
Persönliche Energiewende
Persönlicher Energiewende Newsletter
Persönliche Energiewende
Etwas für die Umwelt tun, dabei Fahrspaß haben und dann auch noch Geld sparen – geht das überhaupt? Ja, mit einem Hybrid-Auto. Allerdings nur bedingt: Vor allem beim Thema Steuern für ein Hybrid-Auto scheiden sich die Geister beziehungsweise die Möglichkeiten. Denn für das Finanzamt ist längst nicht jeder Hybrid ein Fahrzeug, dass auch Steuervorteile verdient. Wie du finanziell von der modernen Technologie profitierst und weniger zahlst, verraten wir dir hier.
Natürlich verfügen auch Hybridfahrzeuge über einen Elektroantrieb – der wird aber je nach Art des Fahrzeugs unterschiedlich genutzt. Echte Elektroautos werden ausschließlich über den Elektromotor angetrieben, der seinen Strom von einem Akku bezieht. Beim Hybriden, der über einen Elektromotor und einen Verbrennungsmotor verfügt, kommt es darauf an, welche Technologie genutzt wird:
Die schlechte Nachricht zuerst: Hybrid-Autos werden steuerlich genauso eingestuft wie ganz normale Diesel- oder Benzinfahrzeuge. Eine echte Ermäßigung oder gar komplette Befreiung von der Kfz-Steuer wie bei Elektroautos gibt es nicht.
Lohnt es sich denn dann überhaupt, ein Hybrid-Auto zu kaufen? Ja, auf alle Fälle! Denn die Kfz-Steuer setzt sich aus zwei Faktoren zusammen:
Detailliert bedeutet das nach einem Praxistipp vom Focus: Für Benziner werden pro 100 ccm Hubraum 2 Euro Steuern veranschlagt. Bei Dieselfahrzeugen kosten 100 ccm Hubraum sogar 9,50 Euro Steuern.
Hat ein Benzinmotor also 1.800 ccm Hubraum, sind von vornherein schon mal 36 Euro Kfz-Steuern fällig. Beim Dieselfahrzeug kostet der Spaß gleich mal 171 Euro. Hinzu kommt der CO2-Ausstoß. Bleibt der innerhalb der Freigrenze von maximal 95 Gramm je Kilometer, kostet es nichts. Für jedes Gramm darüber hinaus aber werden noch einmal 2 Euro auf die Kfz-Steuer aufgeschlagen. Und genau an diesem Punkt schlägt die Stunde der Elektrofahrzeuge und Hybrid-Autos! Denn durch den (zumindest teilweise) elektrischen Antrieb produziert ein solches Fahrzeug wesentlich weniger CO2, als die Freigrenze erlaubt. Und dank dieses kleinen Umwegs fällt die Steuer für Hybrid-Auto dann doch wieder wesentlich günstiger aus.
Seit dem 1. Januar 2020 gilt ein Gesetz, das die private Nutzung von Firmenwagen neu regelt. Demnach gilt, dass für viele Elektrofahrzeuge und Hybridfahrzeuge im Monat nur noch 0,25 Prozent ihres Listenpreises (brutto) als geldwerter Vorteil versteuert werden müssen. Wird der Dienstwagen auch privat genutzt, werden zudem nur 50 Prozent des Listenpreises zur Berechnung herangezogen.
Allerdings müssen dafür einige Voraussetzungen erfüllt werden:
Erfüllt ein Plug-in-Hybrid als Dienstwagen diese Voraussetzungen nicht, gilt weiterhin die alte Regelung, nach der die Batteriekapazität den geldwerten Vorteil reduzieren kann. Das heißt, dass je speicherbare Kilowattstunde (kWh) 500 Euro vom Listenpreis abgezogen werden, maximal jedoch 10.000 Euro.
Wenn dein Chef dir eine Ladestation, wie zum Beispiel eine Wallbox zum Laden deines Plug-in-Hybriden für zu Hause überlässt, ist das sogar komplett von der Lohnsteuer befreit. Schenkt er dir die Wallbox sogar komplett, dann wird der geldwerte Vorteil daraus pauschal mit 25 Prozent besteuert.
Tatsächlich kann man mit einem Hybrid-Auto Steuern sparen – vorausgesetzt, es handelt sich um einen PHEV. Vor dem Kauf ist es also zu überlegen, ob es wirklich beispielsweise ein Vollhybrid sein muss oder ein Plug-In-Hybrid nicht doch die bessere Wahl ist.
Fällt für ein Hybridfahrzeug dieselbe Kfz-Steuer an wie für ein Elektroauto?
Bei Hybrid-Autos gibt es im Hinblick auf die Steuer keine Ermäßigung oder Befreiung wie bei Elektroautos. Hybridfahrzeuge werden so wie Benzin- oder Dieselfahrzeuge eingestuft. Allerdings kann die Höhe der Steuer geringer ausfallen.
Zum Experten für die Energiewende werden!
Frisches Wissen für deine Energiewende!
Melde dich jetzt zum persönlichen Energiewende Magazin an und erhalte die neusten Informationen in deinem Posteingang.
Beginne jetzt ein Gespräch