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Die private Wallbox-Förderung soll laut „Masterplan Ladeinfrastruktur“ einen größeren Stellenwert einnehmen. Bislang wurden vor allem öffentliche Ladestationen gefördert.
Neben den hohen Anschaffungskosten für Elektroautos hakt es bei der Elektromobilität vor allem an der Ladeinfrastruktur. Insbesondere große Energieanbieter betreiben öffentlich zugängliche Ladestationen. Für den privaten Bereich fehlen hingegen nach wie vor weitgehend bundeseinheitliche Regelungen. Immerhin hat Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) im Oktober 2020 bekanntgegeben, dass für die private Wallbox-Förderung im Rahmen des „Masterplans Ladeinfrastruktur“ zusätzlich 200 Millionen Euro bereitgestellt werden. Damit ergänzt die Bundesregierung die Maßnahmen, die im Jahr 2019 verabschiedeten „Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr und Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ vorgestellt wurden.
Neu ist, dass seit Ende November 2020 die bundesweite Wallbox-Förderung über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) abgewickelt wird.
Die wichtigsten Eckpunkte der bundesweiten Wallbox-Förderung durch die KfW:
Wichtig für deinen Antrag: Die KfW vergibt Fördermittel nur für privat genutzte Wallboxen und Ladestationen, die nicht öffentlich zugänglich sind. Den Antrag können sowohl Besitzer von Wohneigentum als auch Mieter stellen. Das Haus musst du bereits als Wohngebäude nutzen.
Bisher wurden vor allem gewerbliche Ladestationen gefördert. Laut Angaben des Ministeriums laden 75 bis 85 Prozent der Besitzer die meisten Elektrofahrzeuge von zu Hause und am Arbeitsplatz auf – und weniger im öffentlichen Parkraum. Daher will sich der Staat mit dem Förderprogramm mit bis zu 50 Prozent an den Kosten für den Ausbau gewerblicher und privater Ladestationen beteiligen. Durch den Ausbau der Ladeinfrastruktur sollen zudem Fortschritte beim gewünschten Durchbruch der Elektromobilität gelingen.
Die angestrebten Klimaziele, die bis 2030 erreicht werden sollen, stehen bereits jetzt auf der Kippe. Neben den finanziellen Aspekten wurden zudem Änderungen beim Mietrecht, beim Wohneigentumsrecht, bei den Bauordnungen beziehungsweise Garagenverordnungen sowie bei der Richtlinie zur Gebäudeeffizienz für Wohngebäude notwendig. Da diese zum Großteil die Gesetzgebung der Bundesländer betreffen, gibt es folglich keine bundeseinheitliche Regelung für viele Bereiche der Wallbox-Förderung. Hinzu kommt, dass in vielen Bundesländern einzelne Städte und Kommunen eigene Förderprogramme (zum Beispiel über die örtlichen Stadtwerke) auflegen sowie Energieanbieter und Autohersteller ebenfalls mit Zuschüssen winken.
Die Förderung der Elektromobilität hat 2020 durch Erweiterungen der Förderprogramme insgesamt einen großen Schub erhalten, der sich unter anderem bei den stark gestiegenen Zulassungszahlen für Elektroautos und Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge bemerkbar macht. Der ohnehin bereits großzügige Umweltbonus, der 2016 erstmals aufgelegt wurde, hat sich im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets stark erhöht. Statt den seit 2019 gültigen 6.000 Euro gibt es inzwischen bis zu 9.000 Euro (bis Ende 2021), wobei die Hersteller 3.000 Euro zum Umweltbonus betragen. Die genaue Höhe des individuellen Umweltbonus hängt maßgeblich vom Nettolistenpreis des Basismodells ab. Den maximalen Betrag gibt es nur für Fahrzeuge, die vollelektrisch betrieben werden und deren Nettolistenpreis unterhalb von 40.000 Euro liegt. Darüber gelten entsprechende Abzüge.
Übrigens: Du erhältst auch für die Anschaffung gebrauchter Elektrofahrzeuge unter bestimmten Voraussetzungen entsprechend reduzierte Umweltprämien.
Die bereits angesprochenen Unterschiede in diversen Bereichen der Landesgesetzgebung führen zu einem wahren Förderdschungel für Wallboxen beziehungsweise Ladestationen und Elektroautos. Einige Bundesländer haben noch gar keine Regelungen getroffen oder bereits bestehende auslaufen lassen. Wir versuchen dennoch, dir einen Überblick über die Förderprogramme der Bundesländer zu geben.
Beachte: Aufgrund der Vielzahl an Förderprogrammen auf regionaler Ebene können wir unmöglich alle einzeln im Beitrag auflisten. Gerade bei den kommunalen Angeboten, die oft Stadtwerke oder private Energieversorger auflegen, kann es kurzfristige Änderungen oder Streichungen geben. Bitte informiere dich also entsprechend bei den für deinen Wohnort maßgeblichen Stellen. Solltest du Informationen oder Links zu Förderprogrammen haben, die in dieser Aufzählung fehlen, kannst du sie gern in die Kommentare unter den Beitrag schreiben – damit hilfst du anderen Verbrauchern, die auf der Suche nach Informationen sind.
Anmerkung: Die Länderprogramme beziehen sich nicht zwangsläufig auf die rein private Wallbox- und Elektroautonutzung. Die folgenden Angaben enthalten beispielsweise auch Fördermittel für Elektrotaxis und entsprechende Ladestrukturen oder leichte Nutzfahrzeuge, die gewerblich genutzt werden.
Ein konkretes Wallbox-Förderprogramm gibt es im Freistaat derzeit nicht. Trotzdem kannst du dort folgende Zuschüsse bekommen:
Hier gibt es aktuell keine Wallbox-Förderung.
Keine bekannten Förderprogramme für Elektrofahrzeuge oder private Ladestationen beziehungsweise Wallboxen.
Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) fördert im Rahmen des ELBE-Projekts (Electrify Buildings for Electric Vehicles) Ladestationen von beispielsweise Grundeigentümern, Vereinen und Stiftungen mit bis zu 60 Prozent der Kosten (inklusive Beschaffung, Installation, Inbetriebnahme).
Es gibt in Hessen derzeit keine Förderung durch Landesmittel, aber einige Angebote durch Energieversorger und Kommunen:
Es gibt keine direkte Förderung für Ladestationen. Aber bis zu 50 Prozent (in Ausnahmefällen auch 60 Prozent) der zuwendungsfähigen Ausgaben für Maßnahmen zum Einsatz alternativer, nicht fossiler Kraftstoffe beziehungsweise Antriebe werden übernommen.
Schon seit dem Jahr 2014 fördert das Bundesland Ladestationen im öffentlichen Bereich, die an ÖPNV-Stationen errichtet werden. Private Förderprogramme gibt es derzeit keine.
Nicht öffentliche Ladestationen und Wallboxen werden großzügig durch Landesförderprogramme unterstützt. Außerdem kannst du bei der NRW.BANK Darlehen zur Anschaffung von Elektrofahrzeugen bekommen.
Keine landesweite Förderung der Landesregierung für Ladestation oder Wallbox.
Aktuell keine Landesförderprogramme für Ladestationen.
Beim Kauf einer privaten Ladestation oder Wallbox erhältst du eine Förderung von bis zu 700 Euro (Wallbox: 300 Euro, Installation und Anschluss: 400 Euro). Die Summe begrenzt sich dabei auf 50 Prozent der förderfähigen Kosten.
Das Bundesland fördert Unternehmen bei der Anschaffung und Installation von Ladesystemen für alternativ angetriebene Fahrzeuge mit bis zu 75 Prozent der Investitionskosten (maximal 15.000 Euro pro Ladestation).
Hinweis: Manche Förderprogramme sind nur in Verbindung mit der Anschaffung von Elektrofahrzeugen verfügbar. Einige Bundesländer fördern weder Ladestationen noch Elektroautos, zahlen aber für andere alternative Fortbewegungsmittel Zuschüsse, etwa für E-Bikes und Pedelecs. Informationen bekommst du an deinem jeweiligen Wohnort.
Manchmal sind auf den ersten Blick keinerlei Zuschüsse oder Fördermittel für den Kauf einer Wallbox oder die Installation von Ladestationen an bestimmten Wohnorten verfügbar. Oft sind Programme nicht bekannt, laufen demnächst aus oder werden gerade neu aufgelegt. Daher solltest du dich vor dem Kauf der Wallbox immer bei deiner zuständigen Kommune oder Stadt über Möglichkeiten für eine Förderung erkundigen. Insbesondere die regionalen Energieanbieter bieten ihren Kunden Zuschüsse an (oft an den Bezug von Ökostrom gekoppelt). Kommen genug Anfragen zusammen, legen Unternehmen bisweilen regionale Förderprogramme auf.
Es kann sich also lohnen, sich mit Gleichgesinnten zusammenzutun und anderen Hinweise auf Fördermöglichkeiten zu geben, um ihnen die Entscheidung für die Elektromobilität zu erleichtern. Am einfachsten ist es natürlich, wenn du ihnen einen Link zu unseren Informationsseiten gibst und diesen Beitrag teilst.
Wird eine Wallbox gefördert?
Deine Wallbox kann 2020 finanziell gefördert werden, doch wie hoch diese Förderung ist, hängt vom jeweiligen Bundesland ab. Bislang konzentriert sich der Bund zum Ausbau der Ladeinfrastruktur auf öffentlich zugängliche Ladestationen. Bei den privaten Ladestationen sind bereits Fortschritte bei der Förderung zu verzeichnen.
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