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Du planst die Renovierung deines Hauses? Die KfW hat das sehr begehrte Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“ nochmals mit 50 Millionen Euro aufgefüllt. Doch schnell sein lohnt sich!
Die 1948 gegründete Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts, die Maßnahmen zum Schutz der Umwelt – unter anderem energieeffizientes Bauen und Sanieren von Wohngebäuden – fördert. Dazu vergibt sie zinsgünstige Darlehen und finanzielle Zuschüsse, die du nicht zurückbezahlen musst. Oft können mehrere Förderprogramme kombiniert werden, auch von anderen Fördergebern wie dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder von Kommunen und Städten.
Gerade jüngere Menschen denken nicht an die möglichen Einschränkungen, die das Alter oder eine Behinderung mit sich bringen können. Bedenkt man jedoch, wie oft man in seinem Leben das Haus oder die Wohnung renoviert, macht es durchaus Sinn, schon heute – auch in jungen Jahren – beispielsweise einen barrierefreien Badumbau. Ganz besonders dann, wenn es dazu Geld von der KfW gibt.
Wenn du dein Badezimmer den Bedürfnissen von morgen entsprechend umbauen möchtest, dann ist das KfW-Förderprogramm „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“
455-B genau das Richtige für dich. Der Zuschuss kann unabhängig vom Lebensalter in Anspruch genommen werden und beträgt bei einzeln ausgeführten Maßnahmen 10 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 5.000 Euro. Alternativ kannst du auch über das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen – Kredit 159“ ein zinsgünstiges Darlehen bis zu einer Höhe von max. 50.000 Euro pro Wohneinheit beantragen. Selbst Mieter können diese Programme nutzen, sollten sich jedoch vorab diesbezüglich mit ihrem Vermieter verständigen.
Beim Umbau des Bades fördert die KfW die Änderung der Raumaufteilung durch das Herstellen ausreichender Bewegungsfläche rund um die Sanitärobjekte, das Schaffen eines barrierefreien Zugangs – beispielsweise durch sich nach außen öffnenden Türen oder eine Schiebetür – und ebenerdige Duschplätze. Ebenfalls gefördert wird die Modernisierung von Sanitärobjekten wie höhenverstellbare Waschbecken, die zudem ausreichend Beinfreiheit bieten oder Badewannen mit niedriger Einstiegshöhe einschließlich Dusch(-klapp)sitz, alternativem Türeinstieg oder einem Liftsystem; in der Sitzhöhe dem Nutzerbedarf angepasste oder in der Höhe flexibel verstellbare WCs.
Privatperson – unabhängig vom Alter – die Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal 2 Wohneinheiten oder einer Wohnung sind, aber auch Ersterwerber, die ein saniertes Ein- oder Zweifamilienhaus bzw. eine frisch sanierte Wohnung kaufen. Ebenso Wohnungseigentümergemeinschaften, die sich aus Privatpersonen zusammensetzen und Mieter eines entsprechend renovierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer Wohnung sind.
Für Maßnahmen zur Barrierereduzierung – Einzelmaßnahmen oder Standard Altersgerechtes Haus – bekommst du einen Zuschuss für förderfähige Investitionskosten von mindestens 2.000 Euro pro Antrag bis maximal 50.000 Euro pro Wohnung.
Maßnahme |
Höhe des Zuschusses |
Maximaler Zuschussbetrag |
Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung |
10,0 % der förderfähigen Kosten |
5.000 Euro |
Standard „Altersgerechtes Haus“ |
12,5 % der förderfähigen Kosten |
6.250 Euro |
Die KfW weist darauf hin, dass beim Kauf eines umgebauten Hauses oder einer Eigentumswohnung der Kaufvertrag eine Klausel zur Haftung des Verkäufers für die Einhaltung des förderfähigen Standards enthält. Für diese Schutzklausel hält die KfW eine unverbindliche Musterformulierung bereit. Diese findest du unter dem Punkt „So funktioniert's“. Im KfW-Zuschussportal kannst du online Zuschüsse ganz einfach beantragen und verwalten. Das hat den Vorteil, dass du sofort erfährst, ob dein Vorhaben gefördert wird und wie hoch der Zuschuss ausfällt.
Um Anspruch auf einen Zuschuss zu haben, müssen bestimmte technische Mindestanforderungen nach DIN-18040-2 eingehalten werden. So muss das Bad eine Mindestgröße von 1,80 mal 2,20 Meter haben. Ist das Badezimmer kleiner, ist vor den einzelnen Sanitärobjekten – Waschtische, WCs, Bidets, Badewannen und Duschen – jeweils mittig eine Bewegungsfläche von mindestens 90 Zentimeter Breite und 1,20 Meter Tiefe zu gewährleisten. Allerdings dürfen sich die Bewegungsflächen überlappen. Zwischen den einzelnen Sanitärobjekten oder zur seitlichen Wand muss der Abstand mindestens 25 Zentimeter betragen. Mit diesen Vorgaben soll garantiert werden, dass das Badezimmer auch mit einem Rollstuhl nutzbar ist. Zwingend notwendig ist, dass die Duschbereiche mit rutschfesten Belägen ausgestattet sind. Die Übergänge der Dusche sollten möglichst als geneigte Fläche ausgebildet sein. Die Einstiegshöhe der Badewanne darf maximal 50 Zentimeter betragen. Als Alternative dazu können Badewannensysteme mit seitlichem Türeinstieg eingebaut werden. Auch mobile, unterfahrbare Liftsysteme für Badewannen sind möglich. Das Waschbecken muss mindestens 48 Zentimeter tief sein und der Knieraum muss frei bleiben.
Wichtig: Wie bei allen KfW-Förderprogrammen muss der Antrag immer dann gestellt werden, bevor du mit deinem Vorhaben begonnen hast. Ansonsten gibt es keinen Zuschuss.
Tipp: Mit dem KfW-Förderprogramm Barrierereduzierung – Investitionszuschuss 455-B kannst du dir auch beispielsweise den barrierefreien Zugang zum Haus und zu den Mülltonnen an der Garage, das Entfernen einer Wand zwischen Wohn- und Essbereich oder durchgehende Handläufe und rutschhemmende Beläge im Treppenhaus fördern lassen.
Die KfW weist auf ihrer Website explizit darauf hin, dass die Nachfrage für den Investitionszuschuss Barrierereduzierung unverändert hoch ist und eine Antragstellung nur so lange möglich ist, bis die Fördermittel aufgebraucht sind. Kurz vor dem Versiegen der für das Jahr 2020 bereitgestellten 100 Millionen Euro hat der Bundestag am 2. Juli 2020 beschlossen, das KfW-Programm 455-B um 50 Millionen Euro aufzustocken. Damit stehen zunächst wieder ausreichend Mittel für den barrierefreien Umbau des Badezimmers zur Verfügung.
Eine weitere Möglichkeit, den barrierefreien Umbau deines Badezimmers zu realisieren, bietet der KfW Kredit 159. Leider kann er nicht mit dem Förderprogramm KfW 455-B kombiniert werden. Es gelten die gleichen Voraussetzungen wie beim Zuschuss 455-B. Du bekommst für das neue barrierefreie Bad einen Kredit in Höhe der förderfähigen Kosten (bis maximal 50.000 Euro) ausbezahlt. Die Auszahlung erfolgt zu 100 Prozent. Wenn du möchtest, kannst du das Darlehen in Teilbeträgen oder in einer Summe – innerhalb von 12 Monaten nach Zusage – abrufen. Auf Wunsch kann die Kreditlaufzeit auf maximal 36 Monate verlängert werden. Für den noch nicht abgerufenen Kreditbetrag ist ab dem 13. Monat nach Zusage eine Bereitstellungsprovision in Höhe von 0,15 Prozent pro Monat zu leisten. Die abgerufenen Beträge musst du innerhalb eines Jahres komplett ihrem Verwendungszweck zuführen. Den Förderantrag stellst du nicht direkt bei der KfW, sondern bei einem Finanzierungspartner: deiner Hausbank oder einer Sparkasse.
Während der tilgungsfreien Anlaufjahre zahlst du nur die Zinsen. Anschließend bezahlst du gleich hohe monatliche Annuitäten (Zins und Tilgung).
Sollzins pro Jahr (effektiver Jahreszins) |
Laufzeit |
tilgungsfreie Anlaufzeit |
Zinsbindung |
0,78 % (0,78 %) |
4 bis 10 Jahre |
1 bis 2 Jahre |
5 Jahre* |
0,78 % (0,78 %) |
4 bis 10 Jahre |
1 bis 2 Jahre |
10 Jahre |
0,78 % (0,78 %) |
11 bis 20 Jahre |
1 bis 3 Jahre |
5 Jahre* |
0,78 % (0,78 %) |
11 bis 20 Jahre |
1 bis 3 Jahre |
10 Jahre* |
0,78 % (0,78 %) |
21 bis 30 Jahre |
1 bis 5 Jahre |
5 Jahre* |
0,78 % (0,78 %) |
21 bis 30 Jahre |
1 bis 5 Jahre |
10 Jahre* |
* Vor Ablauf der ersten Zinsbindungsfrist bekommst du ein Angebot für eine Anschlussfinanzierung.
Hier zahlst du während der kompletten Kreditlaufzeit nur die Zinsen. Erst am Ende musst du dann den gesamten Darlehensbetrag in einer Summe zurückzahlen.
Sollzins pro Jahr (effektiver Jahreszins) |
Laufzeit und Zinsbindung |
0,78 % (0,78 %) |
4 bis 10 Jahre |
Pflegeversicherungen beteiligen sich bei entsprechender Pflegestufe beispielsweise am Umbau der Dusche, dem Badewannenlift oder einem höhenverstellbaren WC. Das muss aber jeweils individuell entschieden werden. Auch Krankenkassen übernehmen Kosten für Hilfsmittel wie Duschstühle oder Haltegriffe, vorausgesetzt, der behandelnde Arzt hat sie verschrieben. Alle Modalitäten kannst du bei deiner Pflege- bzw. Krankenversicherung erfragen. Einige Bundesländer haben entsprechende Förderprogramme, die infrage kommen könnten. Hierfür kannst du dich einfach bei der zuständigen Stelle informieren.
KfW-Förderung „Altersgerecht Umbauen“ – was wird gefördert?
Umbauten und Hilfsmittel, die Hindernisse und Hürden im Wohnraum und in Bad und Toilette abbauen oder überwindbar machen, um alten und behinderten Menschen Halt und Orientierung in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen.
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