eewaermeg-header-wikipedia-net4energy
hero-bg

EEWärmeG – Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz

Über diesen Artikel

Lesezeit

3 Minuten

Veröffentlichung

23.01.2023

Letztes Update

23.01.2023

  • Wiki
  • E
  • EEWärmeG – Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz

Was war das EEWärmeG – das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz?

Inhalt des Wiki-Artikels

Im Jahr 2009 trat das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) in Kraft. Während sich das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vor allem auf die Stromerzeugung bezog, verfolgte das EEWärmeG eine ähnliche Zielsetzung im Wärmebereich. Neben dem Umstieg auf erneuerbare Energien stand hierbei insbesondere die Reduzierung der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern im Fokus. Ende 2020 wurde das EEWärmeG allerdings durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzt, das viele der alten Regelungen in aktualisierter Form übernommen hat.

 

EEWärmeG Änderungen von 2020

Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) trat am 31. Oktober 2020 außer Kraft. An seine Stelle traten am 1. November 2020 die entsprechenden Regeln des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Neben dem EEWärmeG gingen weitere Gesetze wie die Energieeinsparverordnung (EnEV) oder das Energieeinspargesetz (EnEG) im GEG1 auf. Während viele Punkte unverändert übernommen wurden, gibt es auch einige Neuerungen, die in den alten Gesetzen nicht vorgesehen waren. So gilt ab 2026 ein Verbot für den Betrieb neu installierter Ölheizungen in Gebäuden.

 

Was wurde aus der Nutzungspflicht und den Ersatzmaßnahmen des EEWärmeG?

Bereits 2009 enthielt das EEWärmeG eine weitgehende Nutzungspflicht, die einen Mindestanteil von erneuerbaren Energieträgern bei der Erzeugung von Wärme in Gebäuden sicherstellen sollte. Hausbesitzer konnten allerdings schon damals die Nutzung fossiler Energieträger durch bestimmte Ersatzmaßnahmen kompensieren. Definiert wird die Nutzungspflicht bei neuen Wohn- und Nichtwohngebäuden (bisher EEWärmeG § 10) nun durch das GEG in den §§ 34–45. Für Bestandsbauten der öffentlichen Hand gelten die Regelungen nach §§ 46–51, bzw. §§ 52–56.

Kernstück der Nutzungspflicht bleibt die Vorschrift, dass die Wärmeversorgung von Wohn- und Nichtwohngebäuden bei Neubauvorhaben zu einem bestimmten Anteil durch erneuerbare Energien gedeckt werden muss. Dabei hängt der exakte Prozentsatz von der jeweils genutzten Technologie im Gebäude ab. Alternativ können Ersatzmaßnahmen durchgeführt werden.

Die Nutzungspflicht wird durch den Einsatz folgender Technologien erfüllt:

Außerdem kann die ehemals im EEWärmeG definierte Nutzungspflicht für erneuerbare Energien nun auch durch gebäudenah erzeugten Strom aus erneuerbaren Energien (z. B. Photovoltaik) erfüllt werden. Das kann der Fall sein, wenn damit beispielsweise eine Wärmepumpe oder eine elektrische Heizung zur Warmwasserbereitung betrieben wird. Für die Anerkennung ist allerdings ein Anteil von mindestens 15 Prozent des Wärme- bzw. Kältebedarfs im Gebäude zu erfüllen.

 

Ersatzmaßnahme „Einsparung von Energie“

Das EEWärmeG sah als Ersatzmaßnahme auch die Einsparung von Energie vor, wenn der Wärmebedarf des Gebäudes nicht über regenerative Energien gedeckt wird. Hierfür mussten die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz um 15 Prozent übertroffen werden. Dies ist auch beim GEG der Fall.

Allerdings muss die Energiemenge für Heizen, Lüften, Warmwasserbereitung und Kühlen innerhalb eines Jahres (Jahresprimärenergiebedarf) nicht mehr wie bisher ebenfalls um 15 Prozent übertroffen werden. Somit können Eigentümer diese Ersatzmaßnahme leichter umsetzen. Zu den weiteren Ersatzmaßnahmen zählen auch die Optimierung der Gebäudeenergieeffizienz durch Dämmmaßnahmen.

 

Wie sieht die finanzielle Förderung nach Wegfall des EEWärmeG aus?

Bisher war das Marktanreizprogramm MAP für die Förderung nach EEWärmeG unter § 13–15 zuständig. Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen und Bauherren der öffentlichen Hand (z. B. Kommunen) konnten Zuschüsse aus dem MAP beantragen. Gefördert wurden insbesondere Neuinstallationen in Bestandsgebäuden (z. B. der Austausch einer alten Ölheizung gegen eine Wärmepumpe). Bis zu 45 Prozent Förderung waren mit dem MAP möglich. Bis zu 50.000 Euro konnten als förderfähige Kosten pro Wohneinheit geltend gemacht werden.

Nach dem Wegfall des EEWärmeG ist die finanzielle Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien zur Kälte- oder Wärmeerzeugung sowie von Energieeffizienzmaßnahmen in Teil 6 des GEG (§§ 89–91) geregelt.

 

Die Beratungspflicht nach dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz bleibt bestehen

Die im bisherigen Wärmegesetz vorgesehene Beratungspflicht bleibt auch unter dem GEG erhalten. Konkret sind Käufer eines Ein- oder Zweifamilienhauses dazu verpflichtet, sich eingehend von einem qualifizierten Energieberater über die Einzelheiten des Energieausweises informieren zu lassen. Die Beratungspflicht betrifft auch Eigentümer von Bestandsbauten, wenn Planungen für Änderungen oder Modernisierungen anstehen. Von der Pflicht ausgenommen sind Mehrfamilienhäuser.

 

Erfahrungsberichte zum EEWärmeG

Das EEWärmeG verpflichtete in § 18 die Bundesregierung dazu, alle vier Jahre einen Erfahrungsbericht vorzulegen, in dem der aktuelle Stand der Umsetzung des Gesetzes enthalten sein sollte. Auch das Gebäudeenergiegesetz sieht solche Erfahrungsberichte vor. Die Bundesländer sind nunmehr laut § 101 dazu verpflichtet, der Bundesregierung regelmäßig Bericht über den Vollzug der Umsetzung des Gesetzes zu erstatten. Erstmals soll der Erfahrungsbericht der Länder zum 1. März 2024 vorgelegt werden; danach alle drei Jahre.

 

Wurde die Kritik am EEWärmeG berücksichtigt?

Das alte EEWärmeG wurde vor allem wegen seiner Komplexität beim Ordnungsrecht von Gebäuden kritisiert. Experten forderten über viele Jahre hinweg eine Verschlankung der Gesetze. Durch das GEG konnten die Regelungen des EEWärmeG, des EnEG und der EnEV endlich zusammengefasst werden. Einige Vorschriften wurden dadurch vereinfacht, z. B. was die Erfüllbarkeit von Anforderungen an Ersatzmaßnahmen betrifft. Insgesamt bleibt das Regelwerk aber sehr komplex.

eewaermeg-hybridauto-e-book-guide-net4energy
Du möchtest mehr über das Thema Sanieren erfahren? Lade dir jetzt unseren Essential Guide herunter!
Jetzt downloaden