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Lukrative Förderung von Erdgasautos und Elektroautos
Wenn du der Umwelt etwas Gutes tun möchtest, dann lohnt sich der Umstieg auf ein Erdgasauto oder Elektroauto. Zur Unterstützung kannst du mit attraktiven Förderungen rechnen.
Inhalt des Blogartikels
- Förderungen machen Erdgas- und Elektrofahrzeuge deutlich preiswerter
- Förderung von Erdgasautos durch Kfz-Steuer
- Steuervorteile zur Förderung von Elektroautos
- Regionale Förderung von Erdgasfahrzeugen und Elektroautos
- Weitere Privilegien und Vorteile, wenn du auf Erdgas oder die Elektromobilität setzt
- Der Kauf eines Erdgasautos beziehungsweise Elektrofahrzeugs lohnt sich
Förderungen machen Erdgas- und Elektrofahrzeuge deutlich preiswerter
Du möchtest anstelle eines Diesels oder Benziners lieber ein umweltschonendes Auto anschaffen, jedoch halten dich die hohen Preise vom Umstieg auf beispielsweise Erdgas oder den Elektromotor ab? Aus genau diesem Grund gibt es eine Reihe von staatlichen, privaten sowie regionalen Förderungen, die dich beim Kauf eines Erdgasautos oder Elektroautos unterstützen. In diesem Blogartikel verraten wir dir, welche Ansprüche du hast und worauf dabei zu achten ist.
Förderung von Erdgasautos durch Kfz-Steuer
Fahrzeuge mit Erdgasantrieb profitieren neben deutlich umweltfreundlicherer Mobilität von wenig schwankenden Kraftstoffpreisen. Auch der Staat befürwortet die Anschaffung eines Erdgasautos, indem er dir beim Kauf steuerliche Vorteile gewährt. So ist vor über 10 Jahren die emissionsbezogene Kfz-Steuer in Kraft getreten, welche sich aus 2 Teilen zusammensetzt:
- Zum einen besteht sie aus dem Sockelbetrag, welcher abhängig ist von der Antriebsart, der Hubraumgröße und dem Kraftstoff. Bei Erdgasautos unterscheidet man hier zwischen komprimiertem Erdgas (CNG) und flüssigem Autogas (LPG).
- Der zweite Teil der Kfz-Steuer berechnet sich aus dem CO₂-Ausstoß in Gramm pro Kilometer.
Darüber hinaus greift seit 2014 der CO₂-Freibetrag, welcher für Pkw mit weniger als 95 g/km (Gramm pro Kilometer) gilt. Zum Sockelbetrag fallen 2 Euro für jedes Gramm oberhalb dieser 95 Gramm-Grenze zusätzlich an. Die Berechnung des zweiten Teils des Kfz-Steuerbetrages kommt insbesondere Fahrern von Erdgasfahrzeugen zugute. Denn im Vergleich zu einem herkömmlichen Kraftstoff wie Benzin stoßen Fahrzeuge mit einem Erdgasantrieb viel weniger Schadstoffe aus.
Diese Regelungen gelten aber auch für bivalente Kraftfahrzeuge – sprich für Pkw, die zugleich mit Erdgas und Benzin betrieben werden. Entscheidend für die Besteuerung ist der in der Zulassungsbescheinigung eingetragene CO₂-Wert. Dieser deutlich reduzierte Energiesteuersatz für Erdgasfahrzeuge wurde verbindlich bis zum 31. Dezember 2026 festgeschrieben.
Steuervorteile zur Förderung von Elektroautos
Wie auch Erdgasfahrzeuge werden Elektroautos staatlich über die Kfz-Steuer gefördert. So wurden die ersten alltagstauglichen Elektrofahrzeuge zunächst für 5 Jahre von der Steuer befreit, ehe dieser Zeitraum anschließend auf 10 Jahre erhöht wurde. Mittlerweile gilt, dass Elektrofahrzeuge bis zum Jahr 2030 vollkommen von der Kfz-Steuer befreit sind, solange sie vor dem Jahr 2026 zugelassen werden. Der Trend geht somit zu immer stärkeren Vergünstigungen.
Dies gilt allerdings nur für reine Elektroautos und nicht für Hybridfahrzeuge. Das heißt: Pkw, die sowohl mit Strom als auch mit herkömmlichem Kraftstoff angetrieben werden, sind von dieser Steuerbefreiung leider nicht betroffen. Die Fahrer von Hybriden profitieren jedoch trotzdem von dieser Regelung, da der verringerte Ausstoß von Stickoxiden immerhin Teile der Kfz-Steuer senkt.
Eine weitere Regelung gilt für Dienstfahrzeuge: Seit Juni 2020 werden Elektro- und Plug-In-Hybridfahrzeuge pauschal mit 0,25 Prozent des Listenpreises beim Finanzamt angesetzt. Für teurere Firmenwagen ab 60.000 Euro gilt ein Satz von 0,5 Prozent. Im Vergleich dazu müssen Standard-Benzin- oder Dieselfahrzeuge mit 1 Prozent angesetzt werden. Und auch das Laden des Autos oder E-Bikes auf dem Firmengelände wird nicht als geldwerter Vorteil angerechnet. Zusätzlich gewähren die staatliche Förderbank KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) oder das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) Unternehmern günstige Kredite zur Finanzierung von Elektroautos und Ladestationen.
Preisvorteile für neue Elektroautos
Die größte Förderung von Elektroautos geschieht allerdings in Form des Umweltbonus. Dabei bezuschussen dich sowohl der Staat als auch die Fahrzeughersteller beim Kauf eines neuen elektrischen Autos. Die maximale Prämie liegt seit Juli 2020 bei 9.000 Euro.
Aber auch Hybride kommen nicht zu kurz weg. Denn je nach Leistung des Elektromotors kannst du einen Zuschuss von bis zu 6.750 Euro erwarten. All das gilt im Übrigen auch für gebrauchte Elektroautos, auf die noch kein Umweltbonus ausgezahlt wurde. Die Zuständigkeit für die zugehörigen Anträge liegt auch hier bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Aber Achtung: Stellst du deinen Antrag noch vor der Zulassung des Fahrzeugs, so gilt er als unzulässig und wird durch das BAFA abgelehnt. Da es sich dabei um eine finale Entscheidung handelt, kannst du auch nach der Zulassung keinen neuen Antrag beim BAFA stellen. In diesem Fall wäre dein Anspruch auf den Umweltbonus verloren.
Regionale Förderung von Erdgasfahrzeugen und Elektroautos
Auch Fahrzeuge auf Basis von Erdgas können von einem Umweltbonus profitieren. Diesen stellt jedoch nicht der Staat zur Verfügung, sondern regionale Gasversorger. Je nach Wohnort werden unterschiedliche Beträge bezuschusst. In einem weiteren Artikel findest du daher eine detaillierte Auflistung der Zuschüsse für Erdgasautos, die verschiedene Anbieter bereitstellen. Ein Anspruch auf eine Förderung besteht allerdings nicht.
Manche Energieversorger verfolgen ein ähnliches Vorgehen und stellen ihren Kunden, die ein Elektroauto besitzen, daher ähnliche Prämien in Aussicht. Wie bei den Förderprogrammen für Erdgasfahrzeuge sind auch diese Zuschüsse nicht bindend. So erhältst du beispielsweise beim Kauf eines Autos mit Elektroantrieb oder einer Wallbox einen Zuschuss oder spezielle Stromtarife für das Aufladen deines Fahrzeugs.
Weitere Privilegien und Vorteile, wenn du auf Erdgas oder die Elektromobilität setzt
Doch nicht jede Förderung von Erdgasautos und Elektroautos muss finanziell messbar sein. Oftmals bieten sich Fahrern von derartigen Fahrzeugen viele kleine Bequemlichkeiten im Alltag an. So verfügt Deutschland über das dichteste Netzwerk an Erdgastankstellen in ganz Europa. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass du keinen Nachteil erleidest, wenn du auf das umweltfreundlichere Erdgas umsteigst und eine Tankstelle brauchst.
Die Elektromobilität ist zwar noch nicht dermaßen stark ausgebaut, jedoch kannst du auch mit einem Elektroauto viele Privilegien erleben. Denn solche Fahrzeuge verfügen über ein spezielles E-Kennzeichen, das ihnen Sonderrechte im Straßenverkehr einräumt. So haben Elektroautos in vielen Lärm- und Umweltschutzzonen freie Fahrt. Aufgrund der Lautstärke und der ausgestoßenen Stickoxide ist hier für Benziner und Diesel schon Schluss. Manche Städte erlauben sogar das Befahren von Busspuren. Darüber hinaus entstehen zunehmend neue Parkplätze mit Ladestationen, die Autos mit Elektroantrieb vorbehalten sind. Auf herkömmlichen Parkplätzen darfst du als Fahrer eines Elektroautos zudem mit geringeren Parkgebühren rechnen.
Der Kauf eines Erdgasautos beziehungsweise Elektrofahrzeugs lohnt sich
Wenn dich der Umweltgedanke zum Kauf eines alternativ betriebenen Fahrzeuges (mit CNG, LPG oder Strom) treibt, dann wird das belohnt. Der Markt bietet eine Vielzahl unterschiedlicher Förderungen an, die den höheren Anschaffungspreis, den ein Erdgas- oder Elektroauto mit sich bringt, wieder ausgleicht. Zudem werden die Rahmenbedingungen für Ladestationen und Tankstellen mit Zugang zu Erdgas stetig ausgebaut und verbessert. Auch in Zukunft wird das Thema der umweltfreundlichen Autos groß sein. Deswegen solltest du die zur Verfügung stehenden Förderungen von Erdgas- und Elektrofahrzeugen nutzen.
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Wer bietet Fördermaßnahmen an?
Der Staat erleichtert die Entscheidung durch eine steuerliche Förderung von Elektroautos und Erdgasautos. Bis 31.12.2026 gilt ein deutlich reduzierter Steuersatz bezogen auf den CO2-Ausstoß von Erdgasautos. Sie erhalten bereits seit 2014 einen Freibetrag für die ersten 95 Gramm CO2 pro km. Für jedes Gramm oberhalb dieses Freibetrags zahlen Erdgasauto-Besitzer 2 Euro.
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