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Smart-Home-Förderung

Über diesen Artikel

Lesezeit

3 Minuten

Veröffentlichung

28.07.2021

Letztes Update

25.01.2023

Securando - Smart Home Onlineshop

 

Smart-Home-Förderung – Welche Möglichkeiten gibt es?

Ein Smart Home macht dein Zuhause nicht nur komfortabler, sondern verbessert auch die Energieeffizienz. Förderprogramme helfen bei der Finanzierung der Maßnahmen.

Inhalt des Blogartikels

Diese Förderprogramme gibt es

Alle Förderungen von Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz von Gebäuden werden seit Juli 2021 unter der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zusammengefasst. Aufgeteilt ist dieses Paket in folgende Bereiche:

  • Förderung von Einzelmaßnahmen
  • Förderprogramme für Neubau und Komplettsanierung von Wohngebäuden
  • Förderprogramme für Neubau und Komplettsanierung von Nichtwohngebäuden

Was genau wird gefördert?

Unter die förderfähigen Maßnahmen fällt auch Smart-Home-Technik. Leider gibt es bisher kein spezielles Förderprogramm nur für Smart-Home-Geräte. Vielmehr verstecken sich die einzelnen aufgezählten Punkte in verschiedenen Programmen. Die folgenden 9 Systeme werden gefördert:

Smart-Home-Förderung durch BAFA und KfW

Die Förderung kann als rückzahlungsfreier Zuschuss des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), als zinsgünstiger Kredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder als Steuererleichterung durch das Finanzamt erfolgen. In der Regel sind die Fördermöglichkeiten nicht miteinander kombinierbar. Du musst dich also für eine Maßnahme entscheiden.

Es macht wenig Sinn aufzulisten, welche Maßnahmen durch das BAFA und welche durch die KfW gefördert werden. Oft gibt es beide Optionen. Du musst für deine konkrete Maßnahme entscheiden, welche Förderung die Günstigste für dich ist. Deswegen schauen wir uns im Folgenden an, welche Förderungen für die oben aufgezählten Punkte jeweils zutreffend sind.

Rollladensteuerung/Smarte Heizung/Lichtsteuerung/Fenster- und Türsensoren

Sind die genannten Maßnahmen Teil einer umfassenden Sanierung und nutzt du schon die KfW-Förderung „Energieeffizient Sanieren“, kannst du speziell für diese Punkte eine Förderung als Kredit (Nr. 261 und 262, bis zu 60.000 Euro für Einzelmaßnahmen) oder auch Zuschuss (BEG EM, bis zu 12.000 für Einzelmaßnahmen) nutzen.

Trifft das nicht zu, ist eine Förderung über das Programm „Altersgerecht Umbauen“ machbar. Hier besteht ebenfalls die Wahl zwischen einem Kredit (Nr. 159, bis 50.000 Euro für Einzelmaßnahmen) und einem Zuschuss (Nr. 455-B, bis 6.250 Euro für Einzelmaßnahmen).

Förderung von Wallboxen

Die Installation einer Wallbox zum Laden von Elektrofahrzeugen wird mit einem Kredit (Nr. 261 und 262, bis 60.000 Euro für Einzelmaßnahmen) oder Zuschuss (BEG EM, bis zu 12.000 für Einzelmaßnahmen) gefördert, wenn dir bereits eine KfW-Förderung aus dem Programm „Energieeffizient Sanieren“ gewährt wurde.

Allerdings gilt bis 31.12.2023 ein spezielles Förderprogramm für die Errichtung von Ladestationen für Elektroautos im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von Wohngebäuden. Ab einer Investitionssumme von 900 Euro wird ein solches Vorhaben mit einem Zuschuss von 900 Euro gefördert. Es handelt sich dabei um eine Maßnahme des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur. Die Realisierung erfolgt jedoch durch die KfW und ist auf deren Zuschussportal (Förderprogramm 440) zu beantragen.

Türkommunikations-Systeme/Wassermelder/Überwachungskameras/Notruf- und Unterstützungssysteme

Diese Maßnahmen fallen in die Rubrik "Altersgerecht Umbauen" und sind über das gleichnamige Förderprogramm der KfW förderfähig. Das erfolgt als Kredit (Nr. 159, bis 50.000 Euro für Einzelmaßnahmen) oder Zuschuss (Nr. 455-B, bis 6.250 Euro für Einzelmaßnahmen). Das Alter der Antragsteller spielt hier keine Rolle.

 

So kannst du die Smart-Home-Förderung beantragen

Es ist zwar nicht in jedem Fall vorgeschrieben, aber es empfiehlt sich die Einbindung eines Energie-Effizienzexperten in die Konzeption der Maßnahmen und die Beantragung der Förderungen. Zwingend vorgeschrieben ist die Einbindung eines solchen Experten bei geplanten Maßnahmen an der Gebäudehülle und bei der Anlagentechnik (außer Heizung). Antragsberechtigt ist auf jeden Fall die juristische oder natürliche Person, die die Maßnahme durchführen will. Im privaten Bereich bist das also du.

Seit Juli 2021 hat die Beantragung von Zuschüssen direkt auf dem Online-Zuschussportal der KfW zu erfolgen. Anders ist die Vorgehensweise bei der Beantragung von Krediten. Sie werden immer über einen Finanzdienstleister beantragt. Das ist entweder eine Bank oder eine Bausparkasse.

Dein Weg zur Förderung

Wenn du einen Kredit für dein Smart Home beantragst, kümmert sich der Berater deiner beauftragten Bank um den Ablauf und fordert bei Bedarf Unterlagen bei dir ab. Bei einem Zuschuss musst du selbst aktiv werden:

  • Maßnahme planen, Angebote einholen,
  • prüfen, ob weitere regionale Förderungen möglich sind,
  • Zuschuss vor Beginn der Arbeiten und Materialeinkauf auf dem KfW-Portal beantragen,
  • nach Erhalt der Zusage eigene Identität gegenüber KfW nachweisen (z. B. Video-Ident-Verfahren),
  • geplante Maßnahme umsetzen und
  • nach Abschluss Rechnungen auf KfW-Portal hochladen und somit Kosten nachweisen.

Erst dann erhältst du die Überweisung des Zuschusses auf dein Konto.

 

Smart-Home-Förderung rechtzeitig beantragen

Wichtig zu beachten: den Antrag auf Förderung musst du vor Beginn der Baumaßnahme beantragen. Wenn du das versäumst und den Antrag erst später stellst, verfällt deine Möglichkeit eine Förderung für dein Smart Home zu beantragen. Nach der Antragstellung kannst du mit der Maßnahme beginnen. Aber sei dir bewusst, dass das auf dein eigenes Risiko geschieht. Du hast keinen gesetzlichen Anspruch auf die Förderung. Wenn die für das Jahr zur Verfügung stehenden staatlichen Gelder ausgereizt sind, kann dein Antrag abgelehnt werden. Finanziell auf der sicheren Seite bist du, wenn du erst nach positivem Zuschussbescheid mit der Sanierung deines smarten Zuhauses beginnst.

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