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E-Bikes von der Steuer absetzen

Über diesen Artikel

Lesezeit

3 Minuten

Veröffentlichung

11.08.2020

Letztes Update

23.06.2022

Inhalt des Blogartikel

 

Der heiße Tipp: Das E-Bike steuerlich geltend machen

Wenn du mit dem Fahrrad zur Arbeit fährst, tust du dir und der Umwelt etwas Gutes. In die Pedale zu treten, produziert keine Abgase, hält körperlich fit und die lästige Parkplatzsuche ist auch passé. Aber wusstest du, dass du damit auch steuerliche Vorteile für dich rausschlagen kannst?

Schon mit einem ganz normalen Fahrrad kannst du, wenn die Kriterien dafür erfüllt sind, für den Weg zur Arbeit die allgemeine Kilometerpauschale von bis zu 30 Cent je Kilometer (einfache Fahrt) absetzen. Nutzt du aber ein E-Bike, kommst du unter Umständen sogar noch besser weg. Erst recht gilt das, wenn es sich bei deinem E-Bike um ein Dienstrad handelt. Welche Möglichkeiten du hast, dein Fahrrad steuerlich abzusetzen, erklären wir dir hier.

 

Geschäftlich oder privat: Wie nutzt du dein E-Bike?

Hast du als Arbeitnehmer dein Pedelec oder E-Bike privat gekauft, nutzt es auch hauptsächlich privat und fährst damit zur Arbeit, kannst du außer der Kilometerpauschale zunächst einmal nichts weiter von der Steuer absetzen.

Ausnahme: Solltest du dein eigentlich privates Fahrrad zur Erzielung von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (also als Arbeitnehmer) nutzen, kannst du unter Umständen Werbungskosten geltend machen. Das kann die Wartung, Reparaturen, Pflege oder die Abschreibung betreffen. Dazu musst du aber die private und die berufliche Nutzung an Fahrten voneinander trennen. Steuerlich absetzbar ist dann nur der berufliche Nutzungsanteil. Ob diese Regelung auch für dein Fahrrad infrage kommt, erfährst du bei deinem zuständigen Finanzamt.

Ganz anders sieht die Sache aber aus, wenn dein Arbeitgeber dir ein Pedelec oder E-Bike zur Verfügung stellt. Dann handelt es sich nämlich um ein Dienstfahrrad – und das wird steuerlich besonders behandelt.

So werden Pedelecs besteuert

Ein Pedelec verfügt über einen Elektromotor, der nur die reine Tretkraft unterstützt. Ab einer Geschwindigkeit von 25 km/h (Kilometer pro Stunde) schaltet sich der Motor ab.

Steuerlich gesehen gibt es hierbei 2 Modelle:

  1. Schenkt dir dein Arbeitgeber das Pedelec als Dienstfahrrad zusätzlich zum Arbeitslohn, musst du weder für die private Nutzung noch für die Fahrt zur Arbeit einen geldwerten Vorteil versteuern.
  2. Bekommst du das Pedelec anstelle eines Teils deines Lohnes (Gehaltsumwandlung), musst du für die private Nutzung 1 Prozent eines Viertels dessen versteuern, was dein Fahrrad laut Bruttolistenpreis kostet.

Die E-Bike-Steuer sieht etwas anders aus

Bei einem echten E-Bike handelt es sich um ein Fahrrad mit Elektromotor, der auch ohne Pedalunterstützung für Antrieb sorgt. Steuerlich und rechtlich gesehen handelt es sich hierbei um ein Kraftfahrzeug. Das Gleiche gilt auch für ein Fahrrad, dessen Elektromotor nicht bei 25 km/h abschaltet (Speed-Pedelec).

Für diese Modelle gilt seit 2019 die gleiche Regelung wie für alle Elektrokraftfahrzeuge ohne CO2-Emission.

  1. Die private Nutzung des Dienstfahrrads wird wie beim Pedelec auch mit 1 Prozent des Viertel-Bruttolistenpreises versteuert.
  2. Für die Fahrt zur Arbeit kommen dann noch einmal zwischen 0,002 und 0,03 Prozent (abhängig von der Art der Fahrt) des Viertel-Bruttolistenpreises je Kilometer im Monat dazu.

Das E-Bike von der Steuer absetzen: So geht es

Zunächst kann dein Arbeitgeber (oder du selbst, wenn du Unternehmer oder anderweitig selbstständig erwerbstätig bist) die Mehrwertsteuer von normalerweise 19 Prozent (bis Ende 2020 16 Prozent) vom Kaufpreis des Fahrrads absetzen. Der Nettobetrag nach dem Abzug kann dann als Betriebsausgabe steuerlich abgeschrieben werden.

Weiterer Vorteil für den Arbeitgeber: Überlässt er dir das E-Bike im Rahmen einer Gehaltsumwandlung, kann er auch einen Leasingvertrag dafür mit dem Händler abschließen. Jene Raten zieht er dir zusammen mit den Kosten der Versicherung vom Lohn ab. Diese Kosten kann er ebenfalls als Betriebsausgaben in seiner Steuererklärung geltend machen. Dadurch sinkt auch die Höhe der Sozialabgaben und damit die Lohnnebenkosten.

Du selbst hast zunächst den Vorteil eines neuen E-Bikes und die Steuerminderung durch die Kilometerpauschale. Für dich gilt demnach die Regelung, dass du für den einfachen Arbeitsweg mit dem Fahrrad (nur hinzu) pro Kilometer 30 Cent Werbekosten bei deiner Steuererklärung ansetzen kannst. Allerdings wird nur der kürzeste Weg zur Arbeit akzeptiert und die Pendlerpauschale ist pro Jahr auf 4.500 Euro gedeckelt. Dadurch, dass du nun weniger Arbeitslohn beziehst (Abzug der Leasingraten, der Versicherungsbeiträge und des 1 Prozent geldwerten Vorteils), zahlst natürlich auch du weniger Steuern und Sozialabgaben auf deinen Lohn.

 

E-Bikes fördern die Gesundheit und schonen den Geldbeutel

Du kannst nicht nur mit dem E-Bike Steuern sparen, sondern auch für deine eigene Fitness etwas tun. Zudem hilfst du mit jeder Fahrt, die du mit dem Fahrrad anstelle des Autos unternimmst, die Umwelt zu schonen.

Wie viel Steuern du in deiner individuellen Situation für ein privates Fahrrad oder ein Dienstrad sparen oder auch leisten musst, hängt zum einen davon ab, welchen Typ Elektrofahrrad du hast, wie du dieses nutzt und auf welche Art dein Arbeitgeber es dir möglicherweise überlässt. Um diesbezüglich eine exakte Rechnung aufstellen zu können, fragst du am besten deinen Steuerberater oder gleich beim zuständigen Finanzamt nach.

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