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- Heizung modernisieren: Förderungen
Angesichts hoher Energiepreise und der wachsenden Klimakrise bietet es sich an, eine alte Heizung zu modernisieren. Die anfallenden Kosten fördert der Staat mit bis zu 55 Prozent. Wie du an die Förderung kommst, verraten wir dir in diesem Beitrag.
Inhalt des Blogartikels
- Wann ist der perfekte Zeitpunkt für einen Heizungsaustausch gekommen?
- KfW, BAFA und lokale Förderprogramme: Von diesen Fördermitteln kannst du profitieren
- Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
- 1. Heizungsoptimierung
- 2. Kompletter Heizungsaustausch und Umstieg auf erneuerbare Energien
- Wer kann einen Antrag für Förderung stellen?
- Wie läuft die Antragstellung für die Förderung der Heizungsmodernisierung ab?
Wann ist der perfekte Zeitpunkt für einen Heizungsaustausch gekommen?
Immer dann, wenn deine Heizung zu viel verbraucht, zu viele Schadstoffe ausstößt oder hohe Reparaturkosten verursacht, ist ein Heizungsaustausch eine sinnvolle Investition. Abhängig von der Art der Heizung, der Größe der Anlage und den baulichen Gegebenheiten kommen dabei Kosten zwischen 4.000 und 35.000 Euro auf dich zu. Eine staatliche Förderung der Anlage kann diese bittere Pille deutlich versüßen.
Selten war der Staat mit der Förderung einer neuen Heizung so großzügig, während die Energiekosten so hoch waren. Preissteigerungen und teilweise extreme Preisschwankungen betreffen hierbei vor allem klassische Heizungssysteme wie Ölheizung und Gasheizung, deren Betrieb von der Marktentwicklung bei den fossilen Energieträgern abhängig ist. Steigst du auf erneuerbare Energien um, sparst du nicht nur bei den Heizkosten, sondern profitierst von großzügigen Förderprogrammen.
Tipp: Beheizt du dein Haus über eine Öl- oder Gasheizung, die mehr als 30 Jahre alt ist, besteht eine Pflicht zum Austausch deiner Heizung. Beim Tausch einer Ölheizung durch eine förderfähige Heizungsanlage, die erneuerbare Energien nutzt (Hybridheizung, Biomasse, Wärmepumpe), erhöht sich die Förderprämie um 10 Prozentpunkte. Übrigens dürfen reine Ölheizungen nur noch bis 2026 neu eingebaut werden.
KfW, BAFA und lokale Förderprogramme: Von diesen Fördermitteln kannst du profitieren
Die wichtigsten Programme zur Förderung einer Heizungsmodernisierung findest du bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und beim Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die KfW fördert durch günstige Kredite und Tilgungszuschüsse, während das BAFA ausschließlich reine Zuschüsse vergibt, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Hinzu kommen gegebenenfalls lokale Förderprogramme durch Städte und Kommunen sowie durch das Bundesland, in dem du wohnst. Achte darauf, dass nicht alle Förderungen für deine Heizung mit anderen kombinierbar sind. Oft musst du dich für eine bestimmte Fördermaßnahme für den Einbau deiner Anlage entscheiden. Welche davon am besten geeignet ist, hängt von deinen individuellen Voraussetzungen ab.
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Das BAFA hat im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) die Konzepte zur Förderung überarbeitet. So fiel beispielsweise Ende 2020 das Programm „Heizen mit Erneuerbaren Energien“ weg. Der Einbau von Heizungen, die erneuerbare Energien nutzen, wird seit 2021 als Einzelmaßnahme (BEG EM) gefördert. Insgesamt soll sich durch das Marktanreizprogramm die Antragstellung vereinfachen, um mehr Hausbesitzer zu einer Sanierung ihrer alten Heizungen zu motivieren und sich dabei insbesondere für regenerative Energieträger zu entscheiden.
Durch die BEG fallen mehrere veraltete Förderprogramme inzwischen weg:
- CO₂-Gebäudesanierungsprogramm (Energieeffizient Bauen und Sanieren (EBS) der KfW
- Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE)
- Heizungsoptimierungsprogramm (HZO)
- Heizen mit erneuerbaren Energien – Marktanreizprogramms (MAP) des BAFA
Mit dem Wegfall der Einzelprogramme zur Förderung ergibt sich nicht nur eine Zusammenführung früherer Fördermaßnahmen, sondern auch eine sinnvollere Struktur. Höhere Fördersätze für den Einsatz erneuerbarer Energien für Komplettsanierungen oder Neubauten sind ein Beispiel dafür. Sämtliche Maßnahmen werden sowohl über zinsgünstige Kredite als auch über Zuschüsse unterstützt. Dabei kannst du dich frei entscheiden, welche Variante du nutzt. Die Höhe von BAFA-Zuschuss und KfW-Tilgungszuschuss ist künftig identisch.
Besonders interessant ist für viele Hauseigentümer, dass nur noch ein Antrag für alle Maßnahmen zur Förderung gestellt werden muss. Das gilt auch für Planungsarbeiten und die Beratung sowie für die Installation der Heizungsanlage. Kurzum: Fast alle Maßnahmen, die du für die Modernisierung deiner Heizung ergreifen musst, sind in irgendeiner Weise förderfähig.
Die drei Teilprogramme der Bundesförderung:
- BEG EM: Einzelmaßnahmen für Bestandsgebäude (sowohl Wohn- als auch Nichtwohngebäude)
- BEG WG: Maßnahmen für Neubau und Komplettsanierung von Wohngebäuden (Neubauten werden allerdings nur noch gefördert, wenn sie Effizienzhausstandard EH 40 NH erreichen)
- BEG NWG: Maßnahmen für Neubau und Komplettsanierung in Nichtwohngebäuden
1. Heizungsoptimierung
Für die meisten privaten Hausbesitzer ist dieser Bereich am wichtigsten, da nicht immer gleich ein kompletter Heizungsaustausch ansteht. Daher beleuchten wir hier die BEG Einzelmaßnahmen des BAFA, mit denen die Optimierungsmaßnahmen an deiner Heizungsanlage unterstützt werden. Die hierfür erhaltenen Zuschüsse musst du nicht zurückzahlen. Allerdings sind nicht mehr alle früheren Einzelmaßnahmen förderfähig. Der alleinige Austausch einer Pumpe wird beispielsweise nicht mehr gefördert. Um eine Förderung zu erhalten, musst du außerdem zwingend einen hydraulischen Abgleich deiner Heizung durchführen lassen. Heizungsanlagen, bei denen dies aus technischen Gründen nicht möglich ist (z. B. Luftheizungen), müssen gemäß DIN EN 15378 überprüft werden.
Die folgenden Optimierungsmaßnahmen sind förderfähig:
- hydraulischer Abgleich inklusive Einstellung der Heizkurve
- Austausch von Heizungspumpen sowie Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung, Absenkungsmaßnahmen der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen
- Optimierung der Wärmepumpe>
- Dämmung von Rohrleitungen
- Einbau von Flächenheizungen, Niedertemperaturheizkörpern und Wärmespeichern im Gebäude oder nahe am Gebäude auf demselben Grundstück
- Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
- Einbau von Systemen, die mit temperaturabhängigen Verfahren des hydraulischen Abgleichs arbeiten
Um die Förderung zu erhalten, muss die Investitionssumme mindestens 300 Euro (brutto) betragen. Der Fördersatz auf die Ausgaben beträgt 15 Prozent. Die Heizungsoptimierung wird nur für Bestandsgebäude gewährt, die über nicht mehr als 5 Wohneinheiten (bei Nichtwohngebäuden: max. 1000 m² beheizte Fläche) verfügen. Zusätzlich kannst du weitere 5 Prozent Förderung erhalten, wenn die Sanierungsmaßnahme Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist.
Auch die KfW unterstützt die Heizungsoptimierung mit einem Förderprogramm. Voraussetzung hierfür ist, dass die Heizungsanlage bereits älter als 2 Jahre ist. Bei wasserführenden Systemen ist ein hydraulischer Abgleich nachzuweisen; bei mit Luft heizenden Systemen sind die Volumenströme einzuregulieren. Die grundsätzlichen Förderbedingungen unterscheiden sich also nicht wesentlich von denen des BAFA.
Welches Förderprogramm für dich am besten geeignet ist, hängt davon ab, welche Maßnahmen du im Einzelnen planst und ob du für die Finanzierung eher einen Kredit benötigst oder lieber Zuschüsse erhalten möchtest.
2. Kompletter Heizungsaustausch und Umstieg auf erneuerbare Energien
Auch wer Nägel mit Köpfen machen möchte und das komplette Heizungssystem gegen eine moderne, mit erneuerbaren Energien betriebene, Heizungsanlage tauschen möchte, hat verschiedene Möglichkeiten zur Förderung. Welche Fördermittel dir zur Verfügung stehen, hängt davon ab, was genau du planst. Seit dem Jahr 2021 wickelt die KfW sämtliche Zuschüsse und Kredite für Neubauten und Komplettsanierungen nach dem Effizienzhaus-Standard ab. Das BAFA fördert den Einbau von Heizungstechnik mit effizienter Wärmeerzeugung sowie Anlagen zur Heizungsunterstützung. Bei Nachrüstung einer Hybridheizung zur Raumheizung (z. B. Wärmepumpe oder Biomasse) muss die Heizungsanlage die Wohneinheiten zu mindestens 65 Prozent durch erneuerbare Energien beheizen können.
Um die Förderung zu erhalten, muss die förderfähige Mindestinvestition 2.000 Euro brutto betragen. Es werden immer mindestens 10 Prozent der förderfähigen Ausgaben gezahlt. Abhängig von der Art der Wärmeerzeugung gibt es unterschiedliche Fördersätze:
- Solaranlagen 25 Prozent
- Biomasseheizung 10 Prozent
- Wärmepumpe 25 Prozent (zzgl. 5 Prozent, wenn die Wärmequelle im Grundwasser oder Erdreich bzw. im Abwasser erschlossen wird oder ein natürliches Kältemittel genutzt wird)
- Brennstoffzellenheizung 25 Prozent
- innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien 25 Prozent
Ferner wird die Errichtung, Erweiterung oder der Umbau von Gebäudenetzen abhängig vom verwendeten Brennstoff unter bestimmten Bedingungen gefördert. Dazu zählt auch der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, der mit 25 bzw. 30 Prozent Fördermittel unterstützt wird. Für den Austausch bestehender Gas-, Kohle, Nachtspeicher- und Ölheizungen wird ein zusätzlicher Bonus in Höhe von 10 Prozentpunkten gewährt, wobei bestimmte Förderbedingungen einzuhalten sind.
Wer kann einen Antrag für Förderung stellen?
- Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
- Freiberufler
- Unternehmen und Kommunen
- Kammern oder Verbände
- gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
- sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften
Wie läuft die Antragstellung für die Förderung der Heizungsmodernisierung ab?
Wenn du eine Förderung erhalten möchtest, um deine Heizung zu modernisieren, musst du den Antrag für die Fördermittel online beim BAFA einreichen. Auf der Website des BAFA kannst du dich registrieren und erforderliche Dokumente bequem hochladen. Für die Beantragung von KfW-Zuschüssen (nicht von Krediten) kannst du dich im entsprechenden Zuschussportal der Kreditanstalt online registrieren. Die Beantragung von Krediten für deine Heizung bei der KfW läuft immer über die Bank, die auch die Abwicklung der Kreditformalitäten mit dir übernimmt.
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Wann muss ich die Förderanträge zur Modernisierung der Heizung einreichen?
Grundsätzlich musst du Förderanträge sowohl beim BAFA als auch bei der KfW vor Baubeginn einreichen. Die Modernisierungsmaßnahmen dürfen erst nach erfolgter Förderzusage beginnen. Nachträgliche Förderungen sind ausgeschlossen. Solltest du bereits begonnen haben, kannst du aber dennoch Geld vom Staat erhalten – nämlich in Form eines Steuerabzugs für Modernisierungsmaßnahmen.
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