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L-Gas auf H-Gas: Infos zur Umstellung

Über diesen Artikel

Lesezeit

4 Minuten

Veröffentlichung

03.02.2022

Letztes Update

26.01.2023

Umstellung von L-Gas auf H-Gas: Das sollten Gasnutzer wissen

Die Umstellung von L-Gas auf H-Gas betrifft nicht alle Haushalte. Doch in einigen Regionen Deutschlands steht für Heizungen und andere Gasgeräte gegebenenfalls eine Umrüstung an.

Inhalt des Blogartikels

Wo liegt der Unterschied zwischen L-Gas und H-Gas?

Dass es zwischen L-Gas und H-Gas Unterschiede gibt, wissen die meisten Nutzer von Gasheizungen. Doch worum es dabei genau geht, weiß nicht jeder. In Deutschland kommen je nach Region tatsächlich 2 verschiedene Arten von Erdgas zum Einsatz, nämlich L-Gas und H-Gas. Dabei stehen die Buchstaben „L“ und „H“ für die englischen Begriffe „low caloric“ beziehungsweise „high caloric“.

Das Wort kalorisch kennen wir vor allem aus der Ernährung, doch auch in der Energiewirtschaft tauchen Begriffe wie hoch- oder niederkalorisch zur Einordnung des Brennwerts und Energiegehalts auf. Dementsprechend weist L-Gas im Gegensatz zum H-Gas einen im Vergleich geringeren Energiegehalt und Brennwert auf. Das liegt am unterschiedlichen Methangehalt der Gassorten, denn je höher der Methangehalt, desto mehr Energie wird bei der Verbrennung freigesetzt.

Obwohl der Gaspreis für H-Gas etwas höher liegt, dürfte sich das auf der Gasrechnung kaum bemerkbar machen. Schließlich verbrennt bei gleichem Energieverbrauch weniger H-Gas als L-Gas. Die Gasversorger rechnen nicht das Volumen, sondern den Energieverbrauch in Kilowattstunden (kWh) ab. Wer also sein Heizverhalten nicht ändert, wird auch nicht mehr zahlen müssen.

Warum kommen in Deutschland L-Gas und H-Gas zum Einsatz?

Traditionell kommt in Deutschland neben dem importierten H-Gas aus Ländern wie Russland oder Norwegen auch das niederkalorische L-Gas zum Einsatz. Dieses stammt vor allem aus der Förderung in Norddeutschland und aus den Niederlanden. Da die Vorräte an L-Gas langsam erschöpft sind, soll die gesamte Gasversorgung in Deutschland bis zum Jahr 2030 auf H-Gas umgestellt werden.

Diese sogenannte Marktraumumstellung des Erdgasnetzes betrifft somit alle Geräte, die an das Netz angeschlossen sind, also zum Beispiel Gasherde, Gasöfen, Gasheizkessel, Gasthermen, Gasdurchlauferhitzer und Gaskamine.

Von der Gasumstellung sind Erdgasautos übrigens nicht betroffen, da diese sich automatisch an die jeweils verwendete Gassorte anpassen können. In den meisten Regionen Deutschlands wird bereits H-Gas verwendet, sodass die Umstellung nur bestimmte Bundesländer betrifft.

Diese Bundesländer sind von der L-Gas-auf-H-Gas-Umstellung betroffen:

  • Bremen
  • Hessen
  • Niedersachsen
  • Rheinland-Pfalz
  • Sachsen-Anhalt

Woher weiß ich, wann die Marktraumumstellung bei mir stattfindet?

Generell betrifft die Marktraumumstellung beziehungsweise der Wechsel von L-Gas zu H-Gas alle Haushalte, die an das Erdgasnetz angeschlossen sind und sich in einem der Umstellungsgebiete befinden. Da die Umstellung langfristig angelegt ist und bis 2030 abgeschlossen sein soll, sind nicht alle der rund 4,3 Millionen Verbraucher gleichzeitig betroffen.

Wann eine Umstellung von L-Gas auf H-Gas an deinem Wohnort stattfindet, kannst du bei deinem lokalen Netzbetreiber erfragen. Dieser muss nicht identisch mit deinem Gasanbieter sein, doch der zuständige Netzbetreiber ist immer auch auf deiner Gasrechnung vermerkt.

Tatsächlich musst du aber gar nicht von selbst tätig werden, da die Netzbetreiber dazu verpflichtet sind, alle von der L-Gas-auf-H-Gas-Umstellung betroffenen Haushalte automatisch zu kontaktieren. Zudem ist eine Vorlaufzeit von mindestens 2 Jahren vorgesehen, damit die Nutzer genug Zeit haben, um sich auf die Gasumstellung vorbereiten zu können.

 

Wie läuft die Umstellung von L-Gas auf H-Gas im Detail ab?

Die Marktraumumstellung unterteilt sich in 3 Schritte, die vom Netzbetreiber einzuhalten sind. Zunächst muss dieser die Umstellung rechtzeitig ankündigen und ein sogenanntes Gasbüro einrichten, an das sich die Kunden bei Fragen und Problemen wenden können.

Ob die angeschlossenen Gasgeräte angepasst werden müssen, hängt davon ab, wie modern die Gasheizungen und Thermen sind. Der Aufwand ist also abhängig vom Gerätetyp und kann individuell unterschiedlich ausfallen.

Die 3 Schritte, die der Netzbetreiber für die Umstellung von L-Gas auf H-Gas durchführt, sind:

  • Erhebung aller vorhandenen Gasgeräte im betroffenen Gebiet. Dies erledigen Fachleute des Netzbetreibers, die circa 1 bis 2 Jahre vor der eigentlichen Umstellung einen entsprechenden Termin mit den Verbrauchern vereinbaren.
  • Die gegebenenfalls erforderliche technische Anpassung muss 3 Wochen vor Ausführung angekündigt werden. Der Netzbetreiber beauftragt Handwerker, die an den Gasgeräten die notwendigen Einstellungen und Anpassungen (wie den Austausch der Brennerdüsen) vornehmen.
  • Nach der Umstellung von L-Gas auf H-Gas sollen die Netzbetreiber bei 10 Prozent der Haushalte Stichproben zur Qualitätskontrolle durchführen, ob alle Arbeiten korrekt erfolgten. Falls dein Haushalt von einer solchen Stichprobe betroffen ist, muss ein Termin mindestens 3 Wochen vorher angekündigt werden.

Tipp: Für alle Termine und Arbeiten zur Gasumstellung gibt es eine vorherige Ankündigung und die ausführenden Mitarbeiter können sich ausweisen. Auf keinen Fall solltest du unangekündigt Besucher ins Haus lassen, die sich eventuell unter dem Vorwand der L-Gas-H-Gas-Umstellung Zutritt zu deiner Wohnung verschaffen möchten.

 

Wer trägt die Kosten für die Umstellung von L-Gas auf H-Gas?

Die Anpassung deiner vorhandenen Gasgeräte musst du nicht extra bezahlen. Weder der Netzbetreiber noch die ausführenden Handwerksbetriebe dürfen dir eine Rechnung stellen oder Geld verlangen.

Alle Kosten übernimmt zunächst der Netzbetreiber und legt sie über die Netzentgelte auf alle Kunden mit Gasanschluss um. Aufgrund der sehr langfristigen Umstellung von L-Gas auf H-Gas sind keine sprunghaften Anstiege des Netzentgelts zu befürchten. Pro Jahr werden sich diese Zusatzkosten vermutlich nur mit wenigen Euros auf der Gasrechnung bemerkbar machen.

Und wenn eine Umstellung auf das andere Erdgas bei meinem Gerät nicht möglich ist?

Einige Gasgeräte (insbesondere älterer Bauart) lassen sich leider nicht von L-Gas auf H-Gas umstellen. In diesem Fall muss ein Austausch gegen ein neues Gerät erfolgen. Ob dies bei dir notwendig ist, teilt dir der Netzbetreiber im Rahmen der Vorabprüfung aber rechtzeitig mit. Erst dann musst du dir Gedanken über einen Gerätetausch machen und dich mit einem Heizungsfachbetrieb in Verbindung setzen.

Wohnst du in einer Mietwohnung, ist das alles ohnehin nicht dein Problem, da sich um diese Dinge der Vermieter zu kümmern hat. Du musst als Mieter lediglich freien Zugang zu den Geräten gewähren. Falls ein neues Gerät angeschafft werden muss, entstehen den Hausbesitzern allerdings Kosten für die Umstellung von L-Gas auf H-Gas. Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sieht Zuschüsse vor, die du beim Netzbetreiber beantragen kannst. Für Heizgeräte hast du gemäß Gasgerätekostenerstattungsverordnung (GasGKErstV) gegebenenfalls einen Kostenerstattungsanspruch in folgender Höhe:

  • 500 Euro für Gasgeräte, die nicht älter als 10 Jahre sind
  • 250 Euro für Gasgeräte, die nicht älter als 20 Jahre sind
  • 100 Euro für Gasgeräte, die nicht älter als 25 Jahre sind

Für Geräte, die älter als 25 Jahre sind, besteht kein Erstattungsanspruch.

Falls du freiwillig ein neues Gerät kaufst, das eine Umrüstung auf das andere Erdgas unnötig macht, kannst du einen Zuschuss in Höhe von 100 Euro beim Netzbetreiber beantragen. Das gilt auch, wenn du von Gasgeräten auf andere Heizungen umsteigst, zum Beispiel auf eine Wärmepumpe oder andere erneuerbare Energien.

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