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Ein Angebot, das du nicht ausschlagen solltest: KfW-Förderung für Fenster
Über alte Fenster geht viel Wärme verloren. Doch der Fensteraustausch ist teuer. Eine staatliche Förderung wie von der KfW für neue Fenster kommt da gerade recht.
Inhalt des Blogartikel
- Mit neuen Fenstern zur Energiewende beitragen
- Kosten neuer Fenster
- Staatliche Förderprogramme für den Austausch der Fenster
- Fördervoraussetzungen für deine neuen Fenster
- Das neue KfW-Förderprogramm „Wohngebäude – Kredit“ (261, 262)
Mit neuen Fenstern zur Energiewende beitragen
Der voraussichtliche Fensterabsatz 2021 wird wie 2019 und 2020 nahezu unverändert 14,8 Millionen Einheiten betragen. Angesichts der vielen Altbauten in Deutschland müssten es eigentlich noch viel mehr sein: Rund 75 Prozent des Gebäudebestands entstand vor 1990.
Doch warum ist der Einbau neuer Fenster so wichtig? Bereits der Fenstertausch hilft, die CO2-Emissionen zu verringern. Wurden die Fenster vor 1995 eingesetzt, kannst du davon ausgehen, dass die Wärmeverluste etwa 20 bis 25 Prozent betragen. Die Verluste über die ungedämmten Außenwände sind etwa genauso hoch. Der Austausch durch neue Fenster lohnt sich daher allemal.
Kosten neuer Fenster
Fenster ist nicht gleich Fenster. Sie unterscheiden sich unter anderem hinsichtlich Verglasung, Rahmen und Größe. Folglich variieren auch die Kosten. Hier ein Überblick der durchschnittlichen Preise inklusive Montage für eine Fenstergröße von 1,30 x 1,30 Meter, Preisstand 2021:
Rahmenmaterial |
Zweifach-Verglasung |
Dreifach-Verglasung |
Kunststofffenster |
385 Euro |
465 Euro |
Aluminiumfenster |
845 Euro |
930 Euro |
Holzfenster |
510 Euro |
600 Euro |
Holz-Aluminium-Fenster |
680 Euro |
760 Euro |
Hinzu kommen eventuell noch die Kosten für die Demontage in Höhe von 20 bis 40 Euro sowie die Entsorgung in Höhe von 20 bis 80 Euro; jeweils pro Fenster. Für 10 Fenster entstehen bei den hier genannten Preisen – je nach Rahmenausführung und Verglasung – bis über 10.000 Euro für den Fenstertausch. Um diese Kosten zu reduzieren, bietet es sich an, die KfW-Förderung (KfW: Kreditanstalt für Wiederaufbau) zu nutzen.
Wenn du keine Förderung in Anspruch nimmst, kannst du die Arbeitsstunden des Fachbetriebs von der Steuer absetzen: 20 Prozent der Kosten für die Sanierung; maximal 40.000 Euro; über 3 Jahre verteilt. Allerdings muss dein Haus älter als 10 Jahre sein und du musst auch selbst darin wohnen. Zusätzlich kannst du die grundsätzliche Handwerkerleistung für den Einbau der Fenster im Rahmen deiner Einkommensteuer absetzen. Dazu musst du die Handwerkerrechnung und den Überweisungsbeleg einreichen. Maximal bekommst du dann 1.200 Euro angerechnet. Die Kosten für diese Handwerkerleistungen darfst du auch dann beim Finanzamt angeben, wenn du eine BAFA- oder KfW-Förderung in Anspruch genommen hast.
Staatliche Förderprogramme für den Austausch der Fenster
Für den Einbau von neuen Fenstern, aber auch für die Aufarbeitung oder den Austausch der Scheiben alter Fenster kannst du eine Förderung vom Staat erhalten. Die Bundesregierung hat 2021 ihre Förderprogramme geändert, überarbeitet und in der seit dem 01. Januar 2021 in Teilen gültigen neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zusammengeführt.
Insgesamt 10 bisher eigenständige Förderprogramme sind jetzt in der BEG zusammengefasst, darunter auch das CO2-Gebäudesanierungsprogramm – Energieeffizient Bauen und Sanieren (EBS) – der KfW und das Marktanreizprogramm zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP) des BAFA.
Die energetische Sanierung ist ein wichtiger Bestandteil des neuen Förderprogramms. Dazu zählt auch die Förderung von Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle wie der Austausch von Fenstern.
Das neue BEG wird jeweils als Zuschuss- und Kreditvariante angeboten. Die neue Förderung teilt sich in folgende Programme auf:
- BEG EM: Einzelmaßnahmen ausschließlich für Bestandsgebäude; Wohngebäude (WG) und Nichtwohngebäude (NWG)
- BEG WG: Neubau und Maßnahmen für die komplette Sanierung von Wohngebäuden
- BEG NWG: Nichtwohngebäude; Neubau und Komplettsanierung
Für die Sanierung der Fenster ist seit Januar 2021 das Teilprogramm BEG EM zuständig. Diese Förderung bekommst du für Einzelmaßnahmen an deinem Haus, die unter dem KfW-Effizienzhaus-Standard liegen. In Zukunft kannst du bei allen Maßnahmen wählen, ob du lieber einen Zuschuss oder einen Kredit haben möchtest. Die Höhe der Fördersumme (BAFA-Zuschuss oder Tilgungszuschuss KfW-Kredit) ist identisch. Selbst bei Beantragung verschiedener Maßnahmen für ein Sanierungsprojekt soll es ein einheitliches BEG-Antragsformular für alle Förderprogramme bei der KfW und dem BAFA geben.
Bei beiden Fördervarianten – Zuschuss oder Kredit – bekommst du alle Maßnahmen, die für die Sanierung deiner Fenster erforderlich sind, angerechnet. Dazu zählen unter anderem:
- Beratung
- Planung
- Gerüstkosten
- Ausbauarbeiten
- Einbau neuer Fenster
- Entsorgung Altverglasung
- Maßnahmen zur Reduktion von Wärmebrücken; auch die Dämmung von Heizkörpernischen und die Sanierung kritischer Wärmebrücken im Raum
- Einbau neuer Fensterbänke oder deren Erneuerung
- Dämmung und Ertüchtigung von Rollladenkästen
- neue Heizkörper bei Einsatz größerer Fenster
- Putz- und Malerarbeiten im Bereich der Fenster
- erforderliche Elektroarbeiten für elektrisch betriebene Fenster
- einbruchhemmende Fenster, Fenstertüren und -rahmen
- Sicherheitsverglasung
Fördervoraussetzungen für deine neuen Fenster
Der Bauantrag oder die Bauanzeige des Wohngebäudes muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 5 Jahre zurückliegen. Damit du für die Fenster eine Förderung bekommst, gibt die KfW maximale U-Werte in W/(m²·K) (U-Wert: Wärmedurchgangskoeffizient; W: Watt; m2: Quadratmeter; K: Kelvin) vor, die du auf der KfW-Website einsehen kannst.
Für beide Fördervarianten (BAFA und KfW) ist die Zusammenarbeit mit einem zugelassenen Energieberater beziehungsweise Energieexperten Pflicht. Eine Liste mit zugelassenen Sachverständigen in deiner Nähe kannst du online über eine Suchfunktion ermitteln.
Für diese Baubegleitung kannst du zusammen mit deinem Kredit oder Zuschuss ebenfalls eine Förderung in Anspruch nehmen. Sie beträgt 50 Prozent der förderfähigen Kosten und wird mit demselben Förderantrag gestellt wie die Sanierungsmaßnahmen. Bei der Sanierung von Ein- und Zweifamilienhäusern betragen die förderfähigen Kosten maximal 5.000 Euro. Für Mehrfamilienhäuser sind es bis zu 2.000 Euro je Wohneinheit, insgesamt jedoch bis zu 20.000 Euro als förderfähige Kosten anerkannt.
Damit du den BAFA-Zuschuss oder KfW-Kredit BEG EM für einzelne Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle bekommst, müssen die Sanierungskosten mindestens 2.000 Euro betragen. Ist das der Fall, beträgt der Zuschuss 20 Prozent der förderfähigen Kosten.
Neu ist der iSFP-Bonus von 5 Prozent, den du zusätzlich erhalten kannst, wenn der Fenstertausch als Maßnahme im individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) festgehalten ist.
Ein Energieberater ist nicht nur für die Antragstellung zwingend erforderlich, sondern auch wirklich sinnvoll und hilfreich. Er füllt für dich die Anträge aus und bescheinigt die Erfüllung der verschiedenen Anforderungen für die Förderung. Außerdem hilft er dir, die richtigen Maßnahmen umzusetzen, deine Energiekosten dauerhaft zu senken und folglich das Klima zu schützen.
Den BAFA-Zuschuss BEG EM für einzelne Sanierungsmaßnahmen kannst du bereits seit Januar 2021 nutzen. Die Kreditversion der KfW steht ab 01. Juli 2021 zur Verfügung. Die Förderbedingungen sind identisch, wobei du die Zuschüsse direkt beim BAFA beantragen musst.
Wichtige Hinweise für alle KfW-Programme
- Alle KfW-Förderanträge musst du immer vor Beginn der Maßnahme bei der KfW stellen, sonst besteht kein Anspruch auf Förderung.
- Ein Energieberater ist bereits im Vorfeld zu beteiligen.
- Der Einbau der Fenster muss durch einen Fachmann erfolgen.
- Anträge für Kredite laufen über die Hausbank.
Das neue KfW-Förderprogramm „Wohngebäude – Kredit“ (261, 262)
Wenn du ein energieeffizientes Haus oder eine energieeffiziente Wohnung bauen oder entsprechend sanieren möchtest, steht dir ab dem 01. Juli 2021 dazu nur noch dieses KfW-Programm zur Verfügung. Die bisherige KfW-Förderung „Energieeffizient Sanieren – Kredit“ (151, 152) wird dann gestrichen.
Für einzelne energetische Maßnahmen – dazu gehört eben auch in etwa ein Fenstertausch – gibt es eine maximale Kreditsumme von 60.000 Euro je Wohneinheit. Der Tilgungszuschuss (fester Bestandteil der Kreditförderung) reduziert deine Darlehenssumme um 20 Prozent, reduziert die Kreditlaufzeit und du musst ihn nicht zurückzahlen. Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vor, in dem deine Sanierungsmaßnahmen enthalten sind und den du innerhalb von 15 Jahren umsetzt, gibt es zusätzlich zu den 20 Prozent noch den iSFP-Bonus von 5 Prozent.
Falls du planst, ein Haus oder eine Wohnung zu kaufen, das/die erst vor Kurzem saniert wurde, kannst du ebenfalls die Förderung für energieeffiziente Sanierung nutzen. Das solltest du jedoch beachten:
- Den Antrag auf eine KfW-Förderung solltest du bereits stellen, bevor du deine Unterschrift unter den Kaufvertrag gesetzt hast.
- Die einzelnen Sanierungsmaßnahmen und deren Kosten müssen entweder im Kaufvertrag stehen oder sie sind separat ausgewiesen.
Tipp: Um Kosten zu sparen, kann es sinnvoll sein, mehrere Einzelmaßnahmen zur energetischen Verbesserung deines Hauses gleichzeitig umzusetzen. Wird beispielsweise ein Gerüst für die Fenstersanierung benötigt, lohnt es sich, über eine Dachsanierung und/oder die Dämmung der Außenwände nachzudenken. Denn dann entfallen die Gerüstkosten für diese Maßnahmen.
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