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KfW-Förderung für die Sanierung

Über diesen Artikel

Lesezeit

6 Minuten

Veröffentlichung

31.05.2021

Letztes Update

25.01.2023

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Nutze eine KfW-Förderung für die Sanierung deines Hauses

Eine energetische Sanierung fördert den Klimaschutz und reduziert deine zukünftigen Kosten spürbar. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hilft dir, die Investition zu stemmen.

Inhalt des Blogartikels

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Anlaufstellen für die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sind die KfW sowie das BAFA. Bei der KfW trat die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude zum 01. Juli 2021 in Kraft und löste den Großteil der bisherigen KfW-Förderungen ab. Die neue BEG WG und BEG NWG gelten für:

  • alle Wohngebäude (BEG WG), zum Beispiel Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser, die zum Effizienzhaus saniert werden
  • alle Nichtwohngebäude (BEG NWG), zum Beispiel Gewerbegebäude, die zum Effizienzhaus saniert werden

Für die Sanierung von Wohngebäuden durch einzelne energetische Maßnahmen ohne Effizienzhaus-Standard gibt es die BEG EM. Gefördert werden hierbei:

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle: Dies sind einzelne Maßnahmen an Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz beitragen, wie beispielsweise neue Fenster, Fenster- oder Türenaustausch sowie Dämmung der Außenwände oder des Daches.
  • Anlagentechnik (ohne Heizung): Dazu zählt der Einbau von Anlagentechnik in Bestandsgebäuden wie eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung.
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik): Gefördert wird der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern und Anlagen zur Heizungsunterstützung, die erneuerbare Energien nutzen.
  • Heizungsoptimierung: Dies betrifft sämtliche Maßnahmen, durch welche die Energieeffizienz des Systems erhöht wird, beispielsweise ein hydraulischer Abgleich oder Austausch der Heizungspumpe.
  • Fachplanung und Baubegleitung: Gefördert werden energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen, die im Zusammenhang mit der Umsetzung der geförderten Maßnahmen stehen. Zudem ist die Einbindung von Energieexperten verpflichtend vorgeschrieben. Lediglich die Heizungsmodernisierung ist davon ausgenommen.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) startete beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bereits zum Januar 2021 mit Zuschüssen. Inzwischen gibt es bereits eine überarbeitete Version der BEG. Die aktualisierte BEG EM ist am 08. Juni 2021 in Kraft getreten und löste die erste Fassung ab. Die Programme der KfW traten wie geplant am 01. Juli 2021 in Kraft.

Zukünftig gibt es die Förderung von Einzelmaßnahmen wie auch alle anderen Förderprogramme der BEG wahlweise entweder mit Zuschuss oder als Darlehen mit Tilgungszuschuss. Die komplette Sanierung von bestehenden Gebäuden muss immer zu einer der Effizienzhaus-Stufen führen. Je höher die Effizienzhaus-Stufe, desto höher fällt die KfW-Förderung aus. Für einzelne energetische Maßnahmen in bestehenden Immobilien gibt es im Rahmen der BEG EM von der KfW für alle Einzelmaßnahmen jeweils einen Kredit mit Tilgungszuschuss von 20 Prozent. Maßnahmen aus der Heizungstechnik werden ebenfalls durch einen Kredit mit Tilgungszuschuss gefördert. Allerdings sind hier bis zu 55 Prozent Förderung möglich.

Effizienzhaus-Stufen

Folgenden Prozentsatz auf die entstandenen förderfähigen Kosten kannst du von der KfW als Zuschuss beziehungsweise auf die hierfür bewilligte Höhe des Kredits als Tilgungszuschuss für das Erreichen der jeweiligen Effizienzhaus-Stufe bekommen:

  • Effizienzhaus Denkmal: 25 Prozent
  • Effizienzhaus 100: 27,5 Prozent
  • Effizienzhaus 85: 30 Prozent
  • Effizienzhaus 70: 35 Prozent
  • Effizienzhaus 55: 40 Prozent
  • Effizienzhaus 40: 45 Prozent

Effizienzhaus EE-Klasse

Wird bei der Sanierung die Effizienzhaus EE-Klasse erreicht, erhöht sich der jeweilige Prozentwert zusätzlich um 5 Prozent. Nimmst du diese Sanierung schrittweise vor, erhöhen sich die Fördersätze nur für denjenigen Sanierungsschritt, durch den die Effizienzhaus EE-Klasse zum ersten Mal erreicht wird.

Die Effizienzhaus EE-Klasse erreichst du, wenn mit einem Mindestanteil von 55 Prozent erneuerbare Energien den erforderlichen Energiebedarf für die Wärme- und Kälteversorgung deines Gebäudes liefern. Bei der entsprechenden Technik muss es sich um Erstinstallationen im Rahmen der Sanierung handeln. Stromerzeugende Anlagen auf Basis erneuerbarer Energien wie Photovoltaik, Kraft-Wärme-Kopplung (die zu 100 Prozent erneuerbare Energien nutzt) und Stromspeicher für die Eigenstromversorgung fördert die KfW ebenfalls. Voraussetzung ist, dass du für diese stromerzeugenden Anlagen keine Förderung (Einspeisevergütung) gemäß EEG in Anspruch nimmst.

 

KfW-Förderung für den Umbau zum Effizienzhaus und energetische Sanierungen

Seit dem 01. Juli 2021 kannst du folgende KfW-Förderungen für deine Sanierungen nutzen:

Wohngebäude – Kredit (261, 262)

Bei diesem Programm kannst du eine Förderung für alle energetischen Maßnahmen erhalten, die zu einer Effizienzhaus-Stufe führen. Baunebenkosten und Wiederherstellungskosten zählen ebenfalls dazu. Für die Sanierung nach Effizienzhaus-Stufe bekommst du von der KfW bis zu 120.000 Euro Kredit je Wohneinheit und bis zu 150.000 Euro, wenn das Haus zusätzlich die Kriterien für eine Erneuerbare-Energien-Klasse erreicht. Der maximale Tilgungszuschuss beläuft sich auf 75.000 Euro je Wohneinheit.

Übrigens: Den Tilgungszuschuss musst du nicht zurückzahlen. Zudem verkürzt er die Summe deines Kredits. Je besser die Effizienzhaus-Stufe, desto höher fällt der Tilgungszuschuss für deine geplante Sanierung aus. Der Tilgungszuschuss beträgt zwischen 15 und 50 Prozent. Erreicht dein Haus die Effizienzhaus-Stufe im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), gibt es 5 Prozent Extra-Tilgungszuschuss.

Für Einzelmaßnahmen sind bis zu 60.000 Euro Kredit je Wohneinheit möglich. Außerdem kannst du beispielsweise zusätzlich für die Baubegleitung eine Förderung erhalten. Diese kannst du direkt mit deinem Kredit oder Zuschuss beantragen.

Für deine einzelnen Sanierungsmaßnahmen wie auch die komplette Sanierung zum Effizienzhaus bekommst du allerdings nur dann eine KfW-Förderung, wenn der Bauantrag oder die Bauanzeige für Wohngebäude zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 5 Jahre zurückliegt. Wenn du ein Haus kaufst, das gerade erst zum Effizienzhaus saniert wurde, müssen die entsprechenden energetischen Maßnahmen gesondert aufgelistet sein, beispielsweise im Kaufvertrag. Ansonsten gibt es keine Förderung.

Heizungsmodernisierung

Die Heizung muss mindestens 25 Prozent der benötigten Wärmeleistung aus erneuerbaren Energien erzeugen. Es gibt folgende Förderung:

  • Wärmepumpe: 35 Prozent
  • Biomasseanlage, zum Beispiel Holzpellets: 35 Prozent
  • Erneuerbare-Energien-Hybridheizung: 35 Prozent
  • Gas-Hybridheizung: 30 Prozent
  • Renewable Ready Gas-Brennwertheizung, die innerhalb von 2 Jahren durch erneuerbare Heiztechnik erweitert wird: 20 Prozent
  • Solarthermieanlage: 30 Prozent
  • Heizungsoptimierung: 20 Prozent

Tauschst du eine Ölheizung aus, gibt es zusätzlich 10 Prozent. Ist die Heizungsmodernisierung Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), gibt es weitere 5 Prozent. Ersetzt du deine alte Ölheizung gegen eine Biomasseanlage (zum Beispiel Holzpellets), kannst du noch den Innovationsbonus Biomasse von 5 Prozent nutzen. Letzteres ist aber nur möglich, wenn die Biomasseanlage einen Feinstaubgrenzwert von maximal 2,5 Milligramm je Kubikmeter nicht übersteigt. Es sind also bis zu 55 Prozent Förderung möglich.

Bei Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage als Einzelmaßnahme brauchst du nicht zwingend einen Energieeffizienz-Experten. Hier reicht die Bestätigung eines Fachunternehmens vollkommen aus.

KfW-Förderprogramm Wohngebäude – Zuschuss (461)

Diese KfW-Förderung kannst du für die Sanierung, den Neubau oder Kauf eines neuen oder soeben sanierten Effizienzhauses nutzen. Gefördert werden alle energetischen Maßnahmen, die zu einer Effizienzhaus-Stufe führen; inklusive Bauneben- und Wiederherstellungskosten. Einzelmaßnahmen werden mit diesem KfW-Programm nicht gefördert.

Wie viel Zuschuss du bekommst, hängt davon ab, welche Effizienzhaus-Stufe erreicht wird und wie hoch deine förderfähigen Kosten sind. Für die Komplettsanierung und den Kauf eines sanierten Effizienzhauses gibt es einen Zuschuss von bis zu 75.000 Euro je Wohneinheit. Eine zusätzliche Förderung, zum Beispiel für die Baubegleitung, ist möglich. Auch hier muss der Bauantrag oder die Bauanzeige des Wohngebäudes zum Antragszeitpunkt mindestens 5 Jahre zurückliegen. Gibt es einen individuellen Sanierungsfahrplan, gibt es 5 Prozent extra.

 

Weitere KfW-Förderungen für deine Sanierung

Neben den bereits beschriebenen KfW-Förderungen kannst du im Zuge der Sanierung auch nachfolgende Programme der KfW in Anspruch nehmen.

Altersgerecht Umbauen – Kredit (159)

Hier bekommst du bis 50.000 Euro je Wohneinheit für Maßnahmen, die helfen, Barrieren zu reduzieren, oder für den Kauf von bereits umgebautem Wohnraum. Das kann beispielsweise der Umbau des Bads, eine Änderung bei der Raumaufteilung, die Reduzierung von Schwellen sowie die Überwindung von einzelnen Stufen und Treppen sein. Diese KfW-Förderung ist altersunabhängig, also auch junge Bauherren können sie nutzen.

Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B)

Mit diesem KfW-Programm bekommst du eigentlich für Baumaßnahmen, die dir zu mehr Barrierefreiheit verhelfen, bis zu 6.250 Euro Zuschuss.

Wie die KfW aber auf ihrer Website mitteilt, sind die Fördermittel für dieses Jahr bereits ausgeschöpft (Stand Juli 2021). Eine Zuschussförderung in 2022 ist eventuell wieder möglich.

Einbruchschutz – Investitionszuschuss (455-E)

Für Arbeiten, um den Einbruchschutz an deinem Haus zu verbessern, kannst du über die KfW bis zu 1.600 Euro Zuschuss erhalten.

Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle (433)

Dieses Förderprodukt der KfW wird weiterhin als eigenständiges Programm geführt und nur von der KfW angeboten. Die wichtigsten Eckdaten:

  • bis zu 34.300 Euro je Brennstoffzelle
  • 40 Prozent Zuschuss der förderfähigen Gesamtkosten, maximal den Wert für die Leistungsklasse:
    • Festbetrag 6.800 Euro
    • 550 Euro leistungsabhängiger Betrag je angefangene 100 W elektrische Leistung
  • Einbau; bei integrierten Geräten zusätzlich die Kosten für den weiteren Wärmeerzeuger
  • fest vereinbarter Vollwartungsvertrag in den ersten 10 Jahren
  • Kosten Experten für Energieeffizienz

Anforderungen und Voraussetzungen für deine KfW-Förderung

Du erhältst eine KfW-Förderung für die Sanierung nur dann rechtzeitig, wenn du sämtliche Vorgaben und Anforderungen berücksichtigst. Andernfalls kann es zu Verzögerungen oder gar zur Ablehnung eines Förderantrags kommen. Die aktuellen Fördervoraussetzungen findest du auf der Website der KfW.

Verpasse nicht den richtigen Zeitpunkt

Die Förderung für die Sanierung gewährt dir die KfW nur dann, wenn du den Antrag für das entsprechende Programm vor Beginn der Baumaßnahme stellst. Eine nachträgliche Bewilligung ist ausgeschlossen. Das gilt auch für Maßnahmen zum Einbruchschutz oder zur Erhöhung des Wohnkomforts. Achte also darauf, die KfW-Förderung zu beantragen, bevor du Aufträge erteilst, Arbeiten beginnst oder Material beschaffst.

Die KfW-Förderungen durch Zuschüsse kannst du online direkt bei der KfW auf dem Zuschussportal beantragen. Benötigst du ein KfW-Darlehen, musst du einen Finanzpartner der KfW vor Ort beauftragen, beispielsweise deine Hausbank. Welche Banken das sind, kannst du über die KfW schnell herausfinden. Klicke dazu beim jeweiligen Förderprodukt den Button „So geht`s“ an.

 

Fördermittel von Ländern und Kommunen

Unser Tipp: Informiere dich bei deiner Kommune, Stadt, dem Landkreis und der zuständigen Landesregierung, welche Programme es gibt und inwiefern sie mit einer KfW-Förderung kombinierbar sind. Oft ist die Förderung an bestimmte Voraussetzungen gebunden – das kann die Höhe deines Haushaltseinkommens sein oder es werden ausschließlich Familien gefördert. Zudem sind diese Förderprogramme meist zeitlich begrenzt. Sind sie ausgeschöpft, werden sie oftmals nicht wieder aufgelegt. Es lohnt sich daher, schnell zu sein.

Auch hierbei kannst du gegebenenfalls die Unterstützung von Fachleuten in Anspruch nehmen, die sich mit den örtlichen Gegebenheiten und Voraussetzungen auskennen. Anlaufstellen sind Verbraucherorganisationen, kommunale Beratungsstellen sowie einschlägige Fachbetriebe.

 

Förderungen für die Sanierung sind gut und wichtig

Obwohl der Gebäudebestand das größte Einsparpotenzial bietet, blieb er im Rahmen der staatlichen Förderung jahrelang größtenteils außen vor. Das hat sich geändert: Mit der neuen BEG bieten die KfW und das BAFA reichlich finanzielle Anreize für die Sanierung von Altbauten, um durch energetische Maßnahmen und den vermehrten Einsatz von erneuerbaren Energien das Klima in großem Umfang und nachhaltig zu schützen.

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