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KWK-Zuschlag: Das solltest du wissen

Über diesen Artikel

Lesezeit

4 Minuten

Veröffentlichung

18.08.2021

Letztes Update

26.01.2023

Wie geht es mit dem KWK-Zuschlag weiter?

Wer Strom mit einem BHKW oder anderen Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt, kann den KWK-Zuschlag in Anspruch nehmen. Wir erklären dir die neuesten Entwicklungen im Gesetz.

Inhalt des Blog-Artikels

Worum geht es bei dem KWK-Zuschlag?

Nutzer von Photovoltaikanlagen und anderen regenerativen Energiequellen sind mit dem Konzept der Einspeisevergütung vertraut. Die Idee des ursprünglichen Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sieht vor, dass du deinen selbst erzeugten Strom in das Stromnetz einspeisen kannst und dafür eine Vergütung erhältst. Für Betreiber von Blockheizkraftwerken (BHKW) oder anderen KWK-Anlagen gibt es hingegen sowohl für die Einspeisung als auch für den Eigenverbrauch den sogenannten KWK-Zuschlag.

 

Das KWK-Gesetz: Grundlage für den KWK-Zuschlag

Im Jahr 2002 trat das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) in Kraft. Das KWKG regelt Erhaltung, Modernisierung und Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung mit allen Voraussetzungen, Pflichten und Rechten der Betreiber. Zuletzt wurde das Gesetz Ende 2020 novelliert, womit insbesondere Änderungen beim KWK-Zuschlag verbunden sind. Prinzipiell erhältst du den KWK-Zuschlag für die Erzeugung von Strom in KWK-Anlagen. Dabei spielt es zunächst keine Rolle, ob du den Strom für deinen Eigenverbrauch erzeugst oder lieber in das öffentliche Netz einspeisen möchtest. Eine KWK-Vergütung ist in beiden Fällen möglich.

Die Höhe des KWK-Zuschlags hängt vor allem von der elektrischen Leistung deiner KWK-Anlage ab. Die gezahlte Vergütung für Kraft-Wärme-Kopplungen setzt sich aus den folgenden Faktoren zusammen und wird vom Netzbetreiber entsprechend berechnet:

  • marktüblicher Strompreis
  • vermiedene Netzkosten
  • KWK-Zuschlag

Vermiedene Netzkosten bezeichnen den Aufwand, der dem Netzbetreiber für die Einspeisung und Transport ins Stromnetz entsteht. Verzichtest du auf eine Einspeisung und nutzt den Strom selbst, erhältst du dafür also ebenfalls Geld. Die Höhe der Kosten wird unter anderem nach dem sogenannten üblichen Strompreis an der Leipziger Strombörse berechnet. Dieser wird quartalsmäßig aktualisiert. Die genaue Berechnung des Zuschlags erfolgt in erster Linie nach der elektrischen Leistung der Anlage. Im Internet findest du hilfreiche Tools, die dir beim Ausrechnen der Umlage helfen können, die du später erwarten kannst. Achte darauf, dass die Tools immer die neuesten aktuellen Regelungen berücksichtigen sollten.

Temporäre Zahlung des KWK-Zuschlags

Die Zahlung des KWK-Zuschlags ist auf einen bestimmten Zeitraum festgelegt. Maßgeblich hierfür sind die sogenannten Vollbenutzungsstunden. Neue KWK-Anlagen bekamen die Vergütung bislang für bis zu 30.000 Stunden, für modernisierte oder nachgerüstete Anlagen gelten Laufzeitgrenzen zwischen 6.000 und 30.000 Stunden. Die aktuelle Änderung des KWKG reduziert die Stundenzahl für manche Anlagen allerdings beträchtlich. Seit 2021 werden maximal 5.000 Vollbenutzungsstunden pro Kalenderjahr berücksichtigt, ab 2023 nur noch 4.000 Stunden. Von 2025 an soll die Stundenzahl auf 3.500 sinken. Für die Änderungen bei der EEG-Umlage gelten jedoch je nach Anlagentyp gegebenenfalls Bagatellgrenzen.

Tipp: Bei Anlagen bis maximal 2 kW kannst du dir den gesamten KWK-Zuschlag auf einmal auszahlen lassen, sobald die KWK-Anlage installiert ist. Dann gibt es eine Pauschale von 4 Cent pro Kilowattstunden (kWh) für maximal 10.000 bis 60.000 Betriebsstunden (die genauen Werte sind von der Art deines BHKW abhängig).

Welche Voraussetzungen gelten für den KWK-Zuschlag?

Damit du einen KWK-Zuschlag bekommen kannst, sind einige technische Voraussetzungen zu erfüllen. Da längst nicht jede KWK-Anlage aus Serienfertigung stammt, ist dies ein wichtiger Faktor, denn nur Betreiber von technisch ausgereiften Geräten sollen eine Förderung erhalten. Um dies nachweisen zu können, veröffentlicht das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) regelmäßig Listen von zugelassenen KWK-Anlagen.

 

Wie werden KWK-Anlagen gefördert?

Das BAFA bietet derzeit zwei Verfahren für die KWK-Förderung an. Zum einen kannst du für eine Anlage bis maximal 20 Kilowatt Leistung nach der Mini-BHKW-Richtlinie einen einmaligen Investitionszuschuss beantragen. Zum anderen kannst du für einen bestimmten Zeitraum den KWK-Zuschlag vom Stromnetzbetreiber erhalten. Wichtig ist, dass du für beide Verfahren einen eigenen Antrag stellst, denn es handelt sich um unterschiedliche Fördermaßnahmen mit verschiedenen Zeitpunkten für die Antragsstellung. Nähere Informationen stellt das BAFA in einem Merkblatt zur Verfügung.

Tipp: Für die Förderung von KWK-Anlagen gelten je nach elektrischer Leistung unterschiedliche Regelungen. Wir gehen davon aus, dass du als privater Nutzer ein BHKW mit einer elektrischen Leistung unterhalb von 50 kW betreibst. Bei größeren Anlagen gibt es andere Voraussetzungen und sogar Ausschreibungsverfahren, um den KWK-Zuschlag erhalten zu können. Standorte, an denen sogenannte mehrmodulige Anlagen betrieben werden, sind als eine Gesamtanlage förderfähig, wenn sie in 12 Kalendermonaten in Folge in Dauerbetrieb sind. Dann spricht man von einer Verklammerung.

 

Neuerungen und Änderungen im KWKG

Zum 1. Januar 2021 gab es einige gesetzliche Änderungen durch das KWKG, die sich auf Betreiber von BHKW und anderen KWK-Anlagen auswirken. So gibt es die bislang für Anlagen bis 1.000 kW geltenden festen Fördersätze nur noch für Geräte unterhalb von 500 kW. Bei größerer Leistung unterliegen die Anlagen fortan der Ausschreibungspflicht, um den KWK-Zuschlag erhalten zu können. Eine Eigenversorgung ist ebenfalls nicht vorgesehen. Neue KWK-Anlagen zwischen 7 und 25 Kilowatt müssen nach KWKG künftig über eine Smart-Meter-Anbindung zur Ist-Einspeisung verfügen – stärkere BHKW müssen außerdem künftig durch den Netzbetreiber fernsteuerbar sein, um die Netzlast zu optimieren.

 

Der KWK-Zuschlag ist für private Nutzer noch immer interessant

Der KWK-Zuschlag ist durch die Gesetzesänderungen insbesondere für Betreiber von Anlagen mit höherer elektrischer Leistung komplexer geworden. Für private Betreiber von kleineren BHKW ändert sich hingegen wenig. Je nach Geräteart wird der KWK-Zuschlag künftig für bis zu 60.000 Betriebsstunden gewährt. Anlagenbetreiber, die unterhalb einer Leistung von 2 kW bleiben, können sich das Geld direkt nach der Installation auszahlen lassen. Der Einbau von Smartmeter-Messstellen zur exakten Erfassung und Kontrolle der Netzeinspeisung wird in Zukunft für die meisten Anlagenbetreiber verbindlich vorgeschrieben.

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