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Bundesnetzagentur - Durch die Energiewende neu definiert
Inhalt des Wiki-Artikels
- Aufgaben der Bundesnetzagentur bei Strom und Gas
- Registrierung Photovoltaik bei der Bundesnetzagentur
- Gremien und Veröffentlichungen der Bundesnetzagentur
Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen hat den Auftrag, den Wettbewerb in ihren Zuständigkeitsbereichen zu regulieren und faire Bedingungen beim Netzzugang zu gewährleisten. Ihren Sitz hat die selbstständige Bundesbehörde in Bonn. Die Bereiche Post und Telekommunikation beinhalten darüber hinaus, dass Vorsorge bezüglich der Abdeckung des Bundesgebiets mit Universaldienstleistungen betrieben wird und begrenzte Ressourcen wie Funkfrequenzen bereitgestellt werden. Außerdem ist die Bundesnetzagentur für den Schutz von Verbraucherrechten zuständig, sie fungiert auch als Schlichterstelle. Des Weiteren obliegt ihr die Überwachung von in den Verkehr gebrachten Produkten hinsichtlich ihrer elektromagnetischen Verträglichkeit. Im Hinblick auf die Energieregulierung gehören die Genehmigung der Netzentgelte für die Durchleitung von Strom und Gas, die Standardisierung von Lieferantenwechselprozessen, die Beseitigung von Hindernissen beim Zugang zu den Energieversorgungsnetzen für Lieferanten und Verbraucher und die Verbesserung von Netzanschlussbedingungen für neue Kraftwerke zu den zentralen Aufgaben der Bundesnetzagentur.1 Seit dem Jahr 2011 ist die Bundesnetzagentur zudem für Aufgaben hinsichtlich der Planung der Netzentwicklung zuständig, etwa für Planungs- und Genehmigungsfragen. Weitere Kompetenzen wurden 2013 an die selbstständige Bundesbehörde übertragen, sie ist seitdem für die Durchführung von Planfeststellungsverfahren für den länder- und grenzüberschreitenden Stromnetzausbau verantwortlich.
Aufgaben der Bundesnetzagentur bei Strom und Gas
Damit Strom auch in Zukunft zuverlässig verfügbar und bezahlbar ist, sorgt die Bundesnetzagentur für eine beschleunigte Planung neuer Stromleitungen. Ein Ausbau der Netze ist notwendig, um Engpässe bei der Versorgung zu vermeiden. Die Verfügbarkeit von Strom stellt die Bundesnetzagentur durch ihre Arbeit sicher, dabei unterstützt sie die Umsetzung der Energiewende. Zugleich fungiert sie als Wettbewerbsbehörde und als Ansprechpartnerin für Verbraucherfragen zum Thema Energie. Zu den Aufgaben der Bundesnetzagentur in Bezug auf Strom gehört die Sicherung des Wettbewerbs und die Ermöglichung von Investitionen. Die Behörde gestaltet die Bedingungen der Netznutzung für Strom- und Gasanbieter. Auch die Regelung der Entgelte obliegt der Bundesnetzagentur. Im Rahmen der Energiewende soll sie Sorge dafür tragen, dass Verbraucher und Verbraucherinnen nicht übermäßig belastet werden. Des Weiteren bestätigt sie die sogenannte Netzreserve und überwacht geplante Kraftwerksstillegungen. Außerdem organisiert die Bundesnetzagentur Ausschreibungsverfahren im Sinne der Förderung erneuerbarer Energien. Der Verbraucherservice Energie ist Teil der Bundesnetzagentur, er steht für Anfragen und Beschwerden seitens der Verbraucherinnen und Verbraucher zur Verfügung. Beispielsweise beschäftigt er sich mit fehlenden oder verspäteten Strom- und Gasabrechnungen, Verzögerungen bei Auszahlungen sowie der Verrechnung von Guthaben und Boni. Der Ausbau der Netze ist ein zentrales Anliegen der Bundesnetzagentur. Das Stromnetz muss an neue Anforderungen angepasst werden. Sowohl die Prüfung als auch die Überwachung der Planung von länderübergreifenden und über Grenzen hinweg verlaufenden Netzausbauprojekten fallen ins Aufgabengebiet der Bundesbehörde. Beim Thema Strom ist die Bundesnetzagentur also Planungs- und Genehmigungsbehörde für bedeutsame Netzausbauprojekte. Auch schafft sie Möglichkeiten zur Information für die Öffentlichkeit, die in die Planungsverfahren für neue Stromleitungen miteinbezogen werden soll.
Registrierung Photovoltaik bei der Bundesnetzagentur
Im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes muss jede Entnahme sowie jede Einspeisung von Strom in das Versorgungsnetz messtechnisch erfasst werden. Deshalb sind Betreiber von Anlagen, die Strom aus erneuerbaren Energien gewinnen, zur Anmeldung verpflichtet. Auch Photovoltaik muss bei der Bundesnetzagentur und beim Netzbetreiber registriert werden. Bis Ende Januar 2019 erfolgte die Registrierung über das PV-Meldeportal, welches dann durch das von der Bundesnetzagentur betreute Webportal des Marktstammdatenregisters (MaStR)2 abgelöst wurde.3 Solar erzeugter Strom wird durch die Bundesnetzagentur gefördert. Seit Januar 2017 ist die Inanspruchnahme einer Zahlung ausschließlich über eine erfolgreiche Teilnahme an einer Ausschreibung möglich, wenn Strom aus einer neu in Betrieb genommenen Solaranlage, deren installierte Leistung 750 kWp übersteigt, eingespeist wird. Besitzt die Anlage, die Energie solar erzeugt, eine Leistung von 750 kW oder weniger, ist sie von der Ausschreibungspflicht ausgenommen. Sie kann dann nach dem Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG) gefördert werden. Das EEG dient dazu, eine nachhaltige Energieversorgung im Sinne des Klima- und Umweltschutzes zu ermöglichen, fossile Energieressourcen zu schonen, durch langfristige Planung die volkswirtschaftlichen Kosten zu verringern und die Weiterentwicklung von Technologien zu fördern, die Strom aus erneuerbaren Energien gewinnen.4
Gremien und Veröffentlichungen der Bundesnetzagentur
Der Bundesnetzagentur stehen beratende Stellen zur Seite. Vom Gesetzgeber wurden ihr ein Beirat, ein Eisenbahninfrastrukturbeirat und ein Bundesfachplanungsbeirat zugeordnet. Darüber hinaus hat er festgelegt, dass bei der Bundesnetzagentur ein Länderausschuss eingerichtet wird. Dieser setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Landesregulierungsbehörden zusammen. Beraten wird die Behörde außerdem vom Wissenschaftlichen Arbeitskreis für Regulierungsfragen (WAR). Weitere Gremien, welche mit der Bundesnetzagentur zusammenarbeiten, sind zum Beispiel der Arbeitskreis für technische und betriebliche Fragen der Nummerierung und der Netzzusammenschaltung (AKNN) und das europäisches Regulierergremium Energie ACER. Zu ihren Aufgaben und Fortschritten gemäß dem EEG und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) veröffentlicht die Bundesnetzagentur umfangreiche Informationen. So kann die Öffentlichkeit in den Prozess der Energiewende Einsicht gewinnen. Die Bundesnetzagentur stellt neben Zahlen, Daten und Informationen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz auch Leitfäden beziehungsweise Hinweispapiere zu aufsichtsrelevanten Fragestellungen zur Verfügung.5
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