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Es gibt nichts Komfortableres, als sein Elektroauto ganz bequem zu Hause in der Garage oder im Carport zu laden. Zuvor musst du jedoch zunächst deine Wallbox installieren. Seit dem 21. März 2019 ist im § 19 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) ein wichtiger Punkt geregelt: Auch private Betreiber müssen jetzt beim Netzbetreiber ihre Wallbox anmelden! Was du darüber wissen solltest, verraten wir dir hier.
Die Verordnungsänderung betrifft grundsätzlich jeden, der eine private E-Tankstelle anmelden möchte. Dabei müssen Ladeeinrichtungen mit einer Leistung bis einschließlich 12 kW gemeldet werden – und zwar unbedingt vor der Installation!
Ladestationen mit mehr als 12 kW Leistung benötigen zudem eine Genehmigung des Netzbetreibers. Dieser wiederum ist verpflichtet, sich innerhalb von 2 Monaten nach Eingang der Anmeldung zu äußern.
Wer eine private Wallbox anmelden will, darf mit der Hilfe des ausführenden Elektroinstallateurs rechnen. Vor allem spezialisierte Fachleute übernehmen im Zuge ihres Kundendienstes oft die Anmeldung beim Netzbetreiber mittels eines standardisierten Anmeldebogens.
Liegt dem Netzbetreiber das Anmeldeformular für die Ladeeinrichtung vor, wird zunächst die örtliche beziehungsweise die lokale Netzsituation geprüft. Abhängig vom Prüfungsergebnis werden dann die Zustimmung zur Installation der E-Tankstelle oder notwendige Maßnahmen mitgeteilt.
Die Pflicht, eine Ladesäule anzumelden, dient der Information und der Stabilität des Stromnetzes. Durch die Anmeldung lässt sich leichter abschätzen, wie viel Energie in welchem Gebiet zu welcher Tageszeit voraussichtlich benötigt wird. Eine lokale Überlastung des Netzes kann dadurch verhindert werden.
Die Genehmigung für Ladestationen mit einer Leistung von mehr als 12 kW dient also allgemein der Sicherheit. Bei der Wallbox Anmeldung checkt der Netzbetreiber, ob die Stromleitungen für diese hohe Leistung geeignet sind und den feuerpolizeilichen Vorschriften entsprechen. Auch die Anschlüsse und vor allem die Sicherungen werden überprüft. So wird sichergestellt, dass es nicht zu einer gefährlichen Überlastung der Leitungen und zu möglichen Gefahren, zum Beispiel durch Kabelbrand, kommen kann. Diese Prüfung ist vor allem in älteren Gebäuden, die oft noch über veraltete Stromleitungen und Sicherungen verfügen, wichtig.
Kann die gewünschte Ladeleistung vom Hausanschluss problemlos zur Verfügung gestellt werden, erhältst du in der Regel wenige Wochen, nachdem du die Wallbox anmelden musstest, eine sogenannte Anschlusszusage. Diese Zusage gilt für 4 Monate.
Das heißt, dass in dieser Zeit die E-Tankstelle von einem Elektroinstallateur oder einer anderen geeigneten Firma installiert und in Betrieb genommen werden muss.
In diesem Fall müssen vor dem Anschluss der Ladestation die Teile des Stromnetzes, die zur Absage geführt haben, im Haus verstärkt werden. Das können Leitungen, Sicherungen oder auch bestimmte bauliche Veränderungen sein. Die Kosten dafür muss derjenige tragen, der die Wallbox anmelden will. Erst wenn diese Maßnahmen und Arbeiten abgeschlossen sind, darf die Ladestation installiert und in Betrieb genommen werden.
Die private Ladestation anzumelden, kann den Geldbeutel ganz schön strapazieren. Die Preise für das Anmeldeverfahren und die Installation variieren je nach Netzbetreiber, nötigen Arbeiten und Modell der Wallbox zwischen 500 und 2.000 Euro. Um diese Kosten ein wenig abzufedern, gibt es bestimmte Förderungen für Wallboxen.
Ist eine Wallbox genehmigungspflichtig?
Ja, die Wallbox ist genehmigungspflichtig. Die gesetzlichen Grundlagen dazu sind im §19 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) geregelt. Die Verordnung sieht vor, dass seit 21. März 2019 auch private Betreiber verpflichtet sind, ihre Wallbox beim zuständigen Netzbetreiber anzumelden. Betroffen sind alle Ladeeinrichtungen ab 12 Kilowatt (kW) Leistung.
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