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Die Preise für Immobilien sind trotz Pandemie 2020 weiter gestiegen. Gut, dass es staatliche Unterstützung gibt. So viel Geld erhältst du mit der KfW-Förderung für den Neubau.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet unterschiedliche Förderprogramme für Bauherren und Käufer an. In vielen Fällen darfst du diese auch kombinieren. Der Staat unterstützt mit Darlehen und Tilgungszuschüssen vor allem den Erwerb energieeffizient gebauter Immobilien und den Einsatz erneuerbarer Energien. Du kannst folgende KfW-Förderungen für deinen Neubau in Anspruch nehmen:
Mit diesem Programm fördert die KfW den Bau oder den Kauf von neuen Häusern und Eigentumswohnungen, wenn sie den KfW-Effizienzhaus-Standard 55, 40 oder 40 Plus erreichen. Dafür erhältst du günstige Kredite und Tilgungszuschüsse. Unter die Förderung KfW-Effizienzhaus 55 oder 40 fallen ebenfalls Passivhäuser. Geld gibt es auch, wenn du an ein bestehendes Gebäude eine neue Wohneinheit anbaust oder beispielsweise das Dachgeschoss oder eine Scheune, die bislang nicht beheizt waren, zur Wohnung ausbaust. Das Förderprogramm kannst du als Bauherr oder Käufer (bei Ersterwerb) eines Neubaus nutzen.
Um die Förderung zu bekommen, musst du die Berechnung nach dem Planungstool PHPP (Passivhaus-Projektierungspaket) nachweisen. Außerdem sind die für ein KfW-Effizienzhaus geltenden Anforderungen an den Jahres-Primärenergiebedarf und den Transmissionswärmeverlust gemäß der Energie-Einsparverordnung (EnEV) nachzuweisen.
Wie hoch die KfW-Förderung ausfällt, hängt vom jeweiligen Effizienzhausstandard ab. Diesen kannst du durch die Kombination verschiedener Maßnahmen erreichen – insbesondere in den Bereichen Heizung, Stromerzeugung, Lüftung und Dämmung. Bei dem KfW-Programm Energieeffizient Bauen 153 gibt es pro Wohneinheit bis zu 120.000 Euro. Die Auszahlung erfolgt zu 100 Prozent.
Den Kredit kannst du in einer Summe oder in Teilbeträgen – innerhalb von 12 Monaten nach Zusage – abrufen, wobei die Kreditlaufzeit auf maximal 36 Monate verlängerbar ist. Auf den noch nicht abgerufenen Kreditbetrag zahlst du ab dem 13. Monat nach Zusage eine Bereitstellungsprovision in Höhe von 0,15 Prozent pro Monat. Innerhalb von 12 Monaten musst du die abgerufenen Beträge komplett ihrem Verwendungszweck zuführen. In den tilgungsfreien Anlaufjahren begleichst du monatlich nur die Zinsen. Danach sind die monatlichen Annuitäten (Zins und Tilgung) fällig. Diese sind immer gleich hoch.
Sollzins pro Jahr (effektiver Jahreszins); Tilgungszuschuss nicht berücksichtigt |
Laufzeit |
Tilgungsfreie Anlaufzeit |
Zinsbindung |
0,75 Prozent (0,75 Prozent) |
4 bis 10 Jahre |
1 bis 2 Jahre |
10 Jahre |
0,95 Prozent (0,95 Prozent) |
11 bis 20 Jahre |
1 bis 3 Jahre |
10 Jahre |
0,95 Prozent (0,95 Prozent) |
21 bis 30 Jahre |
1 bis 5 Jahre |
10 Jahre |
Hinzu kommt noch der Tilgungszuschuss, mit dem du bares Geld sparen kannst – denn er reduziert die Höhe des Darlehens und verkürzt die Laufzeit deines Kredites. Du musst somit nicht die gesamte Darlehenssumme zurückzahlen. Die Höhe des Tilgungszuschusses orientiert sich an der Höhe des KfW-Effizienzhaus-Standards. Je besser der Standard ist, desto höher ist auch der Zuschuss.
Maßnahme |
Tilgungszuschuss |
KfW-Effizienzhaus 40 Plus |
25 Prozent von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag; bis zu 30.000 Euro |
KfW-Effizienzhaus 40 |
20 Prozent von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag; bis zu 24.000 Euro |
KfW-Effizienzhaus 55 |
15 Prozent von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag; bis zu 18.000 Euro |
Anspruch auf den Tilgungszuschuss hast du, sobald der Bau deines Hauses oder der Kauf einer neuen Immobilie erfolgreich abgeschlossen ist. Allerdings ist eine Barauszahlung oder Überweisung nicht möglich, stattdessen wird dir der Betrag gutgeschrieben.
Über das KfW-Wohneigentumsprogramm 124 kannst du einen Kredit für den Bau oder den Kauf eines Wohnhauses oder einer Eigentumswohnung erhalten, wenn du selbst darin wohnen wirst. In diesen Fällen gibt es einen Kredit in Höhe von bis zu 100.000 Euro pro Vorhaben. Die Förderung bezieht sich beim Hausbau auch auf die Kosten des Baugrundstücks – vorausgesetzt, du hast es höchstens 6 Monate vor Antragseingang gekauft. Beim Hausbau werden ebenfalls folgende Kostenpunkte gefördert:
Erwirbst du ein Haus oder eine Eigentumswohnung, kannst du den Kredit für den Kaufpreis, die Aufwendungen für Instandsetzung, Umbau und Modernisierung sowie Nebenkosten wie Notar- und Maklergebühren und die Grunderwerbsteuer in Anspruch nehmen.
Für Ferienhäuser, Ferienwohnungen und die Umschuldung bestehender Darlehen erhältst du keine Förderung. Das gilt auch, wenn du mit dem Bau bereits begonnen hast oder das Bauvorhaben bereits fertiggestellt ist. Wenn du vorhandenen Wohnraum nur erweitern möchtest, gibt es bei diesem Programm ebenfalls keinen Kredit.
Die Konditionen sind grundsätzlich ähnlich wie bei dem KfW-Programm Energieeffizient Bauen 153. Allerdings gibt es keinen Tilgungszuschuss. Zudem ist die maximale Kredithöhe auf 100.000 Euro begrenzt. In der tilgungsfreien Anlaufzeit zahlst du nur die Zinsen, anschließend gleich hohe monatliche Annuitäten (Zins und Tilgung).
Sollzins pro Jahr (effektiver Jahreszins) |
Laufzeit |
Tilgungsfreie Anlaufzeit |
Zinsbindung |
0,84 Prozent (0,84 Prozent) |
4 bis 25 Jahre |
1 bis 3 Jahre |
5 Jahre |
0,84 Prozent (0,84 Prozent) |
4 bis 25 Jahre |
1 bis 3 Jahre |
10 Jahre |
Mit zinsgünstigen Krediten – ab 1,03 Prozent effektivem Jahreszins – und langfristiger Finanzierung fördert die KfW beispielsweise:
Neben Privatpersonen, Freiberuflern oder Landwirten können auch in- und ausländische private und öffentliche Unternehmen das Programm in Anspruch nehmen.
Das KfW-Programm 270 fördert bis zu 100 Prozent der förderfähigen Nettoinvestitionskosten bis maximal 50 Millionen Euro pro Projekt. Die Kredite haben Laufzeiten von 5, 10, 15 oder 20 Jahren. Es sind bis zu 3 Jahre tilgungsfreie Anlaufzeiten möglich. Der Zinssatz wird für Kredite mit bis zu 10 Jahren Laufzeit für die gesamte Laufzeit festgeschrieben. Für längere Laufzeiten kannst du den Zinssatz für die ersten 10 Jahre, aber auch für die gesamte Laufzeit festschreiben lassen.
Gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat fördert die KfW den Kauf von Wohnimmobilien und Wohnungen für Familien mit Kindern und Alleinerziehende – sofern es sich um einen Ersterwerb und die eigenen 4 Wände handelt. Hierfür erhältst du einen Zuschuss von 12.000 Euro pro Kind (10 Jahre lang je 1.200 Euro). Die Anzahl der Kinder ist nicht begrenzt.
Das Baukindergeld gibt es für Haushalte, in denen mindestens ein Kind gemeldet ist, das zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und für das eine Kindergeldberechtigung vorliegt. Zudem darf sich dein Haushaltseinkommen bei einem Kind auf maximal 90.000 Euro belaufen. Bei jedem weiteren Kind erhöht sich diese Grenze um 15.000 Euro.
Hier bekommst du, abhängig von der elektrischen Leistung für den Kauf eines stationären Brennstoffzellensystems:
Wenn du bei dir zuhause eine Ladestation für Elektroautos installieren möchtest, kannst du dafür ab dem 24. November 2020 einen Investitionszuschuss von pauschal 900 Euro erhalten.
Mit diesem KfW-Programm bekommst du einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der Kosten (maximal 4.000 Euro) für die Baubegleitung durch einen unabhängigen Sachverständigen (qualifizierter Energieberater). Den Zuschuss gibt es nur Verbindung mit den KfW-Programmen, die ohne Beteiligung eines Energieexperten nicht gefördert werden:
Wichtig: Die Förderanträge für deinen Neubau musst du immer vor Beginn der Maßnahme bei der KfW stellen, sonst gibt es kein Geld. Auch den Energieberater solltest du bereits im Vorfeld beteiligen.
Welche Bedingungen muss ich erfüllen, um eine KfW-Förderung für meinen Neubau zu erhalten?
Das kommt auf das Programm an. Grundsätzlich gilt, dass du deinen Antrag stellen musst bevor du in irgendeiner Weise mit dem Bau begonnen hast. Eventuell brauchst du dann auch schon einen Energieberater.
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