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- KfW-Förderungen für die Dämmung
So sieht die KfW-Förderung für die Dämmung deines Hauses aus
Du stehst innen am Fenster und spürst die Kälte von draußen? Dann solltest du handeln. Wärmedämmung hilft. Und du sparst bis zu 70 Prozent Heizenergie. Geld vom Staat gibt es obendrauf.
Inhalt des Blogartikel
- Darum hat die KfW-Förderung für die Dämmung Sinn
- Die KfW fördert deine Maßnahmen zur Wärmedämmung
- KfW-Förderungen für die Dämmung im Überblick
- Technische Mindestanforderungen
Darum hat die KfW-Förderung für die Dämmung Sinn
Etwa 40 Prozent unseres Endenergieverbrauchs entsteht im Gebäudebereich. Millionen Häuser haben eine schlechte Dämmung. Dadurch geht Wärme ungenutzt verloren. Das belastet Umwelt und Klima und kostet dich unnötig viel Geld. Die Deutsche Energie-Agentur hat errechnet, dass in einem unsanierten Einfamilienhaus innerhalb von 20 Jahren Heizkosten in Höhe von 107.000 Euro zusammenkommen. Nach einer energetischen Komplettsanierung sind es nur noch 21.000 Euro. Um diese Einsparpotenziale im Gebäudebereich ausschöpfen zu können, hat die Bundesregierung über die KfW-Förderung für die Dämmung ein umfangreiches Maßnahmenbündel geschnürt. Wobei der Fokus auf wirtschaftlichen Anreizen liegt.
Die KfW fördert deine Maßnahmen zur Wärmedämmung
Alte, unsanierte Häuser behindern massiv die erfolgreiche Umsetzung einer effizienten und nachhaltigen Energieversorgung. Mit einer guten Wärmedämmung hältst du die Wärme dort, wo sie hingehört, nämlich im Haus. Das senkt deine Heizkosten, trägt wesentlich zum Klimaschutz bei und erhöht so ganz nebenbei auch deinen Wohnkomfort.
Je nach Sanierungsmaßnahme können die anfallenden Kosten sehr hoch sein; vor allem bei einer kompletten Sanierung oder beim Umbau zu einem Energieeffizienzhaus. Mit einer Förderung kannst du diese Kosten jedoch reduzieren. Für private und kommunale Gebäude bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) verschiedene Sanierungs- und Modernisierungsprogramme an. Es gibt aber auch zahlreiche kommunale Förderprogramme. Nachfragen lohnt sich in jedem Fall.
KfW-Förderprogramm Energieeffizient Sanieren – Kredit (151/152)
Mit diesem Programm fördert die KfW die energetische Sanierung von Wohngebäuden. Allerdings muss für diese der Bauantrag oder die Bauanzeige bereits vor dem 01.02.2002 gestellt worden sein. Außerdem sind bestimmte technische Mindestanforderungen zu erfüllen. Damit du gefördert wirst, muss zudem ein Energieberater in das Projekt involviert sein. Er berät dich nicht nur bei der Umsetzung deiner Maßnahmen für die Dämmung, sondern füllt für dich auch alle notwendigen Anträge für die Förderung aus und erstellt nach erfolgreicher Umsetzung die von der KfW geforderte Bescheinigung. Mit dem KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren“ stehen Fördermittel sowohl für die Komplettsanierung als auch für einzelne Maßnahmen bereit. Im Bereich der Wärmedämmung kannst du zudem zusätzlich regionale Förderungen in Anspruch nehmen.
Die KfW fördert jedoch nicht nur die baulichen Maßnahmen, sondern auch Baunebenkosten wie die Leistung eines Architekten oder eines Ingenieurs. Auch die Wiederherstellungskosten, beispielsweise das Verputzen der Außenwand nach der Dämmung oder die Wiederherstellung der Außenanlage, sowie die Beratung, Planung und Baubegleitung durch einen Energieberater werden finanziell unterstützt.
KfW-Programm Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430)
Falls du keinen Kredit in Anspruch nehmen möchtest, kannst du alternativ dieses KfW-Programm nutzen. Eine Kombination ist allerdings nicht möglich. Die Bedingungen sind die Gleichen wie die eben hier aufgezählten.
Für folgende Maßnahmen zur Dämmung gibt es von der KfW Kredite mit Tilgungszuschuss beziehungsweise Zuschüsse:
- Dachflächen
- Keller- und Geschossdecken
- Wände
Die Dämmung der Rohrleitungen wird im Rahmen einer Heizungsoptimierung ebenfalls gefördert. Zuschüsse aus dem KfW-Programm 430 erhalten nur
- private Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses, das maximal über 2 Wohneinheiten verfügt, oder Eigentümer einer Wohnung,
- Privatpersonen, die als Erste ein saniertes Ein- oder Zweifamilienhaus oder eine sanierte Wohnung kaufen sowie
- Wohnungseigentümergemeinschaften, die aus Privatpersonen bestehen.
Die Darlehen aus den KfW-Programmen 151 und 152 hingegen stehen allen zur Verfügung, die Wohnraum gemäß der vorgegebenen hohen technischen Anforderungen sanieren möchten. Wichtig ist, dass du deinen Antrag stellst, bevor du in irgendeiner Weise mit der konkreten Planung oder dem Bau begonnen hast. Der Energieberater muss von Anfang an beteiligt sein.
KfW-Programm Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung (431)
Mit diesem Programm kannst du einen Zuschuss für die Baubegleitung durch einen unabhängigen Energieberater erhalten. Diesen Zuschuss gibt es nur Verbindung mit den KfW-Programmen Energieeffizient Sanieren – Kredit (151/152) und Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430).
KfW-Förderungen für die Dämmung im Überblick
Förderprogramme |
Höhe der Förderung |
KfW-Programm 151 (Effizienzhaus) Kredit |
120.000 Euro pro Wohneinheit; Tilgungszuschuss je nach KfW-Effizienzhaus-Standard 25 bis 40 Prozent; maximal jedoch 48.000 Euro |
KfW-Programm 152 (Einzelmaßnahmen) Kredit |
50.000 Euro pro Wohneinheit; Tilgungszuschuss 20 Prozent; maximal jedoch 10.000 Euro |
KfW-Programm 430 (Effizienzhaus) Zuschuss |
20 Prozent von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit; maximal jedoch 10.000 Euro |
KfW-Programm 430 (Einzelmaßnahmen) Zuschuss |
25 bis 40 Prozent von bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit; maximal jedoch 48.000 Euro |
KfW-Programm 431 (Planung und Baubegleitung durch einen Energieberater/Experten für Energieeffizienz) Zuschuss |
50 Prozent der Kosten; maximal jedoch 4.000 Euro |
Wichtiger Hinweis:
Anträge auf einen Zuschuss für Einzelmaßnahmen musst du ab dem 01.01.2021 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen. Förderkredite für Einzelmaßnahmen „Energieeffizient Sanieren – Kredit (151, 152)“ kannst du weiterhin direkt bei der KfW beantragen.
Technische Mindestanforderungen
Grundsätzlich sind die Anforderungen gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) zur Begrenzung des Wärmedurchgangs bei erstmaligem Einbau, Ersatz oder Erneuerung von Außenbauteilen einzuhalten. Die Umsetzung der Maßnahmen ist möglichst wärmebrückenminimiert und luftdicht auszuführen. Verbessern die Dämmmaßnahmen die wärmeübertragende Umfassungsfläche im Hinblick auf den Wärmeschutz um mehr als 50 Prozent, ist ein hydraulischer Abgleich durchzuführen. Umfassungsflächen sind Außenwände, Kellerdecke, oberste Geschossdecke oder Dach.
Bei allen Wärmedämmmaßnahmen sind die vorgegebenen Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) einzuhalten und durch den Fachunternehmer zu bestätigen. Zudem muss der Fachmann Art und Aufbau der Dämmung beschreiben.
Wärmedämmung Außenwände
Wurde bei zweischaligem Mauerwerk nachträglich lediglich eine Kerndämmung vorgenommen, ohne die bestehende Außenschale zu entfernen, ist eine vollständige Verfüllung der Hohlräume mit Dämmstoff erforderlich. Besteht Denkmalschutz oder ähnliches, muss die zulässige, höchstmögliche Dämmschichtdicke verwendet werden. Außerdem ist ein U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) von UAW ≤ 0,45 W/(m²K) einzuhalten. Ist eine Dämmung der Außenwände aus Sicht des Denkmalschutzes, aus städtebaulichen oder architektonischen Gründen nicht realisierbar, dann ist oft auch eine Innendämmung förderfähig, wenn der vorgegebene Wärmedurchlasswiderstand (R-Wert) eingehalten und eine entsprechende Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde oder des Bauamts vorgelegt werden kann.
Wärmedämmung Dachflächen
Beschränken Auflagen des Denkmalschutzes oder der Schutz besonders erhaltenswerter Bausubstanz die Möglichkeiten der Wärmedämmung, gelten die Anforderungen an die Bauteile als erfüllt, wenn die höchstmögliche Dämmschichtdicke – Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit von λ ≤ 0,040 W/(m K) – nach anerkannten Regeln der Technik eingebaut wird. Ist die Unterbringung der Dachdämmung nicht ausschließlich im Zwischensparrenbereich möglich, sind zusätzliche Dämmschichten unter beziehungsweise auf den Sparren erforderlich. Die Kombination verschiedener Dämmstoffqualitäten ist erlaubt.
Ausführliche Informationen zu den technischen Mindestanforderungen und den U-Werten findest du auf der Website der KfW. Auch bei uns gibt es viele ausführliche Informationen zur KfW-Förderung.
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Wusstest du schon?
Wer berechnet, wie stark die Dämmung an der Fassade sein muss, um eine KfW-Förderung zu bekommen?
Im Regelfall durch das zuständige Bundesministerium und die dort auf Referatsebene tätigen Beamten. Dabei müssen auch EU-Vorgaben umgesetzt und DIN-Normen berücksichtigt werden.
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