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Die energetische Sanierung von der Steuer absetzen: Geht das?
Bis zu 40.000 Euro kannst du für die energetische Sanierung steuerlich absetzen. Nutze diese Möglichkeit und lese hier, was du dazu genau machen musst.
Inhalt des Blogartikels
- Das Finanzamt belohnt die energetische Sanierung mit einem Steuerbonus
- Die energetische Sanierung: BEG-Förderung oder Steuer?
- Wie hoch ist die steuerliche Förderung der energetischen Sanierung?
- Beispiele zur steuerlichen Absetzung der energetischen Sanierung
- Den maximalen Steuerbonus schrittweise erreichen
- Ist der Steuerbonus für die energetische Sanierung mit technischen Vorgaben verknüpft?
- Was ist bei der Steuererklärung zu beachten?
- Lass dich zum Thema energetische Sanierung und Steuer von Experten beraten
Das Finanzamt belohnt die energetische Sanierung mit einem Steuerbonus
Die Investition in die Wärmedämmung der Gebäudehülle oder in eine effiziente Heizungsanlage lohnt sich gleich doppelt: für das Klima und deine Finanzen. Allerdings ist die energetische Sanierung nicht gerade günstig. Falls du keine staatlichen Förderprogramme nutzen kannst oder möchtest, hast du die Möglichkeit, über das Finanzamt einen Teil deiner Investitionen wieder reinzuholen.
Bürger, die ihr Haus energetisch sanieren, können sich 20 Prozent ihrer Kosten über die Einkommensteuererklärung fördern lassen. Für die Energieberatung kannst du sogar bis zu 50 Prozent der Kosten in deine Steuererklärung aufnehmen. Nachfolgend erfährst du, wer den Steuerbonus für die energetische Sanierung nutzen kann, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind und wie du richtig vorgehst.
Die energetische Sanierung: BEG-Förderung oder Steuer?
Die Bundesregierung bietet seit dem 1. Januar 2020 Hauseigentümern einen Steuerbonus für die energetische Gebäudesanierung der von ihnen selbst genutzten Immobilien.
Im Klartext bedeutet das für dich, dass du alternativ zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Kosten für Sanierungsmaßnahmen pro Haus oder Wohnung von 20 Prozent der finanziellen Aufwendungen von der Steuer absetzen kannst. Im Gegensatz zur BEG-Förderung darfst du sogar Material-, Lohn- und Fahrtkosten geltend machen.
Aber du musst dich für eine der Förderinstrumente entscheiden, also entweder BEG über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beziehungsweise Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder Finanzamt.
Kann jeder die energetische Sanierung von der Steuer absetzen?
Nein, der Steuerbonus für energetische Maßnahmen wird ausschließlich Privatpersonen mit selbst genutztem Wohneigentum angeboten. In Paragraf 35c des Einkommensteuergesetzes (EStG) kannst du die gesetzlichen Bestimmungen nachlesen.
Besitzt du beispielsweise eine Zweitwohnung und/oder ein Ferienhaus und bist alleiniger Nutzer, kannst du auch für jede dieser Immobilien jeweils den Steuerbonus für Sanierungsmaßnahmen in Anspruch nehmen. Wichtig ist, dass du keine Mieteinkünfte hast. Falls du nur einen Teil deines Hauses bewohnst und den Rest vermietest, kannst du nur den selbst genutzten Bereich steuerlich geltend machen. Hast du Miteigentümer, kannst du die Kosten für die energetische Sanierung ebenfalls nur anteilig steuerlich absetzen.
Wie hoch ist die steuerliche Förderung der energetischen Sanierung?
Absetzen kannst du über 3 Jahre verteilt 20 Prozent deiner Kosten. Insgesamt ist eine Steuerermäßigung von 40.000 Euro möglich. Im ersten Jahr, also dann, wenn die Sanierungsmaßnahmen stattfanden, und im Folgejahr kannst du jeweils 7 Prozent der Sanierungskosten in deiner Steuererklärung ansetzen. Im dritten Jahr sind es dann nur noch 6 Prozent.
Die Summe von 40.000 Euro schöpfst du jedoch nur aus, wenn du die Investitionsobergrenze von 200.000 Euro für deine Sanierungsmaßnahmen erreichst. Die errechneten Beträge werden jeweils von deiner fälligen Einkommensteuer abgezogen.
Die steuerliche Förderung ist vor allem dann besonders interessant, wenn du viel Einkommensteuer zu zahlen hast. Bist du beispielsweise bereits Rentner und zahlst daher kaum oder zumindest wenig Steuern, rechnet sich dies Art der Förderung nicht. Dann ist die BEG die erste Wahl.
Den maximalen Steuerbonus schrittweise erreichen
Es gibt für den Steuerbonus eine Ablauffrist. Du erhältst nur für energetische Sanierungsmaßnahmen eine Förderung, mit denen du zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 31. Dezember 2029 angefangen und diese auch beendet hast. Das ist für dich insofern vorteilhaft, weil der maximale Steuerbonus von 40.000 Euro pro Haus oder Wohnung gilt.
Es ist erlaubt, im Rahmen dieses Förderzeitraums mehrere Maßnahmen durchzuführen, bis du den maximalen Erstattungsbetrag von 40.000 Euro erreicht hast. Für jede der Sanierungen erstattet dir – wie bereits erwähnt – das Finanzamt auf 3 Jahre verteilt insgesamt 20 Prozent der Kosten.
Beispiele zur steuerlichen Absetzung der energetischen Sanierung
Beispiel 1: Du dämmst dein Einfamilienhaus mit einem Wärmedämmverbundsystem (WDVS). Für diese Sanierungsmaßnahme entstehen dir Kosten von 20.000 Euro. Im ersten und zweiten Steuerjahr kannst du von dieser Summe jeweils 7 Prozent absetzen. Deine Steuerersparnis beträgt somit jeweils 1.400 Euro. Im dritten Jahr setzt du 6 Prozent ab, was einer Steuerersparnis von 1.200 Euro entspricht. Insgesamt erreichst du eine Steuerersparnis von 4.000 Euro. Weil der maximale Förderbetrag 40.000 Euro beträgt, kannst du in den Folgejahren bis Ende 2029 die restlichen 36.000 Euro für weitere Sanierungsmaßnahmen einsetzen.
Beispiel 2: Du wohnst gemeinsam mit deinem Lebenspartner in einem Haus, das ihr beide zu je 50 Prozent Miteigentumsanteil gekauft habt. Die energetische Sanierung beträgt 75.000 Euro. Davon bezahlt jeder von euch 50 Prozent, also jeweils 37.500 Euro. Da ihr nicht verheiratet seid, aber beide im Haus wohnt, kann jeder die Hälfte des Steuerbonus (20.000 Euro) in seiner Einkommensteuererklärung geltend machen. Da der Steuervorteil in den beiden ersten Jahren 7 Prozent beträgt, erhält jeder von euch für das erste und zweite Steuerjahr jeweils 2.625 Euro Steuerermäßigung und im dritten Jahr 2.250 Euro (6 Prozent). Insgesamt liegt euer Steuerbonus bei jeweils 7.500 Euro und in Summe bei 15.000 Euro. Damit sind vom Förderhöchstbetrag noch 25.000 Euro übrig, die ihr bis Ende 2029 bei Bedarf für zusätzliche energetische Sanierungsmaßnahmen verwenden könnt.
Ist der Steuerbonus für die energetische Sanierung mit technischen Vorgaben verknüpft?
Die genauen Vorgaben findest du in der „Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach § 35c des Einkommensteuergesetzes“.
Grundsätzlich lässt sich aber sagen, dass du die Steuerermäßigung für die gleichen Maßnahmen in Anspruch nehmen kannst, die auch die BEG unterstützt. Das bedeutet somit unter anderem, dass Ölheizungen nicht und Gasheizungen nur in Kombination mit einer erneuerbaren Wärmequelle (beispielsweise Solarthermieanlage, Wärmepumpe oder Pelletheizung) eine steuerliche Förderung erhalten. Steuerermäßigungen gibt es für diese Maßnahmen:
- Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken
- Erneuerung von Fenstern und Außentüren
- sommerlicher Wärmeschutz
- Einbau oder Erneuerung einer Lüftungsanlage
- Erneuerung der Heizungsanlage
- Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
- Optimierung der vorhandenen Heizungsanlagen, wenn diese älter als 24 Monate ist
Was ist bei der Steuererklärung zu beachten?
Falls du einen Teil deiner finanziellen Aufwendungen für die energetische Sanierung über die Steuer rückerstattet haben möchtest, ist das natürlich mit einigen Bedingungen verbunden:
- Du musst das Haus selbst bewohnen. Vermietete Wohnungen oder Häuser werden steuerlich nicht gefördert.
- Das Gebäude muss zu Sanierungsbeginn älter als 10 Jahre sein. Hier zählt der Termin der Bauantragstellung oder der Einreichung der Bauunterlagen.
- Die Baumaßnahmen sind im Zeitraum 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2029 durchzuführen.
- Die Sanierungsarbeiten dürfen ausschließlich anerkannte Fachunternehmen ausführen. Für Eigenleistungen gibt es keine Förderung. Es gibt vom Finanzamt ein Formular, das das jeweilige Gewerk beziehungsweise der entsprechende Handwerksbetrieb ausfüllen muss, um zu bescheinigen, dass die energetischen Mindestanforderungen für die Steueranrechnung nach § 35c EStG erfüllt sind.
- Rechnungen der ausführenden Fachunternehmen sind in deutscher Sprache einzureichen. Das hängt damit zusammen, dass du die Steuerermäßigung beispielsweise auch für ein Ferienhaus im europäischen Ausland in Anspruch nehmen kannst. Es muss außerdem klar erkennbar sein, welche Maßnahmen umgesetzt wurden, um welche Arbeitsleistung es sich handelt und natürlich muss die genaue Adresse des sanierten Gebäudes aufgeführt sein. Weil das Finanzamt Barzahlungen nicht anerkennt, sind alle Rechnungen der Fachunternehmen immer mittels Überweisung zu begleichen.
Wo trage ich die energetischen Maßnahmen in der Steuererklärung ein?
Wenn du den Steuerbonus für selbst genutztes Wohneigentum in Anspruch nehmen möchtest, musst du dazu in deiner Einkommensteuererklärung die „Anlage Energetische Maßnahmen – Aufwendungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden“ ausfüllen. Die Angaben, die du im Formular zu machen hast, sind aber überschaubar.
Hinweis: Der Steuerbonus wird, wie erwähnt, gestaffelt über 3 Jahre gewährt. Achte daher darauf, dass du in 3 Steuererklärungen hintereinander – zum Beispiel für 2021, 2022 und 2023 – dieselben Ausgaben für die energetische Sanierung angeben musst. Ansonsten bekommst du nicht die volle steuerliche Förderung.
Wenn du in einem der 3 Jahre die Steuerermäßigung nicht voll ausschöpfen kannst, weil die Höhe der Einkommensteuer niedriger ist als der Erstattungsbetrag, kannst du die Restsumme dieses Steuerjahres nicht auf ein anderes Jahr übertragen.
Lass dich zum Thema energetische Sanierung und Steuer von Experten beraten
Steuer und Förderung sind sehr komplexe Themen. Um nicht unnötig Geld zu verschenken, beziehe bereits vor Sanierungsbeginn Experten ein. Sie können dir auch sagen, welche Fördervariante – Steuer oder BEG – sich in deinem Fall am besten eignet.
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Wusstest du schon?
Welche Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung werden steuerlich gefördert?
Über die Steuerermäßigung für die energetische Sanierung werden die gleichen Einzelmaßnahmen gefördert wie über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
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