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BEG-Förderung: Inhalt & Förderhöhen

Über diesen Artikel

Lesezeit

5 Minuten

Veröffentlichung

23.01.2022

Letztes Update

25.01.2023

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Darum lohnt sich die BEG-Förderung

Für Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien gibt es viel Geld vom Staat. Mehr zu den Vorteilen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erfährst du hier.

Inhalt des Blogartikels

Was ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)?

Die Bundesregierung hat mit dem Klimaschutzprogramm 2030 festgelegt, die Attraktivität der bisherigen Förderung für Gebäude zu steigern, damit Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien zum Schutz von Klima und Umwelt für eine breite Masse bezahlbar werden. Entsprechende Maßnahmen werden im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert. Die Bundesregierung bietet mit der neuen Förderung zum Teil eine deutliche Verbesserung der Konditionen und vereinfachte Antragsverfahren.

Bei allen geförderten Maßnahmen kannst du entscheiden, ob du lieber einen direkten Zuschuss für deine Investition haben möchtest oder ein zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss für dich die bessere Lösung darstellt. Für die Fachplanung und die Baubegleitung gibt es ebenfalls eine Förderung. Von der BEG abgetrennt fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auch die Energieberatung für Wohngebäude (EBW).

Mit der BEG-Förderung steht zum ersten Mal ein einheitliches Förderkonzept für Wohn- und Nichtwohngebäude zur Verfügung. Zuvor bestehende Förderprogramme finden sich seit Anfang 2021 nun in nur einem Programm wieder, dies sind unter anderem:

  • CO2-Gebäudesanierungsprogramm (KfW-Programme „Energieeffizient Bauen und Sanieren“)
  • Programm zur Heizungsoptimierung (HZO)
  • Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE)
  • Marktanreizprogramm zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP)

Die BEG-Förderung bietet umfassende Angebote für neue Gebäude sowie die Komplettsanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden zu Effizienzgebäuden. Du hast bei allen förderfähigen Vorhaben die Wahl zwischen einem Kredit und einem Zuschuss. Dies gilt jetzt auch für Unternehmen, Kommunen sowie gemeinnützige Einrichtungen.

Die wichtigsten Bestandteile der BEG-Förderung

  • Kredit- oder Zuschussförderung für alle Fördermaßnahmen
  • neue anspruchsvolle Förderklassen mit höheren Fördersätzen:
  • bessere Förderung von Nichtwohngebäuden zuzüglich Beratungs- und Planungsleistungen
  • Förderbonus für eine schrittweise Umsetzung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)
  • Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse)
  • Nachhaltigkeitsklasse (NH-Klasse)

BEG-Förderung: Programmstart und Bausteine

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude besteht aus 3 Teilprogrammen.

Die 3 Teilprogramme der BEG-Förderung:

  • Wohngebäude (BEG WG): Sanierung oder Neubau von Wohngebäuden
  • Nichtwohngebäude (BEG NWG): Sanierung oder Neubau von Nichtwohngebäuden
  • Einzelmaßnahmen (BEG EM): einzelne Sanierungsmaßnahmen an Wohn- oder Nichtwohngebäuden

Im Januar 2021 startete die BEG Einzelmaßnahmen beim BAFA als Zuschussvariante. Seit dem 1. Juli 2021 gibt es die BEG Wohngebäude und BEG Nichtwohngebäude als Zuschuss- und Kreditversion sowie die BEG Einzelmaßnahmen als Kreditvariante über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Ab 2023 steht die Förderung für alle förderfähigen Vorhaben wahlweise als direkter Investitionszuschuss des BAFA oder als zinsverbilligter Förderkredit mit Tilgungszuschuss der KfW zur Verfügung. Außerdem wird 2023 der Programmerfolg beziehungsweise die Wirkung der Maßnahmen überprüft und soweit erforderlich nachgebessert.

Förderschwerpunkt Gebäudesanierung

Für Neubauten gab es nach der BEG bislang dann eine Förderung, wenn sie ein KfW-Effizienzhaus-Niveau der Stufe 40 Plus, 40 oder 55 erreichten. Nun hat die Bundesregierung die Effizienzhaus-Stufe 55 ab Februar 2022 komplett gestrichen. Das hängt damit zusammen, dass die Nachfrage extrem hoch ist und das Geld knapp wird. Aus diesem Grund sollen zukünftig die Fördergelder bevorzugt dort zum Einsatz kommen, wo das CO2-Einsparpotenzial am höchsten ist, nämlich im Bereich der Sanierung von Gebäuden und bei besonders effizienten Neubauten.

Im Jahr 2020 wurden laut Statistischem Bundesamt 306.376 Wohnungen in Deutschland fertiggestellt (Stand 2021). Der Bestand an Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden hingegen betrug Ende 2020 rund 42,8 Millionen. Das zeigt, dass das wirkliche CO2-Einsparpotenzial im Gebäudebestand liegt. Die Entscheidung der Bundesregierung, sich auf diesen Sektor und dessen Sanierung zu fokussieren, ist daher nachvollziehbar.

 

Die Teilprogramme der BEG-Förderung im Detail

Die BEG EM unterstützt die Neuinstallation sowie die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, die Verwendung optimierter Anlagentechnik und Maßnahmen an der Gebäudehülle.

Für folgende Einzelmaßnahmen bei Wohngebäuden (WG) und Nichtwohngebäuden (NWG) erhältst du eine Förderung:

  • Gebäudehülle: Dämmung der Außenwände, des Dachs, der Geschossdecken und Bodenflächen; Austausch von Außentüren und Fenstern; sommerlicher Wärmeschutz
    • Fördersatz 20 Prozent
  • Anlagentechnik: Einbau, Austausch oder Optimierung von Lüftungsanlagen; WG: Einbau „Efficiency Smart Home“; NWG: Einbau Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Raumkühlung und Beleuchtungssysteme
    • Fördersatz 20 Prozent
  • Heizungsanlagen:
    • Gas-Brennwertheizungen „Renewable Ready“: Fördersatz 20 Prozent, mit Austausch Ölheizung 20 Prozent
    • Gas-Hybridanlagen: Fördersatz 30 Prozent, mit Austausch Ölheizung 40 Prozent
    • Solarthermieanlagen: Fördersatz 30 Prozent, mit Austausch Ölheizung 30 Prozent
    • Wärmepumpen: Fördersatz 35 Prozent, mit Austausch Ölheizung 45 Prozent
    • Biomasseanlagen: Fördersatz 35 Prozent, mit Austausch Ölheizung 45 Prozent
    • Innovative Heizungsanlagen auf EE-Basis: Fördersatz 35 Prozent, mit Austausch Ölheizung 45 Prozent
    • EE-Hybridheizungen: Fördersatz 35 Prozent, mit Austausch Ölheizung 45 Prozent
    • Errichtung/Umbau Gebäudenetz (55 Prozent/75 Prozent EE): Fördersatz 30 Prozent/35 Prozent
    • Anschluss an Gebäude-/Wärmenetz: Fördersatz 30 Prozent/35 Prozent, mit Austausch Ölheizung 40 Prozent/45 Prozent
  • Heizungsoptimierung: Fördersatz 20 Prozent

iSFP-Bonus

Ist die Umsetzung deiner Sanierungsmaßnahme Teil eines in der „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ (EBW) geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), gibt es zusätzlich 5 Prozent Förderung. Die jeweilige Maßnahme ist innerhalb von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umzusetzen.

Innovationsbonus

Beträgt der Emissionsgrenzwert für Feinstaub höchstens 2,5 Milligramm pro Kubikmeter, gibt es für Biomasseanlagen und EE-Hybridheizungen zusätzlich 5 Prozent.

Höchstgrenzen

Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten bei Wohngebäuden beträgt 60.000 Euro pro Wohneinheit und bei Nichtwohngebäuden 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt maximal 15 Millionen Euro.

BEG Wohngebäude und BEG Nichtwohngebäude

Diese Förderung gibt es für die Sanierung oder den Neubau von Gebäuden (Wohngebäude und Nichtwohngebäude), welche eine der nachfolgenden KfW-Effizienzhaus-Stufen erreichen:

Effizienzgebäude Sanierung:

  • Stufe 40: Fördersatz 45 Prozent; mit EE-Klasse 50 Prozent oder mit NH-Klasse (nur NWG) 50 Prozent
  • Stufe 55: Fördersatz 40 Prozent; mit EE-Klasse 45 Prozent oder mit NH-Klasse (nur NWG) 45 Prozent
  • Stufe 70: Fördersatz 35 Prozent; mit EE-Klasse 40 Prozent oder mit NH-Klasse (nur NWG) 40 Prozent
  • Stufe 85 (nur WG): Fördersatz 30 Prozent; mit EE-Klasse 35 Prozent
  • Stufe 100 Fördersatz 27,5 Prozent; mit EE-Klasse 32,5 Prozent oder mit NH-Klasse (nur NWG) 32,5 Prozent
  • Stufe Denkmal Fördersatz 25 Prozent; mit EE-Klasse 30 Prozent oder mit NH-Klasse (nur NWG) 30 Prozent

Effizienzgebäude Neubau:

  • Stufe 40 Plus (nur WG): Fördersatz 25 Prozent
  • Stufe 40: Fördersatz 20 Prozent; mit EE-Klasse 22,5 Prozent oder mit NH-Klasse 22,5 Prozent

Hinweis: Die EE-Klasse gilt als erreicht, wenn mindestens 55 Prozent der Wärme- und Kälteversorgung von erneuerbaren Energien kommen. Für die NH-Klasse muss ein von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle ausgestelltes „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ vorliegen. EE-Klasse und NH-Klasse kannst du nicht miteinander kombinieren. Die KfW-Effizienzhaus-Stufe 40 Plus ist erfüllt, wenn gebäudenahe Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (beispielsweise eine Photovoltaikanlage) integriert sind.

Bei Neubau oder Sanierung von Wohngebäuden betragen die förderfähigen Kosten bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit. Für das Effizienzhaus 40 Plus sowie für alle Effizienzgebäude mit EE- oder NH-Klasse sind es bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit. Bei Nichtwohngebäuden sind es 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal insgesamt 30 Millionen Euro.

Darf ich die KfW- und BAFA-Förderung miteinander kombinieren?

Du darfst gleichzeitig einen Zuschuss für Einzelmaßnahmen beim BAFA und einen Förderkredit für dein Wohngebäude beantragen. Die Beantragung ein und derselben Maßnahme sowohl bei der KfW als auch beim BAFA ist nicht erlaubt.

 

Wie kannst du die BEG-Förderung erhalten?

Geld gibt es nur, wenn du mit den Maßnahmen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen hast, also vor dem rechtskräftigen Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags. Planungsleistungen sind davon ausgenommen. Vorbereitende Maßnahmen wie Abriss- und Aufräumarbeiten oder Bodenuntersuchungen auf dem Grundstück sind ebenfalls vor Antragstellung zulässig.

Grundsätzlich musst du einen Energie-Effizienz-Experten einbinden Dieser stellt dir auch die erforderlichen Bestätigungen aus. Für seine Leistungen gibt es einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Eine Liste mit Experten ist auf der Website der Deutschen Energie-Agentur (dena) hinterlegt. Bei Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage darf auch ein Fachunternehmen die Bestätigung ausstellen.

Die BAFA- und die KfW-Zuschussförderung kannst du auf dem jeweiligen Zuschussportal direkt online beantragen. Um ein KfW-Darlehen zu bekommen, musst du einen Finanzpartner der KfW beauftragen, zum Beispiel deine Hausbank. Bedingt durch die extrem hohe Nachfrage musst du laut BAFA mit einer Bearbeitungszeit von bis zu 3 Wochen rechnen, bis du einen Zuwendungsbescheid bekommst.

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