- Smart living
- Finanzen
- Energetische Sanierung: Förderungen
Diese Förderung erhältst du für eine energetische Sanierung
Wer den Energieverbrauch reduzieren und Geld sparen möchte, sollte eine energetische Sanierung des Eigenheims in Betracht ziehen. Erfahre hier, welche Förderungen es dafür gibt.
Inhalt des Blogartikels
- Was ist eine energetische Sanierung?
- Welche Bereiche lassen sich im Haus sanieren?
- Welche Förderungen gibt es für die energetische Sanierung?
- Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
- Wie erhalte ich eine Förderung für die energetische Sanierung?
Was ist eine energetische Sanierung?
Die energetische Sanierung dient dazu, durch bauliche Maßnahmen an und in einem Gebäude den Energieverbrauch für Heizung, Warmwasser und Lüftung zu reduzieren. Das schließt auch die solare Stromerzeugung ein. Mit einer energetischen Sanierung senkst du deine Energiekosten und reduzierst klimaschädliche CO2-Emissionen.
Welche Bereiche lassen sich im Haus sanieren?
Es gibt viele Sanierungsmaßnahmen für mehr Energieeffizienz. Sie fallen je nach Alter und Zustand des Gebäudes unterschiedlich aus. Zu den wichtigsten gehören der Heizungsaustausch, die Heizungsoptimierung, Wärmedämmung (Dach, Kellerdecken, Fassade, Heizungsrohre), der Einbau und die Erneuerung der Lüftungsanlage, die Erneuerung der Fenster und des Sonnenschutzes, die Installation von Solarthermie und Photovoltaik sowie die Abdichtung des Kellers zum Schutz vor Feuchtigkeit.
Welche Förderungen gibt es für die energetische Sanierung?
Für eine energetische Sanierung kannst du die „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ nutzen. Alternativ dazu gibt es für Besitzer von Eigenheimen die „steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen“. Bei letzterer sind Einzelmaßnahmen mit 20 Prozent der Aufwendungen, maximal 40.000 Euro pro Wohneinheit, steuerlich absetzbar. Einige Städte und Kommunen bieten ergänzende Förderungen an. Frage bei der entsprechenden Stelle nach, es kann sich lohnen.
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Die BEG erhalten Wohngebäude wie beispielsweise Ein- und Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen oder Wohnheime sowie Nichtwohngebäude. Letztere können gewerblich sowie kommunal genutzte Gebäude oder Krankenhäuser sein. Die Fördersätze für Einzelmaßnahmen oder den Effizienzhaus-Standard sowie die geförderten Sanierungsmaßnahmen sind bei Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden gleich. Sie unterscheiden sich nur in der bewilligten Kredithöhe und dem Tilgungszuschuss.
Die BEG besteht aus drei Teilprogrammen. Dazu zählt die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) für Maßnahmen zur Sanierung von Bestandsgebäuden (Wohn- und Nichtwohngebäude) sowie die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) für Sanierungsmaßnahmen im Neubau und die Sanierung von Wohngebäuden zu einem der Effizienzhausstandards. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG) fördert Sanierungsmaßnahmen im Neubau und die Sanierung von Nichtwohngebäuden zu einem der Effizienzhausstandards.
Die Durchführung der BEG liegt im Zuständigkeitsbereich der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Bundesförderung für effiziente Gebäude: Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Wenn du Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung deines Hauses umsetzen möchtest, kannst du einen Zuschuss vom BAFA oder einen Kredit mit Tilgungszuschuss von der KfW in Anspruch nehmen. Der KfW-Tilgungszuschuss entspricht in seiner Höhe dem BAFA-Zuschuss, wird allerdings nicht ausgezahlt, sondern reduziert dein KfW-Darlehen um diesen Betrag.
Was wird gefördert?
Zu den geförderten Einzelmaßnahmen zählen Maßnahmen an der Gebäudehülle wie die Dämmung der Wände, des Dachs und Kellers, Austausch von Fenstern und Eingangstüren sowie Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz. Für die Anlagentechnik wie Lüftungsanlagen inklusive Wärme- und/oder Kälterückgewinnung und Efficiency Smart Home sowie Heizungsanlagen (Gas-Brennwertheizung Renewable Ready, Hybridanlage, EE-Hybridheizung, Wärmepumpe, Biomasseheizung, Solarthermie, innovative Heizungsanlagen, Gebäude- oder Wärmenetz) erhältst du ebenfalls eine Förderung. Hinzu kommen Fördergelder für die Optimierung der Heizung und Fachplanung sowie Baubegleitung.
Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?
Fördermittel für die BEG EM erhalten Privatpersonen, Kommunen und Unternehmen. Eine Komplettsanierung zum KfW-Effizienzhaus können Contracting-Geber sowie Personen beantragen, die eine Wohnimmobilie sanieren oder ein frisch saniertes Wohnhaus kaufen.
Wie hoch ist die Förderung?
Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen gibt es für einzelne Sanierungsmaßnahmen einen Investitions- oder Tilgungszuschuss. Dieser beträgt für Wohngebäude sowie Nichtwohngebäude jeweils bis zu 25 Prozent (Gebäudehülle) und bis zu 55 Prozent (Heizung) der förderfähigen Kosten. Der Tilgungszuschuss für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus der Kreditanstalt für Wiederaufbau liegt bei Wohngebäuden bei maximal 75.000 Euro und bei Nichtwohngebäuden bei bis zu 15 Millionen Euro. Wenn du ein Haus energetisch sanierst, stehen dir folgende KfW-Programme zur Verfügung:
- Wohngebäude – Kredit (261, 262)
- Wohngebäude – Zuschuss (461)
- KfW-Wohneigentumsprogramm – Kredit (124)
- Nichtwohngebäude – Kredit (263)
- Nichtwohngebäude – Zuschuss (463)
- Kommunen (WG und NWG) – Kredit (264)
- Kommunen (WG und NWG) – Zuschuss (464)
Zuschüsse für einzelne energetische Maßnahmen und den Heizungsaustausch bekommst du vom BAFA.
Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und die Anlagentechnik (Heizungstechnik ausgenommen) erhältst du jeweils 20 Prozent und für die Fachplanung sowie Baubegleitung 50 Prozent. Gas-Brennwertkessel „Renewable Ready“ werden mit 20 Prozent und Gas-Hybridanlagen sowie Solarthermieanlagen mit 30 Prozent gefördert. Jeweils 35 Prozent gibt es für Wärmepumpen, Biomasseanlagen sowie innovative Heizungstechnik.
Die Förderung der Heizungsoptimierung beläuft sich auf 20 Prozent. Wenn du eine alte Ölheizung durch eine Wärmepumpe, Gas-Hybridanlage oder Biomasseanlage ersetzt, erhöht sich der Förderbetrag um 10 Prozent.
Ist die energetische Sanierungsmaßnahme Bestandteil eines Sanierungsfahrplans (iSFP), erhältst du weitere 5 Prozent. Die Maßnahmen müssen dann innerhalb von 15 Jahren nach der Erstellung des iSFP durchgeführt werden.
Komplettsanierung zum KfW-Effizienzhaus
Diese Förderung der KfW gibt es als Kredit oder Zuschuss für die energetische Sanierung. Die KfW fördert alle energetischen Maßnahmen, die zu einer Effizienzhaus-Stufe führen – inklusive der Bauneben- und Wiederherstellungskosten. Dafür muss der Zeitpunkt des Bauantrags oder der Bauanzeige des Wohngebäudes mindestens 5 Jahre zurückliegen.
Für eine Komplettsanierung gibt es 25 bis 50 Prozent der förderfähigen Kosten, wenn du alle technischen Mindestanforderungen einhältst und einen Energieeffizienzexperten hinzuziehst. Kaufst du eine gerade erst sanierte Immobilie, werden die Maßnahmen der energetischen Sanierung nur gefördert, wenn die entsprechenden Kosten beispielsweise im Kaufvertrag extra ausgewiesen sind.
Die Summe des Kreditbetrags richtet sich nach der Höhe der förderfähigen Kosten sowie der Effizienzhaus-Stufe, die du erreichst. Für die niedrigste Effizienzhaus-Stufe 100 gibt es bis zu 30.000 Euro Tilgungszuschuss und für die beste Stufe 40 bis zu 54.000 Euro je Wohneinheit. Der maximal mögliche Kreditbetrag pro Wohneinheit beträgt 120.000 Euro. Erfüllt das Effizienzhaus zusätzlich die Kriterien der Erneuerbare-Energien-Klasse, erhöhen sich Tilgungszuschuss und Kreditsumme jeweils um 5 Prozent.
Erreichst du die Effizienzhaus-Stufe im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), steigt dein Tilgungszuschuss um 5 Prozent. Es gibt die Effizienzhaus-Stufen 40, 55, 70, 85, 100 und Denkmal.
Förderung für Photovoltaik
Mit der im Juli 2021 in Kraft getretenen zweiten Stufe der BEG können Hauseigentümer, die ihr Haus zu einem Effizienzhaus sanieren, eine Förderung für die Photovoltaikanlage und den Stromspeicher in Anspruch nehmen. Je nach Effizienzhaus-Stufe ist ein Zuschuss von bis zu 50 Prozent möglich. Das gilt auch für Solarstromspeicher. Falls du diese Förderung nutzen möchtest, musst du allerdings auf die EEG-Einspeisevergütung verzichten. Lass daher prüfen, welche Förderung für dich finanziell attraktiver ist.
Fördermittel für die Fachplanung und Baubegleitung
Eine Fachplanung und Baubegleitung sind bei der BEG-Förderung für Wohngebäude verpflichtend vorgeschrieben. Bei Einzelmaßnahmen benötigen lediglich Sanierungen an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik fachmännische Unterstützung. Ein- und Zweifamilienhäuser erhalten einen Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro und Mehrfamilienhäuser 2.000 Euro pro Wohneinheit. Insgesamt erhältst du jedoch maximal 20.000 Euro pro Zusage.
Energieberatung für Wohngebäude
Für die Energieberatung erhältst du vom BAFA ebenfalls einen Zuschuss:
- maximal 80 Prozent der förderfähigen Kosten,
- maximal 1.300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und
- maximal 1.700 Euro für Wohngebäude ab 3 Wohneinheiten.
Wie erhalte ich eine Förderung für die energetische Sanierung?
Mit den förderfähigen Sanierungsmaßnahmen der BEG darfst du zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben. Planungsleistungen und vorbereitende Maßnahmen wie Abriss- und Aufräumarbeiten sind erlaubt. Die BAFA- und die KfW-Zuschussförderung beantragst du direkt online über das entsprechende Zuschussportal. Für ein KfW-Darlehen musst du einen Finanzpartner der KfW beauftragen, zum Beispiel deine Hausbank. Den Zuschuss bekommst du auf dein Konto ausgezahlt, nachdem alle energetischen Maßnahmen abgeschlossen sind und die eingereichten Belege geprüft wurden.
Themen Empfehlungen
Wusstest du schon?
Fördert die KfW energetische Sanierungen von Eigentumswohnungen?
Ja, die KfW fördert auch die energetische Sanierung von Eigentumswohnungen. Dazu stehen dir das KfW-Förderprogramm „Wohngebäude – Kredit 261, 262“ und das Förderprogramm „Wohngebäude – Zuschuss 461“ zur Verfügung.
Smart living
New Mobility
Intelligent heizen
Energie erzeugen
