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Bundesbedarfsplan – Das Gesetz zum Ausbau der Übertragungsnetze in Deutschland
Inhalt des Wiki-Artikels
- Die 5 Verfahrensschritte beim Netzausbau
- Novellen des Bundesbedarfsplangesetzes
- NABEG – Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz
Der Bundesbedarfsplan ist ein Instrument für den Ausbau der Übertragungsnetze in Deutschland. Der Netzausbau ist im Rahmen der Energiewende erforderlich, um Strom über weite Strecken zu transportieren und eine hohe Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Durch den Bundesbedarfsplan ist festgelegt, welche Ausbauvorhaben Priorität haben. Das 2013 in Kraft getretene „Gesetz über den Bundesbedarfsplan“, kurz Bundesbedarfsplangesetz oder BBPlG, stellt fest, dass die Realisierung der in der Anlage genannten
„Vorhaben, die der Anpassung, Entwicklung und dem Ausbau der Übertragungsnetze zur Einbindung von Elektrizität aus erneuerbaren Energiequellen, zur Interoperabilität der Elektrizitätsnetze innerhalb der Europäischen Union, zum Anschluss neuer Kraftwerke oder zur Vermeidung struktureller Engpässe im Übertragungsnetz dienen“,
erforderlich ist. Mittels Novellen wird das Bundesbedarfsplangesetz aktualisiert. Aufgabe der Bundesnetzagentur ist, regelmäßig die geprüften Netzentwicklungspläne und einen Umweltbericht an die Bundesregierung zu senden. Die Bundesregierung hat die Pflicht, dem Bundestag mindestens alle vier Jahre einen Bundesbedarfsplanentwurf zur Abstimmung vorzulegen. Der Bundesbedarfsplan ist einer von fünf notwendigen Schritten vor der Umsetzung eines Netzausbau-Projekts.
Die 5 Verfahrensschritte beim Netzausbau
Bevor ein Netzausbauvorhaben realisiert wird, muss es fünf Verfahrensschritte durchlaufen:
- Szenariorahmen
- Netzentwicklungsplan
- Bundesbedarfsplan
- Bundesfachplanung / Raumordnungsverfahren
- Planfeststellungsverfahren
Der Szenariorahmen prognostiziert mindestens drei unterschiedliche Szenarien, wie sich die deutsche Energielandschaft in zehn bis 15 Jahren entwickeln könnte, um eine zuverlässige Versorgung bei einem steigenden Anteil an erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung zu gewährleisten. Die Prognosen werden durch die vier Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) auf Basis von wissenschaftlichen Daten und gesetzlichen Vorgaben erstellt. Die ÜNB sind verpflichtet, der Bundesnetzagentur alle zwei Jahre einen Szenariorahmen zur Genehmigung vorzulegen. Den genehmigten Szenariorahmen nutzen die ÜNB als Grundlage, um den zukünftigen Netzausbaubedarf zu ermitteln.
Im Netzentwicklungsplan halten die ÜNB fest, an welchen Stellen ihrer Ansicht nach ein Umbau, ein Ausbau oder eine Modernisierung nötig ist, damit auch in Zukunft eine stabile Stromversorgung besteht. Die Bundesnetzagentur prüft den Netzentwicklungsplan und fertigt einen Bericht über die Auswirkungen der geplanten Vorhaben auf Mensch und Umwelt an.
Den geprüften Netzentwicklungsplan samt Umweltbericht übermittelt die Bundesnetzagentur an die Bundesregierung. Diese nutzt die Informationen, um einen BBPlG-Entwurf zu erstellen, der dem aktuellen Kenntnisstand entspricht. Der Bundesbedarfsfahrplan enthält die Anfangs- und Endpunkte der erforderlichen Leitungen, jedoch noch keine Trassenverläufe. Über den Entwurf stimmt der Bundestag ab. Wird er angenommen, folgt Schritt vier oder fünf. Die ersten drei Verfahrensschritte werden regelmäßig wiederholt, um veränderte Bedingungen im Bedarfsplan zu berücksichtigen.
Die Bundesfachplanung ist ein formelles Genehmigungsverfahren, dass ein Netzausbauvorhaben durchlaufen muss, wenn eine geplante Leitung durch mehrere Bundesländer oder ins Ausland führt. Für die Verlegung der Leitung muss ein bis zu 1000 Meter breiter Trassenkorridor festgelegt werden, die Planung obliegt der Bundesnetzagentur.
Der letzte Schritt zur Baugenehmigung ist das Planfeststellungsverfahren. Um es einzuleiten, stellt der für das Netzausbauvorhaben verantwortliche Übertragungsnetzbetreiber einen Antrag auf Planfeststellung bei der Bundesnetzagentur. Der Antrag muss neben dem geplanten Trassenverlauf Folgendes enthalten:
- Alternative Trassenverläufe
- Einschätzung der Auswirkungen auf Mensch und Umwelt
- Detaillierte Technologieplanung
Bei der Planung von Stromtrassen wird die Meinung der Öffentlichkeit berücksichtigt, unter anderem regt die Bundesnetzagentur durch das Abhalten von Antragskonferenzen zur Bürgerbeteiligung an. Ziel der Antragskonferenzen ist das Erstellen eines sogenannten Untersuchungsrahmens mit Vorgaben zur Überarbeitung des geplanten Projekts. Nachdem der verantwortliche ÜNB den Antrag überarbeitet hat, wird dieser noch einmal zur Diskussion freigegeben. Letztlich fasst die Bundesnetzagentur den Planfeststellungsbeschluss und genehmigt damit den Bau der neuen Stromtrasse.
Novellen des Bundesbedarfsplangesetzes
Das Bundesbedarfsplangesetz wird novelliert, wenn veränderte Umstände es erfordern. Die BBPlG-Novelle 2015 sieht Ergänzungen zu den Projekten des EnLAG vor, des Energieleitungsausbaugesetzes, das im Jahr 2009 verabschiedet wurde. Insgesamt 43 Netzausbauvorhaben sind laut Bedarfsplan 2015 als vorrangig anzusehen. Die Projekte umfassen den Neubau von Stromtrassen über 2550 Kilometer und die Modernisierung bestehender Leitungen auf 3100 Kilometern.
Im „Netzentwicklungsplan 2019 – 2030“ (NEP) legen die Übertragungsnetzbetreiber dar, welcher Ausbaubedarf bis zum Jahr 2030 besteht, um die Klimaziele der Bundesregierung zu erfüllen. Nach der Prüfung und Bestätigung durch die Bundesnetzagentur hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) mit Hilfe des Netzentwicklungsplans einen Entwurf für eine Novelle des Bundesbedarfsplangesetzes erstellt. Am 28. Januar 2021 hat der Bundestag die BBPlG-Novelle beschlossen. Der Bundesrat hat dem am 12. Februar 2021 zugestimmt.
Nach dem Entwurf der Bundesregierung sind 35 neue Netzausbauvorhaben und Änderungen für acht bereits bestehende Vorhaben im Bundesbedarfsfahrplan vorgesehen. Unter den neuen Projekte sind viele, die das Verstärken bereits vorhandener Leitungen zum Ziel haben. Darüber hinaus soll der Vorschlag umgesetzt werden, auf den sich Bundeswirtschaftsminister Altmaier und die Energieminister von Hessen, Bayern und Thüringen im Juni 2019 geeinigt hatten, um Netzprobleme im Dreiländereck der Bundesländer zu lösen.
NABEG – Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz
Das Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz, das mit NABEG abgekürzt wird, bildet die rechtliche Grundlage für die Beschleunigung des Ausbaus länderübergreifender und grenzüberschreitender Höchstspannungsleitungen, die im Bedarfsplan vorgesehen sind. Die in ihm enthaltenen Regelungen sollen gewährleisten, dass der Netzausbau rechtssicher, transparent, effizient und umweltverträglich vonstattengeht. Das NABEG enthält allgemeine und gemeinsame Vorschriften sowie Abschnitte zu den Themen Bundesfachplanung, Planfeststellung, Behörden und Gremien sowie Sanktions- und Schlussvorschriften.
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