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§41 EnWG & flexible Stromtarife

Über diesen Artikel

Lesezeit

5 Minuten

Veröffentlichung

01.02.2023

Letztes Update

01.02.2023

Mit einem flexiblen Stromtarif profitierst du von den Schwankungen des Strompreises im Tagesverlauf und kannst deinen Stromverbrauch entsprechend steuern. Doch was steckt hinter den flexiblen Stromtarifen in Verbindung mit dem §41 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG)?

Inhalt des Blogartikels

Was sind flexible Stromtarife und was beinhaltet der §41 des EnWG?

Im §41 des Energiewirtschaftsgesetzes findest du detaillierte Festlegungen zur Gestaltung der Energielieferungen an Letztverbraucher. Unter Letztverbrauchern sind wiederum die Kunden eines Stromversorgungsunternehmens zu verstehen, die den gelieferten Strom nicht weiterverkaufen, sondern selbst verbrauchen. Dabei geht es unter anderem darum, dass Stromlieferanten ihren Kunden mindestens einen Tarif anzubieten haben, der zum Stromsparen bzw. zur Steuerung des Stromverbrauchs anregt. Das geschieht in Form flexibler Stromtarife.

Bei den heute weitverbreiteten Tarifen handelt es sich um Energielieferverträge mit einem feststehenden Preis pro Kilowattstunde (kWh). Dennoch existieren schon seit Jahrzehnten Tarife mit zeitabhängig unterschiedlichen Kosten. Bekanntes Beispiel sind die vergleichsweise günstigen Nachtstromtarife für die Nutzer von Elektrospeicheröfen.

Flexible Stromtarife einfach erklärt

Die modernen flexiblen Tarife machen es möglich, dass die Stromversorger die im Tagesverlauf stark schwankenden Börsenpreise an ihre Kunden weitergeben können. Für die Verbraucher entsteht dadurch der Vorteil, dass sie ihren Stromverbrauch an die Preise anpassen. So ist es zum Beispiel möglich, bei einem gerade günstigen Preis Geräte mit einem hohen Stromverbrauch, zum Beispiel Spülmaschine und Waschmaschine, zu nutzen. Ist der Strompreis gerade hoch, bringt der Verzicht auf den Betrieb der Stromfresser im Haushalt ebenfalls Einsparungen.

Was legt das Energiewirtschaftsgesetz bezüglich variabler und dynamischer Stromtarife fest?

Im EnWG wird zwischen variablen und dynamischen Tarifen unterschieden. Bei einem zeitvariablen Tarif in diesem Sinn kann sich der Strompreis für den Kunden, abhängig vom momentanen Beschaffungspreis, mehrfach am Tag ändern. Wann diese Änderungen eintreten, hängt vom Strommarkt ab. Allerdings ist im Tarif entweder ein Bereich festgelegt, in dem sich der Preis bewegt. Oder der Stromanbieter berechnet am Monatsende einen Mittelwert, der dem Kunden in Rechnung gestellt wird.

Zum Abschluss eines solchen Tarifs kann der Energielieferant das Vorhandensein oder die Installation eines intelligenten Stromzählers voraussetzen. Technisch besteht dazu aber keine Notwendigkeit. Der Tarif kann auch mit einem einfachen digitalen oder sogar analogen Stromzähler abgeschlossen werden.

Dynamische Tarife sind im Grunde ebenfalls zeitvariabel. Aber es existiert kein Preiskorridor und der Strompreis ändert sich wesentlich öfter am Tag, als oben beschrieben. Für einen solchen Tarif benötigst du zwingend ein intelligentes Messsystem.

 

Welcher Abschnitt im Gesetz regelt die flexiblen Stromtarife?

Der §41 EnWG gliedert sich in mehrere unterschiedliche Abschnitte. Im Hauptabschnitt hat der Gesetzgeber festgelegt, wie ein Energieliefervertrag mit einem Letztverbraucher zu gestalten ist. Hier wird unter anderem geregelt, welche Angaben enthalten sein müssen. Außerdem muss der Energielieferant verschiedene Zahlungsmöglichkeiten anbieten und der Vertrag darf keine Regelungen enthalten, die dem Verbraucher verbieten, nicht im Vertrag erfasste Stromdienstleistungen von anderen Unternehmen zu beziehen. Darüber hinaus muss der Versorger in einem angemessenen Zeitraum nach Vertragsschluss dem Kunden eine leicht verständliche Zusammenstellung der Vertragsbedingungen zukommen lassen.

Die Festlegungen zu flexiblen Stromtarifen findest du im Abschnitt 41a. Nachfolgend eine Aufzählung der Inhalte weiterer Abschnitte:

  • 41b – Energielieferverträge außerhalb der Grundversorgung,
  • 41c – Vergleichsinstrumente bei Energielieferungen,
  • 41d – Erbringung von Dienstleistungen außerhalb bestehender Liefer- oder Bezugsverträge,
  • 41e – Verträge zwischen Aggregatoren und Betreibern einer Erzeugungsanlage oder Letztverbrauchern.

Alle diese Abschnitte haben keinen Bezug zu flexiblen Stromtarifen und sind für uns daher an dieser Stelle nicht interessant. Die Regelungen gelten unabhängig davon, ob der Energielieferant im Versorgungsgebiet als Grundversorger agiert, oder nicht.

 

Was bedeutet die Verpflichtung, flexible Stromtarife einzuführen?

Private Letztverbraucher haben die Wahl, ob sie weiterhin im gewohnten Festpreistarif bleiben, oder ob sie einen der neuen, flexiblen Tarife nutzen möchten.

In Verbindung mit einem intelligenten Stromzähler kannst du als Stromkunde die Schwankungen des Strompreises ausnutzen. Es macht sich also bezahlt, wenn du den Großteil deines Stromverbrauchs in Zeiten verlegst, in denen der Preis gerade günstig ist. Außerdem helfen dir die modernen Stromzähler, Energiefresser in deinem Haushalt zu identifizieren und eventuell gegen energieeffiziente Geräte auszutauschen. Und du hast die Möglichkeit, den Stromverbrauch deines Haushalts mit dem Verbrauch eines Vergleichshaushalts mit ähnlichen Rahmenbedingungen zu vergleichen. So erhältst du weitere Anregungen, um Strom und damit Kosten zu sparen.

Ähnlich sieht es bei gewerblichen Kunden aus. Wobei sich deren Energielieferverträge von denen für Privatkunden unterscheiden. Sie orientieren sich an den durchschnittlichen Stromverbräuchen vergangener Jahre und lassen die Möglichkeit, flexibel auf zukünftige Änderungen im Strombedarf zu reagieren. Eine interessante Möglichkeit für Gewerbebetriebe ist die Nutzung der Angebote von Energie-Einkaufsgemeinschaften. Diese fassen den Energiebedarf ihrer Mitglieder zusammen und treten damit an der Strombörse als Großabnehmer auf. Sie kaufen Strom immer dann, wenn die Börsenpreise günstig sind. Diese Preisvorteile geben sie an ihre Mitglieder weiter. Im Schnitt ergeben sich dadurch für die Nutznießer günstigere Strompreise als bei einem üblichen Fixpreis-Tarif.

Für die Stromanbieter bedeutet die Pflicht, flexible Tarife anbieten zu müssen, zunächst einen erhöhten Aufwand. Denn es müssen erst die technischen Abrechnungssysteme geschaffen werden, um den Strom tatsächlich zu variablen Preisen anbieten und berechnen zu können. Wenn jedoch ihre Kunden den Stromverbrauch mehr und mehr an den flexiblen Preisen orientieren, hat das positive Effekte auf die Stabilität der Stromnetze und damit der Stromversorgung insgesamt.

Bekanntlich steigen Preise bei einem knappen Angebot und hoher Nachfrage. Übersteigt das Angebot jedoch die Nachfrage, sinken die Preise. Das ist bei Strom nicht anders. Die schwankenden Börsenpreise sind ein Abbild der jeweils aktuellen Angebots- und Nachfragesituation.

Zu viel Strom ist für die Netzstabilität genauso schädlich wie zu wenig Strom. Wenn also die Stromkunden ihren Stromverbrauch bei einem aktuell niedrigen Preis (= Überangebot an Strom) verstärken, wird das Netz ohne weitere Eingriffe der Netzbetreiber stabilisiert.

Bei einem dynamischen Tarif und dem dazu notwendigen intelligenten Messsystem sind die Stromversorger sogar in der Lage, den Stromverbrauch entsprechend eingerichteter Verbraucher beim Kunden zu steuern. Zum Beispiel kann die Stromversorgung von Wallboxen zum Aufladen von E-Autos gedrosselt werden, wenn momentan Strommangel im Versorgungsgebiet herrscht. Damit können großflächige Stromausfälle vermieden werden.

 

Was wird für flexible Stromtarife vorausgesetzt?

Volle Wirksamkeit entfalten die flexiblen Stromtarife erst, wenn die jeweiligen Letztverbraucher über moderne, digitale bzw. intelligente Stromzähler verfügen. Denn nur dann erhalten sie die notwendigen Informationen, um ihr Verbrauchsverhalten an die variablen Börsenpreise anzupassen. Das trifft zumindest für dynamische Tarife zu, die nahezu in Echtzeit auf die Börsenpreise reagieren.

 

Wann kommen die modernen Stromzähler?

Am 11.01.2023 hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende beschlossen. Das Papier muss nun noch im Bundestag beschlossen werden. Damit kommt der zwischenzeitlich gestoppte Roll-Out von modernen Stromzählern wieder in Gang.

Grundsätzlich musst du zwischen einem digitalen und einem intelligenten Stromzähler unterscheiden. Der digitale Stromzähler ist ein Gerät mit einem digitalen Display, das deinen Stromverbrauch misst und die Messwerte ca. 60 Tage speichert. Diese Geräte können jederzeit durch deinen Messstellenbetreiber installiert werden.

Das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende befasst sich jedoch mit intelligenten Stromzählern. Das sind digitale Stromzähler, wie oben beschrieben, mit einer Kommunikationseinrichtung, das sogenannte Gateway. Mit dem Gateway übermittelt der intelligente Stromzähler seine Messwerte an Netzbetreiber und Stromanbieter. Im Gegenzug kann er Daten und Steuerbefehle für steuerbare Stromverbraucher und Stromerzeuger empfangen.

Bis 2032 sollen mindestens 95 Prozent aller Messstellen mit intelligenten Stromzählern (= Smart Meter) ausgestattet sein. Zur Erreichung dieses Ziels dient der folgende Zeitplan:

  • Ab sofort ist ein sogenannter agiler Roll-Out möglich. Das bedeutet, dass Smart Meter installiert werden dürfen, auch wenn technisch noch nicht alle Funktionalitäten (z. B. Fernsteuerung steuerbarer Verbraucher bzw. Erzeuger) zur Verfügung stehen. Die noch fehlenden Funktionen werden nachträglich per Update bereitgestellt. Messstellenbetreiber können so bereits Erfahrungen im Betrieb der intelligenten Stromzähler sammeln. Das betrifft Verbraucher mit weniger als 100.000 Kilowattstunden (optional kleiner 6.000 kWh) und Erzeuger bis 25 kW (optional 1 bis 7 kW) und läuft bis 31.12.2024.
  • Sofort zulässig und verpflichtend ab 2025 ist der Roll-Out bei Verbrauchern kleiner 100.000 kWh (optional kleiner 6.000 kWh) und Erzeugern kleiner 100 kW (optional 1 bis 7 kW) mit vollem Funktionsumfang mit folgendem Abdeckungsgrad:
    • 20 Prozent bis 01.12.2025,
    • 50 Prozent bis 31.12.2028,
    • 95 Prozent bis 31.12.2030.
    • 20 Prozent bis 31.12.2028,
    • 50 Prozent bis 31.12.2030,
    • 95 Prozent bis 31.12.2032.
  • Ab 2025 zulässig und verpflichtend ab 2028 ist der Roll-Out bei Verbrauchern größer 100.000 kWh und Erzeugern größer 100 kW mit folgendem Abdeckungsgrad:

Mit Erzeugern sind zum Beispiel auch private Photovoltaikanlagen gemeint. Die intelligenten Stromzähler sind in der Lage, die Strommenge zu registrieren, die in das Netz eingespeist wird.

 

Wie trägt die Pflicht zu flexiblen Stromtarifen zur Energiewende bei?

Flexible Stromtarife und die intelligenten Stromzähler motivieren die Nutzer, mit der Elektroenergie sparsam umzugehen und Stromfresser in ihren Haushalten gegen energieeffiziente Geräte zu tauschen. Gleichzeitig können die Stromkunden ihr Verbrauchsverhalten stärker am Stromangebot ausrichten und so dazu beitragen, Stromnetze und Stromversorgung stabil zu halten.

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