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Der Ausbau öffentlicher E-Tankstellen schreitet mit Riesenschritten voran. Mehr als 13.000 Ladesäulen sind mittlerweile in Betrieb. Dennoch kann man sein Elektroauto noch nicht jederzeit und überall ohne Weiteres laden. Ein privater Ladepunkt löst dieses Problem – etwa 80 Prozent der Nutzer eines Elektroautos greifen auf diese Möglichkeit zurück. Das ist vor allem für Hausbesitzer eine tolle Investition.
Wie aber können Mieter einer Wohnung von der Wallbox profitieren? Da gilt es, einige rechtliche Hürden zu überwinden und top Argumente für den Eigentümer zu finden.
Wenn eine Wallbox installiert wird, dann handelt es sich dabei um eine bauliche Veränderung, die immer mit dem Vermieter abgesprochen werden muss. Schaltet der auf stur, haben Mieter in Sachen Ladestation kaum eine Chance. Der Eigentümer des Hauses muss der Installation der Wallbox zustimmen, eine rechtliche Handhabe gibt es leider noch nicht.
Info: Derzeit diskutiert das Bundesjustizministerium einen Entwurf für ein „Gesetz zur Förderung von Barrierefreiheit und Elektromobilität im Miet- und Wohnungseigentumsrecht“. Darin soll Mietern ein gesetzlicher Anspruch auf eine E-Tankstelle zugesprochen werden.
Bis dieses Gesetz aber tatsächlich verabschiedet wird, darf ohne ausdrückliche Zusage des Vermieters keine Wallbox eigenmächtig vom Mieter installiert werden. Darum ist es bislang noch extrem wichtig, dass sich Mieter und Vermieter in Bezug auf die Wallbox einig sind und beide den Mehrwert der privaten Ladestation für Elektroautos erkennen.
Kann die gewünschte Ladeleistung vom Hausanschluss problemlos zur Verfügung gestellt werden, erhält man in der Regel wenige Wochen, nachdem man die Wallbox anmelden musste, eine sogenannte Anschlusszusage. Diese gilt für vier Monate.
Das heißt, dass in dieser Zeit die E-Tankstelle von einem Elektroinstallateur oder einer anderen geeigneten Firma installiert und in Betrieb genommen werden muss.
Eine Möglichkeit, um eine private Ladestation in einem Mietshaus anzuschaffen, sieht wie folgt aus: Der Vermieter gibt sein Okay für die Wallbox und Mieter kümmert sich um Kauf, Installation und alles, was damit zusammenhängt. Die andere Option stellt eine teilweise oder sogar komplette Kostenübernahme durch den Vermieter. Beide Varianten haben ihre Vor- und Nachteile:
Möglichkeit 1: Du übernimmst als Mieter sämtliche Kosten vom Kauf der Wallbox – über die Genehmigung bis hin zur Installation. Dafür hast du natürlich auch das Recht, die E-Tankstelle allein zu nutzen. Die Ladestation des Mieters wird dann mit ihrem eigenen Stromzähler verbunden und der Verbrauch regulär abgerechnet. Soweit, so gut. Kritisch wird die Sache nur, wenn du eines Tages umziehen musst. Dann übernimmst du als Mieter nämlich auch die eventuellen Rückbaukosten.
Möglichkeit 2: Der Vermieter stimmt einem sogenannten Betreibermodell zu. In diesem Fall stellt er als Betreiber dem Mieter eine Wallbox zur Verfügung. Das heißt, er übernimmt die Kosten für den Kauf und die Installation der E-Tankstelle. Du zahlst als Mieter demnach nur die Benutzung, also den verbrauchten Strom.
Es ist leider eine Tatsache: Einige Vermieter (oder auch Eigentümergemeinschaften) haben noch immer Vorurteile gegenüber einer privaten Wallbox – Daher müssen Mieter bzw. Miteigentümer oftmals ihr gesamtes Verhandlungsgeschick für den privaten Stellplatz in den Ring werfen.
Doch es gibt einige gewichtige Argumente, mit denen du dir die Überzeugungsarbeit erleichtert kannst:
Tipp: Überzeuge alle Parteien in deinem Mehrfamilienhaus davon, dass eine Wallbox nur Vorteile mit sich bringt. Dann lässt sich auch der Vermieter viel eher davon überzeugen.
Kann man Elekroautos an einer normalen Steckdose laden?
Es ist zwar möglich, ein Elektroauto an einer normalen Steckdose aufzuladen, aber auf keinen Fall sinnvoll. Hast du kein eigenes Haus und nur eine Mietwohnung, solltest du einige rechtliche Besonderheiten beachten. Besprich am besten mit deinem Vermieter, dass du ein Elektroauto fahren und es an einer Wallbox aufladen möchtest.
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