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Persönliche Energiewende
Aufgrund des stetigen Aus- und Zubaus von Erneuerbare-Energien-Anlagen im Sinne der Energiewende hat sich im Stromsektor in Deutschland ein Einspeisemanagement etabliert. Mit Einspeisemanagement ist die Abregelung der Stromeinspeisung von Anlagen gemeint, die mit erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) arbeiten. Dies ist notwendig, wenn der Strom wegen Netzengpässen nicht zu den Verbraucherinnen und Verbrauchern abtransportiert werden kann. In solchen Fällen werden beispielsweise Windkraftanlagen aus dem Wind gedreht oder Wechselrichter von Solaranlagen abgeschaltet. Die Energie, die dabei abgeregelt wird, wird Ausfallarbeit genannt.1
Vom Einspeisemanagement sind vor allem Windparks betroffen, sie machten im Jahr 2016 mehr als 90 Prozent der Anlagen aus, welche die Stromeinspeisung abregeln mussten. Die Anlagenbetreiber haben Anspruch auf Entschädigung, wenn sie Ausfallarbeit in Kauf nehmen müssen. Über die Netzentgelte werden die Kosten dafür von den Verbraucherinnen und Verbrauchern getragen. 2016 belief sich die Summe der Entschädigung für das Einspeisemanagement in Deutschland auf rund 373 Millionen Euro. Eine Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhalten die Anlagenbetreiber für Ausfallarbeit nicht.2
Vorgaben zum Einspeisemanagement enthält das Erneuerbare-Energien-Gesetz: Abschnitt 2 „Kapazitätserweiterung und Einspeisemanagement“ umfasst die Paragrafen 12 bis 15. Paragraf 12 EEG bezieht sich auf die Erweiterung der Netzkapazität, Paragraf 13 regelt den Schadensersatz. Rechte und Pflichten für Netzbetreiber hinsichtlich des Einspeisemanagements enthält Paragraf 14 EEG. Schließlich befasst sich Paragraf 15 EEG mit der Härtefallregelung.3
Auch im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind Vorschriften zum Einspeisemanagement festgehalten. Paragraf 13 thematisiert die Systemverantwortung der Betreiber von Übertragungsnetzen. Relevant für das Einspeisemanagement ist vor allem Absatz 1. Darüber hinaus ist Paragraf 13a bedeutsam, der Anpassungen von Einspeisungen sowie deren Vergütung zum Inhalt hat.4
Gesetzlich haben Netzbetreiber die Pflicht, gewisse Maßnahmen zu ergreifen, um die Elektrizitätsversorgung zuverlässig und sicher aufrechtzuerhalten. Das Einspeisemanagement ist eine dieser Maßnahmen, weitere sind:
Im Juni 2018 hat die Bundesnetzagentur den Leitfaden zum Einspeisemanagement 3.0 herausgegeben. In diesem gibt sie ihr Grundverständnis zur Anwendung der Regelungen des Einspeisemanagements nach den Paragrafen 14 EEG und 15 EEG wider. Der Leitfaden soll als Orientierungshilfe dienen, er ist nicht bindend wie eine Verwaltungsvorschrift. Nach der gesetzlichen Rangfolge darf das Einspeisemanagement erst dann zum Einsatz kommen, wenn der Netzengpass nicht auf andere Weise behoben werden kann. Im Leitfaden der Bundesnetzagentur wird insbesondere darauf eingegangen, welche Berechnungsmethoden zur Ermittlung der Entschädigungszahlungen, die bei Ausfallarbeit durch Einspeisemanagement nach geltender Gesetzeslage fällig werden, angemessen erscheinen. Es werden Methoden zur Ermittlung der Ausfallarbeit für KWK-, Windenergie-, Biomasse- und Solaranlagen aufgezeigt und wie anhand der Ergebnisse die konkrete Höhe der Entschädigung berechnet werden kann.6
Photovoltaik(PV)-Anlagen müssen bestimmten technischen Vorgaben entsprechen, um für das Einspeisemanagement geeignet zu sein. Werden die Vorgaben nicht erreicht, entfallen die Ansprüche auf vorrangige Abnahme, Übertragung und Verteilung laut EEG sowie auf ein Entgelt für dezentrale Einspeisung nach der Stromnetzentgeltverordnung, falls keine Förderung nach Paragraf 19 EEG 2017 in Anspruch genommen wird. Auch wenn mehrere Module zur Erzeugung solarer Energie eingesetzt werden, gelten diese als eine PV-Anlage. Die Vorgaben sind von der Leistung der jeweiligen Anlage abhängig:
Für PV-Bestandsanlagen, die vor August 2014 oder zu einem früheren Zeitpunkt in Betrieb genommen wurden, gelten gesonderte Regeln.7
Kann Energie von Erneuerbare-Energien- oder KWK-Anlagen wegen des Einspeisemanagements nicht ins Netz eingespeist werden, gilt sie als Ausfallarbeit. Im Jahr 2016 belief sich die Ausfallarbeit in Deutschland auf 3743 Gigawattstunden, 2017 stieg die Menge der abgeregelten Energie auf 5518 Gigawattstunden und erreichte damit ihren bis dahin höchsten Wert. In beiden Jahren waren vor allem Windenergieanlagen betroffen, 2016 hatten sie einen Anteil von 93,5 Prozent, 2017 sogar einen von 95,8 Prozent an den aufgrund von Einspeisemanagement abgeregelten Anlagen. Dies zeigt auf, dass hinsichtlich der Nutzung von Windkraft Optimierungsbedarf besteht; vor allem muss das Stromnetz konsequent ausgebaut werden, um die Potenziale von Windenergieanlagen bestmöglich ausschöpfen zu können.8
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