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- Mit dem Elektroauto Steuern sparen
Für Fahrer von Elektroautos sind Steuern eher Nebensache
Mit dem Elektroauto Steuern zu sparen, ist überraschend einfach. Denn dank der neuen Regelungen sind Erstzulassungen weiterhin 10 Jahre lang von der Kfz-Steuer befreit.
Inhalt des Blogartikels
- Lassen sich mit dem Elektroauto Steuern sparen?
- Darum können Fahrer von Elektroautos Steuern sparen
- So berechnet sich die Steuer fürs Elektroauto
- Wer jetzt ein Elektroauto kauft, kann richtig Steuern sparen
- Lohnt es sich, ein Auto mit einem Elektromotor nachzurüsten?
- Das beruflich genutzte Elektroauto: Steuern sparen mit dem Firmenwagen
- Mit Elektrofahrzeugen ist es kinderleicht, Steuern zu sparen
Lassen sich mit dem Elektroauto Steuern sparen?
Ein weit verbreitetes Vorurteil: Ein Elektroauto ist teuer. Der Anschaffungspreis für ein Elektrofahrzeug lässt sich nicht einfach wegdiskutieren und hält viele noch immer vom Kauf ab. Und das, obwohl es beim Kauf eines neuen oder auch eines gebrauchten Elektroautos durchaus attraktive finanzielle Förderungen gibt.
Dabei ist der sogenannte Umweltbonus von bis zu 9.000 Euro noch nicht alles, was der Staat an Zuschüssen bereithält. Denn du kannst mit dem Elektrofahrzeug auch Steuern sparen. Ein Vorteil, der einen Kauf oder eine Umrüstung dann doch wieder richtig attraktiv macht.
Darum können Fahrer von Elektroautos Steuern sparen
Die Bundesregierung möchte, dass mehr Fahrzeuge mit Elektroantrieb auf deutschen Straßen fahren. Um genau zu sein mindestens 7 Millionen bis zum Jahr 2030. Aktuell sind es rund 1 Millionen Stück, von denen etwas mehr als fünfzig Prozent ausschließlich mit Strom fahren - also keine Plug-in-Hybride sind.
Um das aufgestellte Ziel einhalten zu können, gibt es für Elektroautos Förderungen, während Anschaffung und Nutzung von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor unattraktiver gemacht werden. Das schlägt sich unter anderem in der jeweiligen Kfz-Steuer nieder. Grundsätzlich werden für Elektro- und Verbrennungsmotoren verschiedene Grundlagen zur Berechnung der Steuern herangezogen.
So berechnet sich die Steuer fürs Elektroauto
Die Steuern für Verbrennungsmotoren werden nach Hubraum und zusätzlich nach ihrem CO₂-Ausstoß berechnet. Das heißt zum einen, dass für ein Fahrzeug mit Benzinmotor 2 Euro je 100 Kubikzentimeter (ccm) Hubraum fällig werden. Dieselfahrzeuge werden sogar mit 9,50 Euro je 100 ccm veranschlagt.
Zum anderen wird der CO₂-Anteil hinzugezogen, den das Auto produziert. Liegt dieser über 95 Gramm pro Kilometer (für Fahrzeuge mit einer Erstzulassung ab 2014), kommen für jedes Gramm mehr nochmal 2 Euro Kfz-Steuer obendrauf. Ab einem Wert von 195 Gramm pro Kilometer werden es sogar 4 Euro mehr für jedes Gramm.
Bei E-Motoren gilt eine andere Regelung, weshalb sich die zu zahlenden Steuern nach dem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) richten. Im Vergleich zu Fahrzeuge mit anderen Antriebsarten muss grundsätzlich aber nur die Hälfte der Kfz-Steuer gezahlt werden. Der Steuersatz richtet sich immer pro angefangene 200 Kilogramm und staffelt sich je nach zulässigem Gesamtgewicht.
- Für ein E-Auto mit bis zu 2.000 Kilo zGG werden 5,625 Euro je 200 Kilogramm fällig.
- Die Elektroauto-Steuer für Fahrzeuge mit bis zu 3.000 Kilogramm beträgt 6,01 Euro pro 200 Kilo.
- Ein Elektroauto mit bis zu 3.500 Kilogramm kostet 6,39 Euro pro 200 Kilogramm Gesamtgewicht.
Wer jetzt ein Elektroauto kauft, kann richtig Steuern sparen
Jetzt aber der beste Punkt in Sachen Steuer beim Elektroauto: Wer sich bis zum Ende des Jahres 2025 entschließt, auf die Elektromobilität umzusteigen, profitiert sogar von einer kompletten Steuerbefreiung für volle 10 Jahre.
Zuvor galt die Steuerbefreiung nur für 5 Jahre und für Elektrofahrzeuge, die vor dem 18. Mai 2011 zugelassen wurden. Mit der seitherigen Verdopplung der Steuerbefreiung hat das „Regierungsprogramm Elektromobilität“ einen weiteren Anreiz geschaffen, E-Autos zu kaufen. Von der Steuerbefreiung profitieren demnach auch sehr viele gebrauchte Elektroautos, wenn sie erst wenige Jahre alt sind. Aktuell trifft das auf die allermeisten Erstzulassungen zu.
Aber auch Autos, die nachträglich auf einen E-Antrieb umgerüstet werden, kommen für zehn Jahre in den Genuss einer Steuerbefreiung. Fahrer von Hybrid-Fahrzeugen zahlen allerdings weiterhin dieselbe Kfz-Steuer wie übrige Verbrenner.
Lohnt es sich, ein Auto mit einem Elektromotor nachzurüsten?
Wenn du an deinem alten Wagen hängst und ihn nur wegen seines Verbrennungsmotors nicht gleich ganz aus dem Verkehr ziehen willst, dann kannst du diesen bei fast jedem Modell gegen einen Elektroantrieb auswechseln. Das funktioniert bei Oldtimern in der Regel ebenso gut wie bei Youngstern - durch die reduzierte Technik oft sogar noch besser. Denn je jünger das Auto ist, desto aufwendiger ist die Umrüstung. Technische Ausstattungen, wie beispielsweise ESP (Fahrdynamikregelung), Wegfahrsperre oder Traktionskontrolle, die es bei älteren Autos einfach noch nicht gab, erschweren den Einbau eines Elektromotors zum Teil sehr.
Als Vorteil der Umrüstung auf E-Antrieb lässt sich hingegen anführen, dass der Wagen nach dem Umbau 10 Jahre lang von der Kfz-Steuer befreit ist und danach von weiteren Steuererleichterungen profitiert. Sparen lässt sich nach dem Umbau auch an den Wartungskosten für Verschleißteile, die bei älteren Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor ganz schön hoch ausfallen. Und letztendlich sinken auch die allgemeinen Verbrauchskosten, da kein Öl benötigt wird und Strom günstiger als Benzin oder Diesel ist.
Ist der einzige Grund jedoch die Geldersparnis wegen des Wegfalls der Kfz-Steuern, empfehlen wir dir, zunächst mit spitzem Bleistift zu rechnen. Denn je nach Fahrzeugtyp und Modell kann eine Umrüstung ganz leicht zwischen 20.000 und 30.000 Euro kosten. Und dann bewegst du dich schnell wieder in dem Kostenrahmen, den auch ein neues Elektrofahrzeug beansprucht.
Hinzu kommt, dass das zulässige Gesamtgewicht des Wagens nicht überschritten werden darf. Denn Komponenten wie Akku, Spannungsumwandler oder auch die Kabelstränge für den E-Antrieb bringen schon so einiges auf die Waage.
Das beruflich genutzte Elektroauto: Steuern sparen mit dem Firmenwagen
Wenn Mitarbeiter ein E-Auto als Dienstfahrzeug nutzen, dann können sie mit attraktiven Steuervorteilen rechnen. Der Grund dafür sind neue Regelungen, die der beruflichen Elektromobilität seit dem Jahr 2020 steuerlich entgegenkommen. Zwar wird wie bei allen Firmenwagen, die auch im privaten Alltag genutzt werden, ein steuerlicher Zuschlag fällig, jedoch greift in diesem Fall nicht die übliche 1-Prozent-Regel. Stattdessen äußert sich die Erleichterung darin, dass entsprechende Fahrer nur 0,5 Prozent des Listenpreises ihres Elektroautos zahlen müssen.
Dasselbe gilt auch für den Arbeitsweg. Während Dienstfahrzeuge, die mit Diesel oder Benzin fahren, mit 0,03 Prozent des Listenpreises pro Kilometer belangt werden, sind es bei Elektroautos nur die Hälfte - also 0,015 Prozent. Auf diese Weise besteht auch hier ein Steuervorteil, der die elektrische Mobilität reizvoller macht.
Mit Elektrofahrzeugen ist es kinderleicht, Steuern zu sparen
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein Elektroauto Steuern spart – und das in durchaus beträchtlicher Summe. Denn der Kauf eines Elektroautos bringt den großen Vorteil mit sich, dass du 10 Jahre lang keine Kfz-Steuer zu zahlen brauchst und danach nur gut 50 Prozent der Steuer wie bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor anfallen. Dank neuer Regelungen gelten diese Vorzüge auch dann in abgewandelter Version, wenn du einen Firmenwagen nutzt, der zugleich ein Elektroauto ist.
Weiterhin ist es möglich, besagte Steuervorteile auch dann 10 Jahre lang nutzen zu können, wenn du deinen bereits vorhandenen Verbrenner in ein E-Auto umwandeln lässt. Jedoch sollte der Kostengedanke hierbei nicht an erster Stelle stehen, da der Preis für den Umbau wohl kaum durch die Ersparnis in der Kfz-Steuer wieder ausgeglichen werden kann.
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Während Autos mit Verbrennungsmotor nach Hubraum und CO2-Ausstoß besteuert werden, richten sich die Steuern bei Elektroautos nach dem zulässigen Gesamtgewicht (zGG). Generell müssen Besitzer eines E-Autos aber nur die Hälfte der Steuern zahlen, die für ein entsprechendes Fahrzeug mit Verbrennungsmotor zu zahlen wäre
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