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EMAS steht für „Eco-Management and Audit Scheme“, es handelt sich dabei um ein freiwilliges Umweltmanagementsystem der EU. Nach dem System zertifizierte Unternehmen beachten Umweltaspekte wie die Einsparung von Energie und die Vermeidung von Abfall und Emissionen. Die EMAS-Anforderungen entsprechen den Maßgaben der Norm DIN EN ISO 14001, die einen weltweit akzeptierten Standard für Umweltmanagementsysteme festlegt.1
Die europäische Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 ist am 11. Januar 2010 in Kraft getreten. Sie wird auch EMAS-Verordnung genannt und hat die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung zum Inhalt. Unternehmen und Organisationen, die eine EMAS-Zertifizierung anstreben, müssen alle Anforderungen der Verordnung erfüllen. Die EMAS-Verordnung hat also eine immense Bedeutung im Hinblick auf die Qualitätssicherung.2
Das Umwelt- und Energiemanagementsystem EMAS soll dazu beitragen, Unternehmen und Organisationen energieeffizienter und umweltfreundlicher zu gestalten. Für die Registrierung ist die Erstellung einer Umwelterklärung erforderlich. Die EMAS-Anforderungen richten sich nach der ISO 14001. Die Kernkriterien von EMAS sind:
Die Angaben werden jährlich von externen Umweltgutachtern überprüft, in Ausnahmefällen alle zwei Jahre. Grenzwerte sind behördlich festgelegt. Die Umwelterklärung muss jedes Jahr aktualisiert und validiert werden. Der Gutachter bestätigt mit der Validierung, dass die Umwelterklärung alle EMAS-Anforderungen erfüllt, dass die Daten richtig sind und den Vorschriften entsprechen und dass eine Nichteinhaltung der geltenden Umweltvorschriften nicht nachweisbar ist.3
Das System für Umweltmanagement EMAS wenden 60 Bundesbehörden und staatliche Einrichtungen an. Dabei werden auch indirekte Umweltaspekte wie Dienstreisen und eine nachhaltige öffentliche Beschaffung einbezogen. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat den Leitfaden „Mit gutem Beispiel voran“ herausgegeben, in dem der Nutzen von EMAS für Verwaltungen erläutert wird. Durch das Umweltmanagementsystem wird eine Effizienzsteigerung erreicht, es werden weniger Ressourcen und Energie verbraucht. Das dient nicht nur dem Umweltschutz, sondern hilft Behörden auch dabei, Kosten zu sparen. Darüber hinaus nehmen Verwaltungen eine Vorbildfunktion ein, wenn sie mit gutem Beispiel vorangehen. Neben der EMAS-Verordnung sollte auch die Norm zum Energiemanagement ISO 50001 Berücksichtigung finden. In der Regel sind nur wenige Anpassungen notwendig, um eine Zertifizierung nach der Energiemanagementnorm zu erlangen, wenn die EMAS-Anforderungen bereits erfüllt sind.
Empfohlen wird, sowohl Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch externe Personen einzubinden, um ein effektives und langfristiges Umweltmanagement zu etablieren. Die Mitarbeiterbeteiligung ist durch EMAS vorgeschrieben, inwieweit sie erfolgt, bleibt jedoch den Behörden überlassen. Einsparpotenzial durch Nutzungsverhalten besteht vor allem hinsichtlich der Heizung, Klimatisierung, Beleuchtung und Informationstechnik. Deshalb sollten die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen motiviert werden, sich aktiv an der Erreichung der gesetzten Umweltziele zu beteiligen. Externe Beratung sollte vorwiegend dem Kapazitätsaufbau in der Verwaltung dienen, sie sollte nicht in dem Sinne genutzt werden, die Einführung von EMAS weitestgehend auszulagern, da dies die Akzeptanz für das Projekt schmälern könnte.4
Die Implementierung von EMAS bringt für Organisationen und Behörden zahlreiche Vorteile mit sich. Durch eine Effizienzsteigerung und die Verminderung des Verbrauchs lassen sich Kosten senken. Wer schonend mit Ressourcen umgeht, liefert einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz. Die Rechtskonformität der Maßnahmen wird extern bestätigt. Motiviertes Personal trägt zum Erfolg eines Unternehmens bei, Absatzchancen werden geschaffen und gesichert. Durch die Umwelterklärung und die offizielle Eintragung in das EMAS-Register entsteht Transparenz, die wiederum sorgt für Vertrauen in das Unternehmen. EMAS ist ein Werkzeug für eine nachhaltige Unternehmensführung, das staatlich gefördert wird und steuerliche Vorteile mit sich bringt, so dass sich die anfangs nötigen Investitionen lohnen.
Bei der Einführung des Umweltmanagementsystems fallen zunächst ein Mehraufwand und Mehrkosten an, die sich allerdings durch folgende Einsparungen amortisieren. Intern ist zunächst mit einem erhöhten Personalaufwand zu rechnen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen geschult werden. Dazu kommen die externe Prüfung durch einen Umweltgutachter sowie die Eintragung in das EMAS-Register. Es muss gegebenenfalls in umweltschonende Technologien, Produkte und Dienstleistungen investiert werden, um die EMAS-Vorgaben zu erfüllen. Gegebenenfalls ist darüber hinaus eine externe Beratung sinnvoll.5
Sowohl der Bund als auch die EU bieten Fördermöglichkeiten für Unternehmen an, die nach EMAS zertifiziert sind. Das EU-Förderprogramm LIFE unterstützt Projekte, die zur Entwicklung und Durchführung der Umweltpolitik und des Umweltrechts der Europäischen Union beitragen. Der Europäische Meeres- und Fischereifons (EMFF) fördert ökologische und biologische sowie energieeffiziente Aquakulturen. Organisationen und Unternehmen mit einer EMAS-Registrierung bekommen einen Rabatt von 30 Prozent auf die Bearbeitungsgebühr, wenn sie das EU-Umweltzeichen – die sogenannte Umweltblume – beantragen. Der Bund gewährt mit der „Förderung unternehmerischen Know-hows“ einen Zuschuss zu Beratungen, die der Nachhaltigkeit und dem Umweltschutz dienlich sind. Der Antrag ist online über die Webpräsenz des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu stellen. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten durch das Förderprogramm ZIM-Kooperationsnetzwerke (KN) Unterstützung, wenn sie Netzwerke bilden wollen. Weitere Förderprogramme auf Bundesebene sind:
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