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Funktion und Aufgaben der europäischen Energieunion
Inhalt des Wiki-Artikels
- Die EU als Handelsplattform für Energie
- Handlungsfelder der Energieunion
- Saubere Energie für alle Europäer
- Energieabkommen zwischen der EU und Drittländern
Die Europäische Union (EU) hat das Projekt Energieunion ins Leben gerufen, das einen länderübergreifenden Strom- und Gasmarkt zum Ziel hat. Die Energieunion soll dazu beitragen, dass alle Bürgerinnen und Bürger der Mitgliedstaaten in Zukunft mit sauberer und bezahlbarer Energie versorgt werden.
Die EU als Handelsplattform für Energie
Mit der Energiewende gehen neue Herausforderungen einher, denn wie viel Strom Photovoltaik- und Windkraftanlagen erzeugen, ist zeit- beziehungsweise wetterabhängig. In windstillen Zeiten geht der Ertrag von Windenergieanlagen zurück, während er bei stürmischem Wetter hochschnellt. Um zu vermeiden, dass bei einem geringen Ertrag konventionelle Kraftwerke zugeschaltet und bei zu hohem Ertrag die Erzeugungskapazitäten heruntergefahren werden müssen, und wegen weiterer Belange im Energiebereich hat sich die Europäische Union zu einer Energieunion entschlossen. Diese bildet den politischen Rahmen für die Kooperation der EU-Staaten im Energiebereich.
Der innereuropäische Markt für Strom und Gas soll weiter ausgebaut werden. Ein Ziel ist, dass Energie ungehindert Grenzen überschreiten kann. Durch die Handelsplattform für Energie lassen sich die Kosten im Stromsektor reduzieren, die bislang noch für das Herunterregeln von Energieüberschüssen und das Bereithalten von Reservekraftwerken anfallen. Langfristig ist deshalb mit sinkenden Energiekosten für Verbraucher zu rechnen. Die Energieunion dient aber nicht nur als europäische Handelsplattform für Strom und Gas, sie ist auch Grundlage für das Gelingen der Energiewende. Nur wenn alle EU-Mitgliedstaaten gemeinsam auf eine nachhaltige, sichere und bezahlbare Energieversorgung hinarbeiten, lassen sich die gemeinsamen Klimaziele erreichen.
Handlungsfelder der Energieunion
Die Aufgaben der Energieunion hat die EU-Kommission in fünf Handlungsfeldern definiert, die miteinander in Verbindung stehen:
- Energieversorgungssicherheit
- Energiebinnenmarkt
- Energieeffizienz
- Dekarbonisierung der Wirtschaft
- Energieforschung
Der Bereich Energieversorgungssicherheit zielt darauf ab, dass die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit Gas und Strom in Zukunft gewährleistet ist. Außerdem soll die Abhängigkeit der EU von Energieimporten gemindert werden.
Für den Energiebinnenmarkt mit Strom aus erneuerbaren Energien ist eine moderne Infrastruktur mit Smart Grids erforderlich. Innerhalb der EU soll Energie grenzüberschreitend frei fließen. Dafür sind eine entsprechende Infrastruktur und rechtliche, hindernisfreie Regelungen vonnöten.
Ziel des Handlungsfelds Energieeffizienz ist, die Energieeffizienz zu steigern. Wie bei der deutschen Energiewende gilt in der EU die Prämisse: Efficiency First. Durch energieeffizientere Gebäude, Prozesse und Fahrzeuge lässt sich der Energieverbrauch senken.
Dekarbonisierung der Wirtschaft bedeutet, dass der Ausstoß von Kohlenstoffdioxid (CO2) so weit wie möglich reduziert wird. Um das zu erreichen, muss der Bedarf in allen energieverbrauchenden Sektoren zunehmend durch erneuerbare statt fossile Energieträger gedeckt werden. Um so wenig CO2 wie möglich zu verursachen, ist nicht nur eine Umstellung des Stromsektors erforderlich. Auch der Energiebedarf im Verkehrssektor, bei industriellen Prozesse und im Bereich Gewerbe, Handel, Dienstleistungen (GHD) muss zukünftig vermehrt durch erneuerbare Energien gedeckt werden.
Die Energieforschung ist für die EU ein wichtiges Thema, denn sie will nicht nur Vorbild für eine nachhaltige und auf die Zukunft ausgerichtete Energie- und Klimapolitik, sondern auch Vorreiterin bei Energietechnologien sein. Forschung und Innovationen in den Bereichen erneuerbare Energien, Speicher, Smart Grids und saubere Mobilität sollen gefördert werden.
Saubere Energie für alle Europäer
„Saubere Energie für alle Europäer“ heißt ein Maßnahmenpaket der Energieunion. Damit soll unter anderem erreicht werden, dass der Anteil erneuerbarer Energien bei der Stromerzeugung und die Anzahl intelligenter Zähler steigen, die Netzverbindungen im Energiebereich zwischen den EU-Ländern ausgebaut sowie die diversen Akteure im Energiesektor wettbewerbsfähiger und innovativer werden. Zielgruppe der Maßnahmen sind nicht nur Unternehmen, sondern auch Privatleute. Inhalte des Maßnahmenpakets „Saubere Energie für alle Europäer sind:
- Beschleunigung der Umstellung auf erneuerbare Energien
- Modernisierung der Wirtschaft zum Nutzen aller
- Erhöhung der Energieversorgungssicherheit
- Menschen und Länder näher zusammenbringen
- Verbraucher im Mittelpunkt der Energiewende
- Weltweite Führungsrolle Europas im Bereich Energie und Klimaschutz
- Entwicklung zu einem sauberen Planeten für alle
Energieabkommen zwischen EU- und Drittländern
Da Energie auf internationaler Ebene gehandelt wird, befasst sich die Energieunion auch mit dem Thema, wie sich der Informationsaustausch innerhalb der EU bezüglich Energieabkommen mit Drittländern gestalten lässt. Am 2. Mai 2017 trat der „Mechanismus für den Informationsaustausch im Energiebereich“ in Kraft. Der Beschluss sieht die Einrichtung eines Systems für den Informationsaustausch zwischen den EU-Ländern und der Europäischen Kommission vor, um die Kommunikation über Abkommen im Energiebereich, die zwischen einem oder mehreren EU-Mitgliedstaaten einerseits und Nicht-EU-Ländern oder internationalen Organisationen andererseits bestehen, zu verbessern. Aus diese Weise soll sichergestellt werden, dass Energieabkommen zwischen EU-Staaten und Drittländern oder internationalen Organisationen mit dem EU-Recht vereinbar sind. Der Beschluss ist einer der Bausteine der Strategie der Energieunion und hat Folgendes zum Ziel:
- Verbesserung der Versorgungssicherheit in der EU
- Sicherstellung des ordnungsgemäßen Funktionierens des Binnenmarkts
- Schaffung von mehr Transparenz in Energieangelegenheiten
- Bessere Koordinierung des Informationsaustauschs zwischen EU-Kommission und Mitgliedstaaten
- Stärkung der Verhandlungsposition gegenüber Drittländern
Der „Mechanismus für den Informationsaustausch im Energiebereich“ gilt sowohl für Öl und Gas als auch für Elektrizität, die Verfahren unterscheiden sich jedoch. Die Mitgliedstaaten der Energieunion sollen bei Gesprächen über Gas und Öl die EU-Kommission über jeden Entwurf eines Energieabkommens mit Dritten informieren, damit eine Vorabprüfung durchgeführt werden kann. Innerhalb von fünf Wochen muss die EU-Kommission das betreffende Land über Zweifel unterrichten, die im Hinblick auf die Vereinbarkeit des Energieabkommens mit dem EU-Recht aufkommen. Nach der Unterrichtung über die Zweifel ist die EU-Kommission verpflichtet, innerhalb von zwölf Wochen eine vollständige Stellungnahme vorzulegen. Dagegen dürfen die Mitgliedstaaten die Vereinbarkeit von Elektrizitätsabkommen und EU-Recht während der Entwurfsphase selbst prüfen. Falls ein Land der Energieunion die Vereinbarkeit nicht eindeutig festzustellen vermag, durchläuft der Entwurf des Abkommens das gleiche Verfahren wie bei Öl und Gas.
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