eeg-header-wikipedia-net4energy
hero-bg

Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG-Umlage

Über diesen Artikel

Lesezeit

3 Minuten

Veröffentlichung

29.07.2020

Letztes Update

17.08.2022

Informationen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz und zur EEG-Umlage

Inhalt des Wiki-Artikels

 

 

EEG – Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG, regelt die Einspeisung und Vergütung von Strom aus regenerativen Energiequellen. Es löste 2000 das Stromeinspeisegesetz ab und wurde 2014 sowie 2017 reformiert. Das EEG soll den Ausbau erneuerbarer Energien voranbringen, um die in Deutschland geplante Energiewende zu verwirklichen.1

EEG-Umlage und Strompreis

Die Finanzierung der Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes erfolgt über die EEG-Umlage. Diese ist Bestandteil des Strompreises und wird somit vom Verbraucher getragen. Wie hoch die EEG-Umlage ist, legen die Übertragungsnetzbetreiber jeweils für ein Jahr fest. Beeinflusst wird die Höhe durch verschiedene Faktoren, wie die Menge des Letztverbrauchs an Energie, den voraussichtlichen Strompreis an der Börse, den Ausbau EEG-geförderter Anlagen, die Liquiditätsreserve und den aktuellen EEG-Kontostand. Nicht jeder zahlt gleich viel EEG-Umlage, stromkostenintensive Unternehmen bestimmter Branchen können eine Ermäßigung beantragen. Wird selbst erzeugter Strom direkt verbraucht, liegt also Eigenversorgung vor, muss unter bestimmten Bedingungen die Umlage an den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber gezahlt werden.

Mit der EEG-Umlage wird die Differenz zwischen dem Strompreis an der Börse und der gesetzlich festgelegten Vergütung für Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen ausgeglichen. Der Vergütungssatz für das Einspeisen von Strom aus EEG-geförderten Anlagen in das öffentliche Versorgungsnetz liegt über dem Preis an der Strombörse. Dieser Differenzbetrag wird den Übertragungsnetzbetreibern erstattet, die den Strom von den Betreibern kaufen und an der Börse verkaufen.2

Im Rahmen des Konjunkturpakets, das die Bundesregierung aufgrund der Corona-Krise 2020 beschloss, soll die EEG-Umlage gesenkt werden, um den Strompreis stabil zu halten. Denn wenn dieser wie im Fall der Krise sinkt, steigt die Umlage, da das Erneuerbare-Energien-Gesetz einen festen Vergütungssatz für Betreiber von Windenergie- und Solaranlagen vorsieht. Die Kosten trägt ab 2021 der Bund mit, denn die EEG-Umlage wird im gleichen Jahr auf 6,5 Cent und 2022 auf 6,0 Cent pro Kilowattstunde begrenzt; für die Finanzierung werden dementsprechend Steuergelder verwendet.3

Befreiung von der EEG-Umlage

Die Art der Stromversorgung ist ausschlaggebend, ob das Elektrizitätsversorgungsunternehmen oder der Letztverbraucher zur Zahlung der EEG-Umlage verpflichtet ist.4 Eine Befreiung ist für Eigenversorger mit Bestandsanlagen unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Von der EEG-Umlagebefreiung profitieren Eigenversorger mit Bestandsanlagen, die auf konventionelle Weise Strom produzieren, während ein Neubau seit dem Inkrafttreten des EEG 2014 umlagepflichtig ist.5

Entwicklungen seit Einführung des EEG

Seit das Erneuerbare-Energien-Gesetz eingeführt wurde, hat sich der Anteil der regenerativen Energien am Bruttostromverbrauch deutlich erhöht. Er ist von 6,3 Prozent im Jahr 2000 auf 37,8 Prozent im Jahr 2018 angewachsen. Gestiegen sind auch die Vergütungssätze und Prämien für Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen. Für neue Photovoltaik- und an Land stehende Windenergieanlagen sind die Kosten hingegen immens gesunken, weshalb die EEG-Umlage nun vorwiegend für Bestandsanlagen, deren Vergütung für 20 Jahre gesetzlich gesichert ist, genutzt wird.6 Wie sich Vergütungen, Differenzkosten und EEG-Umlage von 2000 bis 2020 entwickelt haben, ist in dem Bericht „EEG in Zahlen“ zusammengefasst, der online als PDF erhältlich ist.7

Clearingstelle EEG|KWKG

Für die Klärung von Anwendungsfragen und Streitigkeiten bezüglich des EEG steht die Clearingstelle EEG|KWKG zur Verfügung. Darüber hinaus kümmert sie sich um Angelegenheiten, die das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) und das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) betreffen. Eingerichtet wurde sie 2007 durch das Bundesumweltministerium als Clearingstelle EEG, ab 2013 wurde sie vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie weitergeführt. Seit 2017 ist sie auch für das MsbG, seit 2018 für das KWKG zuständig. Als unabhängige Stelle bietet sie Akteuren am Markt der erneuerbaren Energien die Option, Streitigkeiten ohne Verfahren zu schlichten und Rat bei Anwendungsfragen zu erhalten.

Netzbetreiber, Anlagenbetreiberinnen, Messstellenbetreiber und Direktvermarkterinnen können sich an die Clearingstelle EEG|KWKG wenden. Nebstdem fungiert die Stelle als Ansprechpartner für Ministerien, Behörden und Verbände, die sich mit dem EEG, dem KWKG oder dem MsbG beschäftigen. Um Einzelfälle zu klären, werden Einigungsverfahren, Votumsverfahren, schiedsrichterliche Verfahren und Stellungnahmeverfahren angeboten. Darüber hinaus sind Hinweis- und Empfehlungsverfahren gängig.8

Ausschreibungen laut Erneuerbare-Energien-Gesetz

Ausschreibungen für EEG-geförderte Biomasseanlagen, Windenergieanlagen an Land und Photovoltaikanlagen führt die Bundesnetzagentur durch. Für Biomasse- und Photovoltaikprojekte gelten die Ausschreibungsregelungen des EEG 2017. Um mit einem Windenergieprojekt an Land an einer Ausschreibung teilzunehmen, ist eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erforderlich. Da in Norddeutschland bisher bedeutend mehr Windenergieanlagen als im Süden des Landes gebaut wurden, ist der Zubau dort nur noch beschränkt möglich. Näheres zu dem Thema enthält die EEAV, die Erneuerbare-Energien-Ausführungsverordnung.9

Kritik an der EEG-Reform

Sowohl die Opposition als auch Umweltschützer übten bereits vor ihrem Inkrafttreten 2017 Kritik an der von der Regierung geplanten EEG-Reform. Beanstandet wird der Wechsel von administrativen Einspeisevergütungen zu Ausschreibungen, zumal bei diesen keine für Solaranlagen unter 750 Kilowatt Leistung vorgesehen sind. Weitere Kritikpunkte sind, dass der Zubau an Erneuerbare-Energien-Anlagen beschränkt ist, der Ausbau der regenerativen Energien durch die Synchronisierung mit dem Ausbau des Stromnetzes gebremst wird und mehr stromkostenintensive Unternehmen Ermäßigungen erhalten. Dass Mieterinnen und Mieter für auf ihren Dächern erzeugten Strom keine EEG-Umlage zahlen müssen, wurde nicht direkt mitaufgenommen, sondern lediglich ein Passus mit dem Aufruf an die Bundesregierung, eine dementsprechende Verordnung zu erlassen. Mit der Reform gilt erstmals die Regel, dass Strom nicht ins öffentliche Netz eingespeist werden muss, sondern auch alternativ genutzt werden kann – zu Zeiten mit einem überschüssigen Stromangebot und mit eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten.10 Für weitere Kritik sorgte 2019 die steigende EEG-Umlage, die einer fairen Verteilung der Kosten zwischen der Wirtschaft und privaten Verbrauchern entgegenwirkt. Denn der Strompreis besteht bereits zu drei Vierteln aus Steuern, Abgaben und Umlagen.11 

eeg-hybridauto-e-book-guide-net4energy
Du möchtest mehr über das mieten einer Heizung erfahren? Lade dir jetzt unseren ultimativen Guide herunter!
jetzt kaufen