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- Die Elektroauto-Umweltprämie: Das Wichtigste im Überblick
Die Umweltprämie soll den Kauf eines Elektroautos attraktiver machen, um die E-Mobilität zu fördern. Von welchen Vorteilen du profitieren kannst, erfährst du in diesem Artikel.
Inhalt des Blogartikels
- Was ist die Elektroauto-Umweltprämie?
- Welche E-Autos erhalten die Prämie?
- So hoch fällt die Elektroauto-Umweltprämie für dein Fahrzeug aus
- Doppelförderung für Elektroautos: Ist das möglich?
- Umweltprämie für das E-Auto beantragen: So funktioniert es
- Umweltprämie für Elektroautos mit der THG-Quote aufstocken
- Steuervorteile für Elektroautos
- Fazit: Dank Umweltprämie lohnt sich der Kauf eines Elektroautos weiterhin
Was ist die Elektroauto-Umweltprämie?
Bis zum Jahr 2030 sollen nach dem Willen der Bundesregierung 15 Millionen Elektroautos zugelassen werden. Dieses neue, sehr ambitionierte Ziel würde ungefähr einem Drittel des derzeit zugelassenen Fahrzeugbestands entsprechen. Um diese Zielmarke zu erreichen, sollen Umweltbonus und Innovationsprämie die Elektromobilität attraktiver machen.
Den Umweltbonus gibt es bereits seit 2016. Die damalige Elektroauto-Umweltprämie wurde zunächst bis 2020 befristet, doch inzwischen gab es eine Verlängerung bis Ende 2025. Wie du in den Genuss der staatlichen Förderung kommst, erklären wir dir in diesem Beitrag.
Welche E-Autos erhalten die Prämie?
Für Elektroautos, deren Erstzulassung nach dem 3. Juni 2020 liegt, kannst du beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Fördermittel beantragen. Das gilt nicht nur für Neufahrzeuge, sondern auch für junge Gebrauchtwagen und sogar für Leasingfahrzeuge. Nicht mehr gefördert werden seit 1. Januar 2023 die umstrittenen Plug-in-Hybride, sondern nur noch rein elektrisch betriebene Fahrzeuge und Brennstoffzellen-Autos. Die Förderung entfällt zu gleichen Teilen auf einen staatlichen Bundesanteil und einen Herstelleranteil.
Tipp: Bis 31. Dezember 2023 zahlt der Staat den doppelten Bundesanteil. Diese Zahlung wird auch als Innovationsprämie bezeichnet.
Das gilt für Leasingfahrzeuge und Gebrauchtwagen
Folgende Regelungen gelten für Leasingfahrzeuge und Gebrauchtwagen:
- Leasingverträge von E-Autos müssen eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten haben. Dies gilt sowohl für das Leasing von Neufahrzeugen als auch von jungen Gebrauchtwagen.
- Kaufst du einen Gebrauchtwagen mit Elektroantrieb, der nicht länger als 12 Monate zugelassen war und eine maximale Laufleistung von 15.000 Kilometern nicht überschreitet, kannst du ebenfalls die Umweltprämie beantragen.
Neu ist, dass die Anzahl der vorigen Halter künftig keine Rolle mehr spielt. Du benötigst allerdings die Rechnung eines Fahrzeughändlers.
Grundsätzlich besteht die Pflicht zu einer Mindesthaltedauer. Du bekommst die Umweltprämie bzw. die Innovationsprämie also nur, wenn das E-Auto im Inland mindestens 12 Monate auf dich zugelassen wird. Verkaufst du das Fahrzeug vor Ablauf dieser Frist, musst du die Förderung zurückzahlen. Der Antrag muss spätestens 1 Jahr nach Zulassung gestellt sein.
So hoch fällt die Elektroauto-Umweltprämie für dein Fahrzeug aus
Wie hoch die Prämie ausfällt, hängt in erster Linie vom Kaufpreis ab. Im Folgenden ein Überblick:
- Bis zu einem Nettolistenpreis von 40.000 Euro kannst du 4.500 Euro Förderung erhalten (früher 6.000).
- E-Autos, die mehr als 40.000 Euro, aber weniger als 65.000 Euro kosten, werden noch mit 3.000 Euro (früher 5.000) gefördert.
- Keine Förderung erhalten nach wie vor Fahrzeuge, deren Nettolistenpreis über 65.000 Euro liegt.
- Die Fahrzeuge müssen außerdem in der vom BAFA aktualisierten Liste förderfähiger Fahrzeuge aufgeführt sein.
- Ab 2024 sinken Fördergrenzen und Bundesanteil. Dann kannst du nur noch die Umweltprämie für E-Autos beantragen, die unter 45.000 Euro kosten.
Doppelförderung für Elektroautos: Ist das möglich?
Vor dem 16. November 2020 galt, dass eine sogenannte Doppelförderung unzulässig war. Du musstest dich also entweder für die Elektroauto-Umweltprämie oder für ein anderes Förderprogramm entscheiden. Mit der Neuregelung ist das Verbot der Doppelförderung weggefallen. Du kannst den Umweltbonus für das E-Auto beantragen und gleichzeitig eines der anderen vielfältigen Förderprogramme nutzen. Dazu zählen beispielsweise:
- Förderrichtlinie Elektromobilität (BMVI)
- Sofortprogramm Saubere Luft (BMU)
- Klimaschutzoffensive für den Mittelstand
Abhängig von deinem Wohnort kann es unterschiedliche Förderungen durch Bundesländer, Kommunen und Unternehmen geben.
Umweltprämie für das E-Auto beantragen: So funktioniert es
Den Antrag auf Förderung stellst du direkt auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Das geht allerdings nur, wenn das E-Auto bereits auf dich zugelassen ist. Dort füllst du die erforderlichen Formulare aus und kannst Belege wie Rechnung bzw. Leasingvertrag und Zulassungsbescheinigung Teil II hochladen. Achte darauf, dass der Autohändler auf der Rechnung bzw. auf dem Leasingvertrag den Herstelleranteil der Umweltprämie bereits vom Preis abziehen muss. Häufig musst du den Bundesanteil bei Leasing- und Kreditverträgen bis zur Erstattung durch das BAFA vorfinanzieren.
Beim Kauf gebrauchter E-Autos musst du außerdem das sogenannte Nachweispaket-Formular einreichen, das von einem anerkannten Sachverständigen oder einer Prüforganisation (z. B. TÜV) ausgestellt wird.
Nach dem Absenden schickt dir das BAFA eine Bestätigung per E-Mail. Darin findest du eine Vorgangsnummer sowie einen Link zum Upload-Portal, wo du ein zuvor ausgedrucktes und eigenhändig unterschriebenes Bestätigungsformular hochladen musst.
Fällt die Prüfung deines Förderantrags positiv aus, ergeht der entsprechende Bescheid für die Auszahlung deiner Umweltprämie nach einer entsprechenden Bearbeitungszeit.
Wann kann der Antrag auf abgelehnt werden?
Nur wenige Anträge auf die Elektroauto-Umweltprämie werden abgelehnt. Die Gründe sind vielfältiger Natur und in der Regel auf falsche und/oder fehlende Angaben bei der Antragstellung zurückzuführen.
Typische Ablehnungsgründe:
- Doppelte Stellung von Anträgen
- Halter und Antragsteller sind nicht identisch
- Fehlende Angaben oder Unterlagen werden trotz Aufforderung nicht nachgereicht
- E-Auto ist nicht in der BAFA-Liste aufgeführt
- Nettolistenpreis ist zu hoch
- Nachweise für Gebrauchtwagen oder Leasingfahrzeuge fehlen oder sind unvollständig
Umweltprämie für Elektroautos mit der THG-Quote aufstocken
Um den CO₂-Ausstoß im Straßenverkehr zu senken, wurde 2015 die Treibhausgasminderungsquote eingeführt. Damit müssen Mineralölkonzerne einen bestimmten Mindestanteil an Kraftstoffen aus erneuerbaren Energien nachweisen. Der Verkauf von Bio-Treibstoffen reicht für die Erfüllung der Quoten meist nicht aus. Um hohe Strafzahlungen zu vermeiden, können die Unternehmen klimafreundliche THG-Quoten einkaufen und ihre Bilanz somit ausgleichen.
Seit 2021 kannst du als Halter eines Elektroautos ganz konkret vom Verkauf deiner eigenen THG-Quote profitieren. Die von dir eingesparte CO₂-Menge kannst du an einen entsprechenden Anbieter verkaufen, der THG-Quoten von Privatleuten sammelt und diese gebündelt an die Konzerne weiterveräußert. Ein direkter Handel zwischen dir und Mineralölkonzern ist nicht möglich. Die Höhe der Auszahlung kann schwanken, weswegen Prognosen immer schwierig sind. Je nach Marktlage kann sie zwischen 80 und 130 Euro betragen, es gibt aber auch Anbieter, die 400 Euro versprechen. Die THG-Quote kann jedes Jahr erneut verkauft werden.
Steuervorteile für Elektroautos
Elektroautos profitieren nicht nur von der Umweltprämie, sondern sind auch steuerlich besser gestellt als Verbrenner. Bei Zulassung bis spätestens Ende 2025 besteht eine komplette Steuerbefreiung bis Ende 2030. Falls du bereits ein Elektroauto auf dich zugelassen hast, gilt die Steuerbefreiung auch rückwirkend für Fahrzeuge, die nicht vor dem 18. Mai 2011 auf dich zugelassen waren. Der Maximalzeitraum für den Steuervorteil beträgt allerdings zehn Jahre. Darüber hinaus gibt es diverse Vorteile bei der Lohnsteuer, wenn du ein Elektroauto fährst und einige Voraussetzungen durch den Arbeitgeber erfüllt sind.
Fazit: Dank Umweltprämie lohnt sich der Kauf eines Elektroautos weiterhin
Elektroautos stoßen im Betrieb kein CO₂ aus und belasten das Klima weniger, sofern sie mit Ökostrom geladen werden. Damit der Staat seine Klimaziele erreichen kann, sorgen Umweltprämie und Innovationsprämie für einen starken Kaufanreiz. Darüber hinaus sind inzwischen auch Kombinationen mehrerer Förderprogramme erlaubt und bis 2030 winkt außerdem eine satte Steuerbefreiung. Doch auch danach wird die Kfz-Steuer für Elektroautos vergleichsweise günstig bleiben.
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Werden Elektroautos staatlich gefördert?
Die Bundesregierung hat den bis ursprünglich 2020 geplanten Umweltbonus für Elektroautos nun um weitere 5 Jahre verlängert und sogar finanziell aufgestockt. Voraussetzung für die neue Subventionierung ist, dass dein Elektrofahrzeug nach dem 4. November 2019 zugelassen wurde. Zudem muss es auf der „Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge“ des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stehen.
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