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Alles über E-Bike-Zulassungen

Über diesen Artikel

Lesezeit

4 Minuten

Veröffentlichung

22.08.2021

Letztes Update

28.06.2022

Wann brauchst du eine E-Bike-Zulassung?

Grundsätzlich unterscheidet sich ein modernes E-Bikes kaum vom herkömmlichen Fahrrad. Doch für manche E-Bikes brauchst du eine Zulassung. Erfahre mehr dazu und was du beachten solltest.

Inhalt des Blogartikels

Die gute Nachricht: Die meisten E-Bikes benötigen keine Zulassung

Bei etwa 99 Prozent aller E-Bikes, die auf Deutschlands Straßen und Wegen unterwegs sind, handelt es sich eigentlich um Pedelecs. Und diese erreichen bei einer mittleren Motorleistung von maximal 250 Watt eine Höchstgeschwindigkeit von 25 Stundenkilometer. Rechtlich sind Pedelecs gemäß „Straßenverkehrsgesetz (StVG) § 1 Zulassung“ Fahrrädern gleichgestellt. Eine Zulassung ist daher nicht erforderlich.

 

E-Bikes im Trend: Der Boom hält an

Elektrofahrräder sind nach wie vor der Renner. Die Branche freuts, denn der positive Trend hält an. Auch für das laufende Jahr wird mit einer hohen Nachfrage gerechnet. Vor allem E-Bikes haben im Jahr 2020 das Geschäft auf Touren gebracht. Laut Erhebungen des Industriebranchenverbandes ZIV waren von den im Jahr 2020 verkauften 5,04 Millionen Fahrrädern 1,95 Millionen mit einem Elektroantrieb ausgestattet. Mit fast 39 Prozent hatten Pedelecs daran den größten Anteil. Die Branche geht davon aus, dass mittelfristig jedes zweite neue Fahrrad motorisiert sein wird.

 

Was nun: E-Bike oder Pedelec?

Gesetzlich ist die Bezeichnung Pedelec nicht definiert. Auch im Zulassungsrecht fehlt eine klare Beschreibung, was ein Elektrofahrrad ausmacht. Vielleicht liegt es aber auch daran, dass der Begriff Pedelec (Pedal Electric Cycle) nicht so griffig ist wie E-Bike. Jedenfalls konnte er sich im Sprachgebrauch nicht durchsetzen, obwohl es sehr wohl ein großer Unterschied ist, ob du ein Pedelec oder ein E-Bike fährst. Denn rechtlich betrachtet gelten Elektro-Zweiräder ab einer bestimmten Leistung und Höchstgeschwindigkeit als Mofa oder Kleinkraftrad.

Bei einem Pedelec – umgangssprachlich E-Bike – handelt es sich um ein Fahrrad mit Tretunterstützung. Einen separaten Gashebel oder Starterknopf gibt es nicht. Hier steht die Muskelkraft noch im Vordergrund. Der Elektreb25omotor unterstützt das Fahren ausschließlich beim Tritt in die Pedale. Das Pedelec kombiniert die Antriebsarten Treten und Elektromotor. Wobei das Pedelec ausschließlich in dieser Kombination angetrieben beziehungsweise gefahren werden kann. Nur Treten oder nur Elektromotor geht nicht.

Je schneller du fährst, desto weniger Unterstützung bekommst du vom Elektromotor. Werden 25 Stundenkilometer erreicht oder du hörst auf zu treten, fällt die Unterstützung durch den Elektromotor ebenfalls weg. Eine Anfahr- bzw. Schiebehilfe, die 6 Stundenkilometer nicht überschreitet, ist allerdings erlaubt. Und solange das Pedelec nicht schneller als 25 Stundenkilometer fährt, ist alles gut und du benötigst weder Zulassung noch Führerschein. Selbst eine Altersbegrenzung für Fahrer gibt es nicht.

Übrigens: Benutzungspflichtige Radwege müssen gemäß § 2 Absatz 4 StVO befahren werden. Solche Radwege erkennst du am blauen Verkehrsschild mit weißem Fahrradsymbol.

 

Der Sonderfall: E-Bike-Zulassung für S-Pedelecs erforderlich

S-Pedelecs funktionieren zwar genauso wie die oben beschriebenen Pedelecs, die Motorunterstützung bei einem S-Pedelec stoppt aber erst bei einer Geschwindigkeit von 45 Stundenkilometern. Die Nenndauerleistung darf jedoch nicht mehr als 4.000 Watt betragen. Außerdem ist nur eine maximale Tretkraftunterstützung von 400 Prozent erlaubt. Wenn du ein S-Pedelec fahren möchtest, musst du ein Mindestalter von 16 Jahren erreichen. Ferner brauchst du eine Betriebserlaubnis, du musst ein Versicherungskennzeichen montieren und einen gültigen Roller- bzw. Moped-Führerschein (Fahrerlaubnis Klasse AM oder B) besitzen. Zudem gibt es eine Helmpflicht und die Nutzung von Radwegen ist generell verboten, selbst dann, wenn sie für Mofas oder Elektrofahrräder freigegeben sind. Ein S-Pedelec darfst du ausschließlich auf der Straße fahren.

 

Das „echte“ E-Bike: Was steckt dahinter?

Alle E-Bikes, die schneller als 6 Stundenkilometer fahren, ohne dass du in die Pedale treten musst, werden nicht mehr als Fahrräder, sondern als Kraftfahrzeuge behandelt. Die Geschwindigkeit regelst du mittels Gasdrehgriff oder Gashebel am Fahrradlenker.

Für alle Arten von E-Bikes fordert der Gesetzgeber eine Betriebserlaubnis. Je nachdem, welche Höchstgeschwindigkeit für dein E-Bike erlaubt ist, wird es als Leichtmofa oder Kleinkraftrad eingestuft. Für E-Bikes mit großer Leistung benötigst du eine entsprechende Fahrerlaubnis. E-Bikes mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 25 Stundenkilometer werden als Mofas eingestuft. Daher besteht Helmpflicht. Außerdem muss das E-Bike mit einem Versicherungskennzeichen versehen sein.

Fährt das E-Bike bis 45 Stundenkilometer schnell, handelt es sich um ein Kleinkraftrad. Auch hier ist ein Versicherungskennzeichen notwendig. Nutzen darfst du es nur, wenn du eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse AM besitzt. Helmpflicht ist hier ebenfalls angesagt. Fahren ist ausschließlich auf der Straße erlaubt, Radwege sind verboten.

 

Was ist ein Versicherungskennzeichen?

Wenn du ein Kleinkraftrad hast, das nur über eine geringe Motorleistung verfügt wie die meisten E-Bikes, dann ist dieses nicht zulassungspflichtig. Auch Kfz-Steuer musst du dann nicht bezahlen. Aber um ein Versicherungskennzeichen kommst du nicht herum. Da du als Verkehrsteilnehmer und Fahrzeugbesitzer einen Schaden verursachen kannst, musst du dich für den Fall der Schadensregulierung absichern. Das Versicherungskennzeichen belegt, dass dein Pedelec versichert ist. Um den Behörden die Kontrolle zu erleichtern, hat das Versicherungskennzeichen jedes Jahr eine andere Farbe: Schwarz, Blau oder Grün. Du benötigst daher jährlich ein neues Versicherungskennzeichen.

Als junger E-Bike-Fahrer bis 23 Jahre bezahlst du im Jahr für die Haftpflichtversicherung um die 50 Euro. Etwa 90 Euro sind es inklusive Teilkaskoversicherung. Ältere Fahrer zahlen für die Haftpflichtversicherung nur circa 30 Euro. Ist eine Haftpflicht- plus Teilkaskoversicherung gewünscht, erhöht sich der Versicherungsbeitrag auf rund 60 Euro.

Versicherungskennzeichen benötigst du für folgende E-Bikes:

  • bis 20 km/h (Leichtmofa)
  • bis 25 km/h (Mofa)
  • bis 45 km/h (Kleinkraftrad)

Tipp: Führerscheinbesitzer, die vor dem 1. April 1965 geboren wurden oder einen Führerschein ihr Eigen nennen, benötigen keine Mofa-Prüfbescheinigung.

Jugendliche ab 15 Jahren und natürlich alle nach dem 1. April 1965 Geborene ohne Führerschein können ihre Mofa-Prüfbescheinigung in der Regel in einer Fahrschule machen. Die Prüfung ist nur theoretisch und umfasst 20 Fragen. Die Ausbildung beinhaltet 6 Theoriestunden mit jeweils 90 Minuten sowie 90 Minuten praktische Fahrausbildung. Fahrschulen bieten oft Gesamtpakete an, die sowohl die Fahrausbildung inklusive Übungsmaterial als auch die Prüfungsgebühren und Bescheinigung beinhalten. Die Kosten betragen dann etwa 130 bis 180 Euro.

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