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Einspeisevergütung

Über diesen Artikel

Lesezeit

3 Minuten

Veröffentlichung

26.11.2019

Letztes Update

17.08.2022

Einspeisevergütung - Durch die Energiewende neu definiert

Inhalt des Wiki-Artikels

 

Die Einspeisevergütung für regenerative Energien wurde in Deutschland mit dem Inkrafttreten des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Jahr 20001 etabliert. Es handelt sich dabei um eine von staatlicher Seite festgesetzte Vergütung, die Betreiberinnen und Betreiber von Anlagen erneuerbarer Energien erhalten, die Strom in das öffentliche Versorgungsnetz einspeisen. Gefördert wird Ökostrom, der aus Wasserkraft, Erdwärme, Biogas, Wind- oder Sonnenenergie gewonnen wird.2

Ziel des EEG ist unter anderem, regenerative Energien langfristig wettbewerbsfähig zu machen. Durch die Produktion in Masse sinken die Kosten. Deshalb erhalten Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen über einen Zeitraum von zwanzig Jahren einen festgelegten Vergütungssatz pro Kilowattstunde. Die Höhe dieser Einspeisevergütung ist abhängig von der Art der Energiequelle, dem Standort und der Größe der Anlage. Außerdem sind die Sätze degressiv, das heißt, die Einspeisevergütung fällt umso niedriger aus, je später eine Anlage in Betrieb genommen wird.3

Als Ausgleichsabgabe für die Einspeisevergütung dient die EEG-Umlage, die vom Verbraucher getragen wird, da die Auszahlungen an die Anlagenbetreiber in der Regel höher liegen als die Einnahmen durch den Stromverkauf an der Strombörse.4 Von der Umlage sind besonders energieintensive Unternehmen teils befreit oder sie müssen nur einen ermäßigten Satz zahlen.5 Dadurch werden Privathaushalte übermäßig stark belastet, während die Industrie von der Energiewende profitiert, obwohl sie sich an deren Kosten kaum beteiligt.6 

Einspeisevergütungen in Europa

Auch andere europäische Länder haben eine Einspeisevergütung festgelegt. Manche Länder fördern jedoch nicht nur erneuerbare Energien, so gibt es etwa in Großbritannien eine hohe Einspeisevergütung für Atomstrom.7 In ihren Ursprüngen war die deutsche Energiewende ein nationales Vorhaben, inzwischen hat sich ein Netzwerk europäischer Energie- und Klimapolitik etabliert. Die erste europäische Windkraftanlage wurde bereits 1982 auf der griechischen Insel Kythnos errichtet.8 Dank der europaweiten Initiative konnte der Anteil an erneuerbaren Energien von 2005 bis 2015 um 71 Prozent gesteigert werden.9 Einen Anreiz bilden die Einspeisevergütungen für aus regenerativen Energiequellen erzeugten Strom. Die von den Ländern individuell festgelegten Tarife garantieren den Erzeugern eine fixe Vergütung über die wirtschaftliche Nutzungsdauer eines Kraftwerks.

Energiekonzerne und Bürgerenergie

Während nuklear oder fossil erzeugter Strom ausschließlich von Energiekonzernen zur Verfügung gestellt werden kann, werden die Erneuerbaren auch als Bürgerenergie bezeichnet, da selbst Privathaushaushalte über Photovoltaikanlagen Strom erzeugen und ins Netz einspeisen können. Auch Biomethananlagen können privat betrieben werden. Jedoch werden lokale Projekte dadurch behindert, dass fossile und nukleare Energien stark subventioniert werden.10 Hingegen sinken die Fördersätze für Photovoltaik-Anlagen im Lauf der Jahre.11 Nicht nur die Förderungen für Sonnenenergie, auch die für Biogas und andere regenerative Energien laufen aus.12

Fördersätze für erneuerbare Energien in Deutschland

Die Fördersätze für erneuerbare Energien unterscheiden sich nach Art der Stromerzeugung. Für Windkraftanlagen an Land, die nicht ausschreibungsgebunden sind – dazu zählen Kleinanlagen bis 750 kW und Pilotanlagen – berechnet sich die Einspeisevergütung aus den Zuschlagswerten vorheriger Ausschreibungen. Der Vergütungssatz für das Jahr 2020 wird basierend auf den Ausschreibungsergebnissen aus 2018 berechnet. Für Windenergieanlagen, die 2020 neu in Betrieb genommen werden, liegt die Einspeisevergütung bei 6,04 Cent pro Kilowattstunde. Dabei handelt es sich allerdings um einen Referenzwert für einen optimalen Standort, der an den jeweiligen Windertrag einer faktischen Anlage angepasst wird.13 Durch diese Abnahmegarantie sollen Investitionen in Erneuerbare-Energien-Anlagen gefördert werden. Weiterhin soll verhindert werden, dass Investoren den Bau aufschieben, da die bisherige Entwicklung weitere Kostenreduzierungen gerade im Hinblick auf Photovoltaikanlagen vermuten lässt.14

Einspeisevergütung Photovoltaik

Rascher als bei allen anderen regenerativen Energiequellen sinkt die Photovoltaik-Einspeisevergütung. Zudem wird nur bei neu in Betrieb genommenen Anlagen bis zu einer Nennleistung von 100 kW ein fester Förderungssatz gewährt, liegt die Nennleistung dagegen zwischen 100 und 750 kW, muss der gewonnene Strom direkt vermarktet werden. Ab einer Nennleistung von 750 kW ist die Teilnahme an einer Ausschreibung Pflicht, mit der Konsequenz, dass nur wenige Anlagen gebaut werden, die den günstigsten Photovoltaik-Strom liefern. Bei der Entnahme von Strom für den Eigenverbrauch können für die Betreiber von Photovoltaikanlagen Steuern und Abgaben anfallen, dafür sind die Betriebskosten im Vergleich zu anderen Anlagen sehr niedrig. Je größer der Unterschied zwischen Strombezugskosten und Stromgestehungskosten einer Photovoltaikanlage ist, desto lohnender ist der Eigenverbrauch.15

Einspeisevergütung: Entwicklung ab 2020

Im EEG sind Ziele formuliert, die eine Förderungshöchstgrenze für die jeweiligen Energiequellen enthalten. Für die Photovoltaik ist eine Höchstgrenze von 52 Gigawatt festgesetzt. Wird diese überschritten, fällt die Förderung für neu errichte Anlagen weg. Die Förderungsgrenze für die Photovoltaik wird voraussichtlich 2020 erreicht.16 Die Entwicklung der Einspeisevergütung für Windkraft ist nicht unproblematisch, die Förderung soll ab 2021 entfallen. Durch langwierige Genehmigungsverfahren sowie Klagen ist der Ausbau von Windkraftanlagen in Deutschland fast zum Erliegen gekommen, es werden sogar Windparks wieder stillgelegt. Energiekonzerne zahlen deutlich weniger für durch Windkraft erzeugten Strom als der Staat. Im EEG ist vorgesehen, dass in Deutschland bis 2030 die regenerativen Energien einen Anteil von 65 Prozent an der Gesamtstromproduktion ausmachen sollen, dazu müssten allerdings pro Jahr neue Windkraftanlagen mit einer Gesamtleistung von 2800 Megawatt in Betrieb genommen werden.

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