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Das E-Auto als Firmenfahrzeug nutzen

Über diesen Artikel

Lesezeit

4 Minuten

Veröffentlichung

06.04.2021

Letztes Update

07.06.2022

Ein Elektrofahrzeug als Firmenwagen verwenden

Das E-Auto als Firmenfahrzeug zu nutzen, ist ein attraktiver Schritt in die unternehmerischer Nachhaltigkeit. Arbeitgeber und -nehmer stehen daher Steuervorteile in Aussicht.

Inhalt des Blogartikels

Das E-Auto als Firmenfahrzeug nutzen: Das gilt es zu wissen

Elektrofahrzeuge sind in aller Munde und erfahren immer stärkere staatliche Unterstützung. Dabei stehen auch Firmenwagen im Fokus, weshalb es seit 2020 neue Regelungen gibt, die beruflich genutzte E-Mobilität vor allem steuerlich sehr entgegenkommend gestalten. Bei vielen Arbeitnehmern, die vom Arbeitgeber ein solches Fahrzeug zur Verfügung gestellt bekommen, kommt jedoch die Frage auf: Wie sieht es mit den Lademöglichkeiten aus und wer zahlt für den verbrauchten Strom?

 

Das berufliche Elektrofahrzeug zu Hause aufladen

Am bequemsten ist es, den Dienstwagen über Nacht zu Hause mit Strom zu laden. Dafür ist eine sogenannte Wallbox nötig. Diese befindet sich für gewöhnlich in der Garage oder unter einem Carport und ist zudem ist deutlich effizienter als eine öffentliche Ladestation. So können moderne Wallboxen mit einer hohen Ladeleistung den Akku eines Autos in nur 2 Stunden völlig auffüllen.

Auf der anderen Seite geht eine Wallbox mit einigen Kosten einher. Je nach Modell, Installationsaufwand und potentiellen baulichen Vorbereitungen kann der durchschnittliche Preis zwischen 1.500 und 4.550 Euro ausfallen.

Um ein Elektrofahrzeug mit der zugehörigen Dienstwagen-Wallbox also attraktiver zu machen, hat der Arbeitgeber zwei Möglichkeiten, welche den Arbeitnehmer in seinen Kosten entlasten. Diese Optionen bieten zudem auch den Vorteil, dass sie obendrein vom Staat steuerlich gefördert werden.

 

Der Arbeitgeber stellt die Wallbox

Erweist sich ein Chef als großzügig und schenkt seinem Mitarbeiter die Ladestation für sein Auto, dann wertet das Finanzamt ihren Bruttolistenpreis als zusätzlichen Arbeitslohn und berücksichtigt diesen als geldwerten Vorteil in der Steuer. Soll das verhindert werden, dann kann der Arbeitgeber den geldwerten Vorteil stattdessen pauschal versteuern. In diesem Fall kommen 25 Prozent Lohnsteuer mit Solidaritätsbeitrag und eventueller Kirchensteuer zustande. Somit spart sich der Arbeitnehmer einen Teil der monatlich anfallenden Steuer und er sowie der Arbeitgeber sparen sich den Sozialversicherungsbeitrag.

Dieses Modell der Pauschalbesteuerung von der Wallbox für den Firmenwagen gilt übrigens auch dann, wenn der Arbeitgeber bloß einen Zuschuss zur andernfalls selbst gekauften Ladestation gewährt.

 

Der Arbeitgeber verleiht die Wallbox

Wenn das Unternehmen dem Arbeitnehmer die Ladestation für sein Elektroauto leiht, gilt das steuerrechtlich ebenfalls als ein Plus zum Arbeitslohn. Jedoch fallen für diesen geldwerten Vorteil weder Lohnsteuer noch Abgaben zur Sozialversicherung an. Dabei ist natürlich vorausgesetzt, dass der Arbeitgeber stets der Eigentümer der Dienstwagen-Wallbox verbleibt. Weiterhin ist zu beachten, dass dieser die Ladestation zusätzlich zum normalen Lohn bzw. Gehalt überlässt. Nur dann kann der Arbeitnehmer die Steuervorteile nutzen.

 

E-Auto als Firmenfahrzeug: Die Unterschiede in der Zahlung des Stroms

Den Firmenwagen elektronisch zu „tanken“, kostet Geld. Schließlich wird beim Laden zu Hause auch die eigene, private Stromrechnung belastet. Besteht hingegen die Möglichkeit, ein Elektroauto  in der Firma verbilligt oder sogar zum Nulltarif aufzuladen, kann das wiederum einen geldwerten Vorteil für den Arbeitnehmer darstellen. Zumindest dann, wenn er den Firmenwagen gleichzeitig privat nutzen kann.

Doch auch hier hat der Gesetzgeber inzwischen steuerliche Regelungen getroffen, durch die Elektroautos in Deutschland zugänglicher gemacht werden sollen. Denn ermöglicht der Arbeitgeber das Laden von Elektroautos auf dem Firmengelände, dann bleibt das kostenlose oder verbilligte Aufladen des Elektroautos vollständig steuerfrei. Lädt der Arbeitnehmer sein Fahrzeug hingegen zu Hause an der Dienstwagen-Wallbox auf, kann er monatliche Pauschalen als Auslagen geltend machen.

Verfügt der Arbeitgeber über keine Dienstwagen-Wallbox, sodass der Mitarbeiter sein Elektroauto ausschließlich zu Hause aufladen muss, dann beträgt die Pauschale 50 Euro. Besteht hingegen eine Lademöglichkeit auf dem Firmengelände, sodass ein Aufladen während der Arbeitszeit möglich ist, dann beträgt die Pauschale 20 Euro.

 

Mit dem elektrischen Firmenwagen auch privat unterwegs

Wie bei allen Dienstwagen wird auch bei Elektroautos ein steuerlicher Zuschlag fällig, sollte dieses auch im Alltag genutzt werden. Jedoch greift in dem Fall nicht die übliche 1-Prozent-Regel. Stattdessen zahlen Fahrer eines Elektrofahrzeugs monatlich nur 0,5 Prozent des Listenpreises. Auch der Arbeitsweg wird nicht mit 0,03 Prozent des Listenpreises pro Kilometer belangt, sondern beläuft sich mit 0,015 Prozent gerade mal auf die Hälfte. Auf diese Weise entsteht also ein weiterer Steuervorteil, von dem Arbeitnehmer mit einem E-Auto als Firmenwagen sichtlich profitieren können.

 

Methoden der Stromabrechnung

Um die berufliche Wallbox nutzen zu können, ist gegebenenfalls auch eine genaue Abrechnung mit dem Arbeitgeber notwendig. Ist dies der Fall, reicht eine kostengünstige Wallbox in der Regel nicht mehr aus. Eher kommt dann ein leistungsstarkes Modell infrage, das über eine dieser beiden Funktionen verfügt:

  • Kartenleser: Bei dieser Variante muss sich der Nutzer über einen Schlüsselschalter beziehungsweise einen RFID-Kartenleser identifizieren. Erst dann wird der Zugang zur Ladestation freigeschaltet. Im Speicher des Gerätes wird genau festgehalten, wer wann wie viel Strom „gezapft“ hat.
  • Geeichter Zähler: Hierbei wird ganz genau die Menge Strom gemessen, die in den Akku des Autos fließt. Dadurch wird der Stromverbrauch der Dienstwagen-Wallbox für das Fahrzeug vom restlichen Stromverbrauch im Haushalt getrennt erfasst.

E-Auto als Firmenwagen: zukunftsfähig und gefördert

Wer ein Elektrofahrzeug als Dienstwagen fährt, profitiert im Alltag also von der Nutzung einer Wallbox. Denn sie ermöglicht ein flexibles und schnelles Laden des Fahrzeugs und ist zugleich nachhaltig. Aus diesem Grund unterstützt der Staat dieses Vorhaben mit den neuen steuerlichen Regelungen. Dabei sollten Chef und Mitarbeiter jedoch beachten, dass die Ladestation pauschal versteuert wird, um eine prozentuale Anrechnung des Bruttolistenpreises zu vermeiden.

Um den geladenen Strom korrekt zu verrechnen, stehen abermals verschiedene Methoden zur Auswahl. So kann das beruflich genutzt Fahrzeug auf dem Firmengelände oder daheim geladen werden. Dank moderner Technik ist es dabei kein Problem, den jeweiligen Stromverbrauch des Elektroautos zu berechnen. Somit sind sehr gute Voraussetzungen für den Umstieg weg vom Diesel bzw. Benziner gegeben.

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