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- KfW-Förderungen für den Neubau
Diese Förderungen bekommst du von der KfW für deinen Neubau
Die Immobilienpreise sind 2021 trotz Corona-Pandemie weiter gestiegen. Gut, dass es staatliche Unterstützung gibt. So viel Geld erhältst du mit der KfW-Förderung für den Neubau.
Inhalt des Blogartikels
- Die aktuelle KfW-Förderung für den Neubau: Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
- Passende KfW-Förderungen für deinen Neubau im Überblick
- KfW-Förderprogramm Wohngebäude – Kredit (261, 262)
- KfW-Wohneigentumsprogramm – Kredit (124)
- Erneuerbare Energien – Standard – Kredit (270)
- KfW-Förderprogramm Baukindergeld – Zuschuss (424)
- Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle (433)
- KfW-Förderprogramm Ladestation für Elektroautos – Wohngebäude – Zuschuss (440)
- Mehr Förderung für den Bau von Effizienzhäusern
Die aktuelle KfW-Förderung für den Neubau: Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Die Bundesregierung hat ihre Förderung für energieeffiziente Gebäude im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 zusammengefasst, weiterentwickelt und teilweise die Fördersätze für Zuschüsse sowie Darlehen angehoben. Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) startete zum 01. Juli 2021 bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Die KfW-Förderung für den Neubau beziehungsweise Hausbau gilt für alle Wohngebäude (BEG WG), wie beispielsweise Ein- und Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen oder Wohnheime sowie für alle Nichtwohngebäude (BEG NWG). Dazu zählen unter anderem Gewerbeimmobilien, Krankenhäuser und kommunale Gebäude.
Nachfolgend gehen wir ausschließlich auf die KfW-Förderungen des Teilprogramms BEG WG ein, die für den Neubau relevant sind. Wir zeigen dir, welche Programme der KfW es aktuell gibt und beleuchten die möglichen Zuschüsse, Darlehen, Tilgungen und Förderbedingungen.
Passende KfW-Förderungen für deinen Neubau im Überblick
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet auch weiterhin unterschiedliche Förderprogramme für Bauherren und Käufer an. Der Staat unterstützt mit Darlehen und Tilgungszuschüssen vor allem den Bau von Effizienzhäusern und den Einsatz erneuerbarer Energien. Du kannst folgende KfW-Programme für deinen Neubau in Anspruch nehmen:
- Wohngebäude – Kredit (261, 262) & Wohngebäude – Zuschuss (461)
- KfW-Wohneigentumsprogramm – Kredit (124)
- Erneuerbare Energien – Standard (270) – Kredit
- Baukindergeld – Zuschuss (424)
- Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle (433)
- Ladestation für Elektroautos – Wohngebäude – Zuschuss (440)
Wichtig: Förderanträge musst du grundsätzlich immer vor Beginn der Maßnahme bei der KfW stellen, sonst gibt es kein Geld. Informiere dich daher auf jeden Fall vorab, wie die einzelnen Konditionen deines präferierten Förderprogramms aussehen, was du alles beachten musst, welche Ausnahmen es eventuell gibt und wie du am besten vorgehst.
KfW-Förderprogramm Wohngebäude – Kredit (261, 262)
Dieses KfW-Programm ist quasi das „Hauptförderprogramm“, wenn du deinen energieeffizienten Neubau mit einem günstigen Darlehen und einem hohen Tilgungszuschuss finanzieren möchtest. Förderung bekommst du, wenn du ein neues Effizienzhaus oder eine entsprechende Eigentumswohnung baust oder kaufst:
- Neubau: Bau- und Baunebenkosten (ohne Grundstückskosten)
- Kauf: Kaufpreis der Immobilie (ohne Grundstückskosten)
Neu eingeführt wurden der Erneuerbare-Energien-Bonus und der Nachhaltigkeits-Bonus: Für die Effizienzhäuser 40 und 55 sind durch diese Boni besonders hohe Förderungen möglich. Hier erhöht sich dann jeweils der mögliche Kreditbetrag von 120.000 Euro auf 150.000 Euro und der Tilgungszuschuss um 2,5 Prozent im Vergleich zu den Effizienzhaus-Varianten ohne Bonus.
Damit du den Bonus für die Erneuerbare-Energien-Klasse in Anspruch nehmen kannst, müssen erneuerbare Energien mindestens zu 55 Prozent zur Wärmeversorgung beitragen. Voraussetzung für die Nachhaltigkeitsklasse ist die Ausstellung eines Nachhaltigkeitszertifikats.
Mit jeder besseren Effizienzhaus-Stufe deines neuen Hauses fällt auch der Tilgungszuschuss höher aus. Der Tilgungszuschuss reduziert nicht nur die Laufzeit deines Kredits, sondern auch den Kreditbetrag, den du zurückzahlen musst.
Effizienzhaus Tilgungszuschüsse
- Effizienzhaus 40 Plus: 25 Prozent von höchstens 150.000 Euro Kreditbetrag; maximal jedoch 37.500 Euro Tilgungszuschuss pro Wohneinheit
- Effizienzhaus 40: 20 Prozent von höchstens 120.000 Euro Kreditbetrag; maximal jedoch 24.000 Euro Tilgungszuschuss pro Wohneinheit
- Effizienzhaus 40 zusätzlich Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse: 22,5 Prozent von höchstens 150.000 Euro Kreditbetrag; maximal jedoch 33.750 Euro Tilgungszuschuss
- Effizienzhaus 55: 15 Prozent von höchstens 120.000 Euro Kreditbetrag; maximal jedoch 18.000 Euro Tilgungszuschuss
- Effizienzhaus 55 zusätzlich Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse: 17,5 Prozent von höchstens 150.000 Euro Kreditbetrag; maximal jedoch 26.250 Euro Tilgungszuschuss
Auszahlung
Deinen Kredit kannst du dir in einer Gesamtsumme oder in Teilbeträgen auszahlen lassen. Dazu hast du ab Kreditzusage 12 Monate Zeit, wobei eine Verlängerung auf maximal 48 Monate möglich ist. Die KfW berechnet dir ab dem 13. Monat eine Bereitstellungsprovision. Das hängt damit zusammen, dass der komplette Geldbetrag von Anfang an für dich bereitsteht und du ihn jederzeit abrufen kannst.
Sind vorzeitige Rückzahlungen und Sondertilgungen möglich?
Gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung kannst du den gesamten ausstehenden Kreditbetrag vorzeitig zurückzahlen. Die Sondertilgung eines Teils des noch fälligen Kreditbetrags ist allerdings nicht möglich.
Sicherheiten
Art und Höhe der Sicherheiten machst du mit deinem Finanzierungspartner, beispielsweise deiner Hausbank, aus.
Tilgungszuschuss
Den Tilgungszuschuss schreibt dir die KfW nach Abschluss deines Bauvorhabens gut. Eine Barauszahlung oder Überweisung ist nicht möglich. Zusätzlich kannst du die verbesserte Förderung für Baubegleitung und Fachplanung in Anspruch nehmen.
Baubegleitung/Nachhaltigkeitszertifizierung
Baust du ein neues Effizienzhaus, für das du eine Nachhaltigkeitszertifizierung hast, kannst du dich – wie etwas weiter oben erwähnt – mit einem zusätzlichen Zuschuss von der KfW fördern lassen. Es gelten dann die gleichen Höchstbeträge wie bei der Baubegleitung:
- Die maximal förderfähigen Kosten belaufen sich auf 10.000 Euro pro Antrag und Kalenderjahr für ein Ein- und Zweifamilienhaus, eine Doppelhaushälfte oder ein Reihenhaus. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent. Es gibt jedoch nicht mehr als 5.000 Euro.
- Für eine Eigentumswohnung betragen die maximal förderfähigen Kosten 4.000 Euro pro Antrag und Kalenderjahr. Der Zuschuss beträgt ebenfalls 50 Prozent beziehungsweise maximal 2.000 Euro.
- Mit 4.000 Euro pro Wohneinheit und bis zu 40.000 Euro je Antrag und Kalenderjahr ist die Förderung eines Mehrfamilienhauses mit 3 oder mehr Wohneinheiten angesetzt. Als Zuschuss erhältst du 50 Prozent und bis zu 20.000 Euro.
Tipp: Bist du lieber an einem Zuschuss für deinen Neubau interessiert, wäre das KfW-Förderprogramm Wohngebäude – Zuschuss (461) vielleicht etwas für dich.
KfW-Wohneigentumsprogramm – Kredit (124)
Über das KfW-Wohneigentumsprogramm (124) kannst du einen Kredit für den Bau oder den Kauf eines Wohnhauses oder einer Eigentumswohnung erhalten, das nicht den Effizienzhaus-Standard erfüllt und wenn du selbst darin wohnen wirst. In diesen Fällen gibt es einen Kredit in Höhe von maximal 100.000 Euro pro Vorhaben.
Die KfW-Förderung bezieht sich beim Hausbau ebenfalls auf die Kosten des Baugrundstücks – vorausgesetzt, du hast es höchstens 6 Monate vor Antragseingang gekauft. Beim Hausbau werden auch folgende Kostenpunkte gefördert:
- Baukosten, beispielsweise Material und Arbeit
- Baunebenkosten für Architekten, Energie- beziehungsweise Bauberater, aber auch Notar- und Maklergebühren und Grunderwerbsteuer
- Kosten für Außenanlagen
Für Ferienhäuser, Ferienwohnungen und die Umschuldung bestehender Darlehen erhältst du keine Förderung. Das gilt auch, wenn du mit dem Bau bereits begonnen hast oder das Bauvorhaben bereits fertiggestellt ist. Wenn du vorhandenen Wohnraum nur erweitern möchtest, gibt es bei diesem KfW-Programm ebenfalls keinen Kredit.
Wichtig: Bei diesem Förderprogramm erhältst du keinen Tilgungszuschuss. In der tilgungsfreien Anlaufzeit zahlst du nur die Zinsen und anschließend gleich hohe monatliche Annuitäten (Zins und Tilgung).
Erneuerbare Energien – Standard – Kredit (270)
Mit zinsgünstigen Krediten und langfristiger Finanzierung fördert die KfW die Errichtung, Erweiterung und den Kauf von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien. Dazu zählen auch die zugehörigen Kosten für die Planung, Projektierung und Installation.
Gefördert werden Privatpersonen, Freiberufler oder Landwirte, aber auch in- und ausländische private sowie öffentliche Unternehmen. Das KfW-Programm 270 fördert bis zu 100 Prozent der förderfähigen Nettoinvestitionskosten bis maximal 50 Millionen Euro pro Projekt.
Deinen individuellen Zinssatz ermittelt deine Bank anhand deines Standorts, deiner wirtschaftlichen Verhältnisse und der Qualität deiner Sicherheiten. Die Mindestlaufzeit beträgt generell 2 Jahre.
KfW-Förderprogramm Baukindergeld – Zuschuss (424)
Gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat fördert die KfW den Kauf von Wohnimmobilien und Wohnungen für Familien mit Kindern und Alleinerziehende – sofern es sich um einen Ersterwerb und die eigenen 4 Wände handelt. Hierfür erhältst du einen Zuschuss von 12.000 Euro pro Kind (10 Jahre lang je 1.200 Euro). Die Anzahl der Kinder ist nicht begrenzt.
Das Baukindergeld gibt es für Haushalte, in denen mindestens 1 Kind gemeldet ist, das zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und für das eine Kindergeldberechtigung vorliegt. Zudem darf sich dein Haushaltseinkommen bei einem Kind auf maximal 90.000 Euro belaufen. Bei jedem weiteren Kind erhöht sich diese Grenze um 15.000 Euro.
Die KfW-Förderung war eigentlich ausgelaufen und wurde im Sommer 2021 verlängert. Die aktuellen Bedingungen sind, dass du zwischen dem 01. Januar 2018 und 31. März 2021 deine Unterschrift unter den Kaufvertrag gesetzt oder die Baugenehmigung erhalten hast. Am 31. Dezember 2023 ist die Deadline für die Antragstellung. Förderung gibt es nur solange, bis die Fördermittel ausgeschöpft sind.
Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle (433)
Hier bekommst du in Abhängigkeit von der elektrischen Leistung für den Kauf eines stationären Brennstoffzellensystems:
- bis zu 34.300 Euro je Brennstoffzelle
- eine Grundförderung von 6.800 Euro
- einen leistungsabhängigen Betrag von 500 Euro je angefangenen 100 Watt elektrische Leistung
- maximal jedoch 40 Prozent der förderfähigen Kosten
KfW-Förderprogramm Ladestation für Elektroautos – Wohngebäude – Zuschuss (440)
Wenn du bei dir zu Hause eine Ladestation für Elektroautos installieren möchtest, kannst du dafür einen Investitionszuschuss von pauschal 900 Euro pro Ladepunkt erhalten. Förderfähig sind der Kauf und die Installation von Ladestationen an Stellplätzen und in Garagen, die zu Wohngebäuden gehören. Zudem dürfen sie nur privat zugänglich sein. Zuschüsse gibt es wie folgt:
- Kaufpreis einer neuen Ladestation (zum Beispiel Wallbox) mit 11 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung
- Kosten für den Einbau und Anschluss der Ladestation sowie alle erforderlichen Installationsarbeiten
- Kosten für das Energiemanagementsystem zur Steuerung der Ladestation
Grundfördervoraussetzung ist, dass deine Ladestation ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien nutzt, beispielsweise aus einer Photovoltaikanlage auf dem Dach oder grüner Strom vom Energieversorger.
Zuschuss und Auszahlung
Du bekommst von der KfW einen pauschalen Zuschuss von 900 Euro pro Ladepunkt. Die Gesamtkosten müssen bei mindestens 900 Euro liegen, sonst bekommst du keinen Zuschuss.
Besitzt deine Ladestation mehrere Ladepunkte, gibt es die 900 Euro pro Ladepunkt nur, wenn die Gesamtkosten über 900 Euro pro Ladepunkt liegen. Kosten dich beispielsweise 2 Ladepunkte 1.500 Euro, gibt es nur 900 Euro Zuschuss. Kosten diese jedoch zusammen mindestens 1.800 Euro, bekommst du 1.800 Euro Förderung. Der Zuschuss wird direkt auf dein Konto eingezahlt.
Mehr Förderung für den Bau von Effizienzhäusern
Du siehst: Mit der neuen KfW-Neubau-Förderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bekommen alle Bauherren, die Wert auf Energieeffizienz sowie Nachhaltigkeit legen und dabei auch erneuerbare Energien einsetzen, eine wesentlich höhere Förderung.
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Wusstest du schon?
Welche Bedingungen muss ich erfüllen, um eine KfW-Förderung für meinen Neubau zu erhalten?
Das kommt auf das Programm an. Grundsätzlich gilt, dass du deinen Antrag stellen musst bevor du in irgendeiner Weise mit dem Bau begonnen hast. Eventuell brauchst du dann auch schon einen Energieberater.
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