- Wiki
- Energie erzeugen
- Differenzkosten
Definition und Entwicklung der Differenzkosten des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
Differenzkosten laut dem Erneuerbare-Energien-Gesetz
Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist die Vergütung von Strom aus erneuerbaren Energien geregelt, wobei auch die sogenannten Differenzkosten eine Rolle spielen. Die Differenzkosten sind die Mehrkosten, die dem Letztversorger – also dem Stromlieferanten – entstehen, weil er zur Abnahme einer bestimmten Menge EEG-Strom verpflichtet ist. Sie berechnen sich aus der EEG-Durchschnittsvergütung abzüglich der durchschnittlichen Strombezugskosten. Das Produkt von Differenzkosten und EEG-Quote ergibt die EEG-Umlage. Da die Differenzkosten von Letztversorger zu Letztversorger verschieden sind, hat auch die EEG-Umlage eine individuelle Höhe.1
Differenzkosten und EEG-Umlage
Mit der EEG-Umlage werden erneuerbare Energien in Deutschland gefördert. Die deutschen Übertragungsnetzbetreiber veröffentlichen alljährlich im Oktober eine Prognose zu den Differenzkosten im Folgejahr. Für jede verkaufte Kilowattstunde Strom müssen Stromlieferanten die EEG-Differenzkosten über die EEG-Umlage zahlen. Von diesen werden die Kosten als Verbrauchsabgabe auf die Stromkunden umgelegt, die sie mit der Stromrechnung bezahlen. Die Einnahmen kommen dem sogenannten EEG-Konto zugute, das ab 2021 außerdem durch die nationale CO2-Bepreisung und zusätzliche Haushaltsmittel aus dem Konjunkturpaket gespeist wird.
Für das Jahr 2021 ist eine EEG-Umlage von 6,5 Cent pro Kilowattstunde (Cent/kWh) festgelegt. Die Umlage ist damit seit Jahren preisstabil, 2014 lag sie bei 6,24 Cent/kWh, 2018 bei 6,88 Cent/kWh. Allerdings war ein Bundeszuschuss von 10,8 Milliarden Euro notwendig, um das Niveau 2021 halten zu können.2
Entwicklung der EEG-Differenzkosten
Seit Einführung des EEG im Jahr 2000 sind die Differenzkosten aus EEG-Vergütung und Erlösen für EEG-Strom stark angestiegen. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Entwicklung der EEG-Differenzkosten in Deutschland:3
Jahr | Differenzkosten in Milliarden Euro |
2000 | 0,67 |
2001 | 1,14 |
2002 | 1,66 |
2003 | 1,77 |
2004 | 2,43 |
2005 | 3 |
2006 | 3,77 |
2007 | 4,34 |
2008 | 4,82 |
2009 | 5,3 |
2010 | 9,53 |
2011 | 12,78 |
2012 | 16,06 |
2013 | 17,42 |
2014 | 19,3 |
2015 | 21,91 |
2016 | 22,21 |
2017 | 23,2 |
2018 | 23,1 |
2019 | 25,54 |
Die EEG-Differenzkosten berücksichtigen im Gegensatz zu den EEG-Vergütungszahlungen die Einnahmen, die die Betreiber des Übertragungsnetzes durch die Veräußerung von Strom aus erneuerbaren Energien erzielen. Für die Zukunft sind Preisanstiege für Brennstoffe und CO2 zu erwarten, die voraussichtlich anziehende Stromgroßhandelspreise zur Folge haben. Dies verringert die Differenz zur durchschnittlichen EEG-Vergütung. Es wird prognostiziert, dass die Differenzkosten in den nächsten Jahren erst auf ein Maximum ansteigen, um zum Jahr 2030 hin wieder abzusinken. Ungefähr die Hälfte der bis dahin angesammelten Differenzkosten wird von der Photovoltaik bestimmt.4
Stromvergütungsmodelle im EEG
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz wurde seit seiner Einführung mehrfach reformiert. Gleich geblieben ist, dass Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen für jede eingespeiste Kilowattstunde Strom eine Vergütung erhalten. Für die Abwicklung sowie die Ermittlung der Höhe der Zahlung gibt es inzwischen allerdings drei verschiedene Modelle:
- Klassischer EEG-Mechanismus: Anlagenbetreiber erhalten eine gesetzlich festgelegte Festvergütung pro ins öffentliche Stromnetz eingespeister Kilowattstunde Strom aus erneuerbaren Energien. Dieser wird anschließend von den Übertragungsnetzbetreibern an der Strombörse veräußert.
- Direktvermarktung mit gesetzlich festgelegter Marktprämie: Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen vermarkten ihren Strom selbst. Zusätzlich zu den Erlösen aus der Vermarktung erhalten sie eine Marktprämie für den eingespeisten Strom. Zusammengenommen ergeben Marktprämie und Vermarktungserlöse den anzulegenden Wert des regenerativen Stroms.
- Direktvermarktung mit Ausschreibung: Bei diesem Modell wird die Höhe des anzulegenden Werts über Ausschreibungen ermittelt. Anlagenbetreiber vermarkten ihren Strom selbst und erhalten zusätzlich eine Marktprämie, wenn sie bei einer Ausschreibung Erfolg hatten.
Gleich welches Modell Anwendung findet, es bleibt stets eine Differenz zwischen den Einnahmen und Ausgaben der Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen. Diese Differenzkosten werden auf den Stromverbraucher umgelegt, wobei diese unterschiedliche Sätze zahlen; denn gemäß der Netzentgeltverordnung profitieren besonders stromintensive Unternehmen von einem reduzierten Satz. Darüber hinaus gibt es weitere Fälle, in denen nur eine reduzierte oder sogar gar keine EEG-Umlage fällig ist. Aufgrund dieser Ausgleichsregelungen ist die Umlage für die übrigen Stromkunden höher. Die Ausnahmefälle basieren auf industriepolitischen Interessen, zum Ausbau der regenerativen Energien besteht keine Kausalität.5
Differenzkosten im Strom- und im Wärmesektor
Für die Bewertung von Differenzkosten gibt es verschiedene Ansätze. Die systemanalytische Betrachtungsweise lässt sich sowohl auf den Strom- als auch den Wärmesektor anwenden. Im Bereich Strom ermöglicht dieser Ansatz den Vergleich von Stromgestehungskosten für erneuerbare und nicht-erneuerbare Energieträger. Als Stromgestehungskosten sind die Kosten definiert, die im Rahmen der Erzeugung von elektrischer Energie entstehen. Vorteilhaft an diesem Ansatz ist, dass durch ihn Aussagen über die gesamtwirtschaftlichen Kosten von Energien aus erneuerbaren Quellen möglich und eine Entlastung der Volkswirtschaft durch negative Differenzkosten abbildbar ist.
Ein anderer Ansatz, um die Kostenbelastung durch die Förderung von erneuerbaren Energien im Stromsektor aufzuzeigen, stellt die Ermittlung der Differenz aus den EEG-Vergütungen und den Strombezugskosten der Energieversorger dar. Bei diesem Ansatz werden die Differenzkosten positiv abgebildet. Er ist dazu geeignet, Verteilungswirkungen zu erörtern.
Im Wärmebereich beziehen sich die Gestehungskosten, die bei der systemanalytischen Betrachtungsweise berücksichtigt werden, auf Investitions-, Betriebs- und Verbrauchskosten. Zwei Arten von Differenzkosten lassen sich mit diesem Ansatz abbilden, nämlich zum einen die Differenzkosten der erzeugten Wärme, die über das Marktanreizprogramm gefördert wird, zum anderen die Differenzkosten des gesamten Erneuerbare-Energien-Ausbaus im Wärmesektor.6
Themen Empfehlungen