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Energieausweis für Wohngebäude: enthaltene Daten, Kosten und Ausweisaussteller
Inhalt des Wiki-Artikels
- Der Energieausweis für Wohngebäude
- Diese Daten enthalten Energieausweise
- Bedarfsausweise und Verbrauchsausweise
- Vergleich von alten und neuen Energieausweisen
- Energieeffizienzklassen in Energieausweisen
- Verpflichtender Energieausweis für neue Immobilien
- Ausstellung von Energieausweisen
Der Energieausweis für Wohngebäude
Der Energieausweis enthält Daten über die Energieeffizienz von Gebäuden, so dass sie mit anderen vergleichbar sind. Auf diese Weise können sich Miet- und Kaufinteressierte über den zu erwartenden Verbrauch informieren und sich für eine energieeffiziente Immobilie entscheiden. Eine Farbskala zeigt an, wie hoch der Verbrauch eines Wohngebäudes ist: Rot verweist auf eine schlechte Energiebilanz, Grün steht für einen geringen Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser. Die Regelungen zum Energieausweis finden sich in Abschnitt 5 der Energieeinsparverordnung (EnEV).1
Diese Daten enthalten Energieausweise
Mit dem Energieausweis wird der energetische Zustand von Wohngebäuden bewertet, in gewissen Fällen ist er sogar Pflicht. Die Energieeffizienz wird anhand diverser Kennwerte berechnet. Dazu zählen verwendete Heizstoffe, also beispielsweise Gas, Öl, Strom, die Energiekennwerte sowie die Belüftung des Gebäudes und allgemeine Angaben zum Haus beziehungsweise der Wohnung. Bei einem reinen Wohngebäude wird der Energieausweis für den gesamten Bau ausgestellt, in Gebäuden mit weiteren Nutzungsarten gilt er lediglich für den Wohnbereich. Der Energieausweis besteht in der Regel aus fünf Seiten, er gibt sowohl den Primärenergiebedarf als auch den Endenergiebedarf an und enthält Empfehlungen zur Verbesserung der energetischen Eigenschaften eines Hauses.
Bedarfsausweise und Verbrauchsausweise
Für die Berechnung der energetischen Qualität eines Wohngebäudes gibt es zwei verschiedene Verfahren: Eines ist auf den Bedarf, das andere auf den Verbrauch ausgerichtet. Die Rechnungen für ein und dasselbe Gebäude ergeben deshalb unterschiedliche Werte. Somit gibt es zwei verschiedene Arten von Energieausweisen, bei einem Bedarfsausweis wird der Energiebedarf zu Grunde gelegt, bei einem Verbrauchsausweis der Energieverbrauch. Beim Vergleich verschiedener Ausweise muss berücksichtigt werden, dass der Endenergiewert des Verbrauchsausweises teils bis zu 25 Prozent unter dem des Bedarfsausweises liegt. Zudem muss beim Verbrauchsausweis der Endenergiewert pauschal um 20 kWh/(m2a) erhöht werden, wenn das Wasser dezentral erwärmt wird und dieser Verbrauch noch nicht im Kennwert enthalten ist.
Vergleich von alten und neuen Energieausweisen
Mit der EnEV 2014 wurde ein neuer Energieausweis eingeführt, der eine Registrierungsnummer und eine Energieeffizienzklasse enthält. Die Gültigkeit von Energieausweisen beträgt üblicherweise zehn Jahre, so dass auch zuvor ausgestellte Wärmebedarfsausweise und als Energieausweise anerkannte Energiepässe weiterhin genutzt werden können. Notwendig ist ein neuer Energieausweis, wenn ein Gebäude umgebaut oder saniert wird, was für den Eigentümer selbst auch vorteilhaft ist, falls er Wohnraum verkaufen oder vermieten möchte. Der Vergleich von alten und neuen Energieausweisen ist schwierig, da sie unterschiedlich aufgebaut sind, während sich die Gegenüberstellung von neuen untereinander anhand der Energieeffizienzklassen einfach gestaltet.
Energieeffizienzklassen in Energieausweisen
Über Energieeffizienzklassen, die auf einer Farbskala im Energieausweis abgebildet sind, lassen sich Immobilien leicht miteinander vergleichen. Die Klassen reichen vom energieeffizienten A+ bis zum energieintensiven H. Auf der Farbskala liegen die Energieeffizienzklassen A+, A und auch B noch im grünen Bereich, C, D und E sind gelb hinterlegt, F befindet sich im gelb-orangefarbenen Bereich, G ist orange und H im roten Bereich. Die Endenergie-Vergleichswerte sind auf der zweiten Seite des Energieausweises angegeben. In der Mitte der Farbskala stehen Energiekennziffern, die angeben, wie viel Energie für die jeweilige Klasse typische Häuser brauchen. So liegt ein Effizienzhaus 40 in der Kategorie A+, ein energetisch nicht modernisiertes Einfamilienhaus gehört in der Regel zur Energieeffizienzklasse G oder H. Dies sind allerdings nur Richtangaben, da der individuelle Energieverbrauch von der Größe, dem Baujahr und der Bauweise des jeweiligen Wohngebäudes abhängt.2
Verpflichtender Energieausweis für neue Immobilien
Nicht jeder Hauseigentümer muss einen Energieausweis beantragen. Wer im eigenen, bereits bestehenden Haus wohnt, braucht keinen. Dagegen ist die Beantragung eines Energieausweises beim Bau einer neuen Immobilie Pflicht. Darüber hinaus ist der Ausweis mit der Übersicht des Energieverbrauchs auch für Bestandsimmobilien verpflichtend, wenn diese oder eine in ihr liegende Wohnung vermietet oder verkauft werden sollen. Mieter oder Käuferinnen haben nämlich das Recht, Informationen über die Energieeffizienz zu erhalten.3
Ausstellung von Energieausweisen
Energieausweise dürfen nur von Anbietern mit einer besonderen Qualifizierung ausgestellt werden, allerdings gibt es auch unseriöse Angebote auf dem Markt. Wer als Ausweisaussteller tätig sein darf, regelt die Energieeinsparverordnung: Personen mit besonderen Ausbildungen oder Weiterbildungen und Berufspraxis. Zu diesem Personenkreis gehören unter anderem Ingenieure, Architekten, Physiker und Handwerker. Darüber hinaus benötigen Energieausweisaussteller ein amtliches Zertifikat der Zulassung.
Eine Auflistung aller berechtigten Aussteller gibt es von öffentlicher Seite nicht. Online finden sich Übersichtsportale und Einzelaussteller, die Angaben beruhen üblicherweise bei beiden auf nicht weiter überprüften Selbstauskünften der Ausweisaussteller. Geprüft sind hingegen die Listen der Deutschen Energie-Agentur (dena) mit berechtigten Ausstellern. Darüber hinaus stellen Architekten- und Ingenieurkammern oft Listen mit zugelassenen Ausweisausstellern online zur Verfügung.
Der Aussteller muss das Gebäude, um das es geht, nicht unbedingt persönlich besichtigen. Es reicht, wenn der Eigentümer ihm alle Daten übermittelt, die für den Energieausweis relevant sind. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Daten liegt dann beim Hauseigentümer, der Ausweisaussteller muss lediglich eine Plausibilitätsprüfung durchführen. Da jedoch viele Gebäudedaten aufgenommen werden müssen, die für einen Laien schwer zu ermitteln sind, kann es durchaus sinnvoll sein, einen Energieexperten zur Vor-Ort-Begehung zu laden.
Die Kosten für einen Energieausweis variieren, Verbrauchsausweise sind in der Regel günstiger als Bedarfsausweise, weil der Aufwand der Datenerhebung geringer ist, dafür sind sie aber auch weniger aussagekräftig. Wie teuer ein Energieausweis ist, hängt von der Größe und Komplexität des Wohngebäudes, dem Heizsystem, dem Aufwand für die Datenerfassung und davon ab, ob die Bauunterlagen vollständig vorliegen. Im günstigen Fall kostet der Energieausweis weniger als 100 Euro, billigere Angebote sollten genauestens geprüft werden, da mangelnde Sorgfalt zu einem fehlerhaften Ausweis führen kann. Da zum Energieausweis Empfehlungen zur Verbesserung der energetischen Qualität gehören, muss der Ausweisaussteller sich auch informieren, ob und wann welche Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt wurden.4
Nach dem Inkrafttreten des neuen Gebäudeenergiegesetzes gibt es seit 2021 einige Änderungen im Energieausweis.
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