bei mindestens 4000 €.
Förderung von Nahwärmenetzen
Im Marktanreizprogramm ist auch eine Förderung für den Neubau oder Ausbau von Nahwärmenetzen vorgesehen, die vor allem für Kommunen und große Unternehmen von Interesse ist. Damit der Zuschuss gewährt wird, muss ein festgelegter Anteil der durch diese Netze fließenden Wärme durch Erneuerbare-Energien-Anlagen erzeugt worden sein. Wie hoch der Mindestanteil ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- Art der Energiequellen, aus denen die Wärme gewonnen wird
- Versorgung von überwiegend Bestandsbauten oder Neubauten
Das Marktanreizprogramm gewährt einen Tilgungszuschuss von bis zu 60 Euro pro Meter Wärmenetz, die Förderhöchstgrenze liegt bei einer Million Euro – außer, wenn Wärme aus Tiefengeothermieanlagen eingespeist wird, dann beträgt sie 1,5 Millionen Euro.
Kombination mit anderen Förderprogrammen
Neben der MAP-Förderung können andere öffentliche Förderungen in Anspruch genommen werden, insofern eine im Europarecht verankerte Höchstgrenze nicht überschritten wird. Beispielsweise kann neben einer BAFA-Förderung noch Unterstützung aus Landesförderprogrammen beantragt werden. Allerdings gelten für bestimmte Förderprogramme Einschränkungen, die eine Anhäufung von Fördermitteln untersagen, wenn Unterstützung für die gleichen Investitionskosten beantragt wird, also für dieselbe Einzelmaßnahme im Rahmen einer Gebäudesanierung. Wenn beispielsweise ein privater Hausbesitzer eine neue Heizungsanlage installiert, kann er dafür entweder die Förderung des Marktanreizprogramms oder das KfW-Förderprogramm „Energieeffizient sanieren“ in Anspruch nehmen, nicht aber beide. Wenn aber bei der Gebäudesanierung weitere Einzelmaßnahmen erfolgen, zum Beispiel ein Austausch der Fenster und Türen oder der Einbau einer effizienteren Dämmung, kann für diese Maßnahmen die KfW-Förderung „Energieeffizient sanieren“ und für den Einbau einer neuen Heizung die MAP-Förderung beantragt werden.
Bündelung von Förderprogrammen seit 2021
Seit Beginn des Jahres 2021 sind verschiedene Förderprogramme zur energetischen Gebäudesanierung in der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) zusammengefasst. Durch die Bündelung steht ein optimiertes Förderangebot zur Verfügung, das leicht zu überblicken ist. Die BEG vereint in sich unter anderem:
- Förderprogramm „Energieeffizient bauen“
- Förderprogramm „Energieeffizient sanieren“
- Marktanreizprogramm
Für Einzelmaßnahmen kann seit Januar 2021 eine BAFA-Zuschussförderung beantragt werden. Als Einzelmaßnahmen sind Sanierungsmaßnahmen definiert, die den energetischen Zustand eines Gebäudes verbessern, aber allein nicht ausreichend sind, um einen Effizienzhausstandard zu erreichen.
Ansprechpartner für Fragen zum Marktanreizprogramm
Sachdienliche Hinweise zum Marktanreizprogramm finden sich auf vielen Portalen. Wer sich allgemein über das MAP informieren will, kann dies auf der Website des BMWi tun. Details zu einzelnen Fördermaßnahmen finden sich bei der KfW und dem BAFA. Darüber hinaus gibt es direkte Ansprechpartner, wenn noch Fragen zum Marktanreizprogramm offen sind. Private Hausbesitzer und Unternehmen, die eine kleine Anlage zur Wärmeerzeugung installieren möchten, können sich an die Hotline des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle wenden. Für Kommunen und Unternehmen, die eine große Wärmeerzeugungslage einbauen möchten, ist das Infocenter der KfW zuständig.
Wo stelle ich einen Antrag für eine Förderung?
Die im Rahmen des Marktanreizprogramms bestehende BAFA-Förderung „Heizen mit Erneuerbaren Energien“ konnte bis zum 31. Dezember 2020 beantragt werden. Seit Inkrafttreten des BEG ist der Antrag für einen Zuschuss zum Einbau einer neuen Heizung als Einzelmaßnahme weiterhin an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zu stellen. Wer stattdessen eine Kreditförderung oder eine Kredit- und Zuschussförderung bevorzugt, muss seinen Antrag an die KfW richten. Antragssteller müssen zwischen einem Zuschuss oder eine Förderung wählen, beide Unterstützungen dürfen für ein und dieselbe Heizungsanlage nicht in Anspruch genommen werden.
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