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Diese Förderungen vergibt die KfW für das Bad
Du planst die Renovierung deines Bads? Die KfW hat die begehrte Förderung „Altersgerecht Umbauen“ für 2021 auf 130 Millionen Euro aufgestockt. Schnell sein lohnt sich!
Inhalt des Blogartikels
- KfW-Förderungen für dein Bad: Wer ist überhaupt die KfW?
- Trotz neuer Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Altersgerechtes Umbauen bleibt vorerst bei der KfW
- Mit der KfW-Förderung heute schon das Bad für morgen bauen
- KfW-Förderprogramm Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B)
- KfW-Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen – Kredit“ (159)
- Weitere Fördermöglichkeiten für dein Badezimmer
KfW-Förderungen für dein Bad: Wer ist überhaupt die KfW?
Die 1948 gegründete Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts, die Maßnahmen zum Schutz der Umwelt – unter anderem energieeffizientes Bauen und Sanieren von Wohngebäuden – fördert. Dazu vergibt sie zinsgünstige Darlehen und finanzielle Zuschüsse, die du nicht zurückzahlen musst. Oft kannst du mehrere Förderprogramme miteinander kombinieren, auch von anderen Fördergebern wie dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder von Kommunen und Städten.
Trotz neuer Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Altersgerechtes Umbauen bleibt vorerst bei der KfW
Seit Januar 2021 ist die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft. Mit einem vereinfachten Antragsverfahren und neuen Konditionen will die Bundesregierung Hauseigentümer und Sanierer dazu bringen, vermehrt in klimafreundliche Lösungen und erneuerbare Energien zu investieren. Die BEG ist quasi eine Zusammenlegung der Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Die verschiedenen, bekannten Förderprogramme werden nach und nach von der BEG übernommen. Ab dem Jahr 2023 soll es dann jeweils für die Zuschuss- und Darlehensförderung nur noch einen Ansprechpartner geben. Die Aufteilung ist eindeutig: Das BAFA ist für Zuschüsse zuständig und die KfW für Kredite mit Tilgungszuschuss, wobei der Förderbetrag letztendlich stets identisch ist. Dies sind die 3 Teilprogramme der neuen Bundesförderung:
- BEG EM: Einzelmaßnahmen ausschließlich im Bestand – Wohngebäude (WG) und Nichtwohngebäude (NWG)
- BEG WG: Maßnahmen für Neubau und Komplettsanierung in Wohngebäuden
- BEG NWG: Maßnahmen für Neubau und Komplettsanierung in Nichtwohngebäuden
Seit Januar 2021 ist die BEG EM als Zuschussvariante beim BAFA verfügbar. Die BEG EM in der Kreditvariante sowie die BEG WG und BEG NWG (Zuschuss- und Kreditvariante) wickelt ab 1. Juli 2021 die KfW ab. Ab 2023 erfolgt dann voraussichtlich die Förderung für alle Teilprogramme wahlweise als direkter BAFA-Investitionszuschuss oder als zinsverbilligter Förderkredit mit Tilgungszuschuss direkt über die KfW.
Wenngleich der altersgerechte Umbau des Bades eigentlich eine „Einzelmaßnahme“ ist und somit in den Förderbereich der BEG EM fällt, bleibt das Förderprogramm vorerst bei der KfW. Maßnahmen zur Steigerung der Barrierefreiheit (KfW 455-B) und zur Verbesserung des Einbruchschutzes (KfW 455-E) fördert weiterhin die KfW. Für Baumaßnahmen, die das altersgerechte und behindertengerechte Wohnen ermöglichen, kannst du bis auf Weiteres Kredite über das KfW-Programm 159 beantragen.
Mit der KfW-Förderung heute schon das Bad für morgen bauen
Gerade jüngere Menschen denken nicht an die möglichen Einschränkungen, die das Alter oder eine Behinderung mit sich bringen können. Bedenkt man jedoch, wie oft man in seinem Leben das Haus oder die Wohnung renoviert, ist es durchaus sinnvoll, schon heute – auch in jungen Jahren – beispielsweise in einen barrierefreien Badumbau zu investieren. Ganz besonders dann, wenn es dazu Geld von der KfW gibt.
Das Wichtigste für ein barrierefreies Bad im Überblick:
- Beinfreiheit bietendes oder höhenverstellbares Waschbecken
- Badewanne mit niedriger Einstiegshöhe, mit Türeinstieg oder Liftsystem
- bodengleiche Dusche
- leicht erreichbare und einfach bedienbare Armaturen
- Haltegriffe
- WC mit angepasster Sitzhöhe oder flexibel verstellbares WC
- automatische Beleuchtung
Zudem sollte um die Sanitärobjekte herum ausreichend Bewegungsfläche für einen Rollstuhl vorhanden sein. Achte daher darauf, dass sich die Tür des Badezimmers nach außen öffnen lässt.
Wenn du dein Badezimmer den Bedürfnissen von morgen entsprechend umbauen möchtest, dann ist die KfW-Förderung „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ (455-B) genau das Richtige für dich. Den Zuschuss kannst du unabhängig vom Lebensalter in Anspruch nehmen. Er beträgt bei einzeln ausgeführten Maßnahmen 10 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 5.000 Euro. Alternativ kannst du auch über das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen – Kredit“ (159) ein zinsgünstiges Darlehen bis zu einer Höhe von maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit beantragen. Selbst Mieter können diese Programme nutzen, sollten sich jedoch vorab diesbezüglich mit ihrem Vermieter verständigen.
KfW-Förderprogramm Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B)
Beim Umbau des Bades fördert die KfW im Zuge des Programms „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ (455-B) die Änderung der Raumaufteilung durch das Herstellen ausreichender Bewegungsfläche rund um die Sanitärobjekte, das Schaffen eines barrierefreien Zugangs – beispielsweise durch sich nach außen öffnenden Türen oder eine Schiebetür – und ebenerdige Duschplätze.
Ebenfalls gibt es eine Förderung für die Modernisierung von Sanitärobjekten wie höhenverstellbare Waschbecken, die zudem ausreichend Beinfreiheit bieten, oder Badewannen mit niedriger Einstiegshöhe einschließlich Dusch(-klapp-)sitz, alternativem Türeinstieg oder einem Liftsystem; in der Sitzhöhe dem Nutzerbedarf angepasste oder in der Höhe flexibel verstellbare WCs.
Wer erhält eine Förderung?
Diese KfW-Förderung können Privatpersonen (altersunabhängig) erhalten, die Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit höchstens 2 Wohneinheiten oder einer Wohnung sind, aber auch Ersterwerber, die ein saniertes Ein- oder Zweifamilienhaus beziehungsweise eine frisch sanierte Wohnung kaufen. Gleiches gilt für Wohnungseigentümergemeinschaften, die sich aus Privatpersonen zusammensetzen, und Mieter eines entsprechend renovierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer Wohnung.
Die Konditionen
Für Maßnahmen zur Barrierereduzierung – Einzelmaßnahmen oder Standard Altersgerechtes Haus – bekommst du einen Zuschuss für förderfähige Investitionskosten (mindestens 2.000 Euro je Antrag bis höchstens 50.000 Euro je Wohnung).
Maßnahme |
Höhe des Zuschusses |
Maximaler Zuschussbetrag |
Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung |
10,0 Prozent der förderfähigen Kosten |
5.000 Euro |
Standard Altersgerechtes Haus |
12,5 Prozent der förderfähigen Kosten |
6.250 Euro |
Die KfW weist darauf hin, dass beim Kauf eines umgebauten Hauses oder einer Eigentumswohnung der Kaufvertrag eine Klausel zur Haftung des Verkäufers für die Einhaltung des förderfähigen Standards enthält. Für diese Schutzklausel hält die KfW eine unverbindliche Musterformulierung bereit. Diese findest du auf der Seite des KfW-Programms unter dem Punkt „So funktioniert's“.
Im KfW-Zuschussportal kannst du online Zuschüsse ganz einfach beantragen und verwalten. Das hat den Vorteil, dass du sofort erfährst, ob dein Vorhaben eine Förderung bekommen kann und wie hoch der Zuschuss ausfällt.
Technische Mindestanforderungen
Um Anspruch auf einen Zuschuss zu haben, müssen bestimmte technische Mindestanforderungen nach DIN-18040-2 eingehalten werden. So muss das Bad eine Mindestgröße von 1,80 mal 2,20 Meter haben. Ist das Badezimmer kleiner, ist vor den einzelnen Sanitärobjekten – Waschtische, WCs, Bidets, Badewannen und Duschen – jeweils mittig eine Bewegungsfläche von mindestens 90 Zentimeter Breite und 1,20 Meter Tiefe zu gewährleisten. Allerdings dürfen sich die Bewegungsflächen überlappen.
Zwischen den einzelnen Sanitärobjekten oder zur seitlichen Wand muss der Abstand mindestens 25 Zentimeter betragen. Mit diesen Vorgaben soll garantiert werden, dass das Badezimmer auch mit einem Rollstuhl nutzbar ist.
Zwingend notwendig ist, dass die Duschbereiche mit rutschfesten Belägen ausgestattet sind. Die Übergänge der Dusche sollten möglichst als geneigte Fläche ausgebildet sein. Die Einstiegshöhe der Badewanne darf maximal 50 Zentimeter betragen. Als Alternative dazu können Badewannensysteme mit seitlichem Türeinstieg eingebaut werden. Auch mobile, unterfahrbare Liftsysteme für Badewannen sind möglich. Das Waschbecken muss mindestens 48 Zentimeter tief sein und der Knieraum muss frei bleiben.
Wichtig: Wie bei allen KfW-Förderprogrammen bislang üblich, musst du den Antrag immer dann stellen, bevor du mit deinem Vorhaben beginnst. Ansonsten gibt es keinen Zuschuss.
Tipp: Mit dem KfW-Förderprogramm „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ (455-B) kannst du dir auch beispielsweise den barrierefreien Zugang zum Haus und zu den Mülltonnen an der Garage, das Entfernen einer Wand zwischen Wohn- und Essbereich oder durchgehende Handläufe und rutschhemmende Beläge im Treppenhaus fördern lassen.
Die KfW-Zuschüsse im Programm „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ (455-B) waren in den vergangenen Jahren sehr beliebt und mussten beispielsweise im Jahr 2020 bereits im Sommer aufgestockt werden. Aus diesem Grund hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) die Fördermittel für 2021 auf insgesamt 130 Millionen Euro erhöht.
KfW-Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen – Kredit“ (159)
Eine weitere Möglichkeit, den barrierefreien Umbau deines Badezimmers mit einer Förderung zu realisieren, bietet das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen – Kredit“ (159). Leider kannst du es nicht mit dem Investitionszuschuss KfW 455-B kombinieren. Die Voraussetzungen sind die gleichen wie beim Zuschuss 455-B. Du bekommst für das neue barrierefreie Bad einen Kredit in Höhe der förderfähigen Kosten (bis maximal 50.000 Euro) ausbezahlt. Die Auszahlung erfolgt zu 100 Prozent.
Wenn du möchtest, kannst du das Darlehen in Teilbeträgen oder in einer Summe – innerhalb von 12 Monaten nach Zusage – abrufen. Auf Wunsch kann die Laufzeit des Kredits auf maximal 36 Monate verlängert werden. Für den noch nicht abgerufenen Kreditbetrag ist ab dem 13. Monat nach Zusage eine Bereitstellungsprovision in Höhe von 0,15 Prozent pro Monat zu leisten. Die abgerufenen Beträge musst du innerhalb eines Jahres komplett ihrem Verwendungszweck zuführen.
Den Förderantrag stellst du nicht direkt bei der KfW, sondern bei einem Finanzierungspartner: deiner Hausbank oder einer Sparkasse. Sobald du eine Zusage für die Förderung erhalten hast, kannst du mit den Umbauarbeiten im Badezimmer beginnen oder die umgebaute Immobilie kaufen.
Annuitätendarlehen
Während der tilgungsfreien Anlaufjahre zahlst du nur die Zinsen. Anschließend bezahlst du gleich hohe monatliche Annuitäten (Zins und Tilgung).
Sollzins pro Jahr (effektiver Jahreszins) |
Laufzeit |
tilgungsfreie Anlaufzeit |
Zinsbindung |
0,78 Prozent (0,78 Prozent) |
4 bis 10 Jahre |
1 bis 2 Jahre |
5 Jahre* |
0,78 Prozent (0,78 Prozent) |
4 bis 10 Jahre |
1 bis 2 Jahre |
10 Jahre |
0,78 Prozent (0,78 Prozent) |
11 bis 20 Jahre |
1 bis 3 Jahre |
5 Jahre* |
0,78 Prozent (0,78 Prozent) |
11 bis 20 Jahre |
1 bis 3 Jahre |
10 Jahre* |
0,78 Prozent (0,78 Prozent) |
21 bis 30 Jahre |
1 bis 5 Jahre |
5 Jahre* |
0,78 Prozent (0,78 Prozent) |
21 bis 30 Jahre |
1 bis 5 Jahre |
10 Jahre* |
Bevor die erste Zinsbindungsfrist abläuft, erhältst du ein Angebot für eine Anschlussfinanzierung.
Endfälliges Darlehen
Hier zahlst du während der kompletten Laufzeit des Kredits nur die Zinsen. Erst am Ende musst du dann den gesamten Darlehensbetrag in einer Summe zurückzahlen.
Sollzins pro Jahr (effektiver Jahreszins) |
Laufzeit und Zinsbindung |
0,78 Prozent (0,78 Prozent) |
4 bis 10 Jahre |
Weitere Fördermöglichkeiten für dein Badezimmer
Pflegeversicherungen beteiligen sich bei entsprechender Pflegestufe beispielsweise am Umbau der Dusche, am Badewannenlift oder an einem höhenverstellbaren WC. Das muss aber jeweils individuell entschieden werden. Auch Krankenkassen übernehmen die anfallenden Kosten für gewisse Hilfsmittel (zum Beispiel Duschstühle oder Haltegriffe). Voraussetzung ist, dass der behandelnde Arzt sie verschrieben hat. Alle Modalitäten kannst du bei deiner Pflege- beziehungsweise Krankenversicherung erfragen.
Einige Bundesländer haben entsprechende Förderprogramme, die infrage kommen könnten. Hierfür kannst du dich einfach bei der zuständigen Stelle informieren.
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