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Hybrid Auto als Firmenwagen nutzen

Über diesen Artikel

Lesezeit

4 Minuten

Veröffentlichung

12.06.2021

Letztes Update

04.10.2022

Darum lohnt sich ein Hybrid Auto als Firmenwagen

Alle namhaften Hersteller haben Hybrid Autos im Sortiment. Auch von den klassischen Firmenwagen gibt es Hybridausführungen. Wir klären, ob sich deren Anschaffung lohnt.

Inhalt des Blogartikels

Das Hybrid Auto als Firmenfahrzeug nutzen

Was ist ein Hybrid Auto?

In einem Hybrid Auto sind mindestens 2 unterschiedliche Antriebsarten verbaut. Im aktuellen Sprachgebrauch verstehen wir darunter Fahrzeuge, in denen ein Verbrennungsmotor mit einem Elektroantrieb kombiniert ist. Hauptantrieb bleibt allerdings der Verbrenner. Der Elektromotor dient nur zum Anfahren, zur Unterstützung bei starker Beschleunigung sowie für kurze Strecken in der Stadt. Die rein elektrische Reichweite liegt oft nur bei etwa 50 km. Das liegt vor allem daran, dass durch das Verbrenneraggregat kein Platz für eine größere Batterie vorhanden ist.

Trotzdem hat der Hybridantrieb auch auf langen Strecken Vorteile. Er ermöglicht bei gleichbleibender Geschwindigkeit das "Segeln" des Fahrzeugs. Das heißt, der E-Motor hält die Geschwindigkeit und der Verbrennungsmotor wird in diesem Zeitraum abgeschaltet. Das spart Kraftstoff und damit Kosten. Außerdem wird der CO-Ausstoß gesenkt. Muss beschleunigt werden, springt der Benzin- oder Dieselmotor wieder an.

Steigende Zulassungszahlen von Hybrid Autos

Trotz der eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten des Elektroantriebs fallen die Hybrid Autos in die Kategorie Elektrofahrzeug und werden entsprechend gefördert. Von dieser Warte her ist es eine Überlegung wert, ein Hybrid Auto als Firmenwagen einzusetzen. Die steigende Akzeptanz dieser Fahrzeugklasse schlägt sich in den Neuzulassungen nieder. Laut Statista sind im Jahr 2021 bereits über 1 Million Hybridfahrzeuge in Deutschland zugelassen. Auch der Anteil bei den Dienstwagen steigt. Genaue Zahlen sind noch nicht verfügbar. Statista vermeldet immerhin, dass 2019 ca. 11,2 Prozent aller neu zugelassenen Hybrid Autos auf gewerbliche Halter aus der Kfz-Branche registriert wurden.

 

Versteuerung der privaten Nutzung von Firmenfahrzeugen

Wer einen Dienstwagen zur Verfügung hat, darf ihn in der Regel auch für private Fahrten nutzen. Dieses Recht stellt allerdings einen sogenannten geldwerten Vorteil dar, den du als Arbeitnehmer zusätzlich zu deinem Gehalt bekommst. Das bedeutet, du musst ihn bei der Einkommenssteuer mit versteuern.

Die Fahrtenbuch-Methode

Zur Berechnung des tatsächlich im Jahr erhaltenen geldwerten Vorteils gibt es 2 Methoden. Die genauere, aber aufwendige Vorgehensweise, ist die Fahrtenbuch-Methode. Das bedeutet, du führst ein Fahrtenbuch, in das du jede Fahrstrecke getrennt nach dienstlich und privat einträgst. Danach wird es etwas komplizierter. Denn die Kilometerkosten ergeben sich aus den Gesamtkosten des Fahrzeugs im betrachteten Jahr inklusive Abschreibung, geteilt durch die insgesamt gefahrenen Kilometer. Diesen Kilometerpreis multiplizierst du mit der Anzahl der privat gefahrenen Kilometer. Der sich ergebende Betrag ist dein geldwerter Vorteil, der in die Berechnung der Einkommensteuer einfließt.

Die 1-Prozent–Regelung

Einfacher ist die Pauschalmethode oder 1-Prozent-Regelung. Hier wird einfach der Listenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeugs als Bemessungsgrundlage angesetzt und davon pro Monat ein bestimmter Prozentsatz als Geldwert der privaten Nutzung berechnet. Die Anzahl der tatsächlich privat gefahrenen Kilometer und die Fahrzeugkosten bleiben unberücksichtigt. Für Verbrennerfahrzeuge gilt der Satz von 1 Prozent. Bei Plug-In-Hybriden sind es nur 0,5 Prozent, sofern die Fahrzeuge bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

 

Steuerliche Vorteile bei der Nutzung von Hybrid Autos als Firmenfahrzeug

Im vorhergehenden Abschnitt konntest du schon lesen, dass bei Hybridfahrzeugen nur 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises als Berechnungsgrundlage für den geldwerten Vorteil der privaten Nutzung zur Anwendung kommen. Allerdings muss das Fahrzeug bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Es muss sich um einen Plug-In-Hybriden handeln.
  • Der CO₂-Ausstoß darf nur maximal 50 Gramm pro Kilometer betragen.
  • Die rein elektrische Reichweite muss mindestens 40 Kilometer (ab 2022 60 Kilometer) erreichen.
  • Der Listenpreis darf nicht höher als 60.000 Euro sein.

Sind diese Forderungen erfüllt, kommt die auf die Hälfte reduzierte Bemessungsgrundlage zur Anwendung. Dein zu versteuernder geldwerter Vorteil ist also nur halb so hoch als bei einem gleich teuren Verbrennungsfahrzeug und bei gleicher privater Nutzung.

Auch wenn du die Fahrtenbuchmethode anwendest, ist dein zu versteuernder geldwerter Vorteil mit einem Plug-In-Hybriden günstiger. Denn in diesem Fall wird nur die Hälfte des jährlichen Abschreibungsbetrages zur Ermittlung der Kilometerkosten herangezogen. Damit verringert sich zwar der zu versteuernde geldwerte Vorteil nicht direkt auf die Hälfte, wie bei der Pauschalmethode. Aber die Senkung ist dennoch signifikant. Denn die Abschreibung ist der bei weitem größte Posten der jährlichen Fahrzeugkosten.

Beispielrechnung mit der 1-Prozent–Regelung

Damit die Ergebnisse vergleichbar sind, gehen wir bei beiden Fahrzeugen von einem Bruttolistenpreis von 60.000 Euro aus.

Fahrzeug mit Verbrennungsmotor:

60.000 Euro * 1 Prozent = 600 Euro monatlicher geldwerter Vorteil

600 Euro * 12 = 7.200 Euro jährlicher geldwerter Vorteil

Plug-In-Hybrid:

60.000 Euro * 0,5 Prozent = 300 Euro monatlicher geldwerter Vorteil

300 Euro * 12 = 3.600 Euro jährlicher geldwerter Vorteil

 

Warum du ein Hybrid Auto als Firmenfahrzeug nutzen solltest

Vorteile aus Sicht des Unternehmens

Über die Bereitstellung eines Firmenwagens für einen Angestellten entscheidet natürlich das Unternehmen. Als Angestellter hast du keinen Einfluss darauf, ob und was für einen Dienstwagen du nutzen darfst. Manche Firmen lassen ihren Angestellten, die einen Firmenwagen beanspruchen dürfen, allerdings die Wahl zwischen ein paar wenigen Typen. Im Zuge der weiteren Elektrifizierung des Straßenverkehrs werden darunter auch zunehmend Elektroautos sein. Bundesregierung und Autohersteller unterstützen diese Entwicklung durch finanzielle Förderung. Derzeit wird der Kauf eines Plug-In-Hybriden mit bis zu 6.750 Euro gefördert. Das Unternehmen hat also einen handfesten finanziellen Vorteil.

Vorteile aus Sicht des Arbeitnehmers

Dein Unternehmen hat den beschriebenen Vorteil nur einmalig beim Kauf des Fahrzeugs. Du als Angestellter hast aber jedes Jahr erneut den Vorteil eines geringeren zu versteuernden geldwerten Vorteils, solange dir der Dienstwagen zur privaten Nutzung zur Verfügung steht. Damit senkst du jedes Jahr aufs Neue deine individuelle Einkommensteuer. Außerdem darfst du ein gutes ökologisches Gewissen haben, weil dein Plug-In-Hybrid weniger fossilen Kraftstoff verbraucht und dadurch weniger klimaschädliches CO₂ ausstößt als ein klassischer Firmenwagen mit Verbrennungsmotor.

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