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Innovationsprämie verlängert: Was du zur Kaufprämie für E-Autos wissen solltest
Wegen der Corona-Krise wurde die Kaufprämie für E-Autos dank Verdoppelung des Umweltbonus durch die Innovationsprämie nochmal interessanter. Was gibt es dabei zu beachten?
Inhalt des Blogartikels
- Kaufprämien für E-Autos im Überblick
- Welche Fahrzeuge werden mit einer Kaufprämie für E-Autos gefördert?
- Wie hoch ist der Förderbeitrag für dein Elektrofahrzeug?
- Auch Leasingfahrzeuge bekommen eine Kaufprämie für E-Autos
- Wie läuft die Antragstellung ab?
- Nie zuvor gab es solch attraktive Kaufprämien für E-Autos
Kaufprämien für E-Autos im Überblick
Wer ein Elektroauto kauft oder least, kann mit einem Zuschuss vom Staat rechnen. Das gilt sogar für den Kauf gebrauchter Fahrzeuge und für Plug-in-Hybride. Die bereits recht üppige Prämie wurde wegen der Corona-Krise 2020 nochmals aufgestockt. Im Rahmen des Konjunkturprogramms legte die Bundesregierung eine Verdoppelung des Bundesanteils der Förderung über den Umweltbonus auf und nannte dies Innovationsprämie. Nimmt man den Herstelleranteil hinzu, sind bis zu 9.000 Euro Zuschuss für Elektroautos möglich. Und nicht nur das: Besagte Innovationsprämie wurde bis Ende 2025 verlängert. Zudem ist eine sogenannte Doppelförderung möglich.
Somit können Besitzer neben der Prämie für E-Autos auch andere Fördermaßnahmen in Anspruch nehmen. Hinzu kommen Förderungen für Wallboxen und Ladestationen, die du bei der Anschaffung eines Elektroautos natürlich nicht vergessen solltest.
Welche Fahrzeuge werden mit einer Kaufprämie für E-Autos gefördert?
Förderfähig sind nach den Regeln des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, bei dem die Anträge gestellt werden müssen, folgende „Fördergegenstände“:
- Erwerb (also Kauf oder Leasing) eines Elektrofahrzeugs
- Fahrzeug muss erstmals im Inland auf den Antragsteller zugelassen werden
- junge Gebrauchtwagen sind ebenfalls förderfähig (bestimmte Voraussetzungen gelten)
- Förderung ab 2022 nur noch bei elektrischer Mindestreichweite von 60 Kilometern, ab 2025 mindestens 80 Kilometer
- gefördert werden reine Elektroautos, Plug-in-Hybride oder Brennstoffzellenfahrzeuge
- Nettolistenpreis des Basismodells darf maximal 65.000 Euro betragen
- Plug-in-Hybride müssen gesonderte Voraussetzungen für CO2-Emissionen erfüllen
Wie hoch ist der Förderbeitrag für dein Elektrofahrzeug?
Die Prämie sieht vor, den bisher bereits gültigen Umweltbonus für Fahrzeuge zu verdoppeln, die erstmals nach dem 3. Juni 2020 zugelassen wurden. Die exakte Höhe des Förderbeitrags richtet sich danach, in welcher Klasse das Fahrzeug nach diesen Vorgaben zu finden ist (u. a. auch die Reichweite des Elektroantriebs). Der Nettolistenpreis des Basismodells (NLP) ist dabei immer zu beachten. Außerdem geben wir bereits den verdoppelten Umweltbonus (also die sogenannte Innovationsprämie) im Bundesanteil an. Hinzu kommt der Herstelleranteil, der allerdings nicht verdoppelt wird. Das Ergebnis ist die maximale Gesamtförderung, die für ein Fahrzeug gezahlt wird.
Hier einige Beispiele zur Berechnung einer möglichen Finanzierung deines Elektroautos oder Plug-in-Hybrids:
- reine Elektroautos bis NLP 40.000€: 9.000€ Gesamtförderung (6.000 Bundesanteil + 3.000 Herstelleranteil)
- reine Elektroautos mit NLP zwischen 40.000 und 65.000€: 7.500€ (5.000 + 2.500)
- Plug-in-Hybrid bis NLP 40.000€: 6.750€ (4.500 + 2.250)
- Plug-in-Hybrid mit NLP zwischen 40.000 und 65.000€: 5.635€ (3.750 + 1.875)
Was gilt für junge gebrauchte Elektrofahrzeuge?
Auch junge Gebrauchte sind generell förderfähig, sofern sie erstmals nach dem 4. November 2019 erstmals zugelassen wurden und die Zweitzulassung nach dem 3.6.2020 erfolgt ist. Die Förderhöhe entspricht dabei immer den Fördersätzen für Neufahrzeuge mit einem Nettolistenpreis zwischen 40.000 und 65.000 Euro – also auch dann, wenn der zum zweiten Mal zugelassene Wagen eigentlich unterhalb von 40.000 Euro liegt. Der Zuschuss ist nur einmal möglich. Außerdem darf das Gebrauchtfahrzeug maximal 12 Monate zugelassen gewesen und nicht mehr als 15.000 Kilometer gelaufen sein. Aufgrund der typischen Wertverluste beim Wiederverkauf werden zudem 20% des Neufahrzeuglistenpreises abgezogen (brutto, inklusive Sonderausstattung, ohne Preisnachlässe). Für den Nachweis der Laufleistung reicht nicht der Kaufvertrag aus, vielmehr ist eine Bestätigung durch ein Gutachten notwendig, das bei anerkannten Prüforganisationen und Sachverständigen zu bekommen ist.
Auch Leasingfahrzeuge bekommen eine Kaufprämie für E-Autos
Bei Leasingfahrzeugen hängt die Höhe der Förderung nach den Vorgaben für den Umweltbonus von der Leasingdauer ab und ist entsprechend gestaffelt. Fahrzeuge, die nach dem 16.11.2020 erstmals zugelassen wurden und als Leasingfahrzeug genutzt werden, erhalten nur dann die volle Förderung, wenn die Leasingdauer mehr als 23 Monate beträgt. Bei kürzeren Vertragslaufzeiten reduziert sich die Förderung entsprechend der BAFA-Checklisten. Außerdem muss eine Mindesthaltedauer eingehalten werden. Diese beträgt:
- 6 Monate (bei Laufzeiten von 6-11 Monaten)
- 12 Monate (bei Laufzeiten von 12-23 Monaten)
- 24 Monate (bei Laufzeiten von mehr als 23 Monaten)
Wie läuft die Antragstellung ab?
Entscheidend sind für die maximale Ausnutzung der Fördermittel immer der richtige Zeitpunkt der Antragstellung sowie das Datum der Zulassung (für Gebrauchte ggf. auch das der Zweitzulassung). Dies gilt sowohl für gekaufte als auch für geleaste Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybride. Wichtig ist, dass der Förderantrag prinzipiell erst nach erfolgter Zulassung gestellt werden kann. Achtung: Der Antrag muss innerhalb eines Jahres nach der Zulassung gestellt werden. Eine Antragstellung vor Zulassung führt immer zur Ablehnung. Einen Antrag können nicht nur Privatpersonen stellen, sondern auch Unternehmen, Vereine, Stiftungen und ähnliche Körperschaften. Die eigentliche Antragstellung erfolgt elektronisch beim BAFA. Hier erfährst du auch, welche weiteren Unterlagen einzureichen sind. Auch diese müssen direkt online hochgeladen werden, eine separate Übersendung per E-Mail ist nicht vorgesehen.
Tipp: Der Umweltbonus bzw. die Innovationsprämie werden abhängig von den jeweils gültigen Richtlinien gewährt. Diese können sich kurzfristig ändern (sowohl positiv als auch negativ), daher solltest du dich vorher immer informieren, was aktuell gilt. Prinzipiell hast du auch keinen Rechtsanspruch auf eine Förderung, weder bei Kauf noch bei Leasing. Hinzu kommt, dass Förderungen nur solange gezahlt werden, wie Fördermittel verfügbar sind. Ist das vorgesehene Förderkontingent aufgebraucht, werden keine neuen Anträge mehr bewilligt.
Nie zuvor gab es solch attraktive Kaufprämien für E-Autos
Es spricht viel dafür, die Elektromobilität voranzutreiben. Der Staat fördert sie schon lange mit Kaufprämien, die durch Herstellerprämien ergänzt werden. Dadurch werden die (wegen der teuren Batterietechnik oft unerschwinglichen) Fahrzeuge für viele Käufer erst interessant. Die aktuelle Verdoppelung des Umweltbonus in Form der Innovationsprämie bringt die Förderungen auf ein Rekordniveau. Hinzu kommen Fördermittel für Ladestationen und Wallboxen, die für die nachhaltige Nutzung es Elektrofahrzeugs möglichst mit Ökostrom betrieben werden sollten. Da es (zumindest in Städten) immer mehr Ladestationen gibt, könnte die Prämie dank der Verlängerung bis 2025 viele Fahrer von Verbrennern zum Umstieg bewegen.
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