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Bereits jedes dritte Elektroauto ist ein Firmenfahrzeug. In Zukunft wird der Anteil der E-Dienstwagen aber voraussichtlich noch steigen. Denn seit 2019 gibt es bei der Steuer Vorteile, mit denen auch die beruflich genutzte E-Mobilität attraktiver werden soll. Für viele, die vom Arbeitgeber ein solches Fahrzeug zur Verfügung gestellt bekommen, stellt sich jedoch die Frage: Wie sieht es mit den Lademöglichkeiten aus und bringt mir eine Dienstwagen Wallbox Vorteile?
Am bequemsten ist es, den Firmenwagen elektrotechnisch über Nacht zu Hause zu laden. Dafür ist eine sogenannte Wallbox nötig. Diese kann jedoch - je nach Modell und Installationsumgebung – durchaus mal bis 2.500 Euro oder sogar noch mehr kosten. Um die Elektro-Mobilität und Dienstwagen Wallbox attraktiver zu machen und den Arbeitnehmer von diesen Kosten zu entlasten, hat der Arbeitgeber zwei Möglichkeiten, die vom Staat gefördert werden.
Bei einem großzügigen Chef wertet das Finanzamt die Dienstwagen Wallbox (Listenpreis) als Arbeitslohn beziehungsweise geldwerten Vorteil, der natürlich in der Steuer berücksichtigt werden muss. Das jedoch nur mit 25 Prozent – sofern der Arbeitgeber diesen geldwerten Vorteil pauschal versteuert. Hinzu kommen allerdings noch der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer.
Dieses Modell der Pauschalbesteuerung von der Dienstwagen Wallbox gilt übrigens auch, wenn der Chef seinem Arbeitnehmer nur einen Zuschuss zur selbst gekauften beruflichen Wallbox gewährt.
Vorteil: Als Arbeitnehmer wird man durch den geldwerten Profit – derzeit 0,5 Prozent des Anschaffungspreises -, den die Dienstwagen Wallbox bietet, nicht mit der Lohnsteuer belastet. Wenn das Elektroauto dienstlich mehr als 47 Tage pro Jahr verwendet wird, sinkt der Wert sogar auf 0,015 Prozent. Gleichzeitig sparen sich beide Parteien die Sozialversicherungsbeiträge.
Wenn das Unternehmen dem Arbeitnehmer die Dienstwagen Elektrotankstelle quasi leiht, gilt das steuerrechtlich ebenfalls als Plus zum Arbeitslohn. Aber: Für diesen geldwerten Vorteil fallen weder Lohnsteuer noch Abgaben zur Sozialversicherung an. Vorausgesetzt natürlich, dass der Arbeitgeber stets Eigentümer der Dienstwagen Wallbox bleibt.
Wichtig: Um die steuerlichen Vorteile nutzen zu können, muss die Dienstwagen Wallbox vom Arbeitgeber unbedingt zusätzlich zum normalen Lohn oder Gehalt überlassen werden.
Den Firmenwagen elektronisch zu „tanken“, kostet Geld. Schließlich wird beim Laden zu Hause auch die eigene, private Stromrechnung belastet. Wird der Akku in der Firma verbilligt oder sogar zum Nulltarif aufgeladen, kann das wiederum einen geldwerten Vorteil für den Arbeitnehmer darstellen. Zumindest dann, wenn er den Dienstwagen auch privat nutzen kann.
Doch auch hier hat der Gesetzgeber inzwischen attraktive Regelungen getroffen, mit denen die Elektromobilität in Deutschland gefördert werden soll.
20 Euro, wenn zusätzlich eine Lademöglichkeit beim Arbeitgeber besteht.
50 Euro, wenn er ausschließlich zu Hause an der Dienstwagen Wallbox laden kann.
Um die Dienstwagen Wallbox nutzen zu können, ist möglicherweise auch eine genaue Abrechnung mit dem Arbeitgeber notwendig. Ist dies der Fall, reicht eine kostengünstige Wallbox in der Regel nicht mehr aus. Eher kommt dann ein Modell infrage, das über eine dieser beiden Funktionen verfügt:
Kartenleser: Bei dieser Variante muss sich der Nutzer über einen Schlüsselschalter beziehungsweise einen RFID-Kartenleser identifizieren. Erst dann wird der Zugang zur Ladestation freigeschaltet. Im Speicher des Gerätes wird genau festgehalten, wann wer wie viel Strom „gezapft“ hat.
Geeichter Zähler: Hierbei wird ganz genau die Menge Strom gemessen, die in den Akku des Fahrzeugs fließt. Dadurch wird der Stromverbrauch der Dienstwagen Wallbox für das Fahrzeug vom restlichen Stromverbrauch im Haushalt getrennt erfasst.
Kann ich eine Dienstwagen Wallbox auch zuhause nutzen?
Stellt dir dein Arbeitgeber ein Elektroauto als Firmenwagen zur Verfügung, kannst du eine Dienstwagen-Wallbox nutzen. Mit dieser lädst du deinen Firmenwagen zu Hause auf. Bei der Steuer muss dieser Vorteil mit 25 Prozent berücksichtigt werden. Diese Pauschalbesteuerung gilt auch, wenn du die Dienstwagen-Wallbox selbst gekauft hast und der Arbeitgeber dir nur einen Zuschuss gewährt.
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