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E-Bike & Pedelec: Was sind die Unterschiede?

Über diesen Artikel

Lesezeit

5 Minuten

Veröffentlichung

05.07.2020

Letztes Update

22.06.2022

Inhalt des Blogartikel

Keep Rolling: Über den Unterschied zwischen E-Bike und Pedelec

Vor allem in Zeiten des Klimaschutzes ist das Radfahren so bedeutend wie nie zuvor – ob zur Arbeit, zum Treffpunkt im Park oder für eine Tour durchs Grüne. Doch Bike ist heutzutage nicht gleich Bike. Du hast die Wahl zwischen dem klassischen Fahrrad und verschiedenen Typen an Elektrorädern – passend für jeden individuellen Bedarf. Dabei steigt die Beliebtheit von Bikes mit Elektroantrieb in Deutschland zunehmend: Im Jahr 2019 wurden laut Statista landesweit 1,4 Millionen Elektrofahrräder verkauft, was ein Rekordumsatz für die Branche ist. Nur was zählt genau als Elektrofahrrad? Was ist tatsächlich gemeint, wenn man von einem E-Bike spricht? Wo liegt der Unterschied zwischen E-Bike und Pedelec? Und was bedeutet das für die Nutzung im Straßenverkehr? Wir klären auf.

 

Wo liegt der Unterschied zwischen E-Bike und Pedelec?

Wer von einem Fahrrad mit Elektroantrieb spricht, verwendet dabei zumeist den Begriff E-Bike. Dabei ist das E-Bike nur einer von 3 Typen an Elektrorädern, die es auf dem Markt gibt. Denn unterschieden wird zwischen sogenannten Pedelecs, S-Pedelecs und E-Bikes. Doch was sind die jeweiligen Merkmale dieser 3 Typen?

Der deutsche Verkaufsschlager: Das Pedelec

Beginnen wir mit dem Elektrorad, das in Deutschland am meisten verbreitet ist: dem Pedelec, auch als E-Bike 25 bezeichnet. Pedelecs machen über 90 Prozent des Marktes für Elektrofahrräder in Deutschland aus – und sind die Räder, die eigentlich gemeint sind, wenn von E-Bikes die Rede ist. Der Begriff Pedelec hat sich im alltäglichen Sprachgebrauch allerdings noch nicht durchgesetzt. Pedelec steht für „Pedal Electric Cycle“ und beschreibt ein Elektrorad mit Hilfsmotor. Der Pedelec-Fahrer muss selbst in die Pedale treten, damit das Rad vom Elektromotor unterstützt wird. Dabei messen Sensoren, wie viel Kraft der Fahrer einsetzt, um die Beschleunigung durch den Motor entsprechend anzupassen. Der Motor des Pedelecs unterstützt bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h (Kilometer pro Stunde) und schaltet sich danach ab. Wer schneller fahren möchte, ist ab diesem Punkt auf seine eigene Körperkraft angewiesen. Viele Pedelecs sind mit einer Anfahrhilfe ausgestattet. Das bedeutet, dass das Rad allein losfahren kann und der Fahrer erst ab einer Geschwindigkeit von 6 km/h mitwirken muss. Grundsätzlich ist es aber auch möglich, das Pedelec nur als „gewöhnliches Fahrrad“ zu nutzen, also auf die Unterstützung des Motors komplett zu verzichten.

Rechtlich gesehen ist das Pedelec dem klassischen Fahrrad gleichgestellt und somit auf Radwegen erlaubt:

  • Du benötigst kein Versicherungskennzeichen – wobei der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung bei diesem Typ trotz allem ratsam ist.
  • Zudem brauchst du als Fahrer eines Pedelecs weder Zulassung noch Führerschein.
  • Wenn du auf dem Pedelec unterwegs bist, darfst du maximal 1,6 Promille aufweisen. Beachte aber auch, dass es in etwa bei einem auffälligen Fahrverhalten schon mit über 0,3 Promille zur Strafanzeige kommen kann.
  • Es gibt keine Altersbeschränkung für das Fahren eines Pedelecs sowie keine Helmpflicht. Aufgrund der möglichen höheren Geschwindigkeiten ist das Tragen eines Helms jedoch empfohlen.
  • Und für Familien ist zu beachten, dass der Transport von Kindern in Anhängern sowie in geeigneten Kindersitzen (bis 7 Jahre) gestattet ist.

Die schnelle Fahrvariante: Das S-Pedelec

Bei den sogenannten S-Pedelecs handelt es sich um schnelle Pedelecs, die man auch Speed Pedelecs oder Schweizer Pedelecs nennt. Dieses Elektrorad gilt rechtlich nicht mehr als gewöhnliches Fahrrad, sondern als Kleinkraftrad mit geringer Leistung. Das ist ganz einfach durch dessen längere Motorunterstützung bzw. Höchstgeschwindigkeit zu erklären. S-Pedelecs funktionieren wie Pedelecs, allerdings schaltet sich der Hilfsmotor erst bei einer Geschwindigkeit von 45 km/h ab. Dadurch ergeben sich auch einige Unterschiede beim Fahren von S-Pedelecs:

  • Eine Betriebserlaubnis bzw. Einzelzulassung des Herstellers vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) sowie Versicherung und Versicherungskennzeichen sind in jedem Fall Pflicht.
  • Erlaubt ist das Fahren von S-Pedelecs ab 16 Jahren und nur für diejenigen, die einen Mofa-Führerschein oder einen Führerschein der Klasse AM besitzen.
  • Darüber hinaus gilt für Fahrer eines S-Pedelecs eine Helmpflicht. Es gibt zwar mittlerweile spezielle Pedelec-Helme, in der Regel wird jedoch ein gewöhnlicher Fahrradhelm akzeptiert.
  • Was die Radwege angeht, so sind hier weder innerorts noch außerorts S-Pedelecs erlaubt. Sofern Fahrradstraßen für Krafträder und Kraftfahrzeuge zugänglich sind, darfst du dort jedoch mit deinem S-Pedelec fahren.
  • Im Vergleich zum Pedelec ist beim S-Pedelec bei 0,5 Promille schon die Maximalgrenze erreicht und das Befestigen von Kinderanhängern nicht erlaubt. Allerdings ist es gestattet, Kinder bis 7 Jahre in einem geeigneten Sitz mitzuführen.

Weiterhin ergeben sich für das S-Pedelec gesonderte Anforderungen an Technik und Bauweise:

  • Die maximal erlaubte Nenndauerleistung liegt bei 500 Watt.
  • Die Reifen müssen eine Profiltiefe von mindestens 1 Millimeter aufweisen.
  • Zudem sind Rückspiegel, Seitenreflektoren, Bremslicht, Beleuchtung für das Versicherungskennzeichen, Hupe und Seitenständer beim S-Pedelec verpflichtend.
  • Wenn du Ersatzteile für dein S-Pedelec benötigst, solltest du darauf achten, dass diese über eine Betriebserlaubnis verfügen.

Mehr Mofa als klassisches Rad: Das E-Bike

Wie zuvor geschildert, wird das E-Bike oft synonym für alle 3 Typen an Elektrofahrrädern verwendet. E-Bikes zählen nicht mehr zu den gewöhnlichen Fahrrädern, denn sie lassen sich ohne Tritt in die Pedale starten. Das geschieht mithilfe eines Elektroantriebs und durch einen Drehgriff oder Schaltknopf. Deshalb gelten sie – je nach Variante – als E-Leichtmofa (Maximalgeschwindigkeit 20 km/h), Elektromofa (Maximalgeschwindigkeit 25 km/h) oder E-Kleinkraftrad (Maximalgeschwindigkeit 45 km/h). Diese Unterteilung in 3 verschiedene E-Bikes bzw. Fahrzeugklassen bestimmt auch die Regelungen, die für deren Nutzung gelten.

E-Bike bis 20 km/h:

  • Betriebserlaubnis/Einzelzulassung durch Hersteller ist Pflicht
  • Mindestalter: 15 Jahre
  • Mofa-Führerschein notwendig
  • Kennzeichen- und Versicherungspflicht
  • keine Helmpflicht, aber Fahrradhelm empfohlen
  • Radwege außerorts nutzbar, innerorts nur mit dem Schild „Mofas frei“
  • maximal 0,5 Promille

E-Bike bis 25 km/h:

  • Betriebserlaubnis/Einzelzulassung durch Hersteller ist Pflicht
  • Mindestalter: 15 Jahre
  • Mofa-Führerschein notwendig
  • Kennzeichen- und Versicherungspflicht
  • Helmpflicht
  • Radwege außerorts nutzbar, innerorts nur mit dem Schild „Mofas frei“
  • maximal 0,5 Promille

E-Bike bis 45 km/h:

  • Betriebserlaubnis/Einzelzulassung durch Hersteller ist Pflicht
  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Führerschein der Klasse AM notwendig
  • Kennzeichen- und Versicherungspflicht
  • Helmpflicht
  • Radwege weder außerorts noch innerorts nutzbar
  • maximal 0,5 Promille

Welche Vorteile bringen E-Bike, Pedelec und S-Pedelec mit?

Fahrräder mit Elektroantrieb sind zu einer guten und umweltschonenden Alternative zum Auto geworden. Durch die Höchstgeschwindigkeiten bei S-Pedelecs und E-Bikes sind diese für Berufspendler attraktiv, da man mit ihnen auch lange und anstrengende Strecken gut bewältigen und Staus umgehen kann.

Außerdem eignen sich Elektrofahrräder für Menschen mit gesundheitlichen oder körperlichen Beeinträchtigungen, um sich auf dem Rad aktiv betätigen und gleichzeitig schonen zu können. Vor allem die Anfahr- und Schiebehilfe bei Pedelecs wirken für Personen mit Beeinträchtigungen entlastend.

 

Wie sehen die Kosten bei E-Bikes, Pedelecs und S-Pedelecs aus?

Je nachdem, wo du dein Elektrofahrrad kaufen möchtest und zu welcher Qualität, variieren die Preise: Ein hochwertiges Pedelec sollte den Preis von 1.000 Euro nicht unterschreiten. S-Pedelecs und E-Bikes erfordern durch ihre Geschwindigkeiten eine stabile und sichere Bauweise, sodass hier Kosten von rund 3.500 Euro einzukalkulieren sind. Darüber hinaus solltest du die eventuell anfallenden Kosten für Helm, Versicherung und Kennzeichen hinzurechnen. Letzteres kostet etwa 70 Euro pro Jahr.

Wenn du dich körperlich betätigen, den Berufsverkehr meiden oder einfach auf dem Rad schneller unterwegs sein möchtest, hast du durch die 3 Typen an Elektrofahrrädern eine geeignete Auswahl. Wichtig sind bei der Anschaffung und Nutzung die technischen und baulichen Vorgaben sowie die Regeln für den Straßenverkehr. Danach steht der grünen Mobilität nichts mehr im Weg.

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