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Wissenswertes zum Energieverbrauchsausweis

Über diesen Artikel

Lesezeit

4 Minuten

Veröffentlichung

10.05.2021

Letztes Update

25.01.2023

Energieverbrauchsausweis oder -bedarfsausweis: Was brauche ich?

Eigentümer von Wohngebäuden müssen bei Vermietung oder Verkauf einen Energieausweis des Gebäudes vorlegen. Wir erklären die Hintergründe und welche der beiden Arten du benötigst.

Inhalt des Blogartikels

Der Energieverbrauchsausweis

Um nicht unnötig mit verschiedenen Begriffen zu verwirren, ist die Nutzung der allgemeinen Bezeichnung Energieausweis am besten. Die Kennzeichnungen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis verweisen lediglich auf die zwei Wege, auf denen die Einstufung des Gebäudes in eine Energieeffizienzklasse ermittelt wird.

Seit wann gibt es den Energieausweis?

Die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises bei Verkauf oder Vermietung eines Wohngebäudes besteht seit dem Inkrafttreten der ENEV 2007 (Energieeinsparungsverordnung). Die Verordnung wurde mehrfach überarbeitet. Zuletzt galt die Version von 2014. Auf dieser Grundlage dürfen noch bis Mai 2021 Energieausweise ausgestellt werden. Ab dann gelten die Festlegungen aus dem GEG (Gebäudeenergiegesetz), das im November 2020 vom Gesetzgeber beschlossen wurde.

Was sagt der Energieausweis aus?

Die bei der Erstellung des Ausweises ermittelte Energieeffizienzklasse wird in einer Skala dargestellt, wie sie auch bei Elektrogeräten verwendet wird. Sie dient dazu, Gebäude unterschiedlicher Größen und Bauarten hinsichtlich ihres Energieverbrauchs vergleichbar zu machen. Der potenzielle Käufer oder Mieter kann so abschätzen, in welcher Größenordnung sich die Nebenkosten (z. B. für Heizung) bewegen oder ob er in naher Zukunft Investitionen für die energetische Ertüchtigung des Gebäudes einplanen muss. Im Zweifelsfall hat er die Möglichkeit, sich für das Gebäude mit der besseren Energieeffizienz zu entscheiden.

Wer darf Energieverbrauchsausweise und Energiebedarfsausweise ausstellen?

Die Voraussetzungen für die Berechtigung zur Ausstellung eines Energieausweises sind im § 88 des GEG aufgeführt. Demnach dürfen Hochschulabsolventen der Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Hochbau, Bauingenieurwesen, Technische Gebäudeausrüstung, Physik, Bauphysik, Maschinenbau oder Elektrotechnik Energieausweise ausstellen, sofern einer ihrer Ausbildungsschwerpunkte im Bereich energieeffizientes Bauen lag oder sie eine entsprechende Zusatzqualifizierung abgeschlossen haben. Das gilt auch für Techniker. Eine dritte Personengruppe sind Handwerker und Meister, die aufgrund ihrer Fachrichtung zur Beurteilung der Gebäudehülle, von Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen oder zur Beurteilung von Lüftungs- und Klimaanlagen in der Lage sind. Hier gehören auch die Schornsteinfeger dazu. Darüber hinaus wird bei allen genannten Personengruppen eine mindestens zweijährige Berufspraxis vorausgesetzt.

Es gibt kein Zertifikat über die Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen. Es obliegt dem Anbieter, seine Eignung gegenüber dir als Auftraggeber nachzuweisen. Du solltest daher die Qualifikationen der Person gründlich prüfen. Allerdings gibt es eine gewisse Sicherheit vor unseriösen Anbietern, weil das unberechtigte Ausstellen von Energieausweisen mit einem Bußgeld von bis zu 10.000,- EUR geahndet werden kann.

 

Welche Angaben macht der Energieverbrauchsausweis?

Der Energieverbrauchsausweis wird auf der Grundlage der Daten von drei aufeinander folgenden Abrechnungsperioden erstellt. Er orientiert sich also am tatsächlichen Energieverbrauch des Gebäudes. Beim Energiebedarfsausweis werden die technischen Daten des Gebäudes (Baumaterialien, Bauweise, Wärmedämmung, Heizsystem und verwendeter Brennstoff) zur Grundlage genommen. Folgende Angaben machen die Ausweise:

Endenergieverbrauch

Dieser Wert repräsentiert den tatsächlichen Energieverbrauch für Heizung und Warmwasserbereitung. Er enthält auch alle Verluste, die über die Gebäudehülle, den Wärmeerzeuger, Rohrleitungen und an anderer Stelle entstehen.

Primärenergieverbrauch

Die Kennziffer berücksichtigt nicht nur den gemessenen Verbrauch an Brennstoffen, sondern auch den Aufwand zu deren Gewinnung. Sie ist ein Maß der Umweltbilanz des eingesetzten Energieträgers. Zu ihrer Ermittlung multipliziert der Ausweisersteller den gemessenen Brennstoffverbrauch mit dem Primärenergiefaktor.

Der Primärenergiefaktor beinhaltet den Aufwand bei der Gewinnung, die Versorgungssicherheit, den Energiegehalt und die Klimaschädlichkeit des verwendeten Brennstoffs. Er kann bereits der ENEV 2014 entnommen werden. Demnach haben die nicht erneuerbaren Brennstoffe Steinkohle, Heizöl, Erd- und Flüssiggas den Primärenergiefaktor 1,1. Holz wird dagegen mit dem Faktor 0,2 bewertet. Mit der Verwendung von Brennstoffen aus erneuerbaren Quellen lässt sich also der Primärenergieverbrauch und damit die Energiebilanz des Gebäudes positiv beeinflussen.

Energieeffizienzklasse

Ähnlich wie Elektrogeräte werden auch Gebäude in Energieeffizienzklassen eingeteilt. Die Skala reicht hier von A+ bis H. Die Einteilung erfolgt aufgrund der (Primär- und Endenergie-) Verbräuche pro Jahr und beziehen sich auf die jeweilige Nutzfläche des Gebäudes (Maßeinheit kWh / qm * a). Ein Passivhaus mit seinem sehr niedrigen Jahresenergieverbrauch liegt in der Effizienzklasse A+. Aktuelle Neubauten landen mit ihrem Verbrauch um 50 kWh/qm*a in den Klassen A oder B. Der Verbrauch eines durchschnittlichen Wohngebäudes in Deutschland liegt etwa bei 160 kWh/qm*a und damit in Effizienzklasse E. Damit wird auch deutlich, dass bei der energetischen Sanierung bei Bestandswohnbauten noch viel Luft nach oben ist.

 

Wann kann man einen Energieverbrauchsausweis verwendet?

Du bist zur Vorlage eines Energieausweises verpflichtet, wenn du deine Immobilie vermieten oder verkaufen willst. Die Kosten für die Erstellung trägst du selbst. Die Erstellung des Energiebedarfsausweises ist aufwändiger und kostet daher wesentlich mehr als ein Energieverbrauchsausweis. Von daher ist es sinnvoll, mit einem Verbrauchsausweis zu arbeiten, wenn immer das möglich ist.

Für Nichtwohngebäude reicht immer ein Energieverbrauchsausweis. Auch bei Wohngebäuden mit mindestens fünf Wohnungen sowie beim Verkauf deines schon einige Jahre alten Eigenheims ist der Verbrauchsausweis ausreichend. Ebenfalls bei Wohngebäuden mit maximal vier Wohneinheiten reicht der Verbrauchsausweis, wenn sie ab 1977 errichtet wurden. Denn dann entsprechen sie den Festlegungen der Wärmeschutzverordnung 1977.

Besitzt du bereits einen Energieausweis und er ist nicht älter als 10 Jahre, musst du keinen neuen ausstellen lassen. Eine Neuausstellung ist notwendig nach Ablauf des 10-jährigen Gültigkeitszeitraums und wenn in der Zwischenzeit eine energetische Sanierung des Gebäudes erfolgte.

 

Vor- und Nachteile des Energieverbrauchsausweises

Sofern der Energieverbrauchsausweis ausreichend ist, hast du folgende Vorteile:

  • du entsprichst den gesetzlichen Vorschriften
  • seine Erstellung verursacht geringere Kosten als beim Bedarfsausweis
  • er kann online bestellt werden

Es gibt jedoch auch Kritikpunkte:

  • der Verbrauchsausweis wird beeinflusst durch das Heizverhalten der Bewohner
  • bei Mehrfamilienhäusern wird der höhere Verbrauch schlecht gedämmter Dach- und Erdgeschosswohnungen nicht explizit ausgewiesen
  • vereinfachte Berechnungsmethoden und eventuelle Fehler bei der Angabe von Verbrauchswerten durch den Nutzer verfälschen das Ergebnis

Darum ist der Energieverbrauchsausweis sinnvoll

Trotz der oben genannten Nachteile gibt der Verbrauchsausweis hinreichend genaue Hinweise, wie energieeffizient das beurteilte Gebäude ist und in welcher Größenordnung die Nebenkosten liegen. Sofern es unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben zulässig ist, ermöglicht es der Verbrauchsausweis, den gesetzlichen Pflichten zur Vorlage eines Energieausweises zu günstigen Kosten nachzukommen.

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