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E-Bike-Förderung in Luxemburg: So steht es um die Zuschüsse für dein Pedelec
Luxemburg fördert den Kauf von Fahrrädern mit und ohne elektrische Tretunterstützung mit 50 Prozent des Kaufpreises (ohne MwSt.) bis zu einem Höchstbetrag von 600 Euro.
Inhalt des Blogartikels
- Förderung für E-Bikes: Diese Prämien gibt es in Luxemburg
- E-Bike, Pedelec, E-Lastenrad: Das sind die Unterschiede
- Subventionen durch den Staat – der Kauf wird unprätentiös gefördert
- Das sind die Konditionen für die unterschiedlichen Subventionen
Förderung für E-Bikes: Diese Prämien gibt es in Luxemburg
Wer einmal ein modernes E-Bike genutzt hat, möchte in Zukunft nicht mehr darauf verzichten. Viele Hobbyradler hatten zum Beispiel im Urlaub, auf einer ausgedehnten Fahrradtour entlang eines Flusses oder bei einem Trip mit einem E-Mountainbike in die alpine Hochgebirgslandschaft die Chance, die vielen Vorzüge eines Fahrrades mit elektrischer Unterstützung kennenzulernen. Und diese Vorteile sind auch der Grund, warum die Nutzung eines E-Bikes im Alltag immer beliebter wird. Wer einmal die Leistungsfähigkeit, die Überwindung längerer Strecken und großer Steigerungen mit einem E-Bike erlebt habt, möchte diese nicht mehr missen.
Allerdings sind E-Bikes im Vergleich zu einem normalen Fahrrad wesentlich kostenintensiver. Einsteigermodelle sind selten unter 2.000 Euro, gut ausgestattete Mountainbikes selten unter 3.500 Euro zu haben. Damit befinden sich E-Bikes häufig bereits auf dem Preislevel eines Motorrollers.
In diesem Beitrag haben wir für dich geprüft, welcher Zuschuss für E-Bikes im Großherzogtum zur Verfügung steht. Eines vorweg: Die Förderung ist attraktiv und erleichtert den Umstieg und die Investition in diese attraktive und gesunde Art der Fortbewegung auch finanziell.
E-Bike, Pedelec, E-Lastenrad: Das sind die Unterschiede
Meistens wird der Begriff „E-Bike“ als Überbegriff verwendet, trotzdem lohnt sich eine Unterscheidung. Dies hilft bei der Bewertung nach der Förderfähigkeit und natürlich auch bei der gezielten Suche nach dem passenden Modell genau nach deinen individuellen Bedürfnissen.
Unter einem E-Bike versteht man ein Fahrrad, bei dem der elektrische Motor per Knopfdruck zugeschaltet werden kann. Dann ist kein Treten der Pedale notwendig – das E-Bike fährt automatisch ohne Kraftanstrengung. Diese Art der Elektromobilität benötigt allerdings in der Regel eine Zulassung und Versicherung, ähnlich wie bei einem E-Roller.
Ein Pedelec25 wird rechtlich hingegen wie ein Fahrrad bewertet. Deswegen darfst du damit neben der Fahrbahn natürlich auch die spezielle Infrastruktur für Radfahrende nutzen. Technisch funktioniert es so: Bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h wird das Treten durch einen Elektromotor mit einer Dauerleistung von bis zu 250 Watt unterstützt. Dadurch kommst du im Vergleich zu einem normalen Fahrrad schneller und mit weniger Kraftanstrengung an dein Ziel. Ab einer Geschwindigkeit von 25 km/h setzt der Elektromotor aus.
Ausnahme: Ein Pedelec45 mit Motorunterstützung bis 45 km/h gilt rechtlich als Fahrrad mit Hilfsmotor. Es benötigt eine Zulassung und es gilt die Kennzeichenpflicht durch die SNCA.
Ein E-Lastenrad/E-Cargo-Bike/Cargo-E-Bike ist dafür prädestiniert, auch größere Lasten zu transportieren. Die Modellvielfalt reicht von Modellen mit kleineren Transportflächen vorne bis zu regelrechten Gespannen mit Anhängern, auf denen auch voluminöse Gegenstände mit elektrischer Unterstützung transportiert werden können.
Wichtig: In der Praxis hat sich der Begriff E-Bike durchgesetzt, obwohl meistens Pedelecs gemeint sind. Wir verwenden aus diesem Grund auch den Begriff „E-Bike“.
Subventionen durch den Staat – der Kauf wird unprätentiös gefördert
Luxemburg unterstützt den Kauf eines neuen Fahrrads – mit und ohne elektrische Tretkraftunterstützung – finanziell. Das Ministerium für Umwelt, Klima und nachhaltige Entwicklung unterstützt diese nachhaltig saubere Möglichkeit des Transports mit einer attraktiven Prämie aus dem Programm „Clever fueren – Sue spueren“. Das ist auch dringend notwendig: Luxemburg hat im europäischen Vergleich den höchsten Pro-Kopf CO₂-Ausstoß auf dem Verkehrssektor.
Mit der Anschaffung eines E-Bikes sparst du also nicht nur Geld und unterstützt eine klimafreundliche Fortbewegungsweise, sondern tust auch etwas für deine Gesundheit und dein Wohlbefinden. Studien zeigen, dass Fahrradfahrer länger und gesünder leben als Menschen, die ihre Wege mit dem Auto zurücklegen.
Das sind die Konditionen für die unterschiedlichen Subventionen
Wir haben für dich näher in die Förderlandschaft geschaut und alle wichtigen Informationen zusammengefasst. So kannst du auf Nummer sicher gehen, dass du dich für die staatliche Prämie qualifizierst.
Welche Fahrräder und E-Bikes werden gefördert?
Die staatliche Prämie gibt es für konventionelle Fahrräder und Pedelecs25. Als Pedelec25 gilt ein Fahrrad mit Trethilfe (Leistung max. 0,25 kW), die sich bei zunehmender Geschwindigkeit progressiv verringert und ab 25 km/h aussetzt.
Wer bekommt die Prämie?
Ausschließlich Personen mit Wohnsitz in Luxemburg, die das Fahrrad bzw. Pedelec25 zu ihrem persönlichen Bedarf nutzen. Der Zuschuss gilt auch für Minderjährige und wird einmal alle 5 Jahre gewährt.
Wann muss das Bike gekauft werden?
Die aktuellen Förderbedingungen gelten bis zum 31.3.2022. Es gilt das Rechnungsdatum und eine Frist von einem Jahr zur Beantragung der Prämie.
Muss das Rad vom Fachhändler sein?
Grundsätzlich hast du die Wahl, wo du dein Fahrrad kaufst. Ob mit guter Beratung im Fachhandel, online aus dem Ausland oder im Nachbarland: Solange die Kriterien an die Rechnung erfüllt werden, gibt es keine Einschränkungen.
Wie hoch ist die Prämie?
Die Kaufprämie beträgt 50 Prozent des Kaufpreises ohne MwSt. bzw. maximal 600 Euro.
Welche Fristen und formellen Anforderungen sind zu beachten?
Neben der Rechnung mit Namen, Nummer, Datum und Beschreibung des Rades (idealerweise mit genauer Erklärung, wenn es sich um ein Pedelec25 handelt) musst du ein Antragsformular beim Umweltamt einreichen. Alle Details und das notwendige Formular zum Beantragen des staatlichen Zuschusses findest du auf guichet.lu
Gibt es einen weiteren Zuschuss von Gemeinden?
Viele Gemeinde bieten eine zusätzliche Prämie. Eine Übersicht darüber hat der ACL hier bereitgestellt.
Unser Tipp: Mach dir keine Sorgen, wenn die Bearbeitung deines Antrags mehrere Monate in Anspruch nimmt. Durch die Beliebtheit dieser attraktiven Prämie kommt es zu Verzögerungen bei der Abarbeitung der Anträge. Weitere Informationen zu diesem Förderprogramm findest du auch bei myenergy, der nationalen Struktur zur Förderung der Energiewende.
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Wusstest du schon?
Wie erhalte ich die Förderung für den Kauf eines Elektro-Fahrrades?
Die Konditionen sind ganz einfach. Nach deinem Kauf reichst du die Rechnung mit einem Antrag beim Umweltamt ein. Wenn alle Konditionen erfüllt sind, qualifizierst du dich für einen Zuschuss von 50 Prozent des Kaufpreises ohne MwSt. mit einem Förderhöchstbetrag von 600 Euro.
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