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Der Staat treibt die Elektromobilität mit hohen Summen voran - für gebrauchte Elektroautos gibt es Förderungen von bis zu 5.000 Euro. Welche Voraussetzungen du erfüllen musst und wie du an die Prämie kommst, erfährst du hier.
Inhalt des Blogartikels
- Förderung macht gebrauchte Elektroautos attraktiver
- Wie lange gibt es noch Fördergelder für Elektroautos?
- Förderhöhe für gebrauchte E-Autos und Plug-in-Hybride
- Voraussetzungen für die Förderung
- Wie wird die Förderhöhe ermittelt?
- Zuschuss für das Acoustic Vehicle Alerting System (AVAS)
- Zuständigkeit und Antragstellung
- Wie lange dauert die Bearbeitung?
- Kombinationen von Förderprogrammen
- Vorsicht vor betrügerischen Angeboten
- Mehr Förderung für gebrauchte E-Autos geht kaum
Förderung macht gebrauchte Elektroautos attraktiver
Seit der Staat Elektroautos (E-Autos) großzügig fördert, haben die Hersteller Probleme, mit der Produktion hinterherzukommen. Hinzu kommt der aktuelle Chipmangel, der die Produktion zusätzlich bremst. Die Folge: Die Wartezeit für einen neuen Stromer kann sich je nach Modell und Marke auf bis zu 12 Monate belaufen. Wie es derzeit aussieht, wird sich daran in absehbarer Zeit auch nichts ändern.
Die wenigsten wissen, dass der Staat auch gebrauchte Elektroautos unter bestimmten Voraussetzungen fördert. Wenn du also zeitnah ein Fahrzeug brauchst und auf Elektromobilität umsteigen möchtest, ist der Kauf eines gebrauchten Elektroautos durchaus eine Überlegung wert.
Wie lange gibt es noch Fördergelder für Elektroautos?
Die Bundesregierung vergibt nach eigenen Angaben eine Kaufprämie für E-Autos (den Umweltbonus) bis Ende 2025. Aktuell verdoppelt eine zusätzliche Innovationsprämie den staatlichen Anteil. Doch auch die Weiterführung dieser Prämie scheint in trockenen Tüchern zu sein.
Die Innovationsprämie ist seit dem 8. Juli 2020 in Kraft und soll eigentlich nach dem 31. Dezember 2021 enden. Die konzertierte Aktion Mobilität (KAM) hat aber bereits am 17. November 2020 beschlossen, die Innovationsprämie ebenfalls bis zum 31. Dezember 2025 zu verlängern. Laut zuständigem Bundeswirtschaftsministerium soll die Verlängerung mit der 7. Novellierung des Umweltbonus in Kürze kommen.
Förderhöhe für gebrauchte E-Autos und Plug-in-Hybride
Die Kaufprämie bzw. der Umweltbonus beträgt für rein elektrische Fahrzeuge, die unter 40.000 Euro Nettolistenpreis liegen, 6.000 Euro und für Plug-in-Hybrid-Autos 4.500 Euro. Reine Elektroautos, deren Preis darüber liegt, erhalten einen Umweltbonus von 5.000 Euro und entsprechende Plug-in-Hybride 3.750 Euro. Die Gelder für den Umweltbonus kommen jeweils zu 50 Prozent von der Bundesregierung und der Industrie.
Der Fördersatz plus Innovationsprämie für Gebrauchtwagen beträgt bei Elektrofahrzeugen, die weniger als 40.000 Euro Nettolistenpreis kosten, bis zu 9.000 Euro für einen rein elektrischen Antrieb. Von außen aufladbare Hybrid-Elektrofahrzeuge (Plug-in-Hybride) erhalten bis zu 6.750 Euro. Reine Elektrofahrzeuge, die teurer sind und maximal 65.000 Euro kosten, werden mit bis zu 7.500 Euro gefördert. Für einen Plug-in-Hybrid bekommst du in diesem Fall bis zu 5.625 Euro.
Voraussetzungen für die Förderung
Der Umweltbonus gilt für alle Elektrofahrzeuge, die ab dem 5. November 2019 zugelassen wurden - auch rückwirkend. Für folgende gekauften oder geleasten Elektrofahrzeuge kannst du die Innovationsprämie ebenfalls rückwirkend in Anspruch nehmen:
- nach dem 3. Juni 2020 und bis einschließlich 31. Dezember 2021 erstmals zugelassene Neufahrzeuge
- junge gebrauchte Elektroautos, die nach dem 4. November 2019 erstmalig zugelassen wurden
- Zweitzulassung von Elektroautos, deren Anmeldung nach dem 3. Juni 2020 und bis zum 31. Dezember 2021 erfolgt – wobei eine Verlängerung bis Ende 2025 wahrscheinlich ist
Die Erstzulassung darf maximal 12 Monate umfassen. Nach dem Kauf muss der gebrauchte Stromer mindestens 6 Monate auf dich in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sein. Wenn du bereits einen Umweltbonus für das Elektroauto erhalten hast, gibt es kein Geld vom Staat.
Bei einer Zweitzulassung brauchst du außerdem einen Nachweis über den Listenpreis des Neufahrzeugs. Die Rechnung des Neukaufs, Bestätigung des Händlers, Schwacke-Gutachten oder andere Gutachten reichen nicht.
Ferner ist eine beglaubigte Bestätigung erforderlich, dass die absolvierte Fahrleistung zum Zeitpunkt des Kaufs 15.000 Kilometer nicht überschritten hat. Für diese Angaben benötigst du ein Gutachten der Deutschen Automobil Treuhand (DAT). Die DAT wurde vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), in dessen Zuständigkeit die Zahlung des Bundesanteils am Umweltbonus fällt, mit ins Boot genommen. Das soll einen bundesweit einheitlichen Prozess ermöglichen. Die DAT setzt dazu zertifizierte Kfz-Sachverständige ein. Das Gutachten kostet 29 Euro. Eventuell kommen noch Kosten für die Anfahrt und Bearbeitung hinzu.
Wenn du kein DAT-Gutachten vorlegen kannst, musst du die maximalen 15.000 Kilometer von einer amtlich anerkannten Prüforganisation oder einem amtlich anerkannten Sachverständigen bestätigen lassen. Diese Erklärung lädst du bei der Online-Antragstellung über das Formular „Nachweispaket von Gebrauchtwagen“ hoch. Der Kaufvertrag genügt nicht als Nachweis. Ob der gebrauchte Stromer, den du kaufen möchtest, überhaupt förderfähig ist, kannst du einer BAFA-Liste entnehmen.
Wie wird die Förderhöhe ermittelt?
Da jedes Fahrzeug nach dem Kauf einen Wertverlust erleidet, werden 80 Prozent des Listenpreises des Neuwagens angesetzt. Das entspricht in etwa dem Brutto-Wiederverkaufswert. Preisnachlässe bleiben unberücksichtigt. Sonderausstattungen hingegen werden angerechnet. Anschließend ist noch der Bruttoherstelleranteil abzuziehen. Daraus ergibt sich dann der maximal erlaubte Kaufpreis, wenn du eine Förderung in Anspruch nehmen möchtest. Wie das aussehen kann, zeigt ein Beispiel des BAFA (Werte gemäß DAT-Gutachten oder Neufahrzeugrechnung):
Bruttolistenpreis des Basismodells: 35.000 Euro
+ Sonderausstattung (brutto): 12.000 Euro
= Bruttogesamtfahrzeugpreis: 47.000 Euro
80 Prozent des Bruttogesamtfahrzeugpreises: 37.600 Euro
- abzüglich Herstelleranteil (brutto): 2.975 Euro (entspricht 2.500 Euro netto)
= Schwellenwert (brutto): 34.625 Euro
Der in diesem BAFA-Beispiel errechnete Schwellenwert liegt bei 34.625 Euro. Demnach würde der Staat das gebrauchte Elektroauto nur dann fördern, wenn du als Antragsteller für den Strom maximal diesen Bruttobetrag gezahlt hast.
Zuschuss für das Acoustic Vehicle Alerting System (AVAS)
Seit dem 1. Juli 2021 müssen zum Schutz von Fußgängern und Radfahrern vor Unfällen mit Elektroautos alle neu zugelassenen Stromer mit einem Acoustic Vehicle Alerting System (AVAS) ausgerüstet sein. An diesen Kosten beteiligt sich der Staat ebenfalls. Der Förderzuschuss eines AVAS beträgt pauschal 100 Euro und darf nur einmal pro Fahrzeug gewährt werden.
Zuständigkeit und Antrag-stellung
Wie bereits erwähnt, ist das BAFA für die Förderung elektrisch angetriebener Fahrzeuge zuständig. Die Antragstellung ist ausschließlich online möglich. Dazu gibt es auf der Internetseite des BAFA ein entsprechendes elektronisches Antragsformular. Hier kannst du auch erfahren, welche Unterlagen du elektronisch einreichen musst. Du solltest dich bereits vorab informieren, da das Einreichen von Dokumenten per E-Mail nicht möglich ist. Unvollständige Anträge oder per Post versendete Anträge kann das BAFA nicht bearbeiten.
Um das Antragsverfahren zu vereinfachen, gibt es zur Förderung elektrisch betriebener Fahrzeuge ein einstufiges Verfahren. Dazu wurden die Antragsprüfung und die Prüfung des Verwendungsnachweises zusammengefasst. Die Förderung kannst du somit in wenigen Schritten beantragen.
Bevor du deinen Antrag beim BAFA einreichst, musst du dein gebrauchtes Elektroauto kaufen und zulassen. Nach der Zulassung hast du 1 Jahr Zeit, einen Förderantrag zu stellen. Allzu lange solltest du jedoch nicht warten – der Fördertopf kann schnell leer sein, da es aktuell sehr viele Antragssteller gibt.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Die Bearbeitung kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. In der Regel sind es 6 bis 8 Wochen. Die lange Bearbeitungszeit hängt unter anderem mit der hohen Zahl an eingereichten Anträgen zusammen. Vergangenes Jahr verzeichnete das BAFA monatlich rund 35.000 Förderanträge. Zudem waren die Büros durch die Corona-Pandemie teilweise nicht voll besetzt.
Kombinationen von Förderprogrammen
Du kannst den Umweltbonus mit diesen Förderprogrammen kombinieren:
- Sofortprogramm Saubere Luft – Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)
- Flottenaustauschprogramm Sozial und Mobil – BMU
- Förderrichtlinie Elektromobilität – Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
- Förderrichtlinie Markthochlauf NIP2 – BMVI
- Klimaschutzoffensive für den Mittelstand – Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
- Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO) – Land Berlin
- Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen – Land Mecklenburg-Vorpommern
- BW-e-Gutschein – Land Baden-Württemberg
- Förderprogramm Inklusionstaxi Berlin – Land Berlin
Vorsicht vor betrügerischen Angeboten
Einige Händler bieten Elektrofahrzeuge überteuert an und setzen unzulässige Vertragsgestaltungen und Rechnungen ein, um die Prämie zu bekommen. Solche Scheingeschäfte und Scheinhandlungen sind als Subventionsbetrug gemäß Paragraph 264 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar. Häufig handelt es sich um Tageszulassungen und Gebrauchtwagen.
Mehr Förderung für gebrauchte E-Autos geht kaum
Die aktuelle Förderung sollte auch dich überzeugen, auf Elektromobilität umzusteigen. Selbst in steuerlicher Hinsicht profitierst du. Denn neue Elektroautos, die bis zum 31. Dezember 2030 zugelassen werden, sind 10 Jahre lang von der Kfz-Steuer befreit. Bei einem Halterwechsel wird die Steuerbefreiung anteilig übernommen.
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Wusstest du schon?
Gilt die E-Auto-Förderung auch für Gebrauchtwagen?
Ja, für E-Autos, die ab dem 5. November 2019 zugelassen wurden, gilt der Umweltbonus auch rückwirkend. Allerdings sind die Fördersätze mit maximal 5.000 Euro niedriger. Zudem ist die Förderung für gebrauchte Elektroautos an verschiedene Bedingungen geknüpft.
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