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Baukostenzuschuss – Erläuterung, rechtliche Vorgaben und steuerliche Behandlung
Inhalt des Wiki-Artikel
- Baukostenzuschuss – rechtliche Vorgaben und steuerliche Behandlung
- Baukostenzuschüsse als Steuerungsmethode
- Rechtliche Vorgaben in der Niederspannungsverordnung
- Baukostenzuschuss für eine Wallbox
- Steuerliche Behandlung von Baukostenzuschüssen
- Baukostenzuschuss für Mittelspannung
Baukostenzuschuss – rechtliche Vorgaben und steuerliche Behandlung
Wird ein Neubau ans öffentliche Stromnetz angeschlossen, ist ein Netzanschlussvertrag zwischen Netzbetreiber und Anschlussnehmer nach der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) erforderlich. Für den Anschluss ans Netz werden einmalig Hausanschlusskosten (HAK) fällig, Anschlussnehmer mit einer Netzanschlusskapazität von mehr als 30 Kilowatt (kW) müssen darüber hinaus einen Baukostenzuschuss (BKZ) an den Netzbetreiber zahlen. Auch bei einer Veränderung der Vorhaltung der Kapazität oder einem Wechsel der Anschlussebene ist der Baukostenzuschuss zu entrichten. Es handelt sich dabei um eine einmalige Zahlung für den Ausbau des allgemeinen Netzes, Netzbetreiber generieren über Baukostenzuschüsse keine zusätzlichen Einnahmen. Ein Baukostenzuschuss wird auch bei Gas-Hausanschlüssen im Niederdruck fällig. Netzbetreiber dürfen ihrer Kundschaft maximal die Hälfte der Kosten, die dem Ausbau des öffentlichen Strom- oder Gasnetzes zugutekommen, berechnen.1
Baukostenzuschüsse als Steuerungsmethode
Netzbetreibern werden Baukostenzuschüsse als kostenmindernde Erlöse angerechnet. Auf diese Weise soll die Netzanschlusskapazitätsnachfrage gesteuert werden. Denn über den Baukostenzuschuss können Netzbetreiber sicherstellen, dass sie ihre Netze nicht über den tatsächlichen Bedarf hinaus ausbauen. Durch die finanzielle Beteiligung werden Anschlussnehmer dazu motiviert, die Höhe der Anschlusskapazität nach dem tatsächlichen Bedarf zu wählen.
Rechtliche Vorgaben in der Niederspannungsverordnung
Die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung“ enthält rechtliche Vorgaben zum Baukostenzuschuss. Festgehalten sind diese im Paragrafen 11 „Baukostenzuschüsse“. Demnach dürfen Netzbetreiber Anschlussnehmern einen Baukostenzuschuss in angemessener Höhe für die Erstellung oder Verstärkung der örtlichen Verteileranlagen des Niederspannungsnetzes einschließlich Transformatorenstationen berechnen, insofern diese Anlagen ganz oder teilweise dem Versorgungsbereich zuzuordnen sind, in dem der Anschluss erfolgt. Vom Anschlussnehmer dürfen höchstens 50 Prozent dieser Kosten verlangt werden. Eine pauschale Berechnung des Baukostenzuschusses anhand von vergleichbaren Fällen ist erlaubt.
Bemessen wird der Bauzuschuss nach dem Verhältnis aus der am Netzanschluss vorzuhaltenden Leistung und der Summe der Leistungen, die im entsprechenden Versorgungsbereich insgesamt vorgehalten werden. Der Baukostenzuschuss darf nur für den Teil der Leistungsanforderung verlangt werden, der 30 Kilowatt übersteigt. Netzbetreiber können einen weiteren Baukostenzuschuss einfordern, falls der Anschlussnehmer seine Leistungsanforderung erheblich über das der ursprünglichen Berechnung zugrunde liegende Maß hinaus erhöht. Netzanschlusskosten und Baukostenzuschüsse sind getrennt voneinander zu berechnen und müssen dem Anschlussnehmer aufgegliedert ausgewiesen werden.2
Baukostenzuschuss für eine Wallbox
Auch an haushaltsüblichen Steckdosen können Elektroautos aufgeladen werden, komfortabler und deutlich schneller gestaltet sich der Ladevorgang jedoch mit einer Wallbox. Wird eine Ladeeinrichtung für E-Fahrzeuge installiert, ist der Netzbetreiber darüber zu informieren. Übersteigt die Summen-Bemessungsleistung mit der Wallbox den Wert von 12 Kilovoltampere, muss vor der Inbetriebnahme die Zustimmung des Netzbetreibers eingeholt werden. Für Ladeeinrichtungen fällt grundsätzlich ein Baukostenzuschuss nach der NAV an, der dem Anschlussnehmer ab einem Leistungsbedarf von mehr als 30 Kilowatt in Rechnung gestellt wird. Die Höhe des Baukostenzuschusses wird anhand der Gesamtleistung mittels der folgenden Formel berechnet:
BKZ [€] = (Gesamtleistung [kW] – 30 kW) • BKZ-Preis [€/kW]
Der BKZ-Preis wird von den Netzbetreibern in ihrem BKZ-Preisblatt veröffentlicht. Bei Installation einer Wallbox in einer Sammelgarage ist die anteilige Zuordnung innerhalb der Eigentümergemeinschaft privatwirtschaftlich zu regeln. Sollen mehrere Netzanschlüsse auf einem Grundstück betrieben werden, stellt sich die Frage, ob eine weitere Freigrenze für den Baukostenzuschuss gewährt wird. Der Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft (VBEW) empfiehlt, bei einem zweiten Netzanschluss auf einem Grundstück keine zweite Freigrenze für den Baukostenzuschuss zuzulassen. Sollte die Netzanschlusskapazität von 30 Kilowatt mit Einrichtung eines Anschlusses noch nicht ausgeschöpft sein, ist ein Auffüllen möglich.
Steuerliche Behandlung von Baukostenzuschüssen
Die steuerliche Behandlung von Baukostenzuschüssen wird durch das Bundesfinanzministerium (BFM) und die obersten Finanzbehörden der deutschen Bundesländer geregelt. Baukostenzuschüsse, die nach dem Inkrafttreten des Energiewirtschaftsgesetzes im April 1998 festgesetzt wurden, sind als Kapitalzuschüsse zu behandeln. Wird das Wahlrecht nach R 34 Abs. 2 der Einkommensteuer-Richtlinien in Anspruch genommen, müssen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten in der Steuerbilanz direkt gemindert werden.
Bei Mietshäusern besteht die Möglichkeit, dass Vermieter und Mieter eine Vereinbarung treffen, nach der sich die Mieter an den Kosten für die Errichtung des Gebäudes beteiligen. In diesem Fall besteht ein Rückzahlungsanspruch, das bedeutet, der vom Mieter aufgewendete Betrag muss ganz oder teilweise verrechnet werden. In der Regel geschieht dies durch einen Mieterzuschuss, Vorgaben zu diesem enthält Paragraf 11 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes. Der Baukostenzuschuss wird entweder vom Mieter direkt bezahlt oder auf die Laufzeit des Mietvertrags verteilt. Bei einem Gewerbemietvertrag ist die Gesetzeslage etwas anders als bei Wohnraum. Mietzuschüsse für Geschäftsräume müssen auf die Dauer des Mietvertrags verteilt werden, sie werden also nicht sofort, sondern anteilsmäßig über mehrere Jahre abgerechnet. Für den Vermieter gilt, dass Baukostenzuschüsse zu den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung in dem Jahr zählen, in dem die Zahlung bei ihm eingeht.3
Baukostenzuschuss für Mittelspannung
Nicht nur für Niederspannung, auch für Mittelspannung ist ein Baukostenzuschuss zu entrichten. Wie hoch der Baukostenzuschuss ausfällt, ist von der Netzebene abhängig. Die Bundesnetzagentur hat ein Kalkulationsmodell entwickelt, um Baukostenzuschüsse oberhalb der Niederspannungsebene zu vereinheitlichen. Von der Energie Waldeck-Frankenberg GmbH wurde anhand dieses Modells die Höhe für Baukostenzuschüsse auf der Mittelspannungsebene ermittelt. Der Baukostenzuschuss für den Anschluss an Mittelspannung liegt bei 96,65 Euro netto pro Kilovoltampere (Stand: 1. Januar 2020).4
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