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Die Wallbox für Eigentümergemeinschaften

Über diesen Artikel

Lesezeit

4 Minuten

Veröffentlichung

07.08.2021

Letztes Update

14.06.2022

Eigentümergemeinschaften und Wallboxen: Hürden aus dem Weg geräumt

Eine eigene Wallbox ist praktisch. Jetzt können auch Mieter und Besitzer einer Eigentumswohnung ihr Elektroauto daheim laden. Denn die Gesetzesreform von 2020 macht es möglich.

Inhalt des Blogartikels

Aus WEG wird WEMoG: Staat stellt Weichen Richtung E-Mobility

Wer ein Elektroauto hat, aber kein eigenes Haus und eine Garage besitzt, für den war es bislang schwierig, das Fahrzeug über eine Wallbox zu laden. Waren der Vermieter oder nur ein Mitglied der Eigentümergemeinschaft dagegen, war's das mit der eigenen Stromtankstelle. Inzwischen fördert der Staat jedoch massiv den vermehrten Einsatz der Elektromobilität. Da ist es nur konsequent, alte Gesetze zu reformieren. Im Dezember 2020 trat das WEMoG (Wohnungseigentumsmodernisierungs-Gesetz) in Kraft und löste das WEG (Wohnungseigentumsgesetz) von 1951 ab, weil dieses nicht mehr zeitgemäß war.

Mit dem WEMoG will die Bundesregierung unter anderem den Ausbau der Elektromobilität weiter fördern. In Zukunft haben Wohnungseigentümer und auch Mieter einen Anspruch darauf, dass auf dem Grundstück des Hauses oder in der Tiefgarage eine Ladesäule beziehungsweise Wallbox installiert wird. Dieser Anspruch gilt auch für die erforderliche Verlegung der Leitungen und die Eingriffe in die Stromversorgung. Zudem beschränkt sich der Anspruch nicht ausschließlich auf die Erstinstallation, sondern ebenfalls auf die Verbesserung der Ladestation. Die Reform wurde notwendig, weil das WEG den neuen Anforderungen, die sich durch Klimawandel und demografischen Wandel ergeben haben, nicht mehr gerecht wurde. Zu diesen Anforderungen zählen auch der erforderliche Ausbau der Elektromobilität und die damit verbundenen baulichen Änderungen.

 

Was ist eine Eigentümergemeinschaft?

Wenn du innerhalb einer Wohneigentumsanlage eine Wohnung kaufst, wirst du automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft. Denn du kaufst nicht nur die Wohnung, sondern auch persönliche Anteile der ganzen Immobilie und wirst somit Eigentümer. Wie hoch dein Anteil ist, errechnet sich aus der Quadratmeterzahl der Wohnung im Verhältnis zur Quadratmeterzahl des gesamten Gebäudes. Das bedeutet für dich, dass du bestimmte Kosten wie beispielsweise eine Fassadendämmung oder Renovierung des Daches anteilig mitfinanzieren musst. Auch darfst du bestimmte Dinge nicht allein entscheiden, sondern musst die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft einholen, da zum Beispiel bauliche Veränderungen oder die Installation einer Wallbox alle betreffen. Zu diesem Zweck wird mindestens einmal im Jahr eine Mitgliederversammlung abgehalten. Hier wird dann von allen Eigentümern besprochen, was im Zusammenhang mit dem Gebäude zu tun ist oder in naher Zukunft zu tun sein wird. Es können Probleme diskutiert und Vorschläge gemacht werden. Die Beschlüsse werden in einem Protokoll der Eigentümerversammlung festgehalten. Die Rechte und Pflichten der einzelnen Eigentümer einer Eigentümergemeinschaft sind im WEMoG geregelt.

 

Wallboxen für Eigentümergemeinschaften ohne Zustimmung möglich

Künftig dürfen einzelne Wohnungseigentümer die Gestattung „privilegierter Maßnahmen“ von den Miteigentümern einfordern. Die Installation einer Lademöglichkeit für E-Autos ist eine solche Maßnahme, die seit Inkrafttreten des WEMoG nicht mehr der Zustimmung aller Mitglieder der Eigentümergemeinschaften bedarf. Die Kosten für die Ladestation übernimmt dann aber der jeweilige Eigentümer der Wallbox.

 

Wallboxen für Eigentümergemeinschaften: Wer zahlt was?

Die Kosten, die durch die notwendigen baulichen Maßnahmen entstehen, müssen alle Mitglieder der Eigentümergemeinschaft übernehmen, wenn mehr als zwei Drittel der Stimmen auf der Eigentümerversammlung und mindestens 50 Prozent der Miteigentumsanteile am Gebäude für die Maßnahme votiert haben: außer, die baulichen Änderungen sind mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden. Kommt nur ein einfacher Mehrheitsbeschluss zustande, müssen nur die Mitglieder der Eigentümergemeinschaft die Kosten tragen, die für die Installation einer oder auch mehrerer Wallboxen gestimmt haben.

Die Installationskosten sind individuell verschieden, das hängt unter anderem von den baulichen Gegebenheiten ab. Aber für eine Ladestation mit 22-kW-Ladeleistung in einer Tiefgarage kannst du von etwa 1.500 Euro Installationskosten ausgehen. Darin sind bereits die Kosten von um die 230 Euro für die Genehmigung vom Netzbetreiber enthalten. Hinzu kommt natürlich noch der Kaufpreis für die Wallbox.

 

Förderung von Wallboxen um 300 Millionen Euro aufgestockt

Aufgrund der hohen Nachfrage war der Fördertopf schnell leer. Die Bundesregierung hat zum 22. Juli 2021 die Förderung privater Ladestationen für Elektroautos an Wohngebäuden erneut aufgestockt und verlängert. Den Kauf und die Installation deiner Wallbox unterstützt der Staat mit einem Zuschuss von 900 Euro. Die ausführlichen Informationen zum Förderprogramm 440 „Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“ kannst du bei der  der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einsehen.

 

Auch Mieter haben Anspruch auf eine eigene Wallbox

Wenn du zur Miete wohnst, darf die der Vermieter grundsätzlich die Installation einer Elektroladestation nicht verbieten. Denn im WEMoG steht ebenfalls, dass für die den Wohngebäuden zugewiesenen Parkplätze der Wunsch nach einer Wallbox nicht mehr abgelehnt werden darf. Gibt es keinen Stellplatz, gibt es auch keine Wallbox. Sämtliche Kosten musst du allerdings übernehmen, so ist es im WEMoG festgelegt, dessen Titel voll ausgeschrieben zeigt, wohin der Weg gehen soll: „Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften".

 

Wallboxen kannst du auch mieten

Einige Energieversorger bieten Miet-Ladelösungen für Garage oder Stellplatz an. Sie übernehmen je nach Angebot Installation, Inbetriebnahme, Inspektion und Wartung der Wallbox. Ein Energieversorger verlangt beispielsweise für die Bereitstellung des Ladepunktes 1.499 Euro, hinzu kommt eine monatliche Gebühr von 45,00 Euro. Ob sich das Mieten lohnt, musst du individuell berechnen. Auch der Bezug von Ökostrom für die Wallbox wird angeboten.

 

Dein Weg zur eigenen Wallbox

Wenn du als Wohnungseigentümer oder als Mieter dein Elektroauto künftig zu Hause laden möchtest, solltest du wie folgt vorgehen:

  • Informiere rechtzeitig die Miteigentümer bzw. den Vermieter und führe bei Bedarf Aufklärungsgespräche.
  • Stelle Unterlagen zusammen, denen zu entnehmen ist, welche Wallbox du nutzen möchtest und welche Kosten, Vor- und Nachteile mit der Installation verbunden sind.
  • Stelle bei der Eigentümergemeinschaft oder deinem Vermieter einen schriftlichen Antrag.

Fällt der Beschluss positiv aus, kannst du einen Elektrofachbetrieb mit der Installation beauftragen und auch als Mieter oder Besitzer einer Eigentumswohnung schon recht bald bequem zu Hause dein Elektroauto aufladen.

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