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Erdgasautofahrer profitieren neben deutlich umweltfreundlicherer Mobilität auch von wenig schwankenden Kraftstoffpreisen. Auch der Staat befürwortet die Anschaffung eines Erdgasautos, indem beim Kauf steuerliche Vorteile gewährt werden.
Vor über 10 Jahren ist die emissionsbezogene Kfz-Steuer in Kraft getreten. Diese Steuer besteht aus zwei Teilen: Zum einen aus dem Sockelbetrag, welcher abhängig von Kraftstoff (CNG, LPG, Strom etc.), Antriebsart und Hubraumgröße ist und zum anderen aus einem Teil, der sich aus dem CO₂-Ausstoß in Gramm pro Kilometer berechnet.
Der CO2-Freibetrag gilt seit 2014 für PKW mit 95 g/km (Gramm pro Kilometer). Zum Sockelbetrag fallen 2 Euro für jedes Gramm oberhalb dieser 95 Gramm-Grenze zusätzlich an. Die Berechnung des zweiten Teils des Kfz-Steuerbetrages kommt Fahrern von Erdgasfahrzeugen zu Gute.
Diese Regelungen gelten aber auch für bivalente Kraftfahrzeuge – sprich für PKW, die zugleich mit Erdgas und Benzin betrieben werden. Entscheidend für die Besteuerung ist der in der Zulassungsbescheinigung eingetragene CO₂-Wert. Dieser deutlich reduzierte Energiesteuersatz für Erdgasfahrzeuge wurde verbindlich bis zum 31. Dezember 2026 festgeschrieben. So werden als Beispiel beim Kauf eines neuen VW Golf 1.4 TGI BlueMotion Comfortline lediglich 28 Euro Kfz-Steuer fällig.
Wie auch Erdgasfahrzeuge werden Elektroautos staatlich gefördert: Für Personen, die sich ein neues Auto kaufen, welches bis 31.12.2020 erstmals zugelassen wird, entfällt die Kfz-Steuer für ganze zehn Jahre. Dies gilt allerdings nur für reine Elektroautos und nicht für Hybridfahrzeuge. Das heißt: PKW, die sowohl mit Strom als auch von einem herkömmlichen Verbrennungsmotor angetrieben werden, sind von dieser Steuerbefreiung leider nicht betroffen.
Eine weitere Regelung gilt für Dienstfahrzeuge: Seit 2019 werden Elektro- und Plug-In-Hybridfahrzeuge pauschal mit 0,5 Prozent des Listenpreises beim Finanzamt angesetzt. Im Vergleich dazu müssen Standard Benzin- oder Dieselfahrzeuge mit 1 Prozent angesetzt werden. Und auch das Laden des Autos oder E-Bikes auf dem Firmengelände wird nicht als geldwerter Vorteil angerechnet. Zusätzlich gewährt die staatliche Förderbank KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) oder beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) Unternehmern günstige Kredite zur Finanzierung von Elektroautos und Ladestationen.
Neben den Ersparnissen durch die ermäßigte Kfz-Steuer oder den niedrigeren Ausgaben für den Kraftstoff, fördern viele regionale Gasversorger die Kaufentscheidung für ein Erdgasfahrzeug mit einer Prämie bzw. dem sogenannten Umweltbonus. Je nach Wohnort werden unterschiedliche Beträge bezuschusst. Ein Anspruch auf eine Förderung besteht allerdings nicht. Häufig wird der Umweltbonus in Form von Tankgutscheinen oder Zuschüssen bis zu 1.000 Euro gewährt. Eine genaue Auskunft erhält man auf Anfrage bei seinem regionalen Energieversorger.
Seit Januar 2020 sind auf Deutschlands Straßen rund 240.000 Elektroautos unterwegs. Um die Anzahl dieser Fahrzeuge zu erhöhen, unterstützen Energieversorger die Elektromobilität mit zusätzlichen Kaufprämien und der Staat vergibt den Umweltbonus. Wie bei den Förderprogrammen für Erdgasfahrzeuge, sind auch diese Zuschüsse nicht bindend. So werden beim Kauf von erdgasbetriebenen Autos beispielhaft 500 Euro in bar bezuschusst, eine Installation einer Wallbox gratis angeboten, 200 Euro Gutschrift auf die Jahresstromrechnung gelegt oder ein Jahr kostenloses Laden mit einer Mitgliedskarte gefördert.
Wen der Umweltgedanke zum Kauf eines alternativ betriebenen Fahrzeuges (durch Autogas oder Strom) treibt, wird belohnt. Der Markt bietet eine Vielzahl unterschiedlicher Förderungen an, die den höheren Anschaffungspreis, den ein Erdgas- oder Elektroauto mit sich bringt, wieder ausgleicht. Zudem werden die Rahmenbedingungen, wie das Versorgungsnetz, stetig ausgebaut und verbessert. Dies gilt sowohl für die Elektromobilität an sich, aber auch für die Erweiterung von Erdgastankstellen. Auch in Zukunft wird das Thema der umweltfreundlichen Autos groß sein. Deswegen sollten die zur Verfügung stehenden Förderungen von Erdgas- und Elektrofahrzeugen genutzt werden.
Wer bietet Fördermaßnahmen an?
Der Staat erleichtert die Entscheidung durch eine steuerliche Förderung von Elektroautos und Erdgasautos. Bis 31.12.2026 gilt ein deutlich reduzierter Steuersatz bezogen auf den CO2-Ausstoß von Erdgasautos. Sie erhalten bereits seit 2014 einen Freibetrag für die ersten 95 Gramm CO2 pro km. Für jedes Gramm oberhalb dieses Freibetrags zahlen Erdgasauto-Besitzer 2 Euro.
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