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KfW-Förderung für die neue Heizung

Über diesen Artikel

Lesezeit

6 Minuten

Veröffentlichung

19.07.2021

Letztes Update

25.01.2023

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Förderung von der KfW für deine neue Heizung

Von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gibt es Förderungen für nachhaltige und umweltschonende Häuser sowie Heizungen.

Inhalt des Blogartikels

Seit Sommer 2021 gilt die neue KfW-Förderung für Heizungen

Falls du vergangenes Jahr erneut die Heizungsmodernisierung aufgeschoben hast, kannst du dich freuen, denn die Fördersätze wurden erweitert. Du kannst also mehr Geld für die Heizungsmodernisierung erwarten. Mit unserem Beitrag erhältst du einen ersten Überblick, welche Förderungen es von der KfW für deine neue Heizung gibt.

 

Förderung für Heizungen im Überblick

Mit einer neuen, modernen Heizung wird es in deinen Räumen nicht nur angenehm warm – sie sorgt auch dafür, dass du weniger Energie einsetzen musst und so deine Heizkosten sinken. Zudem schont sie die Umwelt und das Klima. Damit der Staat seine Klimaschutzziele erreichen kann, fördert er das Bauen und den Kauf energieeffizienter Gebäude, das energetische Sanieren und die Nutzung erneuerbarer Energien durch zinsgünstige Kredite und Zuschüsse der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Damit will er die Bürger finanziell entlasten. Schließlich sind solche Maßnahmen mit großen Investitionen verbunden, was oftmals dazu führt, dass sie aufgeschoben werden.

Zuschuss-Förderung der Heizung über das BAFA

Zum 1. Januar 2021 startete die reine Zuschussförderung der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM). Sie trat unter anderem die Nachfolge des Marktanreizprogramms des BAFA an. In diesem neuen Programm kannst du jedoch nur Zuschüsse im Gebäudebestand beantragen. Die Neubauförderung wurde gestrichen.

Kredit-Förderung der Heizung über die KfW

Am 1. Juli 2021 ging die Kreditvariante des BEG bei der KfW an den Start und ersetzte die bisherigen KfW-Förderprogramme „Energieeffizient Bauen und Sanieren“. Neu aufgestellt wurde in diesem Zusammenhang die Kreditförderung für einzelne Sanierungsmaßnahmen im Teilprogramm BEG EM. Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW gilt für:

  • alle Wohngebäude wie Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser oder Wohnheime
  • alle Nichtwohngebäude wie Gewerbegebäude, Kommunalgebäude oder Krankenhäuser

Die Förderprodukte für Privatpersonen, die du auch für Einzelmaßnahmen wie den Heizungsaustausch oder die Heizungsoptimierung in deinem Wohnhaus in Anspruch nehmen kannst, sind nun:

  • Wohngebäude – Kredit (261, 262)
  • Wohngebäude – Zuschuss (461)

Hinweis: Für Brennstoffzellen-BHKW gibt es nach wie vor das eigenständige KfW-Förderprogramm 433.

 

KfW-Förderprogramm Wohngebäude – Kredit (261, 262)

Den Kredit dieses KfW-Förderprogramms mit Tilgungszuschuss kannst du im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) nutzen, wenn du die Sanierung, den Neubau oder den Kauf eines gerade sanierten Effizienzhauses planst oder entsprechende energetische Maßnahmen bei bestehenden Immobilien vornehmen möchtest. Zu den Einzelmaßnahmen zählt auch der Heizungstausch, wie beispielsweise der Austausch einer Ölheizung durch eine Wärmepumpe.

Fördersätze für die Einzelmaßnahme Heizungstausch im KfW-Förderprogramm Wohngebäude – Kredit (261, 262)

Im Bereich Heizungstechnik bekommst du für die Einzelmaßnahme einen Kredit mit Tilgungszuschuss. Je nach gewählter Heizung beträgt dieser zwischen 20 und 35 Prozent. Durch Zusatzboni kann dieser Tilgungszuschuss noch erhöht werden.

  • Wärmepumpe: 35 Prozent
  • Biomasseanlage, zum Beispiel Holzpellets: 35 Prozent
  • Erneuerbare-Energien-Hybridheizung: 35 Prozent
  • Gas-Hybridheizung: 30 Prozent
  • Renewable Ready Gas-Brennwertheizung, die innerhalb von 2 Jahren durch erneuerbare Heiztechnik erweitert wird: 20 Prozent
  • Solarthermieanlage: 30 Prozent
  • Gebäudenetz oder Anschluss an ein Fernwärmenetz mit mindestens 25 Prozent erneuerbaren Energien: 30 Prozent
  • Gebäudenetz oder Anschluss an ein Fernwärmenetz mit mindestens 55 Prozent erneuerbaren Energien: 35 Prozent
  • Optimierung der Heizungsanlage: 20 Prozent

Beachte: Für Gasheizungen erhältst du nur eine KfW-Förderung, wenn du sie mit erneuerbaren Energien zu einer Hybridheizung kombinierst. Ölheizungen sind endgültig raus, sie erhalten keine Förderung mehr, auch nicht als Hybridheizung. Wenn du aber eine Ölheizung austauschst, gibt es einen zusätzlichen Bonus von 10 Prozent; die Förderung erhöht sich dann auf bis zu 45 Prozent.

Ist die Heizungsmodernisierung Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), kannst du einen weiteren Bonus in Höhe von 5 Prozent bekommen. Somit ist eine Förderquote von 50 Prozent möglich. Tauschst du deine alte Ölheizung gegen eine Biomasseanlage (zum Beispiel Holzpellets), deren Feinstaubgrenzwert den erlaubten Maximalwert von 2,5 Milligramm je Kubikmeter nicht übersteigt, gibt es den Innovationsbonus Biomasse von 5 Prozent obendrauf. Die Förderung beträgt dann sogar 55 Prozent der förderfähigen Summe.

Zudem werden Einzelmaßnahmen inklusive erforderlicher Bauneben- und Wiederherstellungskosten gefördert. Bauantrag oder die Bauanzeige des Wohngebäudes müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 5 Jahre zurückliegen, sonst gibt es keine Förderung. Außerdem sind bestimmte technische Mindestanforderungen einzuhalten. Diese findest du auf der Website der KfW.

Wie hoch dein Kreditbetrag maximal ist, hängt davon ab, wie hoch die förderfähigen Kosten deines Vorhabens sind. Du bekommst jedoch maximal 60.000 Euro als Kredit je Wohneinheit und Kalenderjahr für energetische Maßnahmen. Allerdings gibt es einen Tilgungszuschuss, der deine Darlehenssumme reduziert und die Laufzeit verkürzt. Du musst also nicht die gesamte Summe zurückzahlen. Der Tilgungszuschuss ist genauso hoch wie der BAFA-Zuschuss. Letztlich erhältst du den gleichen Förderbetrag.

KfW-Förderung der Heizung im Neubau

Hier bekommst du nur eine KfW-Förderung, wenn die Heizung eine der Maßnahmen ist, um einen Effizienzhaus-Standard zu erreichen. Der maximale Tilgungszuschuss beläuft sich auf 37.500 Euro je Wohneinheit (Effizienzhaus 40 Plus) beziehungsweise 25 Prozent von einem maximalen Kreditbetrag in Höhe von 150.000 Euro.

KfW-Förderung der Heizung im Altbau

Bei der Komplettsanierung zum Effizienzhaus-Standard gibt es eine KfW-Förderung für die Heizung ebenfalls nicht als Einzelmaßnahme, sondern im Rahmen der Gesamtsanierung. Der größtmögliche Tilgungszuschuss (Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse) beträgt 75.000 Euro je Wohneinheit beziehungsweise 50 Prozent von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag.

Energetische Fachplanung und Baubegleitung sowie Nachhaltigkeitszertifizierung

Kosten, die durch die Inanspruchnahme eines Energieexperten für die Fachplanung und Baubegleitung entstehen, kannst du nur beantragen, wenn du sie mit mindestens einer Einzelmaßnahme verbindest (Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizung oder Heizungsoptimierung). Für die Baubegleitung gibt es dann einen zusätzlichen Kredit mit Tilgungszuschuss.

Für die Fachplanung und Baubegleitung eines Effizienzgebäudes oder einzelne energetische Maßnahmen bei bestehenden Gebäuden ist die Zusammenarbeit mit einem Experten für Energieeffizienz eigentlich Pflicht. Einzige Ausnahme bildet die Heizung. Hier kannst du natürlich trotzdem einen Energieexperten beauftragen und bekommst dann auch die Förderung. Du kannst aber auch ein Fachunternehmen beauftragen. In diesem Fall gelten dann andere Förderregelungen. Welche Experten autorisiert sind, kannst du einer Liste der Deutschen Energie-Agentur (dena) entnehmen.

Im Rahmen der BEG werden zudem die akustische Fachplanung sowie die Nachhaltigkeitszertifizierung bei Neubau und Sanierung zum Effizienzgebäude mit dem Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“ gefördert.

Förderung Baubegleitung für ein Effizienzgebäude

Bis zu einem Rechnungsbetrag von 10 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal jedoch 40.000 Euro pro Zusage und Kalenderjahr, gibt es als Förderung für die Baubegleitung. Davon bekommst du 50 Prozent als Tilgungszuschuss. Das sind bis zu 20.000 Euro.

Für die Nachhaltigkeitszertifizierung gibt es ebenfalls einen Tilgungszuschuss, vorausgesetzt, es wird eine Effizienzhaus-Stufe mit Nachhaltigkeits-Klasse erreicht. Die Höchstbeträge sind die gleichen wie bei der Baubegleitung. Davon bekommst du als Tilgungszuschuss ebenfalls 50 Prozent.

Deinen Antrag für die Baubegleitung stellst du direkt mit deinem Kredit- beziehungsweise Zuschussantrag. Somit genügt ein Antrag:

  • Fällt deine Entscheidung auf einen Kredit, erhöht sich dein Kreditbetrag um die Kosten der Baubegleitung. Von diesen Kosten erhältst du 50 Prozent als Tilgungszuschuss.
  • Wählst du einen direkt ausgezahlten Zuschuss, erhöht sich dein Zuschuss um 50 Prozent der Kosten für die Baubegleitung.

KfW-Förderprogramm Wohngebäude – Zuschuss (461)

Mit diesem Zuschussprogramm fördert die KfW die Komplettsanierung, den Neubau oder den Kauf eines neuen beziehungsweise frisch sanierten Effizienzhauses. Im Gegensatz zum KfW-Förderprogramm Wohngebäude – Kredit (261, 262) wird dir das Geld als Zuschuss direkt ausgezahlt. Es gibt einen Sanierungszuschuss bis zu 75.000 Euro je Wohneinheit. Der Bauzuschuss beträgt bis zu 37.500 Euro je Wohneinheit. Eine zusätzliche Förderung, beispielsweise für die Baubegleitung, ist auch hier möglich.

Das solltest du beim Kauf von saniertem Wohnraum beachten

Wenn du zum Effizienzhaus-Standard sanierten Wohnraum kaufst und eine neue Heizungsanlage installiert wurde, sollten die angefallenen Kosten beispielsweise im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen werden. Das betrifft aber auch alle anderen förderfähigen Einzelmaßnahmen beim Kauf von saniertem Wohnraum.

 

KfW-Programm Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle 433

Dieses Programm führt die KfW als eigenständiges Förderprogramm. Es hat daher nichts mit der BEG-Förderung zu tun. Weil sich die Brennstoffzelle aber als stromerzeugende Heizung – Nano- und Mikro-BHKW – gut für Ein- und Zweifamilienhäuser eignet, zählt sie ebenfalls zur KfW-Förderung für die Heizung. Den Zuschuss bekommst du für den Einbau in ein neues oder bestehendes Gebäude; unabhängig davon, ob es sich um ein Wohn- oder Nichtwohngebäude handelt:

  • Bis zu 34.300 Euro je Brennstoffzelle sind möglich.
  • Du bekommst 40 Prozent Zuschuss der förderfähigen Gesamtkosten, maximal den Wert für die Leistungsklasse:
    • Festbetrag 6.800 Euro
    • 550 Euro leistungsabhängiger Betrag je angefangene 100 Watt elektrische Leistung
    • Bei integrierten Geräten werden neben dem Einbau zusätzlich die Kosten für einen zweiten Wärmeerzeuger gefördert.
    • Ein fest vereinbarter Vollwartungsvertrag in den ersten 10 Jahren ist ebenfalls förderfähig.
    • Auch die Kosten für Energieeffizienz-Experten werden gefördert.

Tipps für den Antrag deiner KfW-Förderung für die Heizung

Du darfst mit deinem Vorhaben erst nach Beantragung beginnen beziehungsweise, wenn du die Zuschuss- oder Kreditzusage für das entsprechende Programm erhalten hast. Viele KfW-Förderungen bekommst du nicht direkt bei der KfW. Dazu benötigst du einen Finanzierungspartner der KfW vor Ort, beispielsweise deine Hausbank. Diesen kannst du online unter „Zu den Details – So funktioniert`s“ finden.

Tester der Stiftung Warentest haben im Herbst 2020 bei 16 gelisteten Banken vorgesprochen, um einen Kredit zu beantragen. Nicht alle wollten diesen unter einer gewissen Höhe gewähren. Kreditinstitute sind zur Vergabe nicht verpflichtet. Sollten sie sich anfangs etwas sperren, hilft möglicherweise Hartnäckigkeit oder die Unterstützung der Landesförderinstitute.

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