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- JAZ & BAFA: Wärmepumpe fördern lassen
JAZ der Wärmepumpe & vom BAFA geförderte Wärmepumpen
Die Abkürzungen JAZ und BAFA tauchen immer wieder im Zusammenhang mit Wärmepumpen auf. Wir klären für Dich, was sie bedeuten.
Inhalt des Blogartikel
- Was bedeutet JAZ?
- Was hat die JAZ mit der BAFA Förderung zu tun?
- Wie berechne ich die JAZ?
- BAFA-Förderungen für Wärmepumpen
- Was ändert sich 2021?
Was bedeutet JAZ?
JAZ ist die Abkürzung für die Jahresarbeitszahl und kennzeichnet die Effizienz einer Wärmepumpe. Sie ist das Verhältnis aus der zugeführten Energie in Form von elektrischem Strom und der real erzeugten Wärmeenergie. Die Kennziffern werden über den Zeitraum eines Jahres betrachtet, woraus sich die Bezeichnung Jahresarbeitszahl ableitet.
In der Praxis ermittelst du die reale JAZ mithilfe eines Wärmemengen- und Stromzählers. Das kannst du jedoch erst, wenn deine Wärmepumpe bereits installiert ist und schon mindestens 1 Jahr arbeitet. Die Förderung für die Wärmepumpe musst du jedoch vor Beginn deines Projektes beantragen. Dazu ist es notwendig, dass du die voraussichtliche JAZ deiner Wärmepumpenheizung angibst.
Für die Ermittlung der voraussichtlichen JAZ nutzt du das in der Richtlinie VDI 4650 festgelegte Berechnungsverfahren. Es basiert auf den technischen Daten der Wärmepumpe und des Heizungssystems. Dabei spielt die Leistungszahl COP (Coefficient of Performance) eine wesentliche Rolle.
Unterschied zwischen COP und JAZ einer Wärmepumpe
Die JAZ und der COP sind also nicht identisch. Der COP steht für das Verhältnis von Nutzwärme zur verbrauchten elektrischen Energie. Er wird unter Laborbedingungen an bestimmten Betriebspunkten ermittelt und bezieht sich nur auf die Wärmepumpe. Erst dadurch sind Wärmepumpen vergleichbar. Außerdem entscheidet der COP-Wert darüber, ob Wärmepumpen generell förderfähig sind.
Was hat die JAZ mit der BAFA Förderung zu tun?
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert unter bestimmten Bedingungen die Installation von Heizungsanlagen mit Wärmepumpen. Während der COP darüber entscheidet, ob die vorgesehene Wärmepumpe überhaupt förderfähig ist, bestimmt die Jahresarbeitszahl unter anderem die Höhe der Förderung. Das gilt für Heizungsmodernisierungen im Gebäudebestand und im Neubau.
Wie berechne ich die JAZ?
Die JAZ ist der Quotient aus der am Wärmepumpenausgang erzeugten Wärmemenge während eines Jahres und der dazu notwendigen zugeführten Elektroenergie. Diese Berechnung ist, wie oben genannt, erst möglich, wenn die Wärmepumpe mindestens 1 Jahr in Betrieb ist. Die Förderung der Installation einer Wärmepumpenheizung musst du jedoch vor Beginn der Baumaßnahme beantragen.
Dazu ist die Angabe einer voraussichtlichen JAZ notwendig, die ein Heizungsfachmann oder Energieeffizienz-Experte nach der Richtlinie VDI 4650 ermitteln und nachweisen muss. Für die Berechnung erhebt der Experte einige Kennwerte direkt vor Ort. Das sind zum Beispiel:
- die Heizgrenztemperatur,
- Vorlauftemperatur,
- Wärmequelle (Luft, Wasser, Erdwärme – je nach Art der Wärmepumpe),
- Der Hersteller der geplanten Wärmepumpe und
- die COP-Werte an verschiedenen Arbeitspunkten.
Der Bundesverband Wärmepumpe e.V. bietet online einen JAZ-Rechner an.
BAFA-Förderungen für Wärmepumpen
Welche Förderung für dich in Frage kommt, hängt nicht nur von der JAZ, sondern auch von der Art der Wärmepumpe und deinem bisherigen Heizsystem ab.
Welche Wärmepumpen sind förderfähig?
Du erhältst eine Förderung für Wärmepumpen in Heizungssystemen, die auf Wasser basieren und kombinierten Systemen zur Heizung und Warmwassererzeugung. Von einer Förderung ausgeschlossen sind Wärmepumpen, die die erzeugte Wärme an Luftheizungssysteme übergeben. Darüber hinaus muss die JAZ deiner Wärmepumpe einen Mindestwert erreichen:
- Wärmequelle Luft: JAZ 3,5
- Wärmequelle Erdwärme: JAZ 3,8
- Wärmequelle Wasser: JAZ 3,8
- Wärmequelle Abwärme: JAZ 4,0
Wie hoch sind die Zuschüsse für die Heizung?
Erfüllt deine Wärmepumpe die Mindestanforderungen, erhältst du im Neubau für Wärmepumpenanlagen 35 Prozent der förderfähigen Kosten. Im Gebäudebestand gilt zusätzlich die Voraussetzung, dass die Wärmepumpe eine Anlage ersetzt, die bereits mindestens 2 Jahre im Betrieb war. Die Förderung beträgt ebenfalls bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten.
Das BAFA definiert als förderfähige Kosten die Kosten für die Anschaffung, Installation und Inbetriebnahme sowie die erforderlichen Umfeldmaßnahmen. Zu den erforderlichen Umfeldmaßnahmen zählen Arbeiten und Investitionen, die unmittelbar der Vorbereitung und Durchführung des Projektes dienen. Das betrifft zum Beispiel finanzielle Aufwendungen für die Beratung, Planung und Baubegleitung. Die Höhe der förderfähigen Kosten ist bei Wohngebäuden auf 50.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt.
Welche zusätzlichen Förderungen gibt es vom BAFA für die Wärmepumpe?
Eine zusätzliche Förderung kannst du erhalten, wenn du mit der Wärmepumpe eine Ölheizung ersetzt. Allerdings darf der Ölkessel nicht bereits der Austauschpflicht unterliegen. Und auch hier gilt, dass die zu ersetzende Anlage bereits mindestens 2 Jahre lang im Betrieb gewesen sein muss.
Sind die genannten Voraussetzungen erfüllt, darfst du dich über eine zusätzliche Förderung in Höhe von 10 Prozent der förderfähigen Kosten freuen.
Darf die gemessene von der berechneten JAZ abweichen?
Zu den Fördervoraussetzungen gehört, dass du nach einer entsprechenden Laufzeit einen Qualitätscheck durchführen lässt. Dabei wird auch die reale Jahresarbeitszahl ermittelt. Bei diesem Check geht es jedoch nicht darum nachzuweisen, dass die Anlage den theoretisch ermittelten JAZ-Wert auch tatsächlich erreicht.
Die Jahresarbeitszahl hängt unter anderem auch vom Nutzerverhalten ab. Das kann der Experte bei der Berechnung der JAZ jedoch nicht berücksichtigen. Daher sind selbst größere Abweichungen normal. Du brauchst keine Angst haben, dass das BAFA die Fördermittel von dir zurückfordert, wenn deine Wärmepumpe die prognostizierte Jahresarbeitszahl nicht erreicht. Der Qualitätscheck dient lediglich der Aufdeckung eines Optimierungspotentials.
Wie und wann beantrage ich die Förderung beim BAFA für die Wärmepumpe?
Die Förderung musst du, wie bereits erwähnt, auf jedem Fall vor Beginn der Baumaßnahme beantragen. Eine Ausnahme stellen Beratungs- und Planungsleistungen dar. Deren Kosten kannst du auch noch nachträglich in die förderfähigen Investitionskosten mit einberechnen lassen. Allerdings nur, wenn sie im unmittelbaren Zusammenhang mit der zu fördernden Maßnahme stehen.
Die eigentliche Antragstellung für die Förderung erneuerbarer Energien nimmst du mit einem Online-Formular auf der Internet-Seite vom BAFA vor. Dazu sollten dir Kostenvoranschläge für die geplanten Maßnahmen und die bereits vorab für Beratungs- und Planungsleistungen angefallenen Kosten vorliegen. Sie bilden die Grundlage für die Höhe der bewilligten Fördermittel. Eine nachträgliche Korrektur nach oben ist nicht möglich.
Nach der Antragstellung darfst du mit der Maßnahme beginnen. Wenn du den Zuwendungsbescheid erhalten hast und die Arbeiten abgeschlossen sind, kannst du das Online-Verwendungsnachweisformular ausfüllen und die dort geforderten Unterlagen hochladen.
Die Antragstellung musst du nicht selbst durchführen. Sie kann auch durch einen Fachunternehmer oder andere Personen deines Vertrauens erfolgen. Dazu musst du einen Vollmacht-Vordruck herunterladen und ausgefüllt mit dem Förderantrag hochladen.
Eventuell notwendigen Schriftverkehr mit dem BAFA wickelst du nach der Antragstellung ebenfalls online ab. Dazu navigierst du im Upload-Bereich zum Themenbereich erneuerbare Energien.
Was ändert sich 2021?
Ab 2021 werden die bisherigen Förderungen zur "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" zusammengeführt. Dies bringt einige Änderungen mit sich. Du kannst aber nach wie vor Zuschüsse vom BAFA und zinsgünstige Kredite von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erhalten.
Ab 2021 musst du für die Förderung von Einzelmaßnahmen und die Baubegleitung nur noch einen Antrag stellen. Das gilt auch, wenn mehrere Sanierungsmaßnahmen gebündelt werden. Dabei hilft dir ein Energieeffizienz-Experten. Er erstellt eine Technische Projektbeschreibung (TPB), mit der er die Maßnahme erläutert. Das BAFA stellt dafür ein elektronisches Formular bereit. Die TPB ist Bestandteil des Förderantrages.
Bitte beachte, dass sich die Förderrichtlinien immer wieder ändern. Deshalb nutze die Beratung eines Energieeffizienz-Experten, bevor du deine Heizungsanlage mit einer Wärmepumpe modernisieren lässt. Die Beratungskosten kannst du anschließend in die förderfähigen Investitionskosten einrechnen und dir somit anteilig erstatten lassen.
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Wie kann ich die BAFA-Förderung der Wärmepumpe beantragen?
Die Beantragung der Förderung für eine Wärmepumpe erfolgt online auf der Webseite des BAFA vor Beginn der Arbeiten. In der Regel benötigst du die Unterstützung durch einen Energieeffizienz-Experten.
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